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Sam Stonewall

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Posts posted by Sam Stonewall

  1. Bullshit. Schulverweise oder Sitzenbleiben, damit sich die Spreu vom Weizen trennt und die "echten" weitermachen... Genau.

     

    Überhaupt lustig, wie alle wissen, was in den Köpfen der Schüler vorgeht. "Die wollen nur frei haben", "nur weils keine Konsequenzen hat" ... und natürlich das beliebte whataboutism-Spiel "die fliegen doch auch in den Urlaub".

    Cool, dass ihr das alle wisst. Woher eigentlich? Und ist das nicht zu Teilen (!) immer so? Bei jeder Demo, bei jedem Streik sind Leute dabei, die das nicht machen würden, wenn... aber wenn die nicht dabei wären, wäre die Gruppe halt kleiner. Überall sonst ist das legitim, nur hier jetzt nicht. Und das garniert mit der naiv-dümmlichen Vorstellung, dass Einzelpersonen das Klima durch Verzicht auf eine Flugreise pro Jahr oder eine Halbierung des persönlichen Fleischkonsums retten könnten...

     

    EDIT:

    Aber gut, dass du den Politikern das Wort redest, bei denen ist die Lösung ja sicher bereits morgen zu erwarten. Übrigens zeigt sich an der Debatte doch klar, dass die Schüler gar nicht so ohne weiteres davon ausgehen könne, das würde ohne Konsequenzen bleiben. Mag sein, dass man 50.000 Menschen nicht sanktioniert. Dass es so viele werden, weiß aber kein Teilnehmer, wenn er morgens da hingeht. Es könnte bei zwei Dutzend Leuten bleiben, und die hätten dann keine Gnade zu erwarten.

     

    Achja, glaubst du eigentlich, dass auch Frau Thunberg nur gerne Freitags frei hat?

    • Like 5
  2.  

    Das Zitat muss erkennbar sein, das zwingt aber nicht dazu, den Code in dieselbe Zeile zu pressen.

    Hier weiß ich nicht, was gemeint ist.

     

    Es wurde darüber diskutiert, wie nahe das Bild an dem Text stehen muss, für den es als Zitat genutzt wird. Ich wollte nur sagen, dass man es nicht übertreiben braucht. Ein zwei Absätze drüber oder drunter machen doch keinen Unterschied.

     

     

    Und wenn es 10 Bilder zur Auswahl gibt, gehen alle, nicht keins.

    Ich hätte das auch nicht eng ausgelegt, da es bei den allermeisten Fällen nicht zutrifft. (...) Und wenn du spezifisch an das Ares Beispiel denkst, ich denke die Zahl von unterschiedlichen Waffenabbildungen könnte 10 schon übersteigen.

     

    In jedem Fall, wenn wir das mit dem Bildzitat umsetzen, muss man sich von dem Illustrationsgedanken lösen, denn man könnte im Wiki an allen Enden und Ecken etwas finden, wo eine Abbildung sich aus dem groben Kontext heraus gut machen würde.

    Das stimmt! Wikis sind keine illustrierten Bücher, denn für die müsste man Lizenzen haben.

    Ich bezog mich eigentlich hierauf:

    Die Essenz des Beispiels ist doch: In dem Moment, wo ich eine große Auswahl an Darstellungen des gleichen Objektes habe, bin ich nicht mehr darauf angewiesen eine diese Darstellungen zu verwenden. Welche ich nehme ist beliebig. Damit verliere ich für jede einzelne Darstellung meine Rechtfertigung die Verwendung sei "notwendig" und darf deshalb keine verwenden, sondern brauche stattdessen eine Lizenz.

    Das ist so nicht richtig.

  3. Bei einem Zitat muss die Quelle und der Urheber angegeben werden.

    Und zwar sowohl beim Dateiupload wie auch beim eingebundenen Bild. Trivial, aber nötig. Am besten mit Namen des Urhebers und Link bzw. Quellenangabe.

    Das sehe ich anders und wurde auch in Wikis, an denen ich mitgearbeitet habe, anders geregelt. Quellenangabe bei der Datei ja, "beim eingebundenen Bild" nicht. Denn das ist ja nur ein geframter Link nach der Wiki-Struktur, kein neuer Upload. Auf der Dateiseite ist es richtig, weil es halt dort und nur dort hochgeladen worden ist.

