TEW Posted October 30, 2016 Report Share Posted October 30, 2016 (edited) Das passiert ja nicht selten. Man kämpft gegen einen gegnerischen Magier und seine Geister. Der Magier wird umgeschossen und dann kommt die Frage: Was ist jetzt eigentlich mit den Geistern? Erfüllen die Geister weiterhin ihre Dienste und verschwinden dann? Oder verschwinden die Geister sofort, da sie ihrem "Meister" nun nichts mehr schulden? Macht es hierfür einen Unterschied, ob der Magier nur bewusstlos wird, oder ob er stirbt? Was meint ihr dazu? Edited October 31, 2016 by TEW Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hetzer Posted October 30, 2016 Report Share Posted October 30, 2016 (edited) Ich habe noch im Kopf, dass der Geist dadurch (Tod) frei wird und machen kann was er will also:1. Einfach verschwinden2. Weiter Kämpfen (wenn er den "Meister" mochte3. Andere Leute angreifen (je nach Einstellung gegenüber Metamenschen allgemein/ oder seinem Beschwörer4. Wenn er mächtig genug ist kann er ein freier Geist werden. Bei Bewußtlosigkeit werden auf jeden Fall gebunden nicht frei kommen, da dort kein großer Unterschied zu Schlafen da ist. Edited October 30, 2016 by Hetzer Link to comment Share on other sites More sharing options...
Namenlos Posted October 30, 2016 Report Share Posted October 30, 2016 Bei Bewußtlosigkeit werden auf jeden Fall gebunden nicht frei kommen, da dort kein großer Unterschied zu Schlafen da ist.Ersteres ist korrekt, zweiteres ist von Regelseite nicht ganz unumstritten (es gab mal einige Seiten Diskussion in einem anderen Thread) . in RL st der Unterschied allerdings schon ziemlich gravierend Liegt also eher daran, dass der Beschwörer nicht tot ist. Zumindest für ältere Editionen gilt das von Hetzer geschriebene (iirc). Link to comment Share on other sites More sharing options...
n3mo Posted October 31, 2016 Report Share Posted October 31, 2016 (edited) Yup. In Edition 3 war das noch genau geregelt. Da konnte sich der Geist verpissen sobald der Beschwörer mit überzähligem Schaden irgendwo den Boden voll blutete . Für gebundene Geister gilt solange der Beschwörer lebt S. 300 GRWDie Dienstzeit des Geistes endet erst, wenn er seinem Beschwörer keine Dienste mehr schuldet. Der Geist wird seinen momentanen Dienst ausführen und dann abwarten bis er neue Befehle kriegt. Fertig. Bei nicht so netter Behandlung von Seiten des Beschwörers kann man die Regeln im roten Kasten auf S. 300 Unglücklich gebundene Geister anwenden... Dann macht der Geist eventuell die Fliege. Im Fall des Todes kann man das so abhandeln wie Hetzer es beschreibt. Edited October 31, 2016 by n3mo Link to comment Share on other sites More sharing options...
Corpheus Posted October 31, 2016 Report Share Posted October 31, 2016 Die gleiche Problematik hatten wir bei Zaubern, die auffrechterhalten werden müssen und aktivierten Foki: http://www.foren.pegasus.de/foren/topic/25395-aufrechterhalten-von-zaubern/ Link to comment Share on other sites More sharing options...
Namenlos Posted October 31, 2016 Report Share Posted October 31, 2016 @Corpheus: Danke, genau den Thread meinte ich. Kam allerdings auch nicht wirklich mehr dabei heraus Link to comment Share on other sites More sharing options...
Corpheus Posted October 31, 2016 Report Share Posted October 31, 2016 Das passiert ja nicht selten. Man kämpft gegen einen gegnerischen Magier und seine Geister. Der Magier wird umgeschossen und dann kommt die Frage: Was ist jetzt eigentlich mit den Geistern? Erfüllen die Geister weiterhin ihre Dienste und verschwinden dann? Nach GRW sieht das eigentlich ganz klar aus. Ohnmacht oder Schlaf befreien den Geist nicht von seinen Diensten. Dh. er wird mit dem weiter machen, was er als seinen letzten Dienst begonnen hat oder einfach warten. Beschworene Geister: GRW s. 299"Ein herbeigerufener Geist wird dorthin zurückkehren, von wo er herkam, sobald er entweder alle Dienste erfüllt hat, die er dem Beschwörer schuldet, oder spätestens, wenn die Sonne auf- oder untergeht (was immer davon zuerst eintritt)." GRW s. 301"Wenn die Dienstzeit eines ungebundenen Geistes abgelaufen ist (bei Sonnenaufgang oder -untergang), verlässt der Geist den Beschwörer, und alle nicht genutzten Dienste verfallen." Gebundene Geister: GRW s. 300"Die Dienstzeit des Geistes endet erst, wenn er seinem Beschwörer keine Dienste mehr schuldet." GRW s. 301"Gebundene Geister bleiben, bis alle ihre Dienste abgeleistet sind." Tod wird als Kriterium für das Ende der Dienstzeit nicht explizit genannt. Aber in anbetracht der Tatsache, dass für einen gebundenen Geist die Dienstzeit niemals enden würde (quatsch), kann man annehmen, dass in diesem Fall der Geist ebenfalls frei wird.Die gleiche Entscheidung würde ich da auch bei einem beschworenen Geist treffen. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
TEW Posted November 2, 2016 Author Report Share Posted November 2, 2016 Jau, das klingt vernünftigt. Es gibt ja auch irgendwo eine Verbindung zwischen Geist und Beschwörer, diese wird wohl nicht mehr existieren, wenn der Beschwörer tot ist. Also regeltechnisch: Grauzone. Sinnvoll: Bei Bewusstlosigkeit passiert nix, bei Tod endet der aktuelle Dienst und der Geist verschwindet. Besten Dank! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Namenlos Posted November 2, 2016 Report Share Posted November 2, 2016 Gerade noch was im roten Kasten "Unglücklich gebundene Geister" gefunden:Gebundene Geister hassen es, zum Dienst gezwungen zu werden, und kämpfen manchmal gegen das mystische Band an. Das aber ist aussichtslos, solange der Beschwörer nicht dem Tode nah istAuf den Fall des dem Tode nahen Beschwörers wird im darauf folgenden Text nicht weiter eingegangen, aber man könnte das mit etwas Wohlwollen als Indiz dafür nehmen, dass der Geist dann frei wird. Ist aber natürlich nicht RAW Link to comment Share on other sites More sharing options...
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