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Schnellziehen - Handlung und Kraft


Mormacar
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Hallo zusammen,

 

ich habe ein paar Fragen zum Schnellziehen sowohl der "einfachen Handlung" (S.167 GR) als auch der Kraft (S.204 SG).

Mit der Bitte, um Regelnachweise/Errata für die Antworten.

 

Erstmal nur auf die einfache Handlung bezogen:

1. Gibt es einen Konsens welche Art von Angriff aus der Handlung resultiert? Sind nur einfache Handlungen wie "Waffe abfeuern" und "Werfen" möglich oder auch komplexe wie "lange Salve oder halbautomatische Salve abfeuern"?

2. Kann man eine freie Aktion für einen Mehrfachangriff ausgeben für Waffe abfeuern (vollautomatischer Modus) oder eine der komplexen Handlungen?

 

Jetzt zur Kraft, womit Schnellziehen als freie Handlung gilt:

1. Gehe ich recht in der Annahme,dass man man vor der eigenen Handlungsphase Schnellziehen kann, falls man nicht überrascht ist (S.165 GR)? Dann wäre Schnellziehen mal tatsächlich "schnell".

2. Da man nach meinem Verständnis damit außerhalb der eigenen Handlungsphase angreifen darf, könnte man innerhalb eines Initiativdurchgangs zwei mal angreifen. Richtig?

3. Als Beispiel: Vor der Handlungsphase "Schnellziehen", in der Handlungsphase "Waffe abfeuern" und anschließend die Waffe wieder ins Holster stecken. Lustiges Wiederholen im nächsten Durchgang.

 

Vielen Dank für eure Antworten

 

 

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Für die Handlung...

GRW 6. Auflage S. 167

[...] eine Pistole, pistolengroße Waffe oder kleine Wurfwaffe schnell zu ziehen und sofort zu verwenden, indem er diese Einfache Handlung ausführt. [...]


Es können dann alle Angriffshandlungen ausgeführt werden die in einer einfachen Handlung möglich sind. Auch ein Mehrfachangriff den du in die einfache Handlung pressen kannst ist möglich.

Für die Kraft Schnellziehen

Nein. Du kannst Schnellziehen wenn du dran bist. Wie kommst du darauf das das vorher geht? Durch die Kraft ist es eine freie Handlung. Die kannst in deiner eigenen oder einer späteren Handlungsphase durchführen...
Falsch. Du kannst in deiner Handlungsphase nur eine Angriffshandlung durchführen. Du kannst wenn du nicht einen bestimmten Vorteil hast auch keinen Mehrfachangriff mehr machen weil deine freie Handlung weg ist. In einer späterern freien Handlung sieht das ganz anders aus.
 

Edited by n3mo
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1. Gibt es einen Konsens welche Art von Angriff aus der Handlung resultiert? Sind nur einfache Handlungen wie "Waffe abfeuern" und "Werfen" möglich oder auch komplexe wie "lange Salve oder halbautomatische Salve abfeuern"?

 

 

Die Aktion Schnellziehen ist eine einfache Handlung. Daher wären nach meinem Verständnis auch nur Angriffe möglich die als einfache Handlung ausgeführt werden können. Angriffe die als Komplexe Handlung ausgeführt werden schließen sich somit aus. 

 

2. Kann man eine freie Aktion für einen Mehrfachangriff ausgeben für Waffe abfeuern (vollautomatischer Modus) oder eine der komplexen Handlungen?

 

Im Regeltext zu Schnellziehen wird ausdrücklich erwähnt das man auch zwei Waffen schnell ziehen kann. Für die notwendige Probe (Waffenfertigkeit + REA) muß man dann aber den Pool aufteilen und Abzüge für die Nebenhand werden zusätzlich angewendet.

 

1. Gehe ich recht in der Annahme,dass man man vor der eigenen Handlungsphase Schnellziehen kann, falls man nicht überrascht ist (S.165 GR)? Dann wäre Schnellziehen mal tatsächlich "schnell".

 

Freie Handlungen finden in der eigenen Initiative Handlung statt.

