Krushvor Posted November 13, 2016 Author Report Share Posted November 13, 2016 Naja, die "Kugel im Wachmann" führt nicht automatisch zum Schützen nur weil der eine registrierte Waffe hat. Es ist ja nicht so, dass jede Waffe mit "Fingerabdruck" registriert ist, sonder mit der Seriennummer. Du meinst, in der Welt in der Cornflakes mit RFID's bestückt sind sind es Dinge die Menschen töten nicht? Selbst wenn nicht, ich würde von großzügigen ballistischen Datenbanken ausgehen.Wenn die eine Kugel aus einer registrierten Waffe finden, haben sie die Waffe, damit den Verkäufer usw.2070+ Dürfte die Kriminaltechnik noch ganz andere Sachen auf der Pfanne haben. Am besten du redest mit deinen Mitspielern mal darüber, wie kleinteilig ihr das mit den Lizenzen auflösen und das mit den SIN handhaben wollt. Auch wenn du Recht hast und die Überwachung in 2070+ sicher besser ist als heute, wird sich an den Registrierungen wahrscheinlich nicht viel ändern. Und so wie heute eine Waffe mit ihrer Seriennummer registriert ist, so wird das sehr wahrscheinlich auch in der Zukunft so sein. Eine ballistische Datenbank wird es sicher auch geben, nur: Da muss die Waffe erstmal landen. Das passiert nicht ab Werk (die Waffenlobby wird schon dafür gesorgt haben das es kein entsprechendes Gesetz gibt) , sondern erst dann, wenn die Waffe in irgendeinem kriminalitischem Zusammenhang erfasst wird. Dann landet sie in der Datenbank und dann könnte ein Abgleich erfolgen. Ganz abgesehen davon: Der Lauf von praktisch jeder Waffe ist auswechselbar... Aber insgesamt habe ich jetzt genug Denkanstöße zu dem Thema gesammelt, ich danke euch dafür. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lyr Posted November 13, 2016 Report Share Posted November 13, 2016 (edited) Ich denke auch das eine Waffe erst in einer Ballistischen Datenbank landet, wenn sie einem Verbrechen zugeordnet wurde und nicht schon ab Werk. Und auch wenn eine Cornflakspackung RFID Chips enthält werden die sicherlich nicht jede einzelne Patrone damit versehen. Somit ist das benutzen einer registrierten Waffe erst mal per se nicht weiter tragisch als eine nicht registrierte. Sollte die Waffe dann aber doch einer Straftat zugeordnet und gefunden werden, schaut es natürlich anders aus. Kopfgeldjägerlizenz: Ich handhabe es so das hier alle das Handwerkszeug enthalten ist welches ein Kopfgeldjäger so benötigt und auch die Ausführung des Jobs an sich. Lizenzen für Bodyware, Magie und Waffen bzw Panzerungen müssen aber weiterhin separat erworben werden. Mit der Kopfgeldjägerlizenz fällt es aber sicherlich leichter, zu begründen warum man sie den benötigt. Sei es bei der Beantragung als auch späteren Kontrollen. Und eine Echte SIN hat immer noch den Nachteil das man dadurch identifizierbar ist während man eine gefälschte einfach entsorgen kann. Also sollte man sich gut überlegen wann und wofür man den die echte SIN benutzt. Sicherlich ist es hilfreich, leichter durch eine Kontrolle zu kommen wenn man dazu einen legalen Waffenschein hat. Aber ob es so günstig ist wenn man damit in der Nähe eines Tatortes gesehen wird steht in einem anderen Datenkern. Edited November 13, 2016 by Lyr Link to comment Share on other sites More sharing options...
