
cray
Mitglieder-
Posts
264 -
Joined
-
Last visited
-
Days Won
1
Everything posted by cray
-
Ja sicher doch., Eine Pflicht, einen Nachteil zurückzukaufen gibt es nicht. Zinsen Erhöhen? Regelwiedreig. Zwang die Schulden Abzubauen? Regelwidrig. Allessammt. Karma ist eine Belohnung für das Rollenspiel. Also hast du nicht das Recht, einem Spieler für Rollenspiel Karma Abzuknöpfen. Spätesstes hier ist allen Klar, das Schulden nicht wie alle anderen Nachteile Behandelt werden klönnen. Da kannst du noch lange Gutes Rollenspile TM Schreien. Auf der Einen Seite flennen alle Unfair, wenn Schulden nur mit Geld zurückbezahlt werden können, auf der anderen Seite lassen sie einen Char mit Schulden mit $Negativem Karma Starten.
-
Nein, hast Du nicht. Aber ich schlage mich hier so ziemlich mit der ganzen Gemeinschaft rum, und es gibt genug, die jedem mit diesem Nachteil (imunabstossung) auf Biegen und brechen welche (Cyberware) verpassen wollen, und zwar einfach nur deswegen, damit es einen Essenzverlust gibt. Wenn Du dich Durch diese Aussage Persönlich auf den Schlips getreten fühlst, dann möchte ich dich hiermit dafür um entschuldigung bitten. Auch wen ich vermute, dass diese Frage Rethorisch sein sollte: Ja. Aha, wirklich ? Jup, wirklich. Genau das ist der Knackpunkt, wo ihr das Spiel ad absurdum führt. Er kann von mir nicht mehr oder weniger Gefallen einfordern als von jedem Anderen. Der einzige Unterschied ist vieleicht, dass er mich kennt. Aber an sonsten... weil, was kann er tun, wenn ich mich weigere, seinen gefgallen zu erfüllen? Mich verklagen? Am ende des Tages kann er nur eines tun: Mir ein Runnerteam auf den hals hetzten, wenn ich nicht das tue, was er will. Und dafür brauchts den Nachteil Schulden nicht. Im Gegenteil. Als Geschäftsmann wird er mir eher nix tun, solange ich brav meine Zinsen Bezahle, schliesslich will er ja sein Geld haben. Die Kreditlinie Künden kann er auch nicht. Denn der Nachteil Schulden begründet ja offensichtlich nicht die Pflicht, die Schulden zurück zu zahlen, das tut ja nur die Nachteil-Rückkauf Regel. Dann sind wir nun an dem Punkt, wo ein NSC meinen Charakter Zwingt, Karma auszugeben, um einen Nachteil abzubauen, der von sich aus gar nicht abgebaurt werden will. Natürlich kann ihm der Gläubiger einen job mit Erlass von ein paar Zinsraten als Bezahlung anbieten. Vieleicht sogar Partieller schuldenerlass (der mit dem Bonuskarma bezahlt wird, das der Char dafür kriegt, dass er den zentralen aufhänger geleistet hat) Aber einfach die wirkungsweise des Nachteiles änder, nun, das währ auch nicht sehr fair. Und spätestens hier läuft alles aus dem Ruder. um Gutes Rollenspiel zu betreiben, muss ich also meine Schulden Abbauen. Das heisst aber auch, wenn ich meine Schgulden wia der Abstrackten regelung mittels K&K (Karma und Kohle) zurückkaufe, betreibe ich Gutes Rollenspiel und habe sopmit einen Anspruch, dass mir das mit zusätzlich Karma belohnt wird. Oder Aber der nachteil wird Faktisch dahingehend umgedeutet, dass man mit einem Karmadefizit beginnt. Und genau deshalb, weil Schulden eben als einziger Nachteil vom Grundkonzept her nicht dazu gedacht ist, ingame nicht abgebaut (oder zurückgezahlt, oder wie auch immer)zu werden, muss es auch eine reine Ingame lösung unabhängig von der Karmaregel geben.