Wenn man dran ist hat man grundsätzlich Eine Freie Handlung und entweder zwei einfache Handlungen oder eine Komplexe. Mit dem Vorteil Innere Uhr kann man sich noch eine zusätzliche Freie Handlung erwerben.

Grundlegend ist es nicht näher definiert ich würde aber die gleichen Einschränkungen wie bei der normalen Schnellziehen Probe anwenden. Das heißt nur Handlungen die als einfache Handlung anwendbar sind. 

Man könnte aber drüber reden das man auf die Angriffshandlung der Schnellziehen Probe verzichtet und mit der normalen Komplexen Probe eine Lange Salve schießt.

 

 

2. Da man nach meinem Verständnis damit außerhalb der eigenen Handlungsphase angreifen darf, könnte man innerhalb eines Initiativdurchgangs zwei mal angreifen. Richtig?

 

Wie schon erwähnt bleibt es trotz Schnellziehen bei einer Angriffshandlung pro Initiative Durchgang.

 

3. Als Beispiel: Vor der Handlungsphase "Schnellziehen", in der Handlungsphase "Waffe abfeuern" und anschließend die Waffe wieder ins Holster stecken. Lustiges Wiederholen im nächsten Durchgang.

 

Bringt nix da man nur einmal pro Initiative Durchgang ballern kann. Man gewinnt dadurch nix. Die einfachen Handlungen kann man besser anderweitig benutzen.

Edited by Lyr
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Ich habe doch die Regelstelle erwähnt, die sagt, dass man Freie Handlungen auch vor der eigenen Handlungsphase durchführen kann, wenn man nicht überrascht ist:

Wortlaut: Er darf nur dann vor seiner ersten Handlungsphase in dem Initiativedurchgang eine Freie Handlung durchführen, wenn er nicht überrascht ist.

 

Gegenfrage: wie kommt ihr darauf, dass man nur in der eigenen Handlungsphase bzw. danach eine Freie Handlung verwenden kann (Regelstelle)?

 

Wo steht das mit der einen Angriffshandlung pro Initiativdurchgang? Mal wieder die Textstelle, die ich dazu finde:

Ein Charakter darf während seiner Handlungsphase zwei Einfache Handlungen durchführen, von denen aber nur eine Handlung eine Angriffshandlung sein darf.
 
Ich habe im Grundregelwerk auch nach Angriffshandlung gesucht, als weitere Ergebnisse kamen bei einigen Angriffsarten: aber keine anderen Angriffshandlungen in derselben Handlungsphase durchführen.
 
Da nach meinem Verständnis der erste Angriff ja nicht zwingend in der eigenen Handlungsphase stattfindet, spricht für mich nichts dagegen in der eigenen Handlungsphase erneut anzugreifen.
 
Noch ein Punkt zum Nachdenken, ob komplexe Handlungen nicht auch von der Aktion "Schnellziehen" abgedeckt ist. Mit der Kraft "Schnellziehen" kann man auch Nahkampfwaffen schnell ziehen und die werden per Definition nur mit der komplexen Handlung "Nahkampfangriff" verwendet. Dass die Aktion "Schnellziehen" eine einfache Aktion ist, stellt für mich keine Definition der möglichen Angriffsaktionen dar.
 
Gibt es keine eindeutige Definition zu den ganzen Punkten oder finde ich sie nur nicht?
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Bezüglich der einfachen/komplexen Handlung: wenn man die Waffe schnellzieht verbindet man die beiden einfachen Handlungen "Waffe bereit machen" und "Waffe abfeuern". So sehe ich das zumindest. Wenn die Waffe auf vollautomatisch gestellt ist kannst du so sechs Kugeln in dein Ziel pumpen.

Die Nahkampfvariante schließt nur deshalb eine komplexe Handlung mit ein, weil ein Nahkampfangriff nunmal eine komplexe Handlung ist. Am Ende des Tages bekommst du aber auch eine Kombination aus "Waffe bereit machen" und einen Angriff. Mehr ist da nicht angedacht.

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Seitenangaben sind extrem hilfreich ;) ... Das SR-Regelwerk ist wie du selber ja auch merkst suboptimal strukturiert... Darauf kommen warum man nur in der eigenen Handlungsphase oder später eine Frei Handlung verwenden kann? Einen Satz vor dem von dir Zitierten. Und guck dir nochmal die Initiativreihenfolge an...
 
