sth Posted May 13, 2012 Report Share Posted May 13, 2012 Ich habe im Forum gesucht, aber die Frage noch nicht gefunden. Ich meine mich zu erinnern, dass man in SR2 oder SR3 übel bestraft wurde, wenn man als Magier durch Schaden das Bewußtsein verliert und beschworene Geister auf Abruf hatte. Die wurden dann frei. In SR4 habe ich entsprechende Regeln aber nur bei der Beschwörenprobe gefunden. Gibt es in SR4 keine Konsequenzen mehr, wenn ein Magier bewußtlos wird und Geister "deaktiviert" oder bei sich hatte? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Roadbuster Posted May 13, 2012 Report Share Posted May 13, 2012 Solange die Bewusstlosigkeit nicht während der Beschwörung passiert, passiert nix mit den Geistern. Wäre ja auch schön blöd. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Surprise Posted May 14, 2012 Report Share Posted May 14, 2012 Auch in SR 3 waren nur (eventuell negative) Reaktionen des Geistes möglich, wenn es beim Beschwören passierte, bzw beim Vertrauten erschaffen oder wenn der Vertraute anwesend war wenn der "Herr" bewusstlos wurde, dann konnte er sich eventuell befreien. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lucifer Posted May 14, 2012 Report Share Posted May 14, 2012 gebundene geister bleiben. Wird man beim beschwören bewustlos, geht der geist verloren, den man beschwört. wird man ansonsten bewistlos, macht fer geist das letzte solange weiter, bis die Zeit abgelaufen ist, er verdrängt wird oder der auftrag erledigt ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
sth Posted May 14, 2012 Author Report Share Posted May 14, 2012 Na dann ist das ja in SR4 schon etwas sozialer gelöst Danke für die Antworten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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