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Frage zum Schnellzauberstein


Tischo
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Hallo!

 

Ich spiele seit einigen Tagen Mage Wars Arena und kann im Regelheft und in diesem Forum keine Antwort auf folgende Frage finden:

Kann ich mit dem Schnellzauberstein auch einen Angriff mit einem vorher herbeigezauberten Ausrüstungsgegenstand (zB der Peitsche) durchführen? Mir ist nämlich nicht klar, ob dieser Angriff dann als schneller Zauber gilt.

 

Vielen Dank!

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Einen wunderschönen letzten Tag dieses Jahres,

 

Nein kannst du nicht...

 

Aktionen von Ausrüstungsgegenständen kannst du nur mit dem Quickcast-marker benutzen, wenn sie Gelb-Orange hinterlegt sind (Beispiel: Heilungszauberstab Oder der Arkaner Stoß vom Zauberer [auf seiner 'Stat-karte'])

 

Die Peitsche und andere Waffen können nur mit dem 'Longcast-marker' aktiviert werden.

(warum werden die dann als Quickcast angegeben?  für Gegenschläge oder damit du dich vorher Bewegen kannst und dann zuschlagen kannst [falls ich was vergessen habe, bitte ich entsprechendes hinzuzufügen])

 

anders kannst es du dir auch so denken:

Wenn du mit einer Waffe angreifst, ist das kein Zauber, sonder ein physischer Angriff. Und diese kannst du nie mit Schnellzauberstein initiieren.  

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Super, das haben wir intuitiv richtig gemacht :)

ich hänge aber direkt mal eine eigene Frage dran, da ich gerade mein Regelbuch nicht zur Hand habe:

 

Wenn ich einen zuvor bereit gemachten Zauberspruch in der Aktionsphase umgedreht habe den ich aber nicht wirken kann, weil es kein passendes Ziel gibt, kostet mich das dann wegen Dusseligkeit die Aktion, den Zauber und das Mana?

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Es wär besser, wennst die situation genauer beschreibst.

was meinst du genau mit 'Umdrehen'?

 

Es gibt für zauber 4 Phasen:

 

1. Zauber ankündigen

2. Kosten bezahlen

3. Zauber kontern

4. Zauber ausführen

 

In Punkt 1 wird normalerweise geschaut, ob du den Zauber wirken kannst. d.h. passt die Reichweite? Erfüllt das Ziel die Voraussetzungen, die auf dem Zauber oben mittig stehen?

Wenn ja, gehts normal weiter

 

Wenn nein, hast du dich vertan, zahlst aber auch kein mana. Die Karte sollte auch nicht 'verbraucht' werden. Das Problem du hast eine Aktion angekündigt. Streng genommen musst du diese ausführen (entweder eine andere oder du hast die Aktion verloren). 

Aber normalerweiße sagt dein Gegner dann, dass du was anderes machen darfst (jeder macht mal fehler)

Edited by Florian88
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Wenn man die Kosten für einen Zauber nicht bezahlt, wird er wirkungslos zerstört. Regelbuch S.13, rechts oben.

Ich glaube, die Regel meinst du.

 

kann es sein, dass diese Regel für 'Pflichtaufdeckungen' von Verzauberungen gemeint ist?? also beispielsweiße die Verzauberung 'Blocken' bei einem Unvermeidbaren Angriff???

Edited by Florian88
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Die Pflichaufdeckung von obligatorischen Verzauberungen ist in dem entsprechenden Abschnitt geklärt. Die Regeln auf Seite 13 beziehen sich auf Zauber im Allgemeinen. 

Aber ja, beim Weiterlesen steht "bis du die Kosten bezahlt hast kannst du deine Meinung noch ändern und dich entscheiden, den Zauber doch nicht anzuwenden." Da es also nicht zum Anwenden des Zaubers kommt, wüsste ich auch nicht, warum der Zauber verbraucht sein sollte. 

 

Die Regel auf Seite 13 bezieht sich - denke ich jetzt- nur auf zusätzliche Kosten. Wenn man etwa die Manakosten des Zaubers bereits bezahlt hat, dann aber ein Effekt eintritt, der weitere Kosten verlangt (z.B. Ausrüstungsschutz). Da klärt aber de urspüngliche Frage nicht...

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Florian88 hat das richtig erklärt. Während Schritt 1 (sowohl beim Zaubern, als auch beim Angreifen) kann man problemlos noch die Aktion zurücknehmen und stattdessen eine andere Aktion mit derselben Kreatur machen, ohne dass man irgendeinen Nachteil durch verbrauchte Aktion, Mana oder Zauber hat. Erst mit dem Ende von Schritt 1 gelten die Entscheidungen und ab dann wäre alles, was man ausgibt, verbraucht oder nutzt, auch wirklich weg.

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