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SR6: Lasermarkierer und der WiFi-Vorteil


taranion
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Hi,
 
ich brauche da mal eine Klärung zum WiFi-Vorteil des Lasermarkierers (GRW 260)

  • Im Text für den WiFi-Vorteil heisst es, dass es den Angriffswert um 2 erhöht.
    Ist das a) alternativ zum normalen +1  oder b ) kumulativ (effektiv also +3) ?
    (Ich vermute mal a), aber so richtig sicher bin ich bei der Formulierung nicht.
  • Den Lasermarkierer an- und abzuschalten kostet eine Nebenhandlung.
    Im WiFi-Modus erhält man beim An- und Abschalten eine Nebenhandlung.
    Hier wäre eigentlich auch die Frage angebracht, ob das a) alternativ (d.h. effektiv hat man mehr Nebenhandlungen) oder b ) kumulativ (d.h. effektiv kostet das (De)Aktivieren 0 Nebenhandlungen) ist?
    Hier darf die Antwort eigentlich nur b ) sein.
  • Wenn aber 2b) gilt:
    Warum ist das so formuliert? Macht es einen Unterschied, ob man sagt dass man eine Nebenhandlung erhält oder ob das (De)Aktivieren des Lasermarkierers dadurch zu einer freien Handlung wird bzw. 0 Nebenhandlungen kostet?
    Gibt es eine Obergrenze an Nebenhandlungen die man in einer KR dazugewinnen kann?
Edited by taranion
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Zu 1.: Einer der seltenen Fälle, bei dem die englische Ausgabe des GRW eindeutiger ist:  "Wireless bonus: The bonus to the Attack Rating increases to 2. You gain a bonus Minor Action on a turn when you activate or deactivate the laser sight." (CRB 260) a) ist also korrekt.

 

Zu 2.: Es muss b ) sein, weil du den Lasermarkierer ja auch mehrfach pro Runde ein-/ausschalten könntest.

 

Zu 3.: Gute Frage, ist mir auch noch nicht restlos klar, was das soll. GRW 110 spezifiziert, dass man eine KR mit nicht mehr als 5 Nebenhandlungen beginnen kann - über eine Beschränkung der dazuerhaltbaren Nebenhandlungen steht dort nichts. Ich denke also, dass du theoretisch dreihuntersiebenundsechzig mal deinen Lasermarkierer an und ausschalten kannst, und es kostet dich effektiv nichts. Der einzige relevante Unterschied in den Formulierungen scheint mir zu sein, dass du eine Nebenhandlung verfügbar haben musst, um die Aktion, die dir eine Nebenhandlung gibt, ausführen zu können. Das Betätigen des Markierers kostet effektiv keine Nebenhandlungen, aber da du erst eine ausgeben musst (die du dann zurückerhältst), musst du noch eine verfügbar haben. Für so einen (meistens unerheblichen) Unterschied finde ich die Formulierung aber auch verdächtig umständlich.

Edited by HerrGantenbein
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3.) Warum das so formuliert ist, verhält sich meines Verständnisses nach wie folgt:

 

Du musst erstmal eine Nebenhandlung (NH) übrig haben um den Lasermarkiere ein- oder ausschalten zu können. Erst wenn du diese Nebenhandlung auch ausgibst, bekommst diu sie wieder zurück. Dies senkt die Kosten nachträglich auf 0 NH, behält aber die Hürde bei, daß du den Lasermarkierer nicht bedienen kannst, wenn du keine NH hast. Das ist ein feiner, jedoch sehr wichtiger Unterschied zu einer generellen Kostensenkung auf 0 NH. Es bedeutet auch, daß du nicht mit mehr NH aus dder Sache rausgehst, als du ursprünglich hattest.

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Ah, das mit dem "man muß eine Nebenhandlung ausgeben können" leuchtet ein.

Ich finde das zwar aus reiner Regeldesign-Sicht doof - das hätte man eleganter lösen können - aber es beantwortet meine Frage zufriedenstellend.

Danke euch.

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