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Sam Stonewall

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Posts posted by Sam Stonewall

  1. Komisch, ich war mir wirklich sicher, dass Schadenersatz hier schuldunabhängig ist, muss wohl irgendeine andere Rechtsfrage gewesen sein. Also sagen wir mal, der Lizenzbetrug ist dann schon ein komplizierterer Fall auch von der Fahrlässigkeit her. Aber sich darauf Verlassen, dass ein Bild sich bei Pinterest schon legal befinden wird, möglicherweise würde das bereits als fahrlässig angesehen.

    Verschuldensunabhängige Haftung ist in Deutschland sehr selten. Das kommt im Prinzip nur dann vor, wenn man etwas tut, was per se gefährlich ist, aber am Ende trotzdem erlaubt. Dieses erlaubte Risiko ist dann mit einer Haftung verbunden. Relevante Beispiele: Auto besitzen (der Fahrer haftet nicht unabhängig, nur der Halter) und Tiere halten ("Der beißt nicht!").

    Bei Lizenzen haben wir ein weiteres Problem: man kann Rechte nicht gutgläubig erwerben. Wenn mir jemand ein Auto anbietet, das gar nicht seins ist (er es aber nicht gestohlen hat), kann ich trotzdem Eigentümer werden. Dann kann ich es auch wirksam weiterveräußern. Bei Rechten geht das nicht: Ist irgendwo in der Kette der Nutzungsverträge etwas schief gelaufen, ist alles ab da unwirksam. Das liegt kurz gesagt daran, dass das deutsche Recht sagt, man darf (grundsätzlich, bei Autos gibts auch wieder Ausnahmen) darauf vertrauen, wenn jemand die Sache besitzt. Wer besitzt, darf es normalerweise auch veräußern. Bei Bildrechten besitzt man aber keinen Gegenstand. Vgl. hier: https://medien-mittweida.de/kein-erwerb-rechten/2016/

    Um das auszugleichen, muss es Grenzen der Haftung geben. Eine verschuldensunabhängige Haftung wäre da besonders unangebracht. Es kann also schon sein, dass du keinen Schadensersatz zahlen musst, weil du bei Vertragsschluss den Fehler in dem Vertrag zwei Stufen vor deinem Vertrag übersehen hast. Ich weiß nur nicht, wie streng die Anforderungen sind.

     

    Bei dem, was du verlinkt hast, finde ich eigentlich erstaunlich, dass "eingeblendete Vorschaubilder" für eine Grauzone gehalten wird. Im Zweifelsfall gilt das Vorschaubild sogar als Bearbeitung und damit als schlimmere Urheberrechtsverletzung gegenüber dem reinen Kopieren des Bildes. (Wenn ein share button ausschlaggebend war, ist es natürlich wieder etwas anderes.)

    Das hat _HeadChrash verlinkt. ;)

    Bearbeitung ist nicht schlimmer als Kopieren, nur anders. Die Frage ist nur, was erlaubt ist. Und da thumbnails in Suchmaschinen üblich sind, wird dem Urheber eine Einwilligung in die Bearbeitung durch das Hochladen seines Werkes unterstellt. Nicht eingewilligt hat er darin, dass irgendwelche Nutzer das runterladen und irgendwo anders neu hochladen. Da zählt dann auch nicht das Argument, es stünde ja eh schon im Internet.

    • Like 1
  2. Ich versteh dein Problem nicht.

     

    Beispiel: Messerklaue kommt auf INI 21-27, also immer in den Bereich. Magier hat INI 10.

     

    1. Handlung: Messerklaue

    2. Handlung: Magier

    3. Handlung: Messerklaue

    4. Handlung: Messerklaue

    1. Handlung Runde 2: Messerklaue

     

    Messerklaue ist zuerst dran - und nach dem Magier dann kurz mal dreimal in Folge. Wenn das nicht krass genug ist, weiß ich es auch nicht.

    • Like 3
  3. Ich glaube, das Missverständnis könnte auf der Rechtsprechung zum embedding basieren. Wenn du ein Bild irgendwo im Internet einbindest, wie es zum Beispiel hier im Forum über das image-Tag gemacht wird, dann gilt das unter bestimmten Umständen nicht als urheberrechtlich relevante Wiedergabe.

    Stimmt, das könnte sein. Links sind idR kein neues öffentlich zugänglich machen, wenn das Werk bereits vorher im Netz war.

     

  4. Nochmal was älteres:

    Also wenn der Künstler ein Auftragskunstwerk selbst veröffentlicht, in dem er es z.B. ins Internet stellt (vgl. Komission Veröffentlichungen bei DeviantArt), kann nach meinen Kenntnissen der aktuellen Gesetzgebung der Besitzer/Käufer des Orignals / der Auftragsarbeit ebenfalls beliebig bzgl. der Veröffentlichung verfahren. Er muss dabei nur den Urheber des Kunstwerks weiterhin angeben. Einschränkungen kann es nur noch bei einer komerziellen Nutzung geben.