Corpheus Posted November 14, 2016 Report Share Posted November 14, 2016 Und weiter stellt sich mir die Frage: Was beinhaltet eine Kopfgeldjäger-Lizenz? Nur das "Recht" flüchtige zu fangen und nicht mehr? Sprich, für Handschellen, Waffen, Munition, Dietrich usw. muss man jeweils eine eigene Lizenz haben? Imho ja. Genau geregelt ist das im Regelwerk nicht. Das muß letztendlich deine Runde selbst entscheiden.Aber überlege dir genau, ob du willst, dass man sich mit 1 Lizenz etliche andere Lizenzen spart bzw. "erschwindelt". War es das, was die Entwickler wollten?? Zudem hilft einem ein Blick auf die aktuelle Regelung: Der Job erklärt vielleicht warum du die Knarre brauchst. Erlaubt/legal sein muss sie trotzdem. Zur Inspiration den Abschitt Rechte und Leistungen des Kopfgeldjägers lesen https://de.wikipedia.org/wiki/Kopfgeldj%C3%A4ger "Ein Kopfgeldjäger unterscheidet sich von Privatpersonen dadurch, dass er über gewisse Sonderrechte verfügt. Beispielsweise darf er einen Flüchtigen auch in andere Bundesstaaten, jedoch nur innerhalb der Vereinigten Staaten, verfolgen. Anderenfalls könnte er etwa wegen Entführung oder Verschleppung belangt werden, wenn er in anderen Staaten aktiv würde. Einige Staaten erkennen jedoch von Kopfgeldjägern vorgelegte Haftbefehle an und liefern Flüchtige an die Vereinigten Staaten aus.Dem Kopfgeldjäger ist es per Gesetz erlaubt, sich als eine andere Person auszugeben, um durch Täuschung an Informationen über den Aufenthaltsort des Flüchtigen zu gelangen. Der Kopfgeldjäger darf in vielen Bundesstaaten sogar ein Gebäude, notfalls mit Gewalt, betreten, um den Flüchtigen festzunehmen. Er muss sich hierbei jedoch sicher sein, dass sich der Gesuchte im Gebäude aufhält. Für Eigentumsschäden während der Verhaftung haftet der Kopfgeldjäger persönlich.Die Gesetze der verschiedenen US-Bundesstaaten unterscheiden sich erheblich hinsichtlich der Rechte und Pflichten eines Kopfgeldjägers. In einigen Bundesstaaten gibt es bis auf die Anforderungen des beauftragenden Kautionsagenten keinerlei Ausbildungs- oder Lizenzeinschränkungen. In manchen Bundesstaaten muss sich der Kopfgeldjäger vor der Durchführung einer Festnahme gerichtlich registrieren lassen, um vor einer Anklage wegen Entführung geschützt zu sein. Auch gibt es Unterschiede bei der äußerlichen Kennzeichnung: Einige Bundesstaaten verlangen, dass Kopfgeldjäger Dienstmarken und Aufnäher tragen, die sie als solche ausweisen. Andere Bundesstaaten verbieten diese, um Verwechslungen mit Polizeibeamten zu vermeiden. Manche Bundesstaaten schränken die Kopfgeldjagd erheblich ein oder verbieten sie ganz.Der Kopfgeldjäger liefert den Flüchtigen an die Polizei aus, vorzugsweise an die zuständige Polizei des Gerichtsortes. Zu diesem Zweck haben viele Kautionsagenten und Kopfgeldjäger einen Haftbefehl bei sich, sodass ein Erscheinen bei der Polizei am Verhaftungsort entfallen kann." Ich denke nicht, dass sich hier wirklich viel geändert hat. In meiner Runde spart man sich mit einer Kopfgeldjäger Lizenz jedenfalls keine Lizenzen für andere Dinge. Wenn es dir weniger um ingame Vorteile geht, könntest du den Hintergrund als aktiver/legaler Kopfgeldjäger auch mit dem Nachteil "Fester Job" umsetzen. Entsprechend dem Berufsprofil mit relativ flexiblen Arbeitszeiten. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
KARGAIN Posted November 14, 2016 Report Share Posted November 14, 2016 SIN: Würde ich als Runner grundsätzlich immer gefälschte parat haben wollen.Lizenzen: Würde ich auch ganz normal kaufen für die jeweiligen SINs ob Kopfgeldjäger oder nicht. In der ein oder anderen Situation kann der Job als Kopfgeldjäger seine Vorteile ausspielen.Würde es aber im Prinzip wie bei allen anderen Jobs auch handhaben.Ist ja nicht mit so etwas wie einem U.S. Marshal gleich zu setzten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Konstantin Posted November 14, 2016 Report Share Posted November 14, 2016 Ich kann übrigens auch die Quelle liefern aber für Lizenzen die man legal erwirbt muss man vor allem Zeit und vielleicht eine kleine Gebühr bezahlen aber vor allem Zeit. Was dich in UCAS vielleicht einen Monat Behörden rennen sowie maximal nen 1000er kostet ist in Österreich gratis dafür heißt es da 18 Monate warten und im Haus das Verrückte macht rennen. Natürlich ging es vor 58 auch noch die Sache mit den normalen Regeln für illegale zu nutzen denn Österreich war bis dahin so korrupt wie das heutige Griechenland. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sir Doudelzaq Posted November 17, 2016 Report Share Posted November 17, 2016 Mal so nebenbei in den USA darf man anscheinend so einiges Legal mit Lizenz mit sich rumschleppen.Armbrüste, selbstgebaute Pistolen, Atrilleriekanonen, Miniguns, Flamenwerfer...wobei letzteres nur wenn man KEIN Soldat ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
KARGAIN Posted November 17, 2016 Report Share Posted November 17, 2016 (edited) Geht es denn wirklich um "rumschleppen" oder "besitzen?Also besitzen darf man in den USA echt nen Haufen an gefährlichen Zeugs. Nicht nur die Guten oder Bösen sondern auch die Dummen! "bowling for columbine" ist das Stichwort. Konto bei einer Bank eröffnen, Gewehr als Prämie kassieren und dann im Supermarkt anschließend noch ne Packung Patronen kaufen.Das mit dem Flammenwerfer wusst ich auch noch nicht. O_o Soweit mir bekannt, ist der Besitz von Armbrüsten in Deutschland auch erlaubt.Es zählt zwar als Waffe... irgendwas von wegen Projektile und dem Speichern von Energie... aber man braucht dafür keinen Waffenschein.Gleiches gilt auch für Klingenwaffen mit einer Schneide, also ein scharfes Katana kein Problem. Nen zweischneidiges Messer ab einer bestimmten Länge ist dann schon wieder bäbä.Musst für beides lediglich über 18 sein. (rumlaufen darf man damit natürlich nicht ohne weiteres) Edited November 17, 2016 by KARGAIN Link to comment Share on other sites More sharing options...