GRW 6.Auflage S. 165

Ein Charakter kann innerhalb eines Initiativedurchgangs in seiner eigenen oder einer späteren Handlungsphase eine Freie Handlung durchführen. Er darf nur dann vor seiner ersten Handlungsphase in dem Initiativedurchgang eine Freie Handlung durchführen, wenn er nicht überrascht ist (s. Überraschung, S. 191).

 
 GRW 6.Auflage S. 164

Während seiner Handlungsphase kann ein Charakter zwei Einfache oder eine Komplexe Handlung durchführen. Innerhalb eines Initiativedurchgangs kann er zusätzlich eine Freie Handlung (in der eigenen oder einer späteren Handlungsphase) durchführen.

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Vielen Dank n3mo für die Nennung von Regelstellen.

Aber was sagt dann der Satz zu Überraschung aus? Als Ausnahme würde die Regelung nach meinem Verständnis ja die generellen Aussagen überschreiben und es damit erlauben eine Freie Handlung vor seiner ersten Handlungsphase durchzuführen solange man nicht überrascht ist.

 

Kann mir jetzt noch jemand eine explizite Regelstellen nennen, die aussagt, dass man nur eine Angriffshandlung pro Initiativdurchgang machen darf? Die freie Handlung könnte ja unabhängig von obigen Punkt auch nach der eigenen Handlungsphase sein. Beispiel: in der eigenen Handlungsphase zaubert der Magieradept einen Feuerball auf eine Gruppe Ganger und in einer späteren Handlungsphase nutzt er seine Kraft "Schnellziehen", um den Anführer noch einen mit der Pistole mitzugeben.

 

Davon abgesehen könnte er nach meinem Regelverständnis auch Sperrfeuer legen mit einer automatischen Waffe, ich sehe immer noch keine explizite Regelstelle die eine komplexe Aktion ausschließen würde. 

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Wenn man bei zwei einfachen Handlungen nur einmal Schiessen kann, warum sollte das eine Freie Handlung ändern?

 

Alleine schon mit dem angedachten exploit "Waffe Wegstecken um das ganze wieder mit schnellziehen zu wiederholen"...

Edited by Lyr
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Was für Handlungen man ausführen kann steht hier:
 
GRW 6. Auflage S. 166

Ein Charakter darf während seiner Handlungsphase zwei Einfache Handlungen durchführen, von denen aber nur eine Handlung eine Angriffshandlung sein darf.


GRW 6. Auflage S. 166 Roter Kasten: "WAS SIND ANGRIFFSHANDLUNGEN?"


Grundsätzlich gilt jede Handlung, die ein Charakter durchführt, dann als Angriffshandlung, wenn das Ziel dieser Handlung eine Verteidigungs- oder Widerstandsprobe (oder beides) ablegen muss. Und ja, das schließt das Werfen von Granaten und das Wirken von indirekten Flächenkampfzaubern mit ein.

 
und bei Waffe abfeuern
 
GRW 6. Auflage S. 167

Ein Charakter kann eine bereitgemachte Feuerwaffe mit einer Einfachen Aktion im Einzelschuss-, Halbautomatischen, Salven- oder Vollautomatischen Modus (s. Feuerwaffen, S. 180) abfeuern, aber keine anderen Angriffshandlungen in derselben Handlungsphase durchführen.

 
Bei der komplexen Handlung ist "nur ein Angriff" ja selbst erklärend...

GRW 6. Auflage S. 168

Eine Komplexe Handlung braucht Konzentration und/oder Geschick. Man kann pro Handlungsphase nur eine Komplexe Handlung durchführen.

 
Optional kann man das mit der KF1 Regel aus Kreuzfeuer umgehen...
 
KF 2.Auflage S. 108

Die Regel, nur eine Einfache Handlung pro Handlungsphase zum Angriff zuzulassen, soll ermöglichen, dass Spieler regelmäßiger an der Reihe sind und der Kampf flüssiger läuft. Wenn der Spielleiter die Anzahl der Schüsse erhöhen will, die ein Charakter abgeben kann, wenn er dran ist, kann diese Regeloption verwendet werden. Dann wird die Regel „Nur eine Angriffshandlung pro Handlungsphase“ außer Kraft gesetzt.


