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TSA Avatare


Dungeoneer
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Generell - und ich finde "selbst wenn" sehr eindeutig formuliert.

 

edit:

Ach ja, und um das ganze ausführlicher zu erläutern:

 

Du kannst als Kämpfer der zweiten Stufe jedesmal, wenn Du in den Dungeon gehst, entscheiden, ob Du eine Deiner Waffen sozusagen selber führen willst. Das ist deshalb wichtig, weil Du vielleicht lieber einen anderen Helden ausrüsten möchtest (wegen entsprechender Zusatzeffekte) oder aber trotz vorhandenem Helden eine Waffe nicht diesem geben möchtest.

Edited by Unisus
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  • 3 weeks later...

Hallo,

wie sieht es aus, wenn ich den Kämpfer-Avatar Stufe 2 mit dem "Stab der Lebenseiche" (aus erster TSA Erweiterung) ausrüste? Bekomme ich dann den kompletten Bonus von +6? Und bedeutet das im Umkehrschluss, dass Ich als Avatar Stärke null habe? Das hat in unserer Runde hämisches Gelächter ausgelöst! :lol:

Danke

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  • 1 month later...

Frage 1:

Schade, dass die Frage von andi noch nicht beantwortet wurde - das war bei uns nämlich auch unklar. Welche Stärke zählt für den Kämpfer-Avatar Stufe 2? Beim "Stab den Lebenseiche" und dem "Schlägel" ist das ja äußerst relevant. Nach meiner Logik gibt es drei Möglichkeiten:

 

- Der Avatar hat einfach eine Stärke von Null, weil er ein Sonderfall ist. Beim "Stab der Lebenseiche" gibt's also tatsächlich Angriff +6.

- Logischer: Der Avatar hat immer genau die Stärke, die zum Tragen der jeweiligen Waffe benötigt wird. Wenn man das "Großschwert" ausrüstet also 7, beim "Stab der Lebenseiche" 1, es gilt dort also noch der Bonus von +5.

- Der Avatar hat keine Stärke, kann aber trotzdem jede Waffe tragen. Damit haben "Schlägel" und "Stab der Lebenseiche" effektiv keinen Angriffswert, weil ihr Merkmal quasi nicht funktioniert.

 

Was ist nun richtig?

Frage 2:

Wo wir gerade beim Kämpfer-Avatar sind - bin ich als Avatar bzw. Spieler vor irgendwelchen Kampfeffekten geschützt, wenn ich mit der Stufe-2-Fähigkeit die "Pike" trage?

 

Frage 3:

Wenn ich mit der Kämpfer-Fähigkeit Stufe 2 den "Schlangenpflegel" ausgerüstet habe, gilt auch Stufe 2 des Avatars für den zusätzlichen magischen Angriff, oder?

 

Frage 4:

Zwei Unklarheiten noch zur Ranger-Avatar-Fähigkeit Stufe 2: Was, wenn ich das mit der zweiten Fähigkeit aufgedeckte Monster nicht angreifen möchte? Geht es unter das Dungeondeck oder bleibt es oben liegen?

 

Frage 5:

Und auch zur Ranger-Avatar Stufe 2: Darf ich das mit der zweiten Fähigkeit aufgedeckte Monster auch noch mit der ersten Fähigkeit mit dem Position-3-Monster tauschen?

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  • 1 month later...

Frage 1: Ich würde sagen der Avatar kann keine Waffe tragen. Die Waffe gilt nur als ausgerüstet, bringt aber keine Boni für Stärke oder ähnliches, da es keinen Helden gibt der die Waffe trägt. Sie trägt sich quasi selber.

 

Frage 2: Kenne die "Pike" leider nicht. Aber ich würde es ähnlich wie oben halten. Die Waffe trägt sich selber und daher bekommt der Avatar keine Schutz (wovor auch, der Avatar ist kein Held).

 

Frage 3: Nein, siehe oben.

 

Frage 4: Aufgedeckt lassen.

 

Frage 5: Würde sagen ja.

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Frage 1: Ich würde sagen der Avatar kann keine Waffe tragen. Die Waffe gilt nur als ausgerüstet, bringt aber keine Boni für Stärke oder ähnliches, da es keinen Helden gibt der die Waffe trägt. Sie trägt sich quasi selber.

 

Frage 2: Kenne die "Pike" leider nicht. Aber ich würde es ähnlich wie oben halten. Die Waffe trägt sich selber und daher bekommt der Avatar keine Schutz (wovor auch, der Avatar ist kein Held).

 

Frage 3: Nein, siehe oben.

Hm, "gilt als ausgerüstet" hat ja aber schon den Sinn, dass diese Waffe quasi Angriffsunterstützung im Kampf bringt, auch wenn sie eigentlich kein Held trägt (z.B. weil keiner anwesend oder stark genug ist). Außerdem besagt der Kämpfer-Avatar, dass du "die Effekte dieser Waffe nutzen darfst". Nach dieser Logik zählen einerseits die Angriffswerte auf der Waffe, andererseits kann ich auch ihre Dungeon-Fähigkeiten nutzen (etwa die der "Pfahlwurzelklinge"), sonst hätte die Avatar-Fähigkeit ja nahezu keinen Sinn, oder...?

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  • 2 months later...

Ich bleibe dabei: Eine eindeutige Regel-Klarstellung zum Kämpfer-Avatar und den oben genannten Waffen (also welcher Angriffswert beim "Schlägel" oder "Stab der Lebenseiche" gilt, wenn ich sie durch die Avatar-Fähigkeit trage) wäre toll und sinnvoll! :)

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Hallo,

 

es gibt zwei offizielle Aussagen zu den Avataren:

 

Your avatar cannot (currently) be targeted in any way.

 

The Avatar does NOT consider itself a hero, and cannot use abilities that specifically target the "hero" using the weapon.

 

 

Demnach gelten die Waffen als ausgerüstet, der Avatar ist selbst kein Held, alle Fähigkeiten die sich auf Helden beziehen können nicht genutzt werden.

 

Es gilt also für die Karten

 

Pike:

Man bekommt den Bonus, aber es besteht kein Schutz vor Kampfeffekten.

 

Schlägel:

Man erhält den Grundbonus, aber nicht den zusätzlichen physischen Angriffsbonus.

 

Schlangenflegel:

Man erhält den Grundbonus, aber keinen zusätzlichen magischen Angriff.

 

Stab der Lebenseiche:

Man erhält den Grundbonus und muss keinen Angriffswert davon abziehen.

 

Gruß SoWhat

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Hallo und danke für die schnelle Antwort! :) 

 

Schlägel:

Man erhält den Grundbonus, aber nicht den zusätzlichen physischen Angriffsbonus.

 

Mit dem Grund"bonus" vom Schlägel ist dann also -2 gemeint? Der Angriffswert kommt ja nur in den Plusbereich durch die Stärke des Helden, der die Waffe trägt...

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Mit dem Grund"bonus" vom Schlägel ist dann also -2 gemeint? Der Angriffswert kommt ja nur in den Plusbereich durch die Stärke des Helden, der die Waffe trägt...

 

Korrekt, in diesem Fall wäre es also kein Bonus, sondern ein Malus.

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