Krushvor Posted November 17, 2016 Author Report Share Posted November 17, 2016 Rumlaufen darf man mit Armbrust und Schwert in Deutschland schon, du musst nur im Zweifel der Polizei einen plausiblen Grund nennen, warum du damit einfach so rumläufst. Wobei wohl kaum einer mit einem Schwert auf dem Rücken und einer Armbrust in der Hand durch die Gegend läuft. Okay, sowas kommt schon vor, dann ist aber irgendwo ein LARP oder eine Con und dann würde wahrscheinlich keiner Fragen stellen. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
KARGAIN Posted November 17, 2016 Report Share Posted November 17, 2016 @Krushvor: Genau, man muss einen Grund dafür haben. Also z.B. den Transport zu einem Trainingsgelände. Danke für die Erläuterung! Auf Larps haben die Dinger nicht die selbe Zugkraft und Schwerter sind ja eh nur Schaumstoffpompfen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sir Doudelzaq Posted November 17, 2016 Report Share Posted November 17, 2016 (edited) Mein Freund wurde mit seinem Zweihänder Karneval von der Polizei nicht auf dem Marktplatz gelassen...Die Polizei wollte sich auch davon nicht beruhigen lassen, dass er meinte "ich kann damit voll gut umgehen"..und demonstrieren lassen wollte sie es auch nicht.... Was Messer angeht, ab 11 oder 13 cm darfst du die Dinger nicht "führen" also "Griffbereit" haben. Im Rucksack auf dem Rücken kein Problem. In einer Scheide am Gürtel=Problem.Ausnahmen gibt es wenn man "berechtigtes Interesse" hat so ein Teil "am Mann" zu tragen.Als Pfadfinder, kan ich daher auch mit Bowie und Beil rumrennen ohne groß Probleme zu kriegen...Analoges gilt für die militärischen Trachtenvereine aka Schützengilden, das fällt dann beides unter "Brauchtumspflege"... Ach und Armbrüste und Bögen gelten afaik nicht als Waffen sondern als "Sportgeräte", daher kriegt man die auch in recht kräöftig, einfach so auf Amazon:https://www.amazon.de/Compound-qualifizierte-HellBow-Pulley-FPS-Anzeige/dp/B00IIJA52I/ref=sr_1_50?s=sports&ie=UTF8&qid=1479409523&sr=1-50-spons&keywords=armbrust&psc=1und auch die dazu passenden Jagdspitzen:https://www.amazon.de/Pellor-Jagdspitzen-Edelstahl-Compound-Armbrust/dp/B01CY66T1G/ref=sr_1_48?s=sports&ie=UTF8&qid=1479409585&sr=1-48&keywords=armbrust Edited November 17, 2016 by bärenjunges 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
n3mo Posted November 17, 2016 Report Share Posted November 17, 2016 Da kommt drauf an ob du die Waffe führst oder transportierst. Im Zweifelsfall musst du ein berechtigtes Interesse haben die Waffe zu führen, weil du sonst gegen §42a des Waffengesetzes verstößt. Der Transport im geschlossenen Behältnis ist eigentlich nie ein Problem. Das berechtigte Interesse den Zweihänder an Karneval zu führen hätte ich auch angezweifelt . Problematisch werden Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm. Bei Beil und Bowiemesser am Gürtel wäre ich vorsichtig... Der verantwortungsvolle Pfadfinder transportiert das erstmal aus der Fußgängerzone raus. Im Wald interessiert das erstmal keine Sau . Die Armbrust ist seit 2008 den Schußwaffen gleichgestellt. Allerdings brauchen Besitz und Führen keine Erlaubnis (Erwerb, Handel und Herstellung auch nicht). 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lyr Posted November 17, 2016 Report Share Posted November 17, 2016 Schwerter sind auch auf LARP ähnlichen Veranstaltungen nicht zwangsläufig Latexpompfen. Gibt auch welche da hat man Schaukampfschwerter dabei. Stahl mit abgerundeter Kante. Die sind zwar in der Regel nicht scharf, man kann damit trotzdem jemanden verletzen oder gar umlegen. Das die Polizei jemanden damit nicht auf eine öffentliche Veranstaltung lassen möchte wundert mich nicht, einer Baseballkeule hätten sie wahrscheinlich genauso kritisch beäugt. und da kann man noch so beteuern, man kann damit umgehen. Dennoch sind die Teile völlig Legal und unterliegen nicht dem Waffengesetz. Link to comment Share on other sites More sharing options...