-
Ne, wie kommst du den auf dieses Schmale Brett? Warum soll das Kaufen eines Lebensstieles BP bringen? Übrigens: Permanenter Luxus Lebensstil Kostet 10000000 ¥ (in Worten Zehn Millionen) Das kannst du nicht bei erschaffung kaufen. Permanenter unterschicht ist 200k, das geht noch. Und dan gibts natürlich noch den Vorteil Treuhandfonds, dort steht aber explizit dabei dass man den später nicht zu geld machen kann. Ansonsten Muss der Permanente Lebensstil in game gekauft werden, und nicht mit BP
-
Sag mal, liest du was ich schreibe, oder postest du nur? Das sie in diesem Satz bezieht sich auf die Schuldzinsen, nicht auf die Schulden. Wenn die Schuldzinsen nicht bezahlt werden, gibts Besuch vom eintreiber. Wenn die Schuldzinsen Bezahlt werden, ist die Bezahlung der Schuldzinsen der Negative effekt des Nachteils, und es hat keine weiteren Negativen effekt wie der Besuch des eintreibers. Und warum ist das beim Feind so? Weils beim Nachteil Feind drinnensteht. Und bei der Cortexbombe auch. Und bei ich weis nicht wie vielen anderen Nachteilen auch. Aber bei Schulden steht es explizit nicht drinnen. Und da es das selbe Regelwerk ist, ist annzunehmen, dass es absichtlich nicht drinnen steht. Und bei einem Qualitativen Schweigen sind keine Analogien erlaubt. Naja, auf jeden fall fairer, als in einem Forum in einem Satz die Aussage zu entfernen und dan zum Rest einen Kommentar abzugeben. Oder Fairer als einem Charakter mit immunabstossung ums verrecken Cyberware aufzudrücken, und sich dan einen ablachen, dass der Mundane Char sich das Ding wieder rausnehmen, und das Essenzloch vollständig mit Bioware zustopfen kann, und der Erwachte Einen Magieverlust hatte, obwohl der Bioware heine ierade mal gar nicht eingeschränkt ist. Das ist schön, hat aber leider nix mit dem zu tun, was ich mit dem von Dir unfollvtändig zitierten satz sagen wollte. Keine Analogien bei Qualifiziertem Schweigen.
-
Die Negativen Auswirkungen des Nachteils Schulden sind, dass der Charakter regelmässig die Schuldzinsen bezahlen muss. Wenn er sie bezahlt, dann hat er keine weiteren negativen Effekte. Wenn man nun also verlangt, dass ein Charakter den Nachteil verschuldet wia der Algemeinen Regel mittels Karma loswird, bedeutet das im umkehrschluss, dass er eigentlich die Schulden niemals zurückzahlen muss, und einfach ewigs seine Schuldzinsen bezahlen kann. Tut er das, also bezahlt er ewigs seine Schuldzinsen, hat der nachteil keine negative Wirkung auf ihn. Schauen wir uns nun kurz die Regel zum Permanentein Einkaufen des Lebensstieles an. Die Kosten für den Lebensstiel sind, wie die Schuldzinsen, Monatlich zu zahlen. Nun hat man die Möglichkeit, sich den Lebensstil Permanent zu kaufen, in dem man die kosten für 100 Monate dieses stieles auf einmal zahlt. Dies entspricht Geldanlagen, Aktiendepodts und so weiter. Der charakter kann diese auch wider auflösen, und erhält dann 20 - 120% des Eingesetzten Geldes zurück. Während dem das Geld angelegt ist, erhält er alsio faktisch eine Rendite oder einen Zins von 1%. Also müsste sich ein Charakter doch über die selbe Regel seie Schuldzinsen kaufen können.
-
quote name='Lucifer' timestamp='1342608764' post='122721'] Immunabstoßung bekommt man aber nie weg und sollte man je gezwungen sein ein Implantat zu bekommen haut das mit doppelter Essenz zu Buche. Und er Meister kann da was in die Wege leiten, dass es (fast) unumgänglich wird. Einen Char zu zwingen cyberware einzubauen läuft dem Nachtei zu wieder, der darauf abziehlt, dass der Char wenig cyberwar einbaut. Na, wo bitte steht das nun wieder?
