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starwarschef

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Everything posted by starwarschef

  1. Da es "nur" die Schnellstartregeln sind, denke ich nicht, dass ein eigenes Unterforum notwendig ist... Der Fred hier bzw. der Diskussions- und Fragestrang könnte höchstens ins 7er-Unterforum.
  2. Wenn es für uns alle so normal ist, dann sehe ich da auch nicht wirklich ein Problem; nur Irritationen und davon ein Menge?! Haben wir nichts Cthuloides mehr zu besprechen?!
  3. Wobei meine 50ct zu dem Investigatorenthema noch wäre evtl. auch den "deutschen" Ermittler zu verwenden, das Hauptwort "investigator" wird um Gegensatz zum Adjektive eher weniger verwendet...
  4. Yepp, aber die vollständigen 7er-Regeln kommen erst 2015 und zum Download stehen sie bereit! öhhh, nachfragen hätte geholfen Ernsthaft: Von den gedruckten sollten noch genügend beim Verlag sein, die im Laufe der nächsten Monate auf die Menschheit losgelassen werden!
  5. Letzte Woche gab es sie auf der RPC und anschließend sind ein paar gen Österreich für dortige Veranstaltungen sowie in den hessischen Raum; auf der Fee dürften im Juli auch welche verfügbar sein!
  6. Bei Cthulhu sollte nicht vergessen werden, dass die Charaktere schon "erfahren" sind und nicht komplette Neulinge (wie im Fantasy-RPG), die Charakterentwicklung findet da eher auf anderen Ebenen statt!
  7. Bei mir ist das nicht der Fall! Aber vielleicht ist meines der Fehldruck/das Mängelexemplar
  8. Eher hier verlinken, der andere Thread entstand ja zeitgleich und wächst noch
  9. PUSH! Es wäre schön, wenn sich einer der Berliner (in deren Händen sich das Buch gerade noch befindet) hier mal meldet und mit dem nächsten auf der Liste Versanddaten austauschen würde!
  10. zu 4) da Cthulhu nicht wirklich regel- und tabellenlastig ist, würde ich da auch drauf verzichten und das Geld an anderer Stelle investieren
  11. schau mal hier: http://www.foren.pegasus.de/foren/topic/17689-cthulhu-now-2-edition-erschienen/
  12. Der Frage liegt ein halbes Zitat zugrunde, daher (IMHO) die Verwirrung), daher erst einmal der Vollständigkeit halber: In der zitierten Regel geht es um die Funktion von Gegenständen allgemein, dass bedeutet nicht, dass du, wenn du zwei Rüstungen vor dir liegen hast, diese beide trägst bzw. nutzt! Der Effekt der Fluchkarte wirkt sich auf die getragenen Gegenstände aus, nicht die, welche sich irgendwo im Rucksack befinden! In der englischen Sprache gibt es da beim tragen, den Unterschied zwischen "wear" und "carry", da dies im Deutschen aber beides mit tragen zu übersetzen ist... Im Originaltext der Karten heißt es "wear" also sollte die Richtung klar sein, auch wenn eine deutsche Übersetzung besser ein anderes Verb hätte nutzen können; aber wer nutzt schon eine Rüstung?! Die trägt munchkin oder lässt sie tragen
  13. Eigtl. sind es zwei Punkte die es IMHO hier zu beachten gäbe, die beiden schon vom Pharao benannt wurden: a) der Stand der Technik Fotos wurden in den 20ern nicht aus der Hüfte mit dem Smartphone geschossen, die Beleuchtung musste ausgemessen werden und Sachen wie Autofokus waren auