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Schadenswiderstand im Astralkampf


Red_Wraith
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Ich bin zugegeben etwas verwirrt wie du scheinbar darauf kommst, dass man nur Schadenswiderstandsproben ablegen darf wenn man Panzerung trägt, denn auch ohne Panzerung hat man immernoch seine Konstitution zum würfeln - auch gegen Angriffe in der Physischen Welt.

 

Zudem gibt es mit Shadow Spells inzwischen auch einen Zauberspruch der einem Panzerung im Astralraum verleiht, es gelten also ganz normale Regeln was den Schadenwiderstand angeht. Allerdings hast du recht, dass physische Panzerung im Astralkampf nichts beiträgt.

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Natürlich gibt es eine Schadenswiderstandsprobe. Sie wird auf astrale Konstitution (= Willenskraft) gewürfelt.

Hast du dafür auch eine Regelstelle? Im Abschnitt Astralkampf (S.314) ist nur von einer vergleichenden Probe die Rede, nicht von einer Schadenswiderstandsprobe.

  

Ich bin zugegeben etwas verwirrt wie du scheinbar darauf kommst, dass man nur Schadenswiderstandsproben ablegen darf wenn man Panzerung trägt, denn auch ohne Panzerung hat man immernoch seine Konstitution zum würfeln - auch gegen Angriffe in der Physischen Welt.

Ich habe etwas anderes gemeint. Die normale Schadenswiderstandsprobe gegen Nahkampfangriffe wird Konstitution + modifizierten Panzerungswert durchgeführt. Da im Astralraum sinnigerweise die Panzerung des Körpers keinen Einfluss hat, dachte ich dass die normalen Regeln für die Schadenswiderstandsprobe nicht gelten (S.159).

 

Also so ähnlich wie bei direkten Kampfzaubern, die auch keine Schadenswiderstandsprobe erlauben (S.286).

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B. Addieren Sie die Nettoerfolge des Angreifers zum Schadenscode  des  Angriffs.  Das  Ergebnis  ist  der  modifizierte Schadenscode.  Verrechnen  Sie  die  Durchschlagskraft  (DK) (S. 172) des Angriffs mit der Panzerung des Verteidigers, um den modi zierten Panzerungswert zu erhalten. Vergleichen Sie den modi zierten Schadenscode mit dem modifizierten Panzerungswert, um zu bestimmen, ob der Schaden Körperlich  (wenn  der  modifi zierte  Schadenscode  mindestens  genauso  hoch  wie  der  modi zierte  Panzerungswert  ist)  oder Geistig (wenn der modifizierte Schadenscode kleiner als der modifizierte Panzerungswert ist) wird. Der Verteidiger würfelt nun  mit  Konstitution + modifizierter Panzerungswert,  um dem  Schaden  zu  widerstehen.  Wenn  der  modi zierte  Panzerungswert kleiner als 0 ist, würfelt der Verteidiger nur mit Konstitution.  Jeder  Erfolg  reduziert  den  modifizierten  Schadenscode um 1. Wenn der Schadenscode dadurch auf 0 oder darunter  sinkt,  hat  die  Panzerung  den  Angriff  aufgehalten, und es wird kein Schaden verursacht.

Diese Regeln zum Kampf (S. 159/160) gelten grundsätzlich. Nun werden ein paar Dinge angepasst.

 

 

Astral projizierende Charaktere nutzen ihre Geistigen Attribute statt der Körperlichen

Also: Konstitution bzw. Willenskraft (bei astraler Projektion)

 

Schaden  im  Astralkampf  kann  (nach  Wahl  des  Angreifers) entweder Geistiger oder Körperlicher Schaden sein.

Eine weitere Modifikation.

 

Er erhält pro Stufe der Kraft 1 Punkt Panzerung (die kumulativ zu anderer Panzerung wirkt, aber nicht für die Panzerungsbehinderung einberechnet wird), die auch vor Schaden im Astralkampf schützt.

(aus der Adeptenkraft: Mystischer Panzerung)

 

Dann gibt es noch den Zauber Astrale Panzerung (Shadow Spells, S. 21), der sagt, dass er nur im Astralraum gilt.

 

Also wäre es seltsam, wenn es keinen Schadenswiderstand im Astralraum gäbe. :)

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Okay, Danke das reicht mir als Regelbegründung. Auch wenn nicht explizit drinnsteht, dass normale Panzerung nicht im Astralkampf gilt. Ich werde mal im Errata-Thread eintragen, dass es sinnvoll wäre, im Astralkampf-Abschnitt dazuzuschreiben wie die Schadenswiderstandsprobe dort funtioniert. Edited by Red_Wraith
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