  4. Herr Lindner zeigt einfach sein übliches Gehabe, gleichzeitig typisch für FDPler insgesamt: Arrogant, aber auch ignorant.

     

    Erstmal ist es natürlich arrogant, anderen ihr Mitspracherecht abzusprechen, insbesondere mit Verweis darauf, dass irgendwelche Profis das besser könnten. Man darf getrost davon ausgehen, dass sich Herr L. zu diesen zählt.

     

    Aber auch ignorant. Eine Aussage, die zeigt, dass L. sich entweder gar nicht mit den Motiven der Protestierenden auseinandergesetzt hat oder sie nicht ansatzweise verstanden hat oder sie einer ernstgemeinten, also sachlichen Antwort nicht für würdig erachtet.

    "Das ist Sache der Profis". Mag sein. Der Protest sagt aber auch, dass man jetzt genug davon hat, dass die angeblichen Profis untätig bleiben. Greta protestiert ja deswegen VOR DEM PARLAMENT, weil sie darauf aufmerksam machen will, dass die Entscheider (=die zuständigen Profis) nichts / zu wenig tun.

    "Von Kindern und Jugendlichen könne man nicht erwarten,dass sie bereits alle globalen Zusammenhänge, das technisch Sinnvolle und das ökologisch Machbare sehen." Neben der Arroganz, die auch hieraus trieft, verweigert diese Aussage eine Auseinandersetzung damit, dass die Protestierenden das für sich in Anspruch nehmen. Sie wagen es nur, das anders zu bewerten, als die überwiegend ältere, gut situierte (weiße, männliche, "biodeutsche") Elite (und wenn jemand eine Elite repräsentiert, dann halt L.). Das Motto der Proteste ist ja, dass es eine völlig neue Prioritätensetzung braucht und man keine Rücksicht mehr auf Wirtschaftsinteressen oder Bequemlichkeiten legen kann. Weil es nicht mehr 5 vor 12 ist. Man kann das anders sehen, aber L. bürstet das ab, ohne überhaupt eine Antwort zu geben.

     

    Kurz: Die Aussage von Herrn L. sagt sehr viel über ihn selbst aus, aber fast nichts über die Proteste...

    • Like 3
  5. Was dann halt mehr Personen braucht. Und am Wochenende ist es auch nicht einfacher, Leute zusammenzubekommen. Nicht umsonst gibts Montagsdemos, keine Samstagsdemos.

    Ansonsten: Wann ich demonstriere, ist meine Entscheidung. So auch hier: Wenn die Schüler Freitags demonstrieren, dann ist das so. Dümmliche Kommentare zB vom Hamburger Ex-Bürgermeister (aber die Schüler bringen gar keine Opfer!) zeigen nur, dass sie alles richtig machen. Und sogar bereit sind, Konsequenzen für das Schwänzen zu tragen, das macht den Kommentar erst richtig dumm.

    Allein, politisch engagierte junge Menschen sind halt nicht das, was Konservative möchten. Scheinheilig daherreden können sie in der CDU, aber bitte nehmt uns nicht beim Wort! Mit Engagement für Demokratie hatten wir lediglich das Kreuz auf dem Wahlzettel gemeint.

     

    Kein Wunder natürlich, junge Leute sind idR nicht auf CDU-Linie. Sie müssen ja in der Welt leben, die von der CDU-Regierung protegierte Unternehmen wie RWE, Volkswagen und Heckler&Koch ihnen hinterlassen. Und sie verstehen, wie das Internet funktioniert. Also kann jede politische Äußerung, die von Schülern oder generell Leuten U30 für die Unionsparteien nur unangenehm werden. Den Hashtag/Slogan haben sie sich aber eben auch redlich verdient.

     

    #niemehrcdu

    • Like 2
  6. Da steht aber nicht, dass der Malus daher kommt, dass man offensichtlich sieht, dass der Typ ein MBW hat. Sondern, weil er sich komisch verhält. Die Auswirkungen sind offensichtlich, nicht die Ware...
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  7. Ich finde Corpheus' Vorschlag sehr gut. Die fehlende SIN ist kein Ding. Er hätte nach Hintergrund zwar eigentlich... aber es passt halt nicht. Passt aber so, auch wenn das regeltechnisch nicht 100% umgesetzt ist.

    Attributsschub kann man ja auch für mehrere Attribute wählen, ich würde ggf. GES und REA je 1 nehmen.