n3mo Posted November 17, 2016 Report Share Posted November 17, 2016 Doch tun sie . Das Gesetz gestattet ja das Führen mit berechtigtem Interesse, bei Theateraufführungen, Film- und Fotoaufnahmen etc und das Mitführen im geschlossenen Behältnis (§42a). Bei öffentlichen Veranstaltungen darfst du per se keine Waffen führen. Es gibt Ausnahmen (Brauchtum etc.) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lyr Posted November 17, 2016 Report Share Posted November 17, 2016 (edited) Hier die Antwort einer Polizeidienststelle auf die Anfrage ob ein Schaukampfschwert mit abgerundeter Schneide und Spitze unter das Waffengesetz fällt.gemäß § 42 a Waffengesetz (WaffG) ist das Führen von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen verboten.Auszug aus dem Waffengesetz:§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen(1) Es ist verboten1. Anscheinswaffen,2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehendeMesser mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.(2) Absatz 1 gilt nicht 1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmenoder Theateraufführungen, 2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis, 3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, derBrauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.Zu dem von Ihnen angegeben Gegenstand – Schwert ist folgendes zu beachten:Schwerter sind ihrer Natur nach dazu bestimmt, durch Hieb-, Stoß oder Stich Verletzungen beizubringen. Säbel wie auch Schwerter sind nurdann nicht als Hieb- und Stoßwaffe anzusehen, soweit die Spitze und dieSchneide abgestumpft und damit nicht geeignet sind, schwere Verletzungen herbeizuführen. In diesem Fall wären die Waffen als Zier-/ Dekowaffen anzusehen. Schwerter mit abgestumpftenSpitzen und Schneiden unterliegen demzufolge nicht dem Führungsverbot.Das man die Dinger trotzdem nicht auf Öffentliche Veranstaltungen mitführen sollte liegt aber dennoch auf der Hand. Sehen wir mal von einem Mittelaltermarkt ab. Edited November 18, 2016 by Lyr Link to comment Share on other sites More sharing options...
n3mo Posted November 18, 2016 Report Share Posted November 18, 2016 Das ist Nomenklatur. Laut dem Waffengesetz unterliegen die Schaukampfschwerter nicht dem Führungsverbot (Das im Waffengesetz definiert ist ). Ich will das rechtliche Blabla jetzt auch nicht zu sehr vertiefen. Die Novellierung des Waffengesetzes hat sich einiges offen gehalten... Nach der ‚Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz’ (WaffVwV) werden solche Gegenstände von den Hieb- und Stoßwaffen ausgenommen, „die zwar Hieb- und Stoßwaffen nachgebildet, aber wegen abgestumpfter Spitzen und stumpfer Schneiden offensichtlich nur für den Sport, zur Brauchtumspflege (z.B. historisch nachgebildete Degen, Schwerter oder Lanzen) oder als Dekorationsgegenstand geeignet sind“. Wenn man sein Breitschwert mit sich rumschleppen will, bemüht man sich am besten um eine Ausnahmegenehmigung des zuständigen Ordnungsamtes. Die kann man dann zusammen mit dem Perso den Mitarbeitern von Polizei oder Ordnungsamt unter die Nase halten. Sonst geht es nach Ansicht und dem einen Mitarbeiter ist das Ding eventuell nicht stumpf genug . Wahrnehmung ist eben subjektiv. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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