-
Und gerade fing ich an, meine Meinung über Dich zu ändern. Nichts gibt mitspilern das Recht einem erwachten Charakter gegen den willen des Spielers einen Essenzverlust beizubringen. Egal in welcher höhe, oder ob doppelt oder nicht. Der Nachteil wirkt sich bereits dan aus, wenn ich darauf verzichte, mir nützliche Ware einzubauen. Du musst den nachteil nicht loswerden, um die Schulden zurückzubezahlen. Denn dass du die Schulden zurückzahlen musst, ist unweigerlich bestandteil der Tatsache, dass du schulden hast. Also ist es eine auswirkung des nachteiles selber, dass man die Schulden zurückzahlen muss. Das habe ich sehr wohl verstanden. Was du aber wohl nicht verstehst, ist, dass wenn ein Charakter eine Alkohol allergie hat, es nicht sinnvoll ist, zu verlangen, dass er regelmässig Allkohol trinkt, nur damit er seine mods bekommt. Vielmehr ist der korrekte umgang damit, zu vermeiden, mit Alkohol in kontakt zu gelangen. Analog ist die vermeidung von einbau von Cyberware bei immunabstossung der logische umgang für einen charakter mit diesem Handicap.
-
Das wird noch schwerer, denn ich sitze Quasi in Zürich Ich denke, ich habe schon den richtigen eindruk. Nur ist die Frage, wann kommt es zum Tragen? Nemen wir mal den Char, bei dem ich mich auskenne. Den Adepten. Kommt der Nachteil zum Tragen, wenn ich mir Cyberohren Stufe 1 für 2*0.2 Essenzpunkte mit Dämpfer, richtunds detektor und selektivem Geräuschfilter Sowie Blitzkompensation ohne Augenbasissystem für 2*0,1 Essenzpunkte einsetze? Kosten insgesammt 0,6 anstatt 0,3 Essenzpunkte. Und wenn ja, warum soll dann der Selbe Nachteil nicht zu tragen kommen, wenn der Selbe Charakter Sagt, ich könnte 0,6 Essenzpunkte für Implantate ausgeben, aber ich gebe liber 0,75 Essenzpunkte (in form von 0,75 Kraftpunkten) aus, Um mir die Adeptenkräfdte zuzulegen, die das selbe tun, einfach ohne die im ohr integrierte Audioverbindung? Denn Da ein Mundaner Charakter keinen Magieverlust hat, kann der Magieverlust, onder die 0,25 Punkte, die dem Adepten noch zur verwendung bleiben, wenn er die Kräfte nimmt und nicht die Implantate, nicht ausschlaggebend sein. Führen wir das Beispiel Weiter. Mit den 15 GP für die Immunabstossung und den verbleibenden 0,4 Essenzpunkten Kaufe ich für 5 GP Spezialausrüstung und zihe mir für 40k = 8 GP einen Schmerzeditor. Und weils so Schön war den Vorteil Reich für 10 GP, ein Weiteres Mal Spezialausrüstung Für 5 GP , 20 GP Schulden (Für die ich beim zurückzahlen auch Karma hinlege, wenn der SL drauf besteht) Und Dann Einen SynapsenBeschläuniger Stufe 3 für 1,5 Essenz Und noch einen Inneren Lufttank Für 2*0.25 Essenz Stellen wir Gegenüber: Adept A: Dämpfer 0,25 Kraftpunkte Richtungssin 0,25 Kraftpunkte Blitzkompensation: 0,25 Kraftpunkte Eiserne Lunge : 0,25 Kraftpunkte (nicht aufgeführt oben, aber dennoch) Gesteigerte Reflexe 3: 4 Kraftpunkte. Total: 5 Kraftpunkte Adept B: Cyberohr Stufe 1 ,mit Richtungsdetektor, Dämpfer, zusätzlich noch selektivem Geräuschfilter und audioverbindung: 0,4 Essenz (2*0,2) Blitzkompensation: für 2* 0,1 : 0,2 Interner Lufttank: 2*0,25 = 0,5 Synapsenbeschleuniger Stufe 3: 1,5 Schmerzeditor: 0,3 Total : 2,9 EssenzPunkte (mit der Verdoppelung schon eingerrechnet) Bleiben also noch 3 mögliche Kraftpunkte, oder, um nicht doppelte Kosten zu bezahlen, 2 , was schon wieder 20 GP sind, die Adept B für die nuyen einsetzen kann. Klar, Adept A wird mehr karma für anderes übrig Haben. Aber jetzt mal ehrlich, kannst du guten gewissens sagen, Adept B ist der Bessere Rollenspieler als Adept A, Denn genau das tust du, wenn du A einen PG nennst, wenn er sagt, ich will Imunabstossung, aber ich ziehe nicht den stunt von B ab. Anmerkung: Ich hab grad rausgefunden, dass bei einer Kombination von Cyber und Bioware die Tieferen Kosten wider Halbiert werden., was aber für das beispiel nicht wirklich wichtig ist.
