Murray Posted August 25, 2010 Report Share Posted August 25, 2010 Hallo, Ich habe 2 Fragen zur Magie: 1. Im GRW steht, dass die maximale Anzahl Erfolge bei einer Spruchzaubereiprobe durch die Kraft beschränkt werden. Sind damit echte Erfolge gemeint oder Nettoerfolge? 2. Gibt es einen Mindestentzug? Denn es kann ja vorkommen, dass der Entzug auf 0 sinkt. Kriegt er dann keinen Entzug oder ist der Entzug mindestens 1? Lg Murray Link to comment Share on other sites More sharing options...
Ultra Violet Posted August 26, 2010 Report Share Posted August 26, 2010 zu 1. Ja - damit sind die Erfolge gemeint. Wären es Nettoerfolge stünde es da.zu 2. Man kann den Entzug durch die Entzugsprobe auf 0 senken, also gar kein Schaden kassieren. Doch so viel ich mich erinnere gibt es einen Mindestentzug (1 Schadenskästchen) den man erst einmal durch die Entzugsprobe senken muss. Also vor der Probe gibt es eine Minimum nach der Probe nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Murray Posted August 26, 2010 Author Report Share Posted August 26, 2010 Danke. Alles klar. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Thunder Posted August 26, 2010 Report Share Posted August 26, 2010 Hoi. Kleine Ergänzung zu UV: 1.) Der Entzug bei der Spruchzauberei beträgt immer mindestens 1 (SR4A, S. 238). 2.) Der Entzug beim Herbeirufen von Geistern beträgt immer mindestens 2 (SR4A, S. 222). LG Thunder Link to comment Share on other sites More sharing options...
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