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Copyright Frage


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Guest Spieler

Hi,

ich habe die Zeichnung eines Hunting Horrors genommen, ihm einen zweiten Flügel verpasst, das ganze um ein Swastika (Hakenkreuz) gewickelt. Das ganze stellt das Cover von Mein Triumph wie in Delta Green beschrieben dar.

 

Meine Frage: Darf ich das dank meines (wenn auch bescheidenen) künstlerischen Beitrags veröffentlichen? Oder benötige ich dafür die Genehmigung des Copyright Inhabers der Ursprünglichen Zeichnung (vermutlich Pegasus?)?

 

Und wenn letzteres zutrifft, habe ich Chancen darauf?

 

Spieler

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Original von Spieler

Meine Frage: Darf ich das dank meines (wenn auch bescheidenen) künstlerischen Beitrags veröffentlichen? Oder benötige ich dafür die Genehmigung des Copyright Inhabers der Ursprünglichen Zeichnung (vermutlich Pegasus?)?

 

Das hängt davon ab, wieviel eigene Veränderung mit drin ist. Klingt tendenziell so, als hättest Du mit der Kreation ein eigenes Copyright geschaffen, aber ich müsste das Bild sehen, um das bestätigen zu können.

 

Viele Grü?e

Frank

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Andere Frage zu einem ähnlichen Thema:

 

Das Abenteuer "Im Zeichen des Stiers" gibt es nicht mehr zu kaufen, den ehemaligen Inhaber des Copyrights gibt es nicht mehr und eine Neuveröffentlichung ist nicht in Sicht.

 

Wäre es verboten, sich jetzt von jemanden, der das Teil noch hat, eine Kopie zu besorgen?

 

Verwerflich fände ich es jedenfalls nicht, denn Schaden kann ja niemand mehr nehmen.

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Original von Sascha

Das Abenteuer "Im Zeichen des Stiers" gibt es nicht mehr zu kaufen, den ehemaligen Inhaber des Copyrights gibt es nicht mehr und eine Neuveröffentlichung ist nicht in Sicht.

 

Wäre es verboten, sich jetzt von jemanden, der das Teil noch hat, eine Kopie zu besorgen?

 

 

Wenn ein Verlag nicht mehr besteht, fallen die Rechte an die Autoren, in diesem Falle Steffen Schuette, zurueck, und dort bleiben sie auch, selbst wenn das Abenteuer niemals wieder veroeffentlicht wird. Sich privat eine Kopie zu besorgen, ist sicherlich nicht verboten. Das juckt keinen. Anders sieht das aus, wenn du auf die Idee kommen solltest, Teile davon im Internet yu veroeffentlichen oder fuer eine Kopie Geld zu nehmen, das die Kopierkosten uebersteigt. Das Mindeste, was dann ansteht, ist, beim Autor nachzufragen.

 

 

:-)) Steffen Schuette waere uebrigens sehr entsetzt, wenn er hoeren wuerde, dass er verstorben ist und es ihn nicht mehr gibt. Er ist sogar noch recht lebendig, In der Deutshclandbox erscheitn ein Abenteuer von ihm.

 

 

Der Raecher in Prag

 

 

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Original von Spieler

Hi,

ich habe die Zeichnung eines Hunting Horrors genommen, ihm einen zweiten Flügel verpasst, das ganze um ein Swastika (Hakenkreuz) gewickelt. Das ganze stellt das Cover von Mein Triumph wie in Delta Green beschrieben dar.

 

 

 

Ich sage lieber nicht, was ich DAVON halte. Auf SOWAS habe ich gerade noch gewartet.

 

 

Der Raecher

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Original von Spieler

Hi,

ich habe die Zeichnung eines Hunting Horrors genommen, ihm einen zweiten Flügel verpasst, das ganze um ein Swastika (Hakenkreuz) gewickelt. Das ganze stellt das Cover von Mein Triumph wie in Delta Green beschrieben dar.

 

 

 

Ich sage lieber nicht, was ich DAVON halte. Auf SOWAS habe ich gerade noch gewartet.

 

 

Der Raecher

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Original von Gast

Ich sage lieber nicht, was ich DAVON halte. Auf SOWAS habe ich gerade noch gewartet.

 

 

Der Raecher

Nun es hat seinen Grund warum die Zeichnung hier nicht mehr zum sehen ist.

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Hallo Spieler,

 

meine Meinung zu deiner Frage sieht etwas anders aus als das, was bisher gepostet wurde, so dass ich meinen Senf jetzt auch noch dazu geben möchte, um die Verwirrung dann zu komplettieren.

