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Unterschwelliger Irrsinn, Wahnvorstellungen und Realitätstest


mvdf
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Hallo zusammen! Ich habe da mal eine Frage rund um das Thema "Unterschwelliger Irrsinn" und Wahnvorstellungen. Und zwar war ein Spielcharakter meiner Runde "geistig umnachtet" - und er wusste, dass ihm in dieser Phase ggf. eine Wahnvorstellung blühen kann. Nun begegnete die Gruppe einem übernatürlichen Wesen. Der Charakter zweifelte direkt daran, dass das, was er sieht, real ist und machte einen Realitätstest. Er hat ihn verhauen, was ihn regelkonform -1 STA einbrachte. Das, was die Gruppe sah, war "real". Und alle mussten eine STA-Probe machen und ggf. STA abziehen.

 

Doch wie steht es um den bereits umnachteten Charakteren? Dieser erhält STA-Abzüge durch a.) den verpatzen Realitätstest und b.) die STA-Probe aufgrund des Wesens. Passiert das zeitgleich oder nacheinander? Ich frage deswegen, weil man während eines "unterschwelligen Irrsinns" schon mit -1 STA einen erneuten Anfall erhält. Und während eines Anfalls ja immun gegen STA-Verluste ist. Konnte sich der Charakter vor der STA-Probe durch das Wesen "schützen", indem er kurz zuvor seinen Realitätstest verhauen hat und einen Anfall erlitten hat? Oder gilt die Regel "keine weiteren STA-Verluste während eines Anfalls" nur bei neuen Begebenheiten? (In diesem Fall würde die Regel lauten: Wesen gesehen -> STA-Probe, egal, ob man Realitätstest macht oder nicht. Immerhin sind Auslöser der STA-Probe und des Realitätstest ein und dasselbe - in diesem Fall das übernatürliche Wesen.)

 

Nun, ich hoffe, ihr versteht vielleicht ein bisschen, was ich meinte.   ^_^ Würde mich freuen, eure Meinung zu hören bzw. zu lesen. Besten Dank!

 

 

Edit: Meine Meinung zu der Sache schwankt ständig hin und her. Jetzt kam mir noch folgender Gedanke: Entschließt sich der Charakter, dass das, was er sieht, nicht real ist (Stichwort Realitätstest), dann glaubt er daran immer noch, auch wenn er den Realitätstest verhauen hat (und deswegen 1 STA Verlust erhält und deswegen einen Anfall erleidet). Also keine STA-Probe für ihn. Später, wenn der Anfall vorbei ist und das Wesen noch da ist, schon - aber aktuell nicht. So meine Meinung.

 

(Wäre die Realitätsprobe übrigens erfolgreich verlaufen, dann hätte der Charakter die Gewissheit gehabt, dass das, was er sieht, doch real ist - und dann wäre in der Tat eine STA-Probe durch das Wesen fällig.)

Edited by mvdf
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Ich bin wegen der Messe etwas sehr im Stress und kann gerade nicht im regelbuch nachschauen.

Aber geht es beim realitätstest nicht darum:

 

1) jemand erleidet eine Umnachtung.

2) während einer gewissen frist hat er Wahnvorstellungen (bzw. kann welche haben) und diese als solche anzweifelnd kann er mit einem Realitätstest sie zu durchschauen versuchen.

also entweder STA-Probe entsprechend der Wahnvorstellung oder Realitätstest machen und verlieren (kostet 1 STA) oder Realitätstest schaffen und nichts verlieren.

3) Im falle verlorenen realitätstest : neuer Anfall von wahnsinn.

 

das ist ja jetzt mal etwas anders als die geschilderte Situation mit einem echten monster. darauf passt die regel eigentlich gar nicht, oder?

 

Momentan habe ich den Eindruck, dass du Gefahr läufst, eine eher unkomplizierte Sache zu verkomplizieren.

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Ergänzung: Das Zweifeln an dem, was man wahrzunehmen glaubt, begründet sich m. M. nach auch ein wenig darin, dass sonst niemand auf die offenbare bedrohung reagiert.

Wenn aber ALLE SCs auf das auftauchende Monster reagieren (wie auch immer), dann ist m. M. gar kein Raum für diesen Zweifel und damit auch nicht für den Realitätscheck.

Also "nur" die ganz normale STA-Probe. Kein realitätscheck.

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Ergänzung: Das Zweifeln an dem, was man wahrzunehmen glaubt, begründet sich m. M. nach auch ein wenig darin, dass sonst niemand auf die offenbare bedrohung reagiert.

Wenn aber ALLE SCs auf das auftauchende Monster reagieren (wie auch immer), dann ist m. M. gar kein Raum für diesen Zweifel und damit auch nicht für den Realitätscheck.

Also "nur" die ganz normale STA-Probe. Kein realitätscheck.

 

Genau hier kommen wir an einem Punkt, der im Regelwerk m. M. n. gar nicht so richtig beachtet, geschweige gelöst wird. Wie kann man in jemanden eine Wahnvorstellung präsentieren, ohne dass die anderen Spieler / Charaktere der Gruppe das mitbekommen? Meine Lösung: Ich bringe Wahnvorstellungen so, dass sie alle "mitbekommen". Erst später löse ich dann auf, dass es sich um eine Wahnvorstellung gehandelt hat, die nur der Betroffene mitbekommen hat. (Die anderen Spieler / Charaktere reagieren zwar auf das, was passiert, aber ich führe das Spiel so, dass im ersten Moment nur der Betroffene reagieren kann. Z. B. weil er laut GE eh als nächstes an der Reihe oder weil die anderen einige Meter weiter wegstehen als der Betroffene etc. Wie genau das funktioniert, ist bei mir situationsbedingt.) Und die Spieler wissen das alles übrigens auch - dass das, was ihre Charaktere (kollektiv) erleben, möglicherweise nicht real ist. Und dass das, was gerade passiert, vielleicht nur im Kopf eines einzelnen Investigators passiert. Das so etwas passieren kann, habe ich im Vorfeld bereits verraten.

