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Gerät steuern - ???


Corpheus
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Dieser Post hat mich schwer ins grübeln gebracht:

 

Asphaltkrieger S170, Bedienung von Turm. Dieser wird mit Matrixhandlung Gerät Steuern abgefeuert (die dem Besitzer automatisch gelingt)

Aber wie? Muss er keine Probe auf Geschütze würfeln? Ist da ein Schreibfehler oder habe ich was verpasst bei der Matrixhandlung Gerät Steuern?

 

Dazu der Text von Gerät steuern...

 

GRW s. 237

"(je nach Handlung) [Datenverarbeitung (oder speziell)] gegen (je nach Handlung) oder Elektronische Kriegsführung + Intuition [schleicher] gegen Intuition + Firewall Mit seinem Kommlink oder Deck als Fernsteuerung führt der Charakter mit einem Gerät, über das er genügend Kontrolle hat, eine Handlung durch. Der Würfelpool der Proben wird dabei aus der passenden Fertigkeit + dem Attribut gebildet, die auch bei der normalen Benutzung des Geräts eingesetzt würden. Würde man zum Beispiel die montierte Waffe einer Drohne abfeuern, müsste man mit Geschütze + Geschicklichkeit würfeln, bei einem ferngesteuerten Unterwasserschweißgerät hingegen mit Seefahrtmechanik + Logik.

Die Art der Handlung (Frei, Einfach oder Komplex) ist dieselbe wie bei der normalen Benutzung des Geräts. Für eine Freie Handlung braucht man 1 Marke, für eine Einfache Handlung 2 Marken und für eine Komplexe Handlung 3 Marken auf dem Gerät. Diese Handlung ist eine Schleicherhandlung, sofern Schleicher als Limit verwendet wird, und unterliegt dann demselben Risiko eines Overwatch-Werts und denselben Konsequenzen beim Misslingen wie alle Schleicherhandlungen."

 

Bei "normalen" Geräten sehe ich in der Handhabung keine Probleme. Aber der Einsatz von Waffen scheint mir nicht geklärt zu sein.

 

Denn die Probe auf Gerät steuern ist eine vergleichende Probe gegen "das Gerät" ... aber das schießen an sich eine vergleichende Probe gegen das Ziel mit den den Modifikatoren für Fernkampf.

 

Imho ist beides in nur 1 Probe unvereinbar. Also wären wohl 2 Proben angesagt... aber gibt es RAW dafür eine Grundlage? Und beide mit der Waffenfertigkeit??

 

Oder hab ich was übersehen??? Was meint ihr?

 

 

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Zitat aus welcher Auflage oder hast du absichtlich Text weggelassen?

 

Im Falle von Waffe abfeuern ist eine Probe auf Geschütze+Fertigkeit mit Limit Datenverarbeitung oder Präzision der Waffe je nachdem was niedriger ist... (Eine Erratierung für Geschütze war + Logik statt + Geschicklichkeit wurde an dieser Stelle aber imho verschlampt) gegen Verteidigung z.B. Reaktion + Intuition. Deswegen steht da immer speziell...

 

Eine vergleichende Probe gegen das Gerät (mit wessen Intuition?) findet dann statt wenn es zur Handlung keine Probe gibt (Ladestreifen auswerfen/Magschloss aufsperren). Was komischerweise bei Befehl vortäuschen (nach erfolgreicher Probe) mit semiautonomen Funktionen wie Ladestreifen auswerfen oder Magschloss öffnen einfach so geht, weil das Gerät es kann...

 

Ich denke da wurde zwischen den Editionen/oder Autoren geschlampt und nicht konsequent gedacht. Um das Gerät das einem nicht gehört zu steuern muss man Marken plazieren. Dagegen wehrt sich das Gerät. Aber wenn die Marken drauf sind wehrt es sich nochmal?

Die Abgrenzung wenn man Besitzer des Geräts ist ist in den Regeln unklar. Da ist der Text inkonsistent. Warum sollte ich eine Probe gegen mein eigenes Gerät machen? Bei der Handlung In ein Gerät springen gibt es den Passus "Wenn man der Besitzer ist bzw. der Besitzer es erlaubt ist keine Probe nötig." Darauf wird höchstwahrscheinlich im Asphaltkrieger verwiesen.