-
Wenn die Diskussion ins absurde abgleitet, wenn ich ernsthaft auf deine Posts Antworte, dann hast du blödsin gepostet. Wenn ich mir selbst widerspreche, zeige mir wo. Einfach behaupten kann jeder.
-
Und wir alle kennen ja die Definition von Rechtsgleichheit. Und da ein Punkt Essenzverlusst für einen Mundanen nicht das selbe Bedeutet, wie für einen Erwachten, stimme ich dir nicht zu, da du Ungleiches gleich behandeln willst und somit gegen die Rechtsgleichheit verstösst. Prämisse 2: ist Falsch, da sie, wie Gesagt, gegen die Rechtsgleichheit verstösst, die du ja anrufst, um sie Aufzustellen. Aufgrund der nicht Anwendbarkeit von Prämisse 2 gilt diese Aussage aber nur für nicht Erwachte Charaktere. Aufgrund Deiner Prämisse 3 und der Tatsache, dass der Nachteil Existiert Folgt: Conclusio: Nur Erwachte Charaktere dürfen diesen Nachteil nehmen. (Den Nicht erwachte Charaktere Verhalten sich widersprüchlich wenn sie es tun.) q.e.d.
-
Es geht aber nicht darum, das der Archetyp den Nachteil hat, obwohl er den Regeln widerspricht, dann kann man ihn nicht heranziehen. Wenn es aber Regelkonform ist, dann kann man. Es Schränkt mich nicht ein, wenn ich mundan bin, und niemals Cyberwahr für mehr als 2,99 Punkte essenz und keine Bioware kaufen will. Also dürfen Mundane keine GP kriegen, wenn sie nicht planen, Cyberware für 3 oder Mehr Punkte kosten ohne den Nachteil zu kaufen, da stimme ich dir zu. Aber was hat das mit erwachten zu tun?
-
Meiner Nase Geht es Gut. Ich gestehe nur niemandem das Recht zu einen Fehler zu begehen, den er mir Vorwirft. Was völlig irellevant ist, Auch wenn 95% aller Angaben der Archetypen irgendwelchen Regeln widersprechen ist das noch lange kein Argument, dass es die letzten 5% auch tun. Solange also keine Regel besagt, dass der Archetyp den Nachteil nicht nehmen darf, ist es Korrekt. Gerade dieses Handykap lässt sich unmöglich missbrauchen. Denn entweder kann ich mir alle Einbauten, die ich haben will auch mit den Doppelten Essenzkostein einbauen, dann schränkt mich der Nachteil nicht ein, weil ich alles habe, was ich wollte, oder ich will mehr Cyberwahr als 2,995 Grundessenzkosten, dann nehm ich den Nachteil nicht, weil ich mich sonst widersprüchlich verhalte. Und nicht unmotiviert Cyberware zusammenschoppen zu können, ist keine GP wert.
-
Jemanden als Munskin oder PG zu bezeichnen, läuft am ende Faktisch auf das selbe hinaus.
-
Nein. Ich kritisiere das ausschreiben von satzzeichen. In Casu das Wort Punkt nach einem gesetzten welchen als Anspruch auf Absolute und unfechtbare, unwidersprochene Wahrheit der Aussage.
