Die Passage ist so zu lesen, dass Exterritorialität mit dem AA-Status kommt, der Konzerngerichtshof diese Einstufung aber nicht leichtfertig vergibt, da mit dem Status eben noch ein paar andere Privilegien/Bürden hinzukommen, die eben nicht ein jeder Konzern - eben jene instabile - auch wirklich handeln können. Deshalb gibt es viele "große" A-Konzerne, die auf dem Papier womöglich die Voraussetzung für einen AA-Konzern erfüllen, wo der KGH aber meint, dass sie noch nicht "bereit" dafür sind einen AA-Status auch wirklich zu stemmen. Es stimmt jedoch auch, was Arkas sagt, dass nicht jeder Quadratmeter Land im Besitz eines Konzerns auch Exterritorial ist. Im Konzerndossier stehen noch ein paar Auflagen dafür (etwa dass der Konzern es sichtbar machen muss), usw. was der Konzern in einigen Fällen vielleicht gar nicht will (bei geheimen Anlagen), oder es einfach unpraktisch oder anderweitig hinderlich wäre (etwa bei Geschäften, wo man Kundschaft haben will, die nicht erst durch eine Grenzkontrolle muss, die dort theoretisch errichtet werden könnte).