Das mit der Kikraft reduziert die einfache Handlung auf eine freie. Es bleibt aber Waffe abfeuern... Schön formuliert ist es nicht. Das Regelwerk ist kleinteilig. Zur Überraschung such ich noch was raus...

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Ja es klingt nach Exploit, wenn man es so anwendet. Aber bedeutet Exploit nicht auch, dass es halt geht, weil das System (Regelwerk, Computerspiel,...) es nicht verhindern?

 

@n3mo: bei all deinen Zitaten steht etwas von pro/in der Handlungsphase dabei. Der Angriff als Freie Handlung wäre ja eben nicht in der gleichen Handlungsphase. Was mit gerade so einfällt, nachdem es bei den Komplexen Angriffen nicht dabei steht, dass man nur eine Angriffshandlung machen kann, könnte man auch in der eignen Handlungsphase die Kraft Schnellziehen anwenden und anschließend nochmals die Waffe im vollautomatischen Modus abfeuern.

 

Eigentlich sollte es doch nicht so schwer sein, wenn das die Intention ist, irgendwo allgemein hinzuschreiben, dass man pro Initiativdurchgang nur eine Angriffshandlung machen darf.

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Eigentlich sollte es doch nicht so schwer sein, wenn das die Intention ist, irgendwo allgemein hinzuschreiben, dass man pro Initiativdurchgang nur eine Angriffshandlung machen darf.

 

was hälst Du davon ?

von denen aber nur eine Handlung eine Angriffshandlung sein darf.

 

oder davon ?

 

, aber keine anderen Angriffshandlungen in derselben Handlungsphase durchführen.

 

oder hiervon

 

Dann wird die Regel „Nur eine Angriffshandlung pro Handlungsphase“

 

 

CGL macht ziemlich überall klar, das in der 5ten Ed nur ein Angrif pro ID erlaubt ist.

Einzige Ausnahme sind die Optionalen Regeln im Kreuzfeuer, die wieder die SR4A Regln einführen

 

P.S.

Was man aber machen könnte, wäre:

Mit der freien Schnellziehhandlung einen Angriff ausführen und  dann eine Komplexe Handlung  für einen Zauber

oder 200 Meter irgendwohin rennen (Wir lachen ja alle noch, weil die gesammte Bewegung im ersten Durchgang möglich ist)

oder irgendwas anderes komplexes, was kein Angriff ist....

( eventuell eine Philosophische Diskussion anfangen....

Also °"Bam"° Matt Dillahunty hat gesagt.... )

 

Guckt nach unten zum Kev

Genau das meinte ich ;)

 

mit ziemlich eindeutigem Tanz

Medizinmann

Edited by Medizinmann
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Was man aber machen könnte, wäre:

Mit der freien Schnellziehhandlung einen Angriff ausführen und  dann eine Komplexe Handlung  für einen Zauber

 

Naja, zumindest keinen Zauber, bei dem das Ziel eine Verteidigungsprobe ablegen darf

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Selbst wenn du (nicht überrascht) die freie Handlung außer der Reihe durchführst in der Phase einer anderen Person (GRW S. ... (wie auch immer) hast du ja nur die Freie Aktion (in dem Fall Rapid Draw und Feuern)... Aber wieder handeln kannst du ja erst in deiner nächsten Hanlungsphase... 

 

Das einzige Ding (von verzögertenen Sachen mal abgesehen) wo jemand vor seiner eigenen Handlungsphase eine freie Handlung nutzen kann (wenn er nicht überrascht ist :P ) ist bei Sperrfeuer iirc. Dann darf man sich zu Boden werfen... (sollte bei Sperrfeuer auf S. 181 stehen). Es wird seit erscheinen des SG immer wieder versucht das so oder anders zu exploiten. Aber das hinkt irgendwo immer.

 

Sonst such doch einfach mal eine andere freie Handlung raus die vorher geht... Wie handelt man dann ausserhalb der Reihenfolge vor seiner Handlungsphase?