    Ich glaube, hier bringst du Veröffentlichung und Vervielfältigung durcheinander.

    Der Autor hat das Recht, ein Werk zu veröffentlichen, aber wenn es einmal öffentlich ist, ist das erledigt. Das, was du im Internet machst, ist aber nur selten eine Veröffentlichung, sondern eine Vervielfältigung oder - meistens - ein öffentlich zugänglich machen. Das darfst du auch dann nicht, wenn der Künstler es selbst bei deviant art hochgeladen hat. Ja, damit hat er es veröffentlicht, aber das gibt dir nicht das Recht, es hier im Forum hochzuladen oder Kopien abseits der Privatkopie anzufertigen. ;)
     

    Abweichungen hiervon können natürlich individuell vertraglich geregelt werden, aber liegt kein weitergehender Vertrag mit entsprechenden Regelungen vor, sollte das gelten, was ich oben geschrieben habe. (...) Ohne Vertragliche Regelung wird aber allgemein davon ausgegangen, dass der Künstler mit einer Veröffentlichung einverstanden ist, wenn er selbst schon mal veröffentlicht hat.

    Letzteres ist falsch. Ohne Vereinbarung darf der "Besitzer" gar nichts. Es kommt alleine darauf an, was vereinbart wurde. Dabei kann sich wiederum aus den Umständen ergeben, dass der Auftraggeber bestimmte Dinge darf, auch wenn die nicht explizit erwähnt wurden (zB bei Auftrag für einen Avatar die Nutzung hier im Forum).

    • Like 1
  5. Haftung für Rechtsverletzungen setzt ein Verschulden voraus, also Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Man käme also schon raus, wenn einem jemand eine Lizenz verkauft hat, die er selbst nicht hatte. Aber das kommt auf die Umstände an. Und man steht wahrscheinlich schlecht da, wenn man eine "Lizenz" gekauft hat, aber von jemandem, der eindeutig nicht der Urheber selbst ist. ;)

     

    Die Quelle macht nen guten Eindruck, leider geben sie nie den Stand der informationen an. Im Medienrecht ändern sich Dinge aber gerne mal, also ggf. mit Vorsicht genießen. Ich dachte, die Haftung für Links sei ausdiskutiert, aber dann kam da letztes Jahr doch wieder was...

  6. Müsste man dann nicht auch langsam mehr Fertigkeitspunkte bei der Charaktererschaffung ermöglichen.

    Guter Punkt. Oder anders: Wenn Skifahren eine Fertigkeit wäre, würde sie doch keiner nehmen, weil sie im Vergleich zu den anderen, breiter gefassten, nicht viel kann. Aus Corpheus Zitat geht auch hervor, dass die Fertigkeit Raum für Spezialisierungen haben soll. Das sieht bei Skifahren schlecht aus. Natürlich geht es immer, wenn man will: Langlauf, Abfahrt, Slalom. Aber wenn man die vergleicht mit Akrobatik (Klettern), hinkt das schon sehr.

    Solche Nischenfertigkeiten führen letztlich dazu, dass Charaktere wieder weniger können. Fertigkeitspunkte sind bei Generierung knapp und später teuer, sodass effektiv dann einfach keiner Skifahren kann. Was auch nicht realistisch ist, wenn man bedenkt, dass es so schwer nicht zu lernen ist.

    • Like 1
  7. Deine Theorie läßt sich mit Blick auf die vielen verschiedenen "Feuerwaffen-Fertigkeiten" allerdings nicht halten...

    Ich zähle 7, das sind jetzt nicht übermäßig viele. Dazu kommt die - mMn unsägliche - Exotische Fernkampfwaffe. Stimmt, das sind vergleichsweise viele, aber 1. ist das ja ein Kernelement von SR und 2. bleibt es wenig. DSA4 hat allein 9 Fernkampfwaffentalente.

     

    Das sind aber alles Spezialisierungen, die der klassischen Akrobatik sehr nahe stehen (schau dir mal die Akrobaten im Zirkus an...). Im Gegensatz zu zb. Ski fahren.

    Das können wir mal mit einem Stabhochspringer diskutieren, wie nach das am klassichen Akrobatikkrams ist. Oder mit dem Freikletterer. Reine Auslegungssache. Ja, man kann Ski fahren, Fußball, Handball, Basketball, Volleyball, Faustball, Rugby, Beachvolleyball, Tennis, Tischtennis, Federball und vieles mehr als eigene Talente basteln. Man kanns aber auch lassen.

