Coyo Posted January 29, 2015 Report Share Posted January 29, 2015 Hallo, was passiert, wenn der Besitzer der betroffenen Kreatur mit Essenzschwund die Erhaltungskosten +2 nicht zahlen kann/will? Wird die Kreatur dann zerstört oder sofort inaktiv gesetzt und kann somit in der Folgerunde keine Aktion durchführen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Negromant Posted January 29, 2015 Report Share Posted January 29, 2015 Die Kreatur wird meines Kenntnisstandes nach zerstört! So spielen wir es auf jedenfall. Link to comment Share on other sites More sharing options...
BigNic Posted January 29, 2015 Report Share Posted January 29, 2015 Jupp. So ist es auch richtig. Wenn er in der Erhaltungsphase die Kosten nicht zahlen will wird sie sofort zerstört. Link to comment Share on other sites More sharing options...
netzhuffle Posted January 29, 2015 Report Share Posted January 29, 2015 Schau dir im Kodex mal das Stichwort „Erhaltung“ an. Im Kodex sind alle Merkmale erklärt Link to comment Share on other sites More sharing options...
Coyo Posted January 31, 2015 Author Report Share Posted January 31, 2015 Da steht leider nur, das die Kosten bezahlt werden müssen. Was allerdings, wenn derjenige soviel Erhaltungskosten zahlen müsste,das die erhaltene Mana aus der Manasammlungsphase dafür nicht reichen würde? Link to comment Share on other sites More sharing options...
BigNic Posted January 31, 2015 Report Share Posted January 31, 2015 Das steht bei: "Phase 4: Erhaltung" Seite Neun. Link to comment Share on other sites More sharing options...
netzhuffle Posted January 31, 2015 Report Share Posted January 31, 2015 (edited) Ach, verdammt, du hast recht. Der momentane Kodex-Eintrag von „Erhaltung +X“ ist wirklich nicht sehr hilfreich Versuch’s mal damit: Erhaltung +XDer Kontrollierende dieses Objekts bezahlt X Mana während jeder Erhaltungsphase oder dieses Objekt wird zerstört. Hat eine Verzauberung das Merkmal Erhaltung +X, so bezahl der Kontrolleur der Verzauberung die Erhaltungskosten, nicht der Kontrolleur der betroffenen Kreatur.Eine Ausnahme bildet Essenzschwund. Es besitzt keine eigenen Erhaltungskosten, sondern gibt der betroffenen Kreatur das Merkmal Erhaltung +2, sodass der Kontrolleur der Kreatur diese Kosten bezahlt oder entscheidet, dass die Kreatur zerstört wird. Das erklärt die Sache bestimmt besser, oder? (Edit: Das steht bei: "Phase 4: Erhaltung" Seite Neun.Danke Du meinst aber Seite 7 im Regelheft (was das neunte Blatt im PDF ist). Edited January 31, 2015 by netzhuffle Link to comment Share on other sites More sharing options...
Coyo Posted January 31, 2015 Author Report Share Posted January 31, 2015 Super, Danke! Link to comment Share on other sites More sharing options...
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