-
Ich habe weder die Rechtschreibung kritisiert, noch die Zeichensetzung. Sondern das, was ich in folgendem Zitat fett hervorgehoben habe: Und das ist nicht Kritik an der Zeichensetzung. Vielleicht bin ich der einzige hier, aber ich empfinde sowas als über alle Massen Arrogant, insbesondere, wenn dan noch im gleichen aufguss gesagt wird, ich solle höflich bleiben.
-
Also müsste der Nachteil für einen Erwachten Mehr GP bringen, da er ja zusätzlich zu den Nachteilen, die ein nicht nicht erhällt, auch noch den nachteil hat, dass er auf seine Essenz angewiesen ist. Anders herum, wenn ich nicht erwacht bin, dann ist es mir egal, ob ich am ende 2,8 oder 5,6 Essenz für meine Totalvercyberung ausgebe. Denn ich werde den Nachteil nur nehmen, wenn ich alle implantate, die ich haben will auch kaufen kann. Und dann schränkt es mich nicht ein, da ich den Rest der Essenz eh nicht gebraucht hätte. Falsch, hier ist nur von den Spiellern die Rede, die nach Slyder Meinung den Nachteil aus den Falschen Motiven nehmen, ohne eine von imh nich weiter Spezivizierte Menge an Essenzverlust eingebeuit haben. Was? Das Shadowrun keine Welt ist, in der Discalkulie eine Voraussetzung fürs Mathematikstudium ist oder Querschnitslähmung eine Voraussetzung um Leichtathlet werden zu dürfen?
-
Oder von beidem etwas . Dann geht es aber nicht darum, dass jemand etwas nicht haben darf, was ein anderer haben durfte, sonder darum, etwas generell nicht zuzulassen. Andere Baustelle. Ebenso das ausschreiben von Satzzeichen. Das habe ich auch nicht für Dich festgelegt, sondern derjenige, der das Regelbuch geschrieben hat. Solange Du keine Regel findest, die etwas, was der Archetyp gemacht hat, verbietet, Doch. Insbesondere Dann, wenn es darum geht, ob ein Nachteil, bei dem in den Regeln nicht steht, ob er von Erwachten genommen werden darf oder Nicht, von einem Archetypen verwendet wird. Wenn du sagst, Sinn und Zweck eines Nachteiles ist den Charakter einzuschränken, dann ist es Sinn und Zweck von Immunabstossung Aus X Essenzkosten Für Cyberware 2X Essenzkossten zu machen.. Und die Einschränkung Für X tote Essenzkosten ist immer dieselbe und hängt nun absolut und gar nicht vom Spieler ab. Wenn du nicht willst, das jemand einen Nachteil nimmt, um die GP zu bekommen, dann lass Charaktere mit 435 GP erschaffen, und streiche die GP die man für Nachteile bekommt. Dann sind alle zufrieden, denn die Spieler, die die Nachteile nur wegen der GP nehmen, können sie Weglassen, und die anderen wollen ja keine GP für die Nachteile.
-
Und genau die Dritte Allergie musst du genemigen, weil du vorher schon zwei weitere genemigt hast. Die erste musst Du nicht, bei der zweiten können wir reden. Aber wenn Du schon zwei schwere Meerwasser Allergieen in Death Valley zugelassen hast, dann hat der Dritte ein Recht darauf, keine Querschnittslähmung nehmen zu müssen. Wenn der Typ, der sich nur mit Bioware vollstopft, Immunabstossung nehmen darf, muss der Nachteil auch allen anderen, die keine Cyberware wollen zugänglich sein. Es geht hier nicht darum, dass einer etwas darf, was die anderen alle nicht dürfen, sondern das jemand was nicht darf, was andere gedurft hatten. Der Aufwand, der ein Sieler für das auffinden eines Angehörigen aufwendet, darf für einen Anderen Spieler nicht zu wenig sein.
-
Nur seh ich nicht ein, wo die Fairness liegt, einem Spieler etwas zu erlauben, und den andern für das selbe PG zu schimpfen.
-
Das gilt nur in soweit als das der spielleiter kein Willkürliches A. ist. Der SL hat fair zu sein. Ende.
