Jump to content

Konzernsache vs. Ermittlungsverfahren


Recommended Posts

Sers,

 

wie ist das eigentlich, wenn ein Konzernbürger auf staatlichem Grund ermordet wird und noch kein Täter feststeht: Kann der Megacon OFFIZIELL verlangen, dass der Sache nicht mehr nachgegangen wird oder müssten da Schmiergelder fließen, damit der örtliche Polizeidienst nicht mehr ermittelt und Leiche wie auch dessen Habseligkeiten an den Konzern übergibt.

 

Danke

Link to comment
Share on other sites

Hoi!

 

Generell denke ich dass man dem "betroffenen" Staat seine Ermittungsverfahren nicht offiziell verbieten darf, da die Sicherheit des Staates (und dessen Bürger) ja von dem ungefassten Verbrecher tangiert wird, ganz egal, welche Nationalität das Opfer hatte. Sicherlich werden die meisten Regierungen aber dazu bereit sein, einen Tatort verschwinden zu lassen, wenn der Konzern die Geldbörse zückt (oder die Muskeln spielen lässt) - je nach Staat und Konzern natürlich (bei den NAN würde ich das als Konzern eher nicht versuchen).

 

LG

 

Thunder

Link to comment
Share on other sites

Ich verstehe die Ausgangslage nicht so ganz. Kon-Bürger auf staatlichen Gebiet ermordet. OK, soweit. Will der Kon jetzt den Mörder fassen, oder verhindern, dass der Mord aufgeklärt wird?

 

Je nach der Wichtigkeit des Mordes (war das Opfer wichtig, oder der Mörder?) und je nach Status des Kons (A-AAA) könnte ich mir da mehrere Szenarien vorstellen, die von "Wir übernehmen" über "Wir unterstützen und kooperieren ;)" und "Dieses Verbrechen hat nie stattgefunden, sonst..." bis zu "Wir halten uns raus (Heuert Runner an)" gehen. Kommt mMn alles darauf an, in wie weit in dem besagten Staat Regelungen wie Extraterritorialiät verankert sind (Kooperations- & Auslieferungsabkommen).

Hinzu kommt, mit wem muss sich der Kon anlegen? Örtliche (staatliche) Cops, andere Kons (Lonestar / Knight Errant), Bundespolizei, Geheimpolizei. Örtliche Cops kann man schneller "überrumpeln" beim FBI dürfte das nicht so einfach sein.

 

Vielleicht trägt Conspiracy Theories etwas zu der Erklärung vom dem Verhältnis Kons vs. Staat bei...

Link to comment
Share on other sites

Hi,

 

danke schon mal für die Antworten

 

Und ja, für den Kon (SK) ist die Sache bezüglich Einbruch schon geklärt und er möchte nicht, dass man ihm im zweifelsfall mehr in die Karten sieht als Notwendig (Konfiszierung der Drohne und Auswertung der darauf vorhandenen Daten durch den Polizeidienstleister - Schwarze Sheriffs/Renraku) - spielt in München, ADL

Link to comment
Share on other sites

Grundsätzlich gilt: Wird ein Ausländer in einem Land ermordet hat das Land, dem der ermordete angehört, keinerlei Handhabe gegen Ermittlungen des Landes indem der Mord passierte vor zu gehen.

 

Natürlich kann ein Interesse bekundet werden und es kann diplomatische beziehungen durchaus belasten wenn sich die Behörden quer stellen.

 

Was nun speziell Exter Kons angeht, so gibt es im Konzerndossiers eine Liste an Staaten die verschiedene artige kooperationsvereinbarungen mit bestimmten Polizeidienstleistern und ländern haben. Vielleicht hilft dir das weiter...

Link to comment
Share on other sites

Was nun speziell Exter Kons angeht, so gibt es im Konzerndossiers eine Liste an Staaten die verschiedene artige kooperationsvereinbarungen mit bestimmten Polizeidienstleistern und ländern haben. Vielleicht hilft dir das weiter...

 

Guter Gedanke! Der Kon kann den Staat ja völlig übergehen und sich direkt an den Kon wenden, der mit der Polizeiarbeit vor Ort betraut ist. Besonders praktisch sind da natürlich Situationen, wo der Kon, der eine Untersuchung unterdrücken will, Ares und der lokale Kontraktor für die Polizeiarbeit Knight Errant ist. - Verrückte Cyberpunk-Zukunft. :lol:

Link to comment
Share on other sites

Ich denke, ein Polizeidienstleister wird die Ermittlungen nicht einstellen, weil ein Kon ihn darum bittet. Die Entscheidung gerade bei Kapitalverbrechen liegt bei der Staatsanwaltschaft, und die ist immer noch staatlich. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft dürfte einerseits von öffentlichen Interesse gesteuert werden, dann kommt noch die Politik in Form des Justizministeriums dazu. Ausserdem könnte einem anderen Kon diese Untersuchung gerade recht kommen.

 

Ich denke, wenn sich ein Kon an einer polizeilichen Ermittlung stört, dann wird er etwas diskreter vorgehen. Z.Bsp. auf die Ermittler einwirken, damit diese den Vorgang als Selbstmord oder Unfall einstufen. Oder der Kon wird ein paar Runner anheuern, welche die Beweise so manipulieren sollen, daß die Ermittlungen zu einem Sündebock führen, welcher dem Kon besser in den Kram paßt, und wenn es sich nur um einen SIN-losen handelt, welcher den Mord begangen hat, um das Opfer auszurauben und mit der Sore dann seinen nächsten Schuß zu finanzieren. Zu schade, daß er sich dabei dann den goldenen Schuß gesetzt hat.

Link to comment
Share on other sites

sind gerichte und staatsanwaltschaft etc. denn noch staatlich? Wenn polizei und Strafvollzug privatisiert wurden ist diese frage zumindest berechtigt...

 

Im Regelfall sind sie es. - Eine Ausnahme ist hier Berlin, wo diese Bereiche in der Hand einer 100%igen BERVAG-Tochter liegen, der Berliner Judikative Dienste GmbH. - Nominell soll gerade das die direkte Einflussnahme der Konzerne auf die Gerichte verhindern, und deren Unabhängigkeit und Neutralität sicherstellen, aber in der Praxis trauen natürlich die wenigsten Berliner ihrer Justiz Objektivität zu. (Berlin, limitierte Ausgabe, Konzernteil S.38).

 

Ein weiterer Sonderfall sind der Internationale Gerichtshof in Den Haag und der Europäische Gerichtshof in Brüssel, da diese dem Konzerngerichtshof offiziell nachgeordnet sind (dieser ist die nächsthöhere, letzte Instanz, und kann - wenn sich die Richter der Großen Zehn einig sind - deren Urteile kassieren.).

Link to comment
Share on other sites

 Share

×
×
  • Create New...