    • Like 1
  8. Ja, würde ich. SR ist nicht DSA, wo es (in DSA4) auch ein eigenes Talent Skifahren gab. SR dagegen deckt weit mehr Bereiche ab, als ein Fantasyrollenspiel (moderne Technik) und hat dennoch nur sehr wenige Fertigkeiten. Daher müssen die alles abdecken. Die Möglichkeit, neue Fertigkeiten zu erfinden, sehe ich als absolute Ausnahme.

     

    Du stellst die richtige Kontrollfrage: Sollen alle SC mit Akrobatik 6 gute Skifahrer sein und auch quasi jede andere Sportart gleich gut beherrschen? Meine Antwort ist wieder ja. Denn bereits jetzt umfasst Akrobatik u.a. Klettern und Springen. Mit Akrobatik 6 kann ich also sowohl Weit-, als auch Hochsprung, Bouldern und Parcour gleich gut. Bei DSA ist Klettern ein eigenes Talent. Natürlich, realistisch ist das nicht, aber das ist halt so, wenn man breite Fertigkeiten verwendet. Es tut auch keinem weh, wenn der Akrobatik-6-SC jetzt auch Skilaufen kann. Und mit mehr Talenten löst man das Problem auch nicht. Auch dann ließe sich regeltechnisch nicht abbilden, dass 5 Bundesliga-Fußballer komplett verschiedene Typen sind (Torwart mit genialen Reflexen, passgenauer Dribbler, ...). Alle haben die Fertigkeit Akrobatik (oder eben Fußball) auf 6 + Spezialisierung...

    • Like 2
  9. Selbst wenn Google Werkzeug der Recherche(...) ist (...), gibt das Google eben nicht das Recht an Content der damit geschaffen würde.

    Richtig. Google bietet nämlich Infrastruktur und Werkzeuge an. An Recht am urheberrechtlichen "Werk" haben sie dadurch nicht.

    Aber da wirds eigentlich erst spannend. Die Frage ist nämlich, wie sehr sie das von Verlagen unterscheidet. Bringt der Verlag denn eine  kreative Leistung? Die Antwort ist ein klares Nein. Der Verlag hat Infastruktur, Vertrieb, er publiziert die Produkte und hält Personal vor, das die anderen Aufgaben übernimmt, die nötig sind. Aber allein der Autor ist Urheber (so jedenfalls im kontinentaleuropäischen Urheberrechtsmodell - das spätestens mit dem Brexit in der EU allein maßgeblich sein wird).

    Wenn das aber so ist - warum soll dann Google ausgerechnet den Verlagen Geld bezahlen, wenn der Konzern irgendwelchen Content nutzt? Warum kommt einem das einleuchtend vor und niemand kommt auf die Idee, dass das Geld wenn überhaupt besser an die Urheber gehen sollte?

    Ein Teil der Wahrheit dürfte sein, dass man Google halt nicht als Teil der schon immer existierenden Verwertungskette betrachtet. Ob das so richtig ist, weiß ich nicht. Sicher ist, dass die Verlage sich da in der Vergangenheit häuslich eingerichtet hatten und nun kalte Füße bekommen. Und sicher ist auch, dass Verlage zu den Urhebern (um die es ja vordergründig immer allen geht) ebenfalls alles andere als freundlich waren und sind...

     

    Sinnvoller wäre es, jetzt und frühzeitig auf Bundestagsabgeordnete einzuwirken (und zwar intelligenter als ihnen Vergasung anstelle der Juden in Auschwitz zu wünschen bitte) um Einfluss auf die Übernahme der absehbar kommenden Richtlinie in nationales Recht zu nehmen.

    Du scheinst mir da aber ein ganz schönes Schwarz-Weiß Bild zu haben. Natürlich äußert sich nicht jeder Internetnutzer in sinnvoller Weise. Aber du vergisst die ganzen NGOs und andere "Lobbyisten" dieser Seite, die bestimmt nicht in diesem Sinne arbeiten. Wenn sie trotzdem nicht gewinnen, könnte das also an Anzahl und Geld liegen, bei denen die andere Seite führt. Und nicht nur daran, dass die Seite zu vernünftiger Kommunikation nicht in der Lage ist.

     

    Corpheus hat ja am Anfang eine Linksammlung gepostet, bei der Ulrich Wickert auftauchte. Auch der scheint mir das ganze leider nicht begriffen zu haben.

    Unser Studiogast, der frühere Tagesthemen-Moderator Ulrich Wickert, begrüßt den Kompromiss. Er sitzt im Vorstand der Académie de Berlin, die hofft, dass Künstler und Kreative an den Erträgen aus digitalen Verwertungen besser beteiligt werden.

