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Lizenzen und Legalität


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Also die Waffen zu beschaffen dürfte kaum Unterschiede machen. Zumindest in den Vorgängereditionen war es so, dass Strafen für den Besitz oder das Mitführen bestimmter Gegenstände (Waffen, Sprengstoffe, Cyberware etc.) in der ADL strenger geahndet wurden als z.B. in den UCAS. Ich kann mir gut vorstellen, dass die Waffengesetze etwas lieberaler geworden sind, aber es dürfte immer noch deutliche Unterschiede zwischen den europäischen und den "amerikanischen" Waffengesetzen geben.

Die Verfügbarkeit ist also dieselbe, egal ob in der ADL oder den UCAS. Ob ein Gegenstand den Zusatz "V" oder "E" trägt, dürfte auch identisch sein. Legiglich die Tatsache, was man für die Lizenz der eingeschränkten Gegenstände tun muss, dürfte von Land zu Land unterschiedlich sein.

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