     

    Bei den Waffen bietet sich eine Automatikpistole an. Der Troll hat ja mit STR 9 schon RK 4, 2 müssen aus der Waffe kommen, das ist machbar. Und dann eben kurze AM-Salven. Kein Rückstoß, aber -5 auf Verteidigung und man kann vorher jeweils Zielen. Vollauto ist doof, weil jemand mit kleinen Pools sich keine Abzüge leisten kann. Man muss ja auch noch treffen, und Patzer sind auch doof.

     

    Du übertreibst maßlos. Klar wird er in den Disziplinen nicht glänzen aber still im Hintergrund bleiben wenn er unangenehm auffallen würde, kann er durchaus hinbekommen. Auch Charaktere mit Prio E in Fertigkeiten sind nicht dazu verdammt als Mauerblümchen auf ihre Chance zu warten ohne sich irgendwie einbringen zu können. Und er wird ja auch im Spiel Karma bekommen da kann man dann noch nachjustieren.

    Das ist bei Tyrannon immer so. ;) Der Gute akzeptiert Fertigkeiten auf Priorität E oder D nicht. ;)

     

    Das Sum to Ten System oder das Karma System sind trollen gegenüber wesentlich gnädiger.

    Das kam nun schon mehrfach. Bei Sum-To-Ten würde ich noch zustimmen. Aber Trolle im Karmasystem? Bisher hatte der SC KON und STR 9, damit hätte sich das Karmasystem schon erledigt.
  8. Als SL solltest Du sie,die Spielerin, erstmal damit Schocken, das die Matrix-Abstimmung

    Hüpfi McHüpfface ergeben hat

    (Selber Schuld wenn man das der Matrix-Nerd-Community überläßt)

    Genau!

    Macht sie eine Runde, wo jeder Vorschläge schreibt oder eine Abstimmung zum Anklicken?

  9. Eine perfekte Rüstungsstärke gibt es nicht. Schießt der Gegner und macht 9K Schaden mit DS -1, wäre Rüstung 9 perfekt. Aber sobald der Gegner eine stärkere / schwächere Waffe oder mehr / weniger Erfolge würfelt, gilt das nicht mehr. Das wird bei Trollen deutlicher: WIL 2, aber KON 9 = Körperlicher Monitor 13, Geistiger 9. Dennoch tauscht man ungerne, weil 3 weniger Rüstung eben auch schon wieder 1 Schaden mehr ist, der übrig bleibt. Beim Zwerg dürfte sich das nie lohnen eigentlich. Und wenn ihr euch mal anschaut, wie man G und K Schaden regeneriert... ;)

    Aber hier geht es natürlich nur um den größten Schadensmonitor, denn...

     

    Schadenswiderstand wird immer mit KON + Panzerung gewürfelt, egal ob G oder K. ;) (GRW, S. 159, 160)

    • Like 2
  10. Ich war davon ausgegangen, dass sie eine Art Schrankenregelung aus einem öffentlichen Gut oder ähnlich hergeleitet haben. Vermutlich weil ich mir bei dieser stringenten Argumentation zu Lasten der Urheber ein bisschen die Auge reibe. Aber es funktioniert auch wirklich nur, weil es eine opt out-Möglichkeit gibt, oder? Gäbe es nur die Wahl zwischen der impliziten Einwilligung und dem Fernbleiben aus dem Internet, wäre das doch nicht zumutbar. (Im Gegensatz etwa zu der impliziten Einwilligung darin, dass der Inhalt der Internetseite bei jedem Abruf kopiert wird, was die notwendige Konsequenz des Unterhaltens einer Internetpräsenz ist.)

    1. Ja, und hier wird es eben nicht aus einem öffentlichen Gut abgeleitet, sondern aus einem privaten: der freien Entscheidung der Urheber selbst, es im Internet hochzuladen.

    2. Die opt-out-Möglichkeit ist ein bisschen das Feigenblatt, was die Argumentation ermöglicht. Letztendlich dürfte das eine Argumentation vom Ziel her gewesen sein. Google Bildersuche ist gut und nützlich, also werden wir die halten. Jemand Ideen für ne halbwegs saubere Argumentation? Einwilligung? Klingt gut!