 

M.E. benötigst du die Genehmigung des Copyright-Inhabers, dies muss nicht unbedingt der Verlag sein. Das Urheberrechtsgesetzt (UrhG) bestimmt im º 12, dass der Urheber das Recht hat, zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist. Das bedeutet für dich, dass es in diesem Fall erst einmal fraglich ist, ob Pegasus dein Ansprechpartner ist. Der Urheber wird wahrscheinlich dem Verlag ein Nutzungsrecht eingeräumt haben. In wie weit dies exklusiv ist hängt vom Vertrag zwischen Urheber und Verlag ab. Vielleicht hängt sogar noch Chaosium als Lizenzgeber dazwischen, dann wird die Sache noch einmal mehr kompliziert. Frank dürfte mit seinem Argument, dass du evtl. ein eigenes Copyright geschaffen hast, auf º 3 UrhG eingehen. Dort hei?t es "?bersetzungen und andere Bearbeitungen eines Werkes, die persönliche geistige Schöpfungen des Bearbeiters sind, werden unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk wie selbständige Werke geschützt." Allerdings kommt dann ein neues Problem auf dich zu, nämlich die "?nderung des Werkes", die nach º 39 UrhG ebenfalls mit dem Urheber vereinbart werden muss, bzw. die "Bearbeitungen und Umgestaltungen" nach º 23, der ähnliches aussagt. (Dies gilt selbst für einen Nutzungsrechteinhaber!) In deinem konkreten Fall, dass du das Werk mit einem Swastika in Verbindung bringst, könnte auch noch die "Entstellung eines Werkes" nach º 14 UrhG in Betracht kommen.

 

Bei Saschas Anliegen denke ich doch, dass es verboten ist. Da Urheberrecht erlischt erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (º 64 UrhG), und der ist ja laut dem Raecher noch quicklebendig. Au?erdem ist das Urheberrecht vererblich (º 28 UrhG).

 

Allerdings muss ich dem Raecher auch widersprechen, nämlich in der Ansicht, dass das Urheberrecht nachdem ein Verlag nicht mehr besteht, an den Autor zurückfällt. M.E. liegt dies sowieso immer beim Urheber, der lediglich Nutzungsrechte verteilt. Ob in dem betreffenden Fall ein Vertrag zwischen Laurin und Steffen Schütte existierte, der die Nutzungsrechte nach Auflösung oder Konkurs des Verlages für nichtig erklärt, mag sein. Im Normalfall würde ich davon ausgehen, dass der Rechtsnachfolger des Verlages jedoch weiterhin über die Nutzungsrechte verfügt. Soweit ich wei? sind die an Queen Carrom (später Queen Games) gegangen, wer sie heute hat, wei? ich nicht. Das Thema Privatkopie ist momentan sehr heikel, zumal die Gesetzesnovelle, die evtl. sogar schon eingetreten ist, genau diesen Punkt in Angriff nimmt. Das bisherige UrhG schlie?t das Vervielfältigungsrecht nach ºº 12 und 16 mit in die vom Urheber zu genehmigenden Rechte ein. Auf vergriffene Werke wird dabei nur am Rande in º 53 UrhG eingegangen. Es gibt allerdings nach bisheriger (!) Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Möglichkeit, 7 Privatkopien anzufertigen und diese unentgeltlich weiterzugeben. Hier kann ich allerdings keine Quelle angeben, von daher ist diese Information mit Vorsicht zu genie?en.

 

Ich bin kein Jurist, wahrscheinlich kann dir Frank deine Frage genauer und sicherer beantworten. Ich bin jetzt auch nur auf die rechtliche Seite eingegangen, die Praxis und in wie weit die dann "verwerflich" ist oder jemanden "juckt" steht auf einem ganz anderen Blatt. Meine persönliche Meinung teile ich da mit der des Rächers, nämlich dass eine Nachfrage beim Urheber der Fairness halber schon sein sollte.

 

Solltest du selbst noch weiter im Urheberrecht stöbern wollen, findest du dieses unter http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/

 

Cthuloide Grü?e - Thorsten

 

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Ich habe das Bild inzwischen gesehen; das Hakenkreuz war dabei so wenig verfremdet, dass es weiterhin sehr gut als verbotenes Zeichen zu erkennen war und nicht in einem neuen Zusammenhang stand, so dass ein Vorzeigen desselben schon strafrechtlich verboten sein dürfte. Auf die Urheberrechtsfragen käme es dann gar nicht mehr an.

Im ?brigen war aufgrund der geringen Verfremdung hier vermutlich ohnehin noch kein eigenes Urheberrecht erworben worden.

Eine Veröffentlichung wäre also gleich in zweierlei Hinsicht bedenklich.

 

Viele Grü?e

Frank

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Guest Spieler

Hi,

das die Darstellung des Hakenkreuzes rechtlich bedenklich ist, ist klar.

 

Mir ging es um die urheberrechtliche Frage. In dieser Hinsicht danke für die subjektive Einschätzung von Frank und die Ausführungen von Harvey.

 

Ich werde meine 'Kunstwerke' nur in privaten Runden verwenden.

 

MfG

Spieler

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  • 3 weeks later...

Was alte Laurin-Abenteuer betrifft: Ich bringe nun schon einige Zeit damit zu, alte Abenteuer für Cthulhu und Sturmbringer zu beschaffen. Da hilft es wirklich, einfach die Unmengen von Rollenspielläden abzuklappern, die es so gibt. Manchmal hat man wirklich Glück und kann so ein altes Stück noch im Laden ergattern, in entsprechend gutem Zustand.

Bei Sturmbringer-Material kann ich spontan an den Imp's Shop (http://www.impsshop.de) und das "Auenland" in Dortmund verweisen, wie es bei denen mit Cthulhu aussieht, wei? ich nicht.

Dass man die ?gypten-Box noch bei Tellurian (http://www.tellurian.de) bekommen kann, ist ja schon kein echter Geheimtipp mehr ;-)

 

 

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