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Illegal beschaftes Beweismaterial vor Gericht gültig?


Guest comatthoes
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Guest comatthoes

Nabend :).

 

Wie schon im Betreff geschrieben würde mich mal interessieren, ob illegal beschaftes Beweismaterial vor Gericht gültig ist.

 

In meinem Fall haben die Spieler (immer noch Kriminalbeamte) die Kombination eines Safes herausgefunden, der einem Verdächtigen gehört. Gegen den Verdächtigen haben sie nichts in der Hand (aber sie wissen, dass er Dreck am Stecken hat) aber in seinem Safe befindet sich belastendes Beweismaterial. Es kam nun die Frage auf, ob man diese Beweise vor Gericht verwenden kann, wenn man sie auf illegale Weise beschaft (das die Spieler ?rger wegen Einbruch und Diebstahl bekommen ist klar, aber wenn das gegen den Verdächtigen hilft, wären sie vllt. bereit, es zu machen ;)).

 

Danke!

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USA, EU, D? Wo ist eine wichtige Information.

 

D, 2009:

http://www.fr-online.de/politik/bgh-urteil-legal-illegal,1472596,3320554.html

 

Laut BGH können nach der Rechtsprechung auch Beweise, die illegal beschafft wurden, vor Gericht verwendet werden. Dies müsse im Einzelfall geprüft werden.

 

Beispiel:

"Im konkreten Fall seien die Grundrechtsverletzungen geringfügig gewesen, das Interesse der Strafverfolgung überwiege. Vor zwei Wochen hatte auch das Bundes- verfassungsgericht im Fall einer rechtswidrigen Wohnungsdurchsuchung zugelassen, dass dabei gefundene Drogen als Beweismittel verwendet werden durften."

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In dem von Dir beschriebenen Fall, dass Polizeibeamte einbrechen und Beweismittel aus einem Tresor sichern, ohne dass es dafür eine rechtliche Grundlage gäbe, besteht mit Sicherheit in allen Ländern mit rechtsstaatlichen Systemen ein Beweisverwertungsverbot.

Für Deutschland in jedem Fall. Zwar ist es wie von G.Roby zitiert richtig, dass rechtswidrig erlangte Beweismittel in Deutschland grundsätzlich trotzdem vor Gericht verwertet werden können. Das betrifft aber nicht Fälle, in denen die Ermittler absichtlich rechtswidrig handeln, um an die Beweise zu kommen. In Fällen, in denen die Behörden "tricksen", geht die Rechtsprechung - zu Recht - aus erzieherischen Gründen von Beweisverwertungsverboten aus.

 

Fälle, in denen in Deutschland trotz rechtswidriger Beweisgewinnung der Beweis vor Gericht verwertet werden kann, sind solche, in denen die Figur des hypothetischen Ersatzeingriffs angewendet werden kann. Man muss dafür prüfen, ob das Beweismittel rechtmä?ig hätte erlangt werden können, wenn ein Gericht (hier: Durchsuchungsbeschluss) eingeschaltet worden wäre. Wenn das der Fall ist, ist das Beweismittel in der Regel verwertbar. Wenn nicht, ist es jedenfalls unverwertbar. So übrigens auch hier: ohne Anfangsverdacht wird kein Durchsuchungsbeschluss erlassen.

Zusätzliches Korrektiv sind wie gesagt Fälle, in denen die Ermittlungsbehörden bewusst Rechtsnormen ignorieren, um an Beweismittel zu gelangen; hier ist immer von einem Verwertungsverbot auszugehen.

 

?brigens: Wohnungseinbruchsdiebstahl, wie bei Dir bei den Charakteren in Planung, ist kein Kavaliersdelikt, sondern wird mit 6 Monaten bis 10 Jahren Freiheitsstrafe bestraft (º 244 StGB). Für einen Beamten dürfte dies zusätzlich die Entlassung aus dem Polizeidienst bedeuten, jedenfalls aber mindestens mit erheblichen disziplinarischen Sanktionen belegt sein. Niemand würde in der Realität seinen Beruf und seine Karriere riskieren, nur um an Beweismittel zu gelangen - würde ich mal behaupten.

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Guest comatthoes

@ all: Danke für die schnelle Antwort. Und sorry, dass ich das WO vergessen habe. Wir spielen in Deutschland.

 

Hab mir schon sowas gedacht ;). Die Frage ist halt nur aufgekommen und ich wollte Klärung.

 

Ich bin mir sicher, dass meine Spieler diesen Schritt nicht machen werden (wobei sie eh schon mal in die Wohnung/Büro des Verdächtigen "eingestiegen" sind, aber da kannten sie die Kombination noch nicht). Wobei...einer von denen schon. Der spielt eh mit dem Gedanken alle "umzunieten" (liegt wohl aber auch an seiner momentanen geistigen Verfassung ;) ).

 

@Frank: Wegen dem hypothetischen Ersatzeingriffs. D.h. illegal beschaftes Material ist gültig, wenn man es auch legal hätte beschaffen können? Oder versteh ich das falsch?

 

Au?erdem hab ich immer noch meine Schwierigkeiten was jetzt genau ein Anfangsverdacht ist. Reichen da schon "Gerüchte"?

 

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Original von comatthoes

 

@Frank: Wegen dem hypothetischen Ersatzeingriffs. D.h. illegal beschaftes Material ist gültig, wenn man es auch legal hätte beschaffen können? Oder versteh ich das falsch?

 

Au?erdem hab ich immer noch meine Schwierigkeiten was jetzt genau ein Anfangsverdacht ist. Reichen da schon "Gerüchte"?

 

 

Ja, genau, das hast Du richtig verstanden. Gilt aber dann nicht, wie gesagt, wenn die Behörden absichtlich das Recht verletzen, um an Beweise zu kommen. Unabsichtliche Fälle wären z.B. solche, in denen die Polizei zu Unrecht eine eigene Entscheidungsbefugnis wegen Gefahr in Verzug annimmt und ohne Beschluss durchsucht, obwohl eine spätere rechtliche Prüfung ergibt, dass es ganz so eilig dann doch nicht war und man einen Durchsuchungsbeschluss noch hätte beantragen können.

 

Anfangsverdacht ist definiert in º 152 StPO. Es müssen "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte" für eine Straftat vorliegen, nur Vermutungen reichen nicht aus. Gerüchte damit also auch nicht.

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Eine andere Möglichkeit könnte noch eine Begründung mit Berufung auf "Gefahr im Verzug" sein. Wenn sie gegen die Person aber wirklich überhaupt nichts in der Hand haben, wird das kaum möglich sein. Wenn sie hingegen z.B. nachweisen können, dass die Gefahr bestand, dass die Person die Beweismittel vernichten wollte, dann könnte sogar das Eindringen und das Íffnen des Safes in Ordnung gehen.
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