     

    Dann lass mich noch fragen, obwohl ich nicht davon ausgehe, dass das spezifische BGH-Urteil hier greift, weil es nicht die gleiche Nutzungsform ist, die Argumentation könne man doch genauso auf Facebook anwenden. Das finde ich so erstaunlich an dem Urteil (deswegen das Augenreiben), dass es offenbar keine Prüfung gibt, warum für Google (Suchmaschinen) opt out gilt. Etwa die Schwere des Eingriffs in die Verwertungsrechte. Dementsprechend warum soll die Argumentation nicht für jeden anderen Nutzer von Inhalten, der sich an den robots.txt-Standard hält, genauso gelten?

    Für Google gilt eine mutmaßlich diese Nutzung umfassende Einwilligung, weil jeder weiß, wie Suchmaschinen funktionieren, diese extrem wichtig für die Funktionalität des Internets sind und - Rettungsanker - man ja die Möglichkeit des opt-out hat. Natürlich ist auch die (sehr geringe) Schwere des Eingriffs berücksichtigt.

    Dementsprechend dürfte man das auf andere Dienste dann übertragen können, wenn 1. diese eine vergleichbar zentrale Funktion für das Internet darstellen, 2. den Nutzern die Reichtweite ihrer Einwilligung zumindest ansatzweise bekannt ist und 3. es eine opt-out-Möglichkeit gibt. Bei Facebook sehe ich nichts davon als erfüllt an. Oder was meinst du mit "jeder Nutzer, der sich an den Standard hält"?

     

    Nun, hier hat der BGH festgestellt, dass keine Rechtswidrigkeit vorliegt, entgegen (einigen?) der Vorinstanzen, die diese vermutet haben. Wie gesagt, ich meinte, dass es "nur" die Feststellung gibt, statt der Alternative, dass der Gesetzgeber sich dieses Problems angenommen hätte und eine Beschränkung eingeführt oder das Gesetz präzisiert, um die Interpretation, zu der der BGH unabhängig gekommen ist, in den Gesetzen zu verankern oder auszuschließen.

    Das ist Gewaltenteilung. Der Gesetzgeber sagt nur: Bearbeitungen sind nicht erlaubt, außer durch Schranken 1, 2, 3, ... oder andere Rechtfertigungsgründe, wie zB Einwilligung. Wie genau nun eine Einwilligung aussehen muss, kann der Gesetzgeber aufgrund der unendlich vielen Möglichkeiten nicht regeln. Das kann nur Aufgabe der Gerichte sein. Gibt der Justiz und insb. den obersten Gerichten zwar viel "Macht", ist aber anders gar nicht umsetzbar. Insofern ein völlig normaler Vorgang. Der Gesetzgeber reagiert dann, wenn ihm die Rechtsprechung deutlich gegen den Strich geht. Dann ändert er mal was am Gesetz, und der BGH muss sich anpassen. Wenn das nicht der Fall ist, geht es seinen normalen Gang. Es gilt das Gesetz, so wie es von der Rechtsprechung interpretiert wird. Das ist überall so, von Urheberrecht über Erbrecht bis Strafrecht.

    Was die Vorinstanzen gesagt haben, ist irrelevant. Die entscheiden zwar nach bestem Wissen, aber der BGH weiß es eben am besten. ;)

  11. Richtig, der BGH konstruiert eine Einwilligung.

    Der Weg dahin: Eingriff in Verwertungsrecht. Keine Schranke, die das erlaubt. Jetzt die Frage, ob ein Eingriff rechtswidrig ist. Rechtfertigung kann eine Einwilligung sein.

    Problem: Eine freiwillige Handlung des Urhebers liegt zwar vor, aber nicht so, wie man sie gern hätte. Er hat es hochgeladen, sagt aber, ihm sei das weder bewusst, noch habe er diese Konsequenz gewollt.

    Entscheidung: 1. Im Hochladen steckt eine Einwilligung in die Nutzung durch Google, weil das jedem klar ist, das Google das nutzt. Es wäre ein Opt-out erforderlich. 2. Die Einwilligung umfasst auch Konsequenzen, die man ggf. nicht im Blick hatte, wie eine Bearbeitung in Form des thumbnails.

    Ergebnis: Ausreichende Einwilligung, kein rechtswidriger Eingriff.
     

    Also ich bin jetzt überhaupt nicht davon ausgegangen, dass wir das Szenario, wo ein Urheber seine Bilder extra auf Facebook stellt, besprechen. Denn dann hat er der Plattform mit den terms of service ja alle möglichen und unmöglichen Rechte eingeräumt. Mir geht es hier um die Fremdübernahme ohne share button.