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Zitat aus welcher Auflage oder hast du absichtlich Text weggelassen?

 

Ich hab den imho irrelevanten Teil weg gelassen.

 

 

Im Falle von Waffe abfeuern ist eine Probe auf Geschütze+Fertigkeit mit Limit Datenverarbeitung oder Präzision der Waffe je nachdem was niedriger ist...

 

Diese Probe ersetzt aber nicht die geforderte Probe ... und diese ist immer eine Vergleichende gegen INT + Firewall ...

 

 

 

GRW s. 237

"Probe: (je nach Handlung) [Datenverarbeitung (oder speziell)] gegen (je nach Handlung) oder Elektronische Kriegsführung + Intuition [schleicher] gegen Intuition + Firewall ..."

 

Das nützen von Geschütze + GES ist dagegen keine Ausnahme sondern nur eine Erläuterung/Beispiel genau dieser geforderten Probe:

 

GRW s. 237

"Der Würfelpool der Proben wird dabei aus der passenden Fertigkeit + dem Attribut gebildet, die auch bei der normalen Benutzung des Geräts eingesetzt würden. Würde man zum Beispiel die montierte Waffe einer Drohne abfeuern, müsste man mit Geschütze + Geschicklichkeit würfeln, bei einem ferngesteuerten Unterwasserschweißgerät hingegen mit Seefahrtmechanik + Logik..."

 

Dh. auch diese Probe geht gegen INT + Firewall des Geräts ... und nicht etwa gegen INT + REA des Opfers. Und auch Fernkampfmodifikatoren bleiben außen vor.

 

Steh ich auf dem Schlauch? Oder ist der Text total verbuggt??

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Dazu der Text von Gerät steuern...

 

GRW s. 237

"(je nach Handlung) [Datenverarbeitung (oder speziell)] gegen (je nach Handlung) oder Elektronische Kriegsführung + Intuition [schleicher] gegen Intuition + Firewall Mit seinem Kommlink oder Deck als Fernsteuerung führt der Charakter mit einem Gerät, über das er genügend Kontrolle hat, eine Handlung durch. Der Würfelpool der Proben wird dabei aus der passenden Fertigkeit + dem Attribut gebildet, die auch bei der normalen Benutzung des Geräts eingesetzt würden.

 

Wäre das nicht der Fall, bei dem "je nach Handlung" eben gegen den Gegnerischen Ausweichpool bedeutet?

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Hmm... ich glaube du hast recht. Das muß es sein! Ich "übersetze" die Passage mal ausführlicher...

 

Probe nach Handlung [DV] gegen Probe nach Handlung

 

oder

 

Elekt. Kriegsführung + INT gegen INT + Firewall

 

Wobei die zweite Möglichkeit für Aktionen gilt, "für die es keine Probe gibt". Und die erste Möglichkeit erlaubt es Angriffsproben gegen Verteidigungsproben abzulegen.

Was fehlt ist ein Verweis, dass die üblichen Fernkampfmodifikatoren gelten. So bleibt es dem GMV überlassen, ob man die nützt oder nicht.

 

Danke für die Geduld... jetzt sehe ich klarer!

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Ist umständlich geschrieben... check ;). Auf deine Denkblockade hat dich h0neyp0t ja hingewiesen.

 

Was fehlt ist ein Verweis, dass die üblichen Fernkampfmodifikatoren gelten. So bleibt es dem GMV überlassen, ob man die nützt oder nicht.

 

Danke für die Geduld... jetzt sehe ich klarer!

 

Das steht unter Geschütze auf S. 186 im GRW. Ist wie beim Multicasten (anderer Thread)... die Regeln sind ein wenig verteilt :P . Die Konsistenz im Bezug auf ähnliche Manöver habe ich ja auch angezweifelt (Befehl vortäuschen oder In ein Gerät springen).

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