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Coyo
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Hallo,

 

was passiert, wenn der Besitzer der betroffenen Kreatur mit Essenzschwund die Erhaltungskosten +2 nicht zahlen kann/will? Wird die Kreatur dann zerstört oder sofort inaktiv gesetzt und kann somit in der Folgerunde keine Aktion durchführen?

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Ach, verdammt, du hast recht. Der momentane Kodex-Eintrag von „Erhaltung +X“ ist wirklich nicht sehr hilfreich ;)
 
Versuch’s mal damit:
 
Erhaltung +X
Der Kontrollierende dieses Objekts bezahlt X Mana während jeder Erhaltungsphase oder dieses Objekt wird zerstört. Hat eine Verzauberung das Merkmal Erhaltung +X, so bezahl der Kontrolleur der Verzauberung die Erhaltungskosten, nicht der Kontrolleur der betroffenen Kreatur.
Eine Ausnahme bildet Essenzschwund. Es besitzt keine eigenen Erhaltungskosten, sondern gibt der betroffenen Kreatur das Merkmal Erhaltung +2, sodass der Kontrolleur der Kreatur diese Kosten bezahlt oder entscheidet, dass die Kreatur zerstört wird.
 
Das erklärt die Sache bestimmt besser, oder? :)
 
(Edit:
 

Das steht bei: "Phase 4: Erhaltung" Seite Neun.


Danke :) Du meinst aber Seite 7 im Regelheft (was das neunte Blatt im PDF ist).

Edited by netzhuffle
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