-
Ah ja. Gugen wir mal ins Grundregelwerk: Dann haben wir ein Problem. Jemand der Andere als PG oder Munchkin betittelt, auch wenn nur Theoretisch, verfügt in meinen Augen nicht über sowas wie GMV, bis das Gegenteil bewiesen ist. Ne, es ist die möglichkeit zu beweisen, dass du die anklage PG nicht aus purer willkür nutzt, um geziehlt spielern die du magst, einen unfairen Vorteil gegen über anderen zu verschaffen. Wenn du behauptest, der Nachteil sei seine Punkte nicht wert, wenn man keine Cyberware einbeut, dann hast du die verdammte Pflicht zu benennen, ab wieviel Essenzpunkten er es Wert ist. Ich habe schon zu viele Möchtegern SL's erlebt, die mit solchen Argumenten Unfug getrieben haben. Was er tut, wenn er keine Cyberware einbaut, weil sein Charakter es nicht verträgt. Wie gesagt, der Beispiel Magier aus dem Regelbuch hat diesen Nachteil mit Essenz 6. Er, etwas, das so Negativ belastet ist, dass es schon als Beleidigung gilt, muss offensichtlich sein, und mit sicherheit nicht schwer zu entscheiden.
-
Ulkig... Ich dachte immer, Sinn und Zweck eines Nachteiles sei es, einem Charakter Rollenspielerische Tiefe zu geben. Der Rest ist nur Mechanik. Es gibt durchaus RPG's wo du GP daführ zahlen musst, jemandem Geld zu schulden, oder einen Feind zu haben. Ist es wohl eher nicht. Mondstaub (sofern wir beide Staub vom Erdtrabanten meinen) hat auf der Erde nicht die Häufigkeit wie die als Bsp für "ungewönlich" angegeben. Wohingegen, wie schon gesagt, der Beispiel-Kampfmagier über Immunabstossung verfügt. Dann sag mir doch bitte auf 2te Nachkommastelle genau wieviel Ware jemand mit dem Nachteil einbauen muss, um vom Munchkin zum guten Konzept zu werden.
-
Der Beispiel Kampfmagier aus dem Regelbuch hat Immunabstossung Es ist also durchaus die Meinung, dass dieser Nachteil für Erwachte ist.. Hier geht es aber nicht darum, ob es gutes, schlechtes, netes, böses, oder Gelb-grünes Rollenspiel mit lila Pünktchen ist, sondern darum, dass wir durchaus davon ausgehen können, eine beträchtliche menge an GP zu kriegen für weniger als ein paar Autos zu klauen.
-
Gebetsmühle anwerf: Die Verpflichtung, den Gelgbetrag zurückzuzahlen ist logischer Bestandteil des Nachteiles Verschuldet. Deshalb befinde ich mich beim abzahlen der Schulden innerhalb der Wirkung des Nachteiles und nicht innerhalb der Wirkung der Regel fürs loswerden. In keinster Weise wird erwähnt oder auch nur implziert, daß die normale Karmazahlung ad acta gelegt wird. Nochmal: "at least" setzt eine absolute Untergrenze. Und eine Absolute Untergrenze macht nur dann Sinn, wenn auch mehr Möglich ist. Und wenn mir der Nachteil selber sagt, ich kann zurückzahlen, dann ist es der Nachteil, der gilt. In dem Moment, wo das geld gezahlt ist, sind die Schuldzinsen vermindert, da die Schuldsumme ebenfals vermindert ist. Das ist eine direkte Kausalfolge. Wenn es anders sein sollte, müsste es in den Regeln stehen, wie es bei den anderen ähnlichen nachtelen steht. Das implantat bei eingeschränke Sinn funktioniert nicht, die Zahluing bei Schulden funktioniert nicht... etc. Und genau das steht explizit nicht da, ausser bei denen, wos explizit steht. Naja. Imunabstossung für erwachte ist auch nicht so der Nachteil... insbesondere jetzt, wo man auch ohne implantat in die Matrix kann... In einem Punkt stimme ich dir zu: es ist sicher nicht die Meinung von SR, mal eben im handumdrehen mehrere Autos klauen zu gehen und einfach so mal eben mehrere zehntausend Nuyen abzustauben, ohne dass man irgendwann wegen Autodiebstahl gesucht wird...