     Du hast recht, das dürfte wohl rechtswidrig sein. Mir ist nicht bekannt, dass Facebook das dürfte. Oder der User.
     

    Und ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass es kein extra geschaffenes Gesetz gibt, das das für diesen Fall erlaubt sondern ein Gericht die Nichtrechtswidrigkeit des Handelns festgestellt hat. Hast du das so verstanden, dass ich etwas anderes "nicht rechtswidrig" nenne?

    Ich habe es ungefähr so verstanden. (Nicht) rechtswidrig hat aber nichts mit Gerichten zu tun, sondern ist einfach ein Prüfungsschritt, der auch vom Gesetz vorgegeben ist. Dabei sind Urheberrechtsverletzungen und Strafrecht sehr ähnlich aufgebaut. Im Folgenden vereinfacht:

     

    Schritt 1: Eingriff in Schutzrecht / Verstoß gegen ein Gesetz (objektiver Tatbestand)

    Erstellung thumbnail als Bearbeitung / Schlag auf den Kopf als Körperverletzung

     

    Schritt 2: Vorsatz bzw. Fahrlässigkeit?

    Beides absichtlich, also ja.

     

    Folge: Eingriff steht fest, Rechtswidrigkeit wird dadurch idR vermutet.

     

    Schritt 3: Rechtfertigung (im weitesten Sinne)

    Urheberrechtsschranke? hier nicht

    Notwehr? Notstand? Staatliche Befugnisse (Polizeiknüppel)?

    Einwilligung?

     

    Folge: Wenn ja, Eingriff gerechtfertigt / nicht rechtswidrig = keinerlei (!) negative Folgen für den Handelnden.

    Wenn nein: Rechtswidriger Eingriff

     

    Schritt 4: Im Strafrecht noch Schuld = Entschuldigungsgründe (fehlende Schuldfähigkeit u.ä.)

     

    Rechtswidrigkeit ist also eine ganz normale Kategorie, die auch vom Gesetz vorgesehen ist. Vgl. § 32 StGB (Notwehr). Insbesondere sind die meisten Rechtfertigungsgründe auch gesetzlich festgelegt.

    • Like 1
  12. Ich denke im Bezug auf Schadenersatz kann es als schlimmer angesehen werden.

    Kommt auf den Einzelfall an. Mag sein, aber nicht immer. Es gibt beides in so vielen Varianten, dass man das so pauschal nicht sagen kann.

     

    Und, ich weiß nicht, ob das erfolgreich geltend gemacht wird, aber man könnte doch sagen jede Bearbeitung geht auch mit einer Kopie einher? Man hat sozusagen zwei Verstöße.

    Nein. Eine Bearbeitung ist ein eigenes, aber abhängiges Werk. Man darf damit nur sehr wenig und fast nichts ohne Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten Werkes. Aber es stellt keine Vervielfältigung dieses Werkes mehr dar.

     

    Schließlich, die rechtlich natürlich meist nicht relevante, gefühlte Ebene. Ich denke viele Urheber sehen die Veränderung ihrer Werke gegenüber dem Verbreiten tatsächlich als schlimmer an.

    Ebenfalls Sache des Einzelfalls, wie oben.

     

    Also da geht es nicht um Suchmaschinen sondern um Facebook und Twitter. Ich habe mich explizit auf die Erzeugung von Vorschaubildern bezogen, die nicht durch share-Funktionen ausgelöst wird.

    Da mag das anders sein. Wenn das Werk auf diesen Dienst überhaupt ohne Mitwirkung des Urhebers geraten ist, wird auch die Erstellung eines Thumbnails nicht ok sein. Hat er es bei FB hochgeladen, gilt das gleiche, wie für Google, denke ich.

     

    Übrigens würde ich im Bezug auf Suchmaschinen nicht sagen, dass es da irgendeine Einwilligung der Urheber gibt. (...)

    Nicht rechtswidrig deshalb, weil sie, soweit ich weiß, jedenfalls in Deutschland das Ergebnis von Rechtssprechung nicht Gesetzgebung ist.

    Andere Ansicht: BGH. ;)

    Im Übrigen bedeutet "(nicht) rechtswidrig" etwas anderes, aber das hat dann mit dem Thema nix mehr zu tun und ich will nicht zu viel Jura hier verbreiten...

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