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Gegenschlag


Euer-Gnaden
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  • 1 month later...

Habe auch noch eine Frage zum "Gegenschlag", speziell die Verzauberung "Vergeltungsschlag":

 

Wenn ich dadurch einen Gegenschlagangriff ausführen will, dieser aber durch Schwindlig oder Verteidigung des Gegners scheitert (Fehlschlag), ist der "Vergeltungsschlag" dann zerstört?

 

Der Gegenschlagangriff wurde ja nicht wirklich "ausgeführt", oder? Dachte hier an die Unterscheidung zwischen Anwenden und Ausführen, kann mich aber irren..

 

In jedem Fall kann ich mir aber aussuchen, wann ich den Gegenschlagangriff mache, oder?

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  • 4 weeks later...

Ja, auch wenn der Gegenschlag im Schritt vermieden wurde (z. B. durch Schwindlig oder eine Verteidigung), gilt er als durchgeführt.

 

Gegenschläge sind immer freiwillig – du kannst also darauf verzichten und damit Vergeltungsschlag behalten.

 

(Die Unterscheidung, die du mit „anwenden“ und „ausführen“ meinst, gibt es nur bei Zaubern – siehe die drei Schritte beim Anwenden eines Zaubers.)

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