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Ja es klingt nach Exploit, wenn man es so anwendet. Aber bedeutet Exploit nicht auch, dass es halt geht, weil das System (Regelwerk, Computerspiel,...) es nicht verhindern?

Selbst wenn wir mal davon ausgehen der exploit funktioniert (wovon ich aus hier schon genannten Gründen nicht ausgehe). Frag doch mal deinen SL und deine Gruppe was sie davon halten. ;)

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Grrr, jetzt hat das Forum meinen halbstündigen Beitrag gelöscht  :angry: .

 

Zu Gruppe/Leiter fragen: Meine Hoffnung war, dass ich hier einen Verweis auf eindeutige und unmissverständliche Regelstellen bekomme. Was ich persönlich tatsächlich ziemlich "cool" finden würde, wenn es mit die Kraft erlaubt am Beginn des Kampfes schneller zu ziehen als alle anderen (Lucky Luke). Ansonsten ist die Kraft für mich eher uninteressant, wenn man kein Nahkampfadept ist.

 

 

 

Selbst wenn du (nicht überrascht) die freie Handlung außer der Reihe durchführst in der Phase einer anderen Person (GRW S. ... (wie auch immer) hast du ja nur die Freie Aktion (in dem Fall Rapid Draw und Feuern)... Aber wieder handeln kannst du ja erst in deiner nächsten Hanlungsphase...

Darum geht es ja. Ich greife einmal vor meiner Handlungsphase und einmal während meiner Handlungsphase an und somit zweimal während eines Initiativdurchgangs an. Jeder schreibt hier, dass man nur einmal pro Initiativdurchgang eine Angriffsaktion durchführen kann, aber alle aufgeführten Regelstellen beziehen sich für mich nur auf Handlungsphasen (Handlungsphase ungleich Initativdurchgang).

 

 

 

Das einzige Ding (von verzögertenen Sachen mal abgesehen) wo jemand vor seiner eigenen Handlungsphase eine freie Handlung nutzen kann (wenn er nicht überrascht ist  :P) ist bei Sperrfeuer iirc. Dann darf man sich zu Boden werfen... (sollte bei Sperrfeuer auf S. 181 stehen).

Ja das steht beim Sperrfeuer dabei. Ob es dort eine Sonderregel ist oder ein Hinweis darauf, dass man vielleicht seine Freie Handlung dafür verwenden sollte, bleibt für mich offen. Also entweder spricht das dafür, dass man allgemein seine Freie Handlungen wann auch immer verwenden kann oder das es Ausnahmen gibt. Allerdings hat mir dann noch keiner erklärt wie ich mit dem für mich ziemlich eindeutigen Satz (dieser Satz hat für mich genauso viel Wertigkeit wie alles zu Sperrfeuer):

 

Er darf nur dann vor seiner ersten Handlungsphase in dem Initiativdurchgang eine Freie Handlung durchführen, wenn er nicht überrascht ist.

 

 

 

Sonst such doch einfach mal eine andere freie Handlung raus die vorher geht... Wie handelt man dann ausserhalb der Reihenfolge vor seiner Handlungsphase?

Gegenfragen: wie handelt man nach der eignen Handlungsphase außerhalb der Reihenfolge? Das scheint zumindest Konsens zu sein, dass man Freie Handlungen nach der eigenen Phase verwenden kann. Oder gibt es da auch Einwände? Mir geht es darum, dass außer bei Überraschung ja alle Freien Handlungen möglich wären, sie sind vielleicht unterschiedlich sinnvoll. Angesagtes Ziel vielleicht nicht, Sprechen, Gesten, Fallen lassen oder die Kraft Adrenalinschub schon.

 

@Medizinmann: Alle deine Regelstellen beziehen sich nach meinem Verständnis auf "in der gleichen Handlungsphase" (genauer gesagt sogar auf zwei einfache Handlungen, aber lassen wir das. Das würde nämlich die Kombination von Freier und komplexer Angriffsaktion erlauben). Wo macht CGL das klar, dass sie eine Angriffsaktion pro Initiativdurchgang meint? In meinen Quellen (deutsche Bücher und Errata) steht immer nur Handlungsphase, wie gesagt Handlungsphase ungleich Initiativdurchgang.

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