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SIN für Kopfgeldjäger


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Die Kriterien sind Führen oder Transport. Was ist den nun mitnehmen :P ?

In Östereich führt jemand die Waffe die er bei sich hat. Außer sie befindet sich in einem geschlossenen Behältnis (im Falle einer Schußwaffe ungeladen). Oder der Träger befindet sich innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften mit Zustimmung des zu ihrer Benutzung Berechtigten.

 

In Österreich zählt unter anderem auch der Bogen als Waffe (in DE ein Sportgerät). Wichtig ist hauptsächlich das vollendete 18. Lebensjahr. Führen von Waffen (bestimmter Kategorien) ist kein Problem, das Schießen schon. Beim Schwert kommt es darauf an ob es eine Waffe im Sinne von §1 des österr. Waffengesetzes ist.

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