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Legale SIN und Lizenzen


buckwheats
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Hallo Schattenherde,

 

sagt mal, wie lange muss jemand mit legaler SIN für eine legale Lizenz sparen (soll heißen, was kostet die legal)?

 

Ich denke, es kann ja nicht das Problem sein eine Waffenlizenz mit niederem "E" legal zu bekommen.

 

Was anderes ist es, die Lizenz illegal zu erwerben, dann sind wir wieder bei den Grundregeln.

 

Danke.

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Ich denke kostentechnisch gibt es keinen Unterschied ob man eine Lizenz für eine echte SIN oder eine gefälschte SIN erwirbt. Das Problem ist eher dass man halt entsprechende Voraussetzungen erfüllen muss. Eine Lizenz für Waffen sollte man z.B. als Leubwächter relativ problemlos kriegen, als Normalbürger eher nicht. Und man sollte bedenken dass man eine große Datenspur damit hinterlässt, da die Waffen an der Lizenz hängen und diese wiederum an der SIN. Kann man dann verfeuerte Kugeln der Waffe zuordnen, dann können Behörden dich relativ leicht als Täter bei einer Schießerei identifizieren.

 

MfG

Mr. J

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Ich denke, es kann ja nicht das Problem sein eine Waffenlizenz mit niederem "E" legal zu bekommen.

 

Ich denke kostentechnisch gibt es keinen Unterschied ob man eine Lizenz für eine echte SIN oder eine gefälschte SIN erwirbt. Das Problem ist eher dass man halt entsprechende Voraussetzungen erfüllen muss. Eine Lizenz für Waffen sollte man z.B. als Leubwächter relativ problemlos kriegen, als Normalbürger eher nicht.

 

Kommt immer aufs Land/Staat an. Waffenlizenzen sind in der ADL anders als z.B. in den UCAS. In der ADL hängt das immer vom Allianzland ab aber Handfeuerwaffen sind meist recht einfach zu kriegen. Man muß nur den Bedarf nachweisen (SOTA ADL S.12). Also kriegst du das "niedere" E (was auch immer das sein soll) nur wenn es zum "Land" passt. Als Beispiel eine "Uzi" hat 4E. In der ADL darfst du sie als Privatperson nicht besitzen. Fertig.

 

Solltest du einen Beruf im Sicherheitsbereich haben und durch den Beruf diese Waffe benötigen kannst du eine Lizenz bekommen. Die gilt aber nur während der Ausübung des Berufs. Privates Führen der Waffe nach Feierabend in der Einkaufspassage darf man trotzdem nicht.

 

GRW S. 366

Auch wie man eine Lizenz (legal) bekommt, hängt von den Gesetzen des Landes ab. Meistens muss man dazu einen Antrag stellen, eine Gebühr bezahlen, eine SIN-Überprüfung über sich ergehen lassen und vielleicht eine oder zwei Bescheinigungen einreichen, Prüfungen ablegen oder Tests oder Trainingsprogramme absolvieren. Die genauen Einzelheiten bleiben dabei dem Spielleiter überlassen, aber im Allgemeinen sind Bürokratien notorisch langsam und nervig.

Wenn jemand SIN-Mensch ist und imho plausibel erklärt wofür er Lizenzen hat kann er die auch haben. Gefahren gehen damit genug einher. Sei es beim Einsatz der "legalen" Waffe oder dem erwischt werden mit einer "unregistrierten"... Beides Scheiße. Da kriegt man schnell ein -Kriminell angehangen ;) .

 

Hier hatten wir das Thema auch schon...

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Ich hätte gesagt, das ergibt sich aus der hintergrundgeschichte des Charakters. Wie nützlich eine legale SIN in fragwürdigen Situationen ist, sei einmal dahin gestellt. Eine legale SIN mit Lizenzen ist auf den ersten Blick fein, auf den zweiten, sobald man anfängt in den Schatten zu laufen nur mehr bedingt. Da sollte man schnell dafür sorgen eine Fake-SIN mit den unbedingt erforderlichen Lizenzen zu beschaffen - allein schon um weniger Spuren zu hinterlassen wenn man einmal Mist baut - und man wird Mist bauen.

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Das stimmt. Andererseits... In allen Situationen, in denen der Runner legal unterwegs ist und seine legale SIN nutzt, ist das schon nicht schlecht. Das betrifft nicht nur eine Leichte Pistole, um sich sicher zu fühlen, sondern vor allem auch Cyberware. Denn natürlich lässt der Runner seine Sturmkanone und auch das Sturmgewehr zuhause, wenn er nach Bellevue fährt. Mit der Muskelstraffung oder der Riggerkontrolle sieht das anders aus. Das Gute ist: Sowas zu registrieren, ist relativ gefahrlos, denn Ware hinterlässt keine eigenen Spuren. Anders, als beim Magier, dessen Signatur ggf. zu ihm zurückverfolgt werden kann, wenn er registriert ist. Und wie immer: Wirst du erwischt, als du grad das Forschungslabor in die Luft gejagt hast, sind Lizenzen nicht dein Problem. Und auch nicht, dass man jetzt herausfindet, dass deine Riggerkontrolle in der Registratur unter einer ganz anderen SIN auftaucht.

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Runner mit echten SINs müssen halt deutlich mehr aufpassen, da Spuren von ihnen rückverfolgbar sind. Sei es jetzt die Kameraaufnahme ihres Gesichts, Fingerabdrücke, Stimmmuster oder DNA-Proben. Ein gefälschte SIN kann man irgendwann entsorgen wenn sich zu viel "Ärger" darauf angesammelt hat, die legale SIN hat man halt immer (oder zumindest bis sie gegen eine Kriminelle SIN getauscht wird).

 

MfG
Mr. J

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