Azanael Posted September 19, 2012 Report Share Posted September 19, 2012 Sorry für die Thread-Nekromantie, aber mich würde dennoch interessieren: Sind die Waffengesetze in den ADL noch ähnlich streng wie heutzutage in D? Ich meine irgend wo gelesen zu haben, dass die Verfügbarkeit in den ADL denen der UCAS in etwa entsprechen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Roadbuster Posted September 21, 2012 Report Share Posted September 21, 2012 Also die Waffen zu beschaffen dürfte kaum Unterschiede machen. Zumindest in den Vorgängereditionen war es so, dass Strafen für den Besitz oder das Mitführen bestimmter Gegenstände (Waffen, Sprengstoffe, Cyberware etc.) in der ADL strenger geahndet wurden als z.B. in den UCAS. Ich kann mir gut vorstellen, dass die Waffengesetze etwas lieberaler geworden sind, aber es dürfte immer noch deutliche Unterschiede zwischen den europäischen und den "amerikanischen" Waffengesetzen geben.Die Verfügbarkeit ist also dieselbe, egal ob in der ADL oder den UCAS. Ob ein Gegenstand den Zusatz "V" oder "E" trägt, dürfte auch identisch sein. Legiglich die Tatsache, was man für die Lizenz der eingeschränkten Gegenstände tun muss, dürfte von Land zu Land unterschiedlich sein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
raben-aas Posted September 25, 2012 Report Share Posted September 25, 2012 Einige Details dazu wird es im kommenden Reiseführer geben. *hint, hint* Link to comment Share on other sites More sharing options...
Azanael Posted September 25, 2012 Report Share Posted September 25, 2012 verdammt, warum kanns nicht schon November sein? ^^ Danke Wenn die Verfügbarkeit die gleiche ist, heißt das, dass ich in den ADL die AA16 (oder so ähnlich, Verfügbarkeit 16E) genau so einfach in den ADL mit einer gefälschten Lizenz erhalten kann wie in den UCAS? Link to comment Share on other sites More sharing options...
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