Apropos Impfpflicht: Im Fall der Masern-Impfpflicht gibt es endlich ein erstes Urteil: "Eine Kita darf eine Betreuung verweigern, wenn der verpflichtende Nachweis einer Masernschutzimpfung oder ein ausreichender Unverträglichkeitsnachweis für das Kind fehlt. Das entschied das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht per Eilbeschluss. Es gab einer Kita in Erkelenz recht, die die Betreuung eines Kindes abgelehnt hatte. Das von den Eltern vorgelegte Attest eines Arztes über eine Unverträglichkeit der Impfung wurde vom Gericht aufgrund erheblicher Zweifel am Beweiswert nicht anerkannt. Das Attest sei lediglich auf Grundlage der Eltern-Angaben und nicht anhand medizinischer Tests ausgestellt worden. Die Entscheidung kann nicht angefochten werden. Interessant, weil die Masern-Impfpflicht eigentlich ein stumpfes Schwert ist. Diese Entscheidung ist imho die erste (mögliche) konkrete negative Folge für Masern Impfverweigerer. Und vielleicht ein Hinweis, wohin sich die Regelungen zu Corona Impfungen entwickeln könnten.