 

Ich finde es unlogisch, wenn man die Regel "Achtung, es könnte zu Wahnvorstellungen kommen" ausschaltet, sobald man einer wahren Bedrohung begegnet. So tickt ein Kopf ja nun mal nicht. Wenn man als Spielleiter fies wäre, könnte man sogar sagen: "Übrigens, die heutige Spielsitzung hat gar nicht stattgefunden, sondern war nur im Kopf von XYZ aktiv. Eure Charaktere liegen immer noch so im Bett, wie wir die letzte Spielsitzung beendet haben." Das wäre natürlich zu viel es Guten. Ich rede ja nur von wenigen Minuten, in der die Illusion aufrecht gehalten wird.

 

Klar, natürlich kann man das auch sein lassen, wenn man so etwas viel zu kompliziert findet. Aber vielleicht ist das ja für die eine oder andere Spielgruppe eine durchaus spannende Spielweise. Es würde mich schon interessieren, wie andere das Thema Wahnvorstellungen angehen.

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Genau hier kommen wir an einem Punkt, der im Regelwerk m. M. n. gar nicht so richtig beachtet, geschweige gelöst wird. Wie kann man in jemanden eine Wahnvorstellung präsentieren, ohne dass die anderen Spieler / Charaktere der Gruppe das mitbekommen? Meine Lösung: Ich bringe Wahnvorstellungen so, dass sie alle "mitbekommen". Erst später löse ich dann auf, dass es sich um eine Wahnvorstellung gehandelt hat, die nur der Betroffene mitbekommen hat. (Die anderen Spieler / Charaktere reagieren zwar auf das, was passiert, aber ich führe das Spiel so, dass im ersten Moment nur der Betroffene reagieren kann. Z. B. weil er laut GE eh als nächstes an der Reihe oder weil die anderen einige Meter weiter wegstehen als der Betroffene etc. Wie genau das funktioniert, ist bei mir situationsbedingt.) Und die Spieler wissen das alles übrigens auch - dass das, was ihre Charaktere (kollektiv) erleben, möglicherweise nicht real ist. Und dass das, was gerade passiert, vielleicht nur im Kopf eines einzelnen Investigators passiert. Das so etwas passieren kann, habe ich im Vorfeld bereits verraten.

 

Vllt. lässt es sich auch so regeln, dass er "Verborgenes erkennt" (natürlich ohne Wurf). Er sieht bspw. eine alptraumhafte Kreatur um die Ecke spähen, oder gut versteckt durch die Schaufenster schauen. 

Das kann vom Spieler dann auch so interpretiert werden, dass er zufällig dafür ausgewählt wurde, einen weiteren Hinweis für das Abenteuer gefunden zu haben. Und die anderen Charaktere sehen die Kreatur erstmal nicht.

 

Falls die dann aufgrund der Reaktion auch mal in das Schaufenster schauen, könnte man das mit einem Wurf auf "Verborgenes erkennen" dramatisieren, und falls der Wurf klappt, sieht auf einmal auch der wahnsinnige Spieler selber die Kreatur erstmal nicht mehr wieder.

 

Habe aber auch noch keine einzige Cthulhu Runde geleitet und hab daher auch keine Erfahrung, ob das echt so klappen kann.

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Ich finde es unlogisch, wenn man die Regel "Achtung, es könnte zu Wahnvorstellungen kommen" ausschaltet, sobald man einer wahren Bedrohung begegnet. So tickt ein Kopf ja nun mal nicht. Wenn man als Spielleiter fies wäre, könnte man sogar sagen: "Übrigens, die heutige Spielsitzung hat gar nicht stattgefunden, sondern war nur im Kopf von XYZ aktiv. Eure Charaktere liegen immer noch so im Bett, wie wir die letzte Spielsitzung beendet haben." Das wäre natürlich zu viel es Guten. Ich rede ja nur von wenigen Minuten, in der die Illusion aufrecht gehalten wird.

 

Ich sehe das ähnlich...ich arbeite nicht so oft mit Wahnvorstellungen aber das Gehirn funktioniert so tatsächlich nicht. Es ist ja eigentlichg erade der "Gag" an der Sache bei Wahnvorstellungen, dass wir nicht immer/ nur begrenzt unterscheiden können was echt ist und was nicht. Wahnvorstellungen müssen ja auch nicht immer 100% glaubhaft und real sein aber sie werden häufig schwer von der Realität zu unterscheiden sein.

Edited by JaneDoe
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Ich sehe das so:

Mythosbegegnung = potenzielle Lebensgefahr.

Wenn ich das noch erschwere, indem ich zulasse, dass ein Investigator denkt "oh, Wahnvorstellung" (wohlgemerkt, er soll mit dem Realitätscheck eine tatsächliche Wahnvorstellung durchschauen, nicht die Wirklichkeit verdrehen), dann schicke ich ihn ziemlich unvorbereitet in den ziemlich sicheren Tod. Das würde ich nicht tun.

(Denn in dem glauben "Haha, Wahnvorstellung, ist ja gar nichts los hier" müsste er in 3/4 aller Situationen unverzüglich danach draufgehen. (Während er noch ignoriert, dass seine anwesenden Kumpel auf die irrrtümlich für durchschaut angesehene"Wahnvorstellung" ganz real reagieren.

Ich würde es den Investigatoren nicht schwerer machen als sie es ohnehin schon haben.

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