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Drohnen steuern ohne Riggerkontrolle und Riggerkonsole


Robert
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In einem anderen Thema wird diskutiert, ob man Drohnen auch ohne Riggerkonsole steuern kann. Zwei Alternativen erscheinen möglich:
 

A ) Befehle von einem Kommlink oder Cyberdeck an den Drohnen Autopiloten. Dieser agiert dann mit den vorhandenen Autosofts. Die Beschränkung ist dass eine Drohne nur Pilot /2 Autosofts haben kann, was die Fähigkeiten einschrenkt. Proben wären Pilot + Manövrieren für Bewegung, Sensor + Clearsight für Wahrnehmung, Sensor + Zielerfassung für Schießen, Pilot + Ausweichen für Ausweichen.

 

B ) Kontrolle einer Drohne über Kommlink oder Cyberdeck mit der Handlung "Geräte Steuern" (GRW Seite 181).  Dort steht "Solange du die Kontrolle hast, kannst du das Gerät mit gewöhnlichen Proben benutzen, als wärst du der Besitzer."
 

Mir mich offene Fragen:

1) Mit welchen Proben würde ich eine Drohne kontrollieren? Steuern + REA/INT für Manövrieren? Wahrnehmung + INT für Wahrnehmnung? Mechanik + LOG für Schießen? Steuern + REA/INT für Ausweichen?

2) Wenn 1) stimmt, wozu braucht es dann noch die Cyberware der Riggerkontrolle und die Matrixhandlung "Hineinspringen"? Denn wenn 1) stimmt kann man alles, was ein hineingesprungener Rigger machen kann, auch ohne den Essenzverlust erreichen.

Edited by Robert
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also wenn man eine Riggerkrontolle besitz also die sich für Essenzkosten gekauft hat, bekommt man laut dem englischem Errata die stufe der Riggerkonsole auf die handlingsprobewert abgezogenund man bekommt die höhe der stufe der Riggerkontrolle als Bonuswürfel und noch ein bonus Edge.

 

Wenn nun eine Riggerkonsole benutz wird zu einem aus der Haupthandlung "Geräte steuern" eine Nebenhandlung. Noch ein Vorteil der Konsole, die geslaven geräte können die Anzahl an Autosofts in der höhe der Datenverarbeitung der Riggerkonsole nutzen und ein weiter vorteil ist das die Konsole eine Rauschunterdrückung in der höhe ihrer Gerätestufe gibt.

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Es gab eine ausführliche Rückmeldung von Stainless Steel Devil Rat im SR6 US Forum zu der Frage.

Kurzfassung:

  • Man kann mit der Matrix Aktion "Gerät steuern" eine Drohne kontrolliern wie es ein Rigger tun würde (eigene Initiative, Proben werden in AR/VR mit Steuern + REA/INT gewürfelt, usw.)
  • Vorteil einer Riggerkonsole sind nur die Boni (reduziertes Rauschen, Möglichkeit mehreren Drohnen den gleichen Befehl zu geben, Firewall für das Riggernetzwerk)
  • Vorteil einer Riggerkontrolle sind nur die Boni (Zusatzwürfel und Edge für jede Probe, Reduzierung des Handling Schwellenwertes)
Edited by Robert
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  • 4 weeks later...

Ich fasse das mal zusammen: Steuerung per Kommlink

 

A ) Autonome Drohne

Drohne erhält per Nebenhandlung "Drohne befehligen" eine Anweisung und führt diese selbständig auf Basis ihres Pilotprogramms aus.

Ist man in der VR ist die Nebenhandlung "Nachricht übermitteln".

 

B ) Fernzugriff/Fernsteuerung in der AR

Drohne wird mit den eigenen Fertigkeiten direkt gesteuert.

 

C ) Fernzugriff/Fernsteuerung in der VR

Drohne wird mit den eigenen Fertigkeiten direkt gesteuert. Dabei werden die körperlichen Attribute durch die entsprechenden geistigen Attribute (der Matrix) ersetzt.

 

"If you want a drone to navigate through a tangled mess you can either assume direct control of that drone and roll your own Piloting + Reaction (or Piloting + Intuition if you're in VR... and note that you can be in VR and controlling a drone without being Jumped In!)"

 

"Gerät steuern" kommt imho nur dann zur Anwendung, wenn ein Hacker über Brute Force/Sondieren sich Zugang zu einer fremden Drohne verschafft hat? Zumindest hat "Gerät steuern" für B ) und C ) keinerlei Auswirkung/Funktion, da man als "Besitzer" ja (vermutlich) User/Admin Zugang bereits hat (und man die Elektronik + LOG gegen WIL + Firewall nicht würfeln muß?).


 

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Ich würde die Probe, die bei "Gerät steuern" angegeben ist, auch als freiwillig ansehen. Wenn der Besitzer des Geräts damit einverstanden ist, dass es gesteuert wird, entfällt die Probe einfach (also insbesondere auch dann, wenn der Besitzer selbst es steuert).

 

Wobei ich sagen würde, dass eine Drohne, die an einen Host geslaved wurde, von jedem mit ausreichender Zugriffsstufe probenfrei gesteuert werden kann. Also eine billige Thekendrohne erfordert vielleicht nur User-Zugriff, weil der Barbesitzer sich beim Aufbau seines Kneipenhosts nicht so viel Mühe gegeben hat. Eine Parkwächter-Drohne könnte Admin-Zugriff erfordern und eine Sicherheitsdrohne kann vielleicht von niemandem außer dem zertifizierten Sicherheitsdecker/-rigger probenfrei ferngesteuert werden.

 

Jedenfalls würde ich sagen, dass das Steuern von Geräten (also auch von Drohnen in der AR und VR) regeltechnisch immer über "Gerät steuern" abgehandelt wird, manchmal nur eben ohne Probe. Insbesondere würde dies bedeuten, dass für "Gerät steuern" (also zum Übernehmen der Steuerung) eine Haupthandlung aufgewendet werden muss. Ein Charakter mit weniger als zwei Haupthandlungen kann also nicht im selben Zug die Drohnensteuerung übernehmen und dann z.B. mit der montierten Waffe feuern.

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Ich denke nicht, dass die ganze Handlung entfällt, sondern nur die Probe.

 

Und ja, sobald die Drohne gesteuert wird, fallen Proben entsprechend der durchgeführten Handlung an.

 

Ich habe mir "Gerät steuern" immer wie einen Schalter vorgestellt, der quasi vom ungesteuerten in den gesteuerten Modus umschaltet.

 

Vielleicht ein kleines Beispiel:

Karl Kombatmage schickt seine Hugin-Drohne voraus, um die Lage zu sondieren. In der ersten KR wird die Drohne vom Boden beschossen. Dann ist Karl wieder am Zug. Er entscheidet sich, seine Drohne manuell dort herauszubringen und setzt die Haupthandlung "Gerät steuern" ein. Da es sich bei dem Ziel um seine eigene Drohne handelt, muss er nicht würfeln. Ab jetzt steuert Karl die Drohne. Er hat in diesem Zug noch keine Nebenhandlungen eingesetzt, weshalb er eine Nebenhandlung nutzen kann, um die Drohne aus dem Kreuzfeuer herauszusteuern. Da Karl jetzt der Meinung ist, dass seine Hugin aus dem Gröbsten raus ist, beendet er die Steuerung wieder, um in seinem nächsten Zug (in der nächsten KR) wieder selbst handeln zu können.

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