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Schnellziehen - Handlung und Kraft


Mormacar
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Nur mal ein kleiner Denkansatz.

 

Wozu haben wir den die Ini und Regeln durch Edgeeinsatz Vorteile und so weiter früher zu Handeln wenn du mit einer einfachen Adeptenkaft immer vor allen anderen dein Gegenüber ins Nirvana Ballern kannst und das zu einem dir völlig beliebigen Zeitpunkt?

 

 

Gegner Ini 35: Ich möchte auf dich Schiessen.

 

Du Ini 12: Halt Stopp ich hab Adeptenkraft Schnellziehen Ich Puste dich vorher noch mal schnell mit ner freien Handlung um und wenn das nicht reicht gebe ich dir in meiner Regulären Handlungsphase bei 12 den Rest...

Edited by Lyr
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@Mormacar

 

Vor über 3 Jahren stand ich ebenfalls vor der Frage, ob die Freie Handlung vor der ersten/eigenen Handlungsphase genommen werden darf. Imho ist das ein Fehler von CGL und damit immer noch ein Fall fürs Errata...

 

Der einzige Hinweis in den Regeln, dass man Freie Handlungen VOR seiner eigenen Handlungsphase durchführen kann, ist diese Passage zur Ausnahmesituation Freie Handlungen/Überraschung. Imho ein Fehler, da er den von mir bereits zitierten Regeln zu Handlungen/Freie Handlungen widerspricht (möglicherweise ist das ein Überbleibsel aus einer Betaversion - eine Änderung wurde übersehen).
 

 

Ein weiterer Hinweis darauf, dass Freie Handlungen VOR der eigenen (ersten) Handlungsphase nicht möglich sind, findet sich übrigens bei den generellen Regeln zur Kampfrunde:

 

GRW s. 158/159 (Handlungen ansagen)

"Der Charakter darf pro Handlungsphase in der Kampfrunde außerdem eine Freie Handlung ansagen. Genauso dürfen Charaktere, die bereits zuvor in einer anderen Handlungsphase gehandelt haben und ihre Freie Handlung noch nicht verbraucht haben, diese jetzt ansagen."

 

Übertragen auf das Beispiel ...

 

27 Sammy

23 Elfen Adept

15 Joe

11 Hacki

 

... bedeutet das:

 

Der Sammy ist der handelnde Char in 27... und weder ElfenAdept, Joe noch Hacki dürfen ihre Freie Handlung in 27 durchführen, sie die Bedingung:

 

"...die bereits zuvor in einer anderen Handlungsphase gehandelt haben..."

 

... nicht erfüllen!

 

 

Damit haben wir 3 konkrete Punkte, die RAW dagegen sprechen, seine Freie Handlung bereits vor der ersten eigenen Handlungsphase zu nützen und 1 Punkt, der es als Rückschluß erlauben würde.

 

Da sowohl GMV (keine Handlung vor der eigenen INI) als auch 3 konkrete Regelstellen gegen Freie Handlungen vor der ersten eigenen Handlungsphase sprechen, entscheide ich mich hier klar dagegen!

 

https://foren.pegasus.de/foren/topic/25460-freie-handlungen-wann/

 

 

@Eine Angriffshandlung pro Handlungsphase

Man kann natürlich an der Formulierung herummäkeln und auf Ausnahmen verweisen. Aber ich finde der Text in der optionalen Regel KF1, der dieses Limit aufhebt, macht deutlich wie die Regelung gemeint ist:

 

Kreuzfeuer s. 108 KF1

"Dann wird die Regel „Nur eine Angriffshandlung pro Handlungsphase“ außer Kraft gesetzt."

 

Das die Passage in Zusammenhang mit einfachen Handlungen/Angriffen formuliert ist, liegt imho daran, dass sich das Problem bei Komplexen Angriffen im Normalfall nicht ergibt - man hat nur eine pro Handlungsphase.

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Und nochmal, selbst wenn man seine Freie Handlung vor der ersten Handlung nutzen könnte (was ich exakt so sehe wie du, also auf keinen Fall), würde das immer noch nicht die Allgemeine Regel überschreiben, dass ein Angriff nur in der eigenen Handlungsphase erfolgen kann.

 

Den Satz bzgl. Überrascht finde ich dennoch korrekt, weil - siehe meinen Post oben-

 

 

GRW 6. Auflage, Seite 191 - Überaschung.

Überraschung passiert meist zu Beginn eines Kampfes, kann aber auch innerhalb einer Kampfrunde durch neue Gegner oder Situationen entstehen.

GRW 6. Auflage, Seite 192 - Überaschungsproben

Ein Fehlschlag bedeutet, dass das Initiativeergebnis des Charakters um 10 gesenkt wird (entweder bei der nächsten Initiativeprobe oder sofort, wenn eine Überraschung mitten in der Kampfrunde passiert). Der Charakter gilt bis zu seiner nächsten Handlungsphase als überrascht.

 

...und kann bis dahin erneut keine freien Handlungen mehr in Handlungsphasen anderer Kampfteilnehmern ansagen. Deshalb ist der Satz bzgl. Überrascht auch genauso relevant und richtig.

Edited by _HeadCrash
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@ Corpheus and _ HeadCrash: vielen Dank an euch, damit werde ich jetzt doch mal schlauer. Gut, Angriff außerhalb der eigenen Handlungsphase ist damit raus aus dem Thema   :) .

 

Das Überraschung im Kampf ist mir noch nicht so ganz klar, weil dort ja explizit "vor seiner ERSTEN Handlungsphase in dem Initiativdurchgang" steht. Für was soll dabei das ERSTEN stehen, man hat ja sowieso nur eine Handlungsphase pro Initiativdurchgang. Und welche Freie Handlung soll das dann sein, scheinbar kann man die ja nicht in den nächsten Initiativdurchgang mitnehmen?

 

Ein Charakter kann innerhalb eines Initiativdurchgangs in seiner eigenen oder einer späteren Handlungsphase eine Freie Handlung durchführen (S.165).

Also in welchem Fall kann ich jetzt doch vor meiner eigenen Handlungsphase die Freie Handlung für diesen Initiativdurchgang verwenden?

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Ganger A legt Sperrfeuer und hat dich überrascht. Du kannst dich nicht als freie Aktion zu Boden werfen und wirst getroffen. Erst wenn du dran bist kannst du dich zu Boden werfen um weiteren Schaden zu entgehen. Als Beispiel.
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