    Das ist so naiv, dass es weh tut. Dabei ist der Wickert eigentlich kein Dummer... aber genau das wird nicht passieren.

  10.  

    Als Regelfuchser kann man immer noch anbringen, dass man den neuen Vorteil ja keinesfalls kauft, sondern dessen Kosten abbezahlt

    Medizinmann... bitte leih mir deine Zeitung!

     

    Ich glaube ja nicht, dass es dafür eine Zeitung gibt. Auch wenn du noch 3 Seiten lang nicht den Unterschied zwischen 1. Charakterentwicklung - Spieler gibt Karma aus, um einen Vorteil zu kaufen und 2. Spielereignis, SC wird infiziert und muss deswegen Karma ausgeben siehst. Für einen Unterschied spricht zB, dass man Vorteile eigentlich erst bekommt, wenn man die Kosten gezahlt hat - anders bei Infektion. Der Text verweist auch nicht auf irgendwelche Regeln zum Thema Charakterentwicklung, weil er ja grade eben eigene Regeln dafür aufstellt.

     

    Dein Verweis auf Asphaltkrieger und andere Regelwerke scheint mir eher ein Zeitungskandidat zu sein, zumindest kann ich den Bezug nicht erkennen.

  11. Und was ist extrem für einen SC mit STR 11?
     

    GRW S.153 Heben und Tragen
     

    Ein Charakter kann ohne Probe 15 Kilogramm pro Stärkepunkt heben.Was darüber hinausgeht, erfordert eine Probe auf Konstitution
    + Stärke. Jeder Erfolg erhöht die maximale Hebeleistung um 15 Kilogramm.

    Der Charakter kann NICHT 165Kg Kreuzheben (irgendwas vom Boden hochheben, wie ein Auto) Kniebeugen (Irgendwas aus den Beinen heraus hochdrücken, wie die einstürzenden Tunnelbalken) Weil dies eine Koordnation der Muskeln des ganzen Körpers erfordert und da nur die Stärke der schwächsten Gliedmaße zum Einsatz kommt.

     

    Wo steht das denn da? Das Regelwerk unterscheidet nicht zwischen verschiedenen Arten des Hebens. GRW sagt nur, was passiert, wenn verstärkte und unverstärkte Gliedmaßen beteiligt sind. Beim Auto heben würde ich auch sagen, dass Arme und Beine benötigt werden ("lift with the legs, Rogar, not the back!"). Aber wenn der SC Arme und Beine auf der gleichen Stärke hat, gibt es keine Regel, die ihn dann noch einschränkt. 165 kg, egal wie.

  12. Ich korrigiere mich, das falsche Gesicht ist doch ein Ausreißer. 0,5 Essenz und 8 Kapazität passen nicht. 2-3 wäre eher angemessen.

     

     

    Und um genau solchen Quatsch zu verhindern gibt es auch in GRW die Grundregel, dass das Körperliche Limit mit den natürlichen Attributen berechnet wird:

    Achso. Dann frage ich mal nach:

    Kann denn der SC mit zwei Cyberbeinen und 1 Arm (je STR 11) jetzt mit dem Arm krasse Dinge tun? Oder der mit 4 Gliedmaßen mit STR 11, kann der ein Auto heben? Oder bricht die Wirbelsäule?

     

    Alternative: Ändert die Anwendung der Optionalregel zum Körperlichen Limit aus Bodyshop daran was?

    Hinweis: Der SC hat keine Möglichkeit, den Rest seines Körpers entsprechend zu pushen. Spätestens seit Bodyshop kann man zB in den Torso keine Verbesserungen einbauen.

  13. Ein Gegenstand der mehr Kapazität kostet als der Ort überhaupt aufnehmen kann scheint eher "broken" an der Stelle zu sein als der aufnehmende Ort selber.

     Sehe ich anders. Wenn der aufnehmende Ort schon nur 4/2 Kapazität hat, läuft was falsch. Denn Kapazitätskosten sind nunmal wie sie sind, das falsche Gesicht ist ja kein wirklicher Ausreißer. Es passt auch anderer Kram nicht in den Schädel.

     

    @Nur Cyberarme/Beine:

    Als SL sollte man bei sowas extrem drauf achten, womit gerade was gemacht wird und wie.

    2 Cyberarme die 2 Tonnen heben können sind Toll, wenn damit jemand ohne Cybertorso versucht ein Auto zu heben bricht halt seine Wirbelsäule unter der Last als erstes.

    Mal davon ab, dass man eh keine 2 Tonnen heben kann: Steht nicht in den Regeln. Die STR erhöht sich, also hebt der SC, was er kann. Wenn wir irgendwas nicht brauchen, dann noch mehr Einschränkungen für Cyberware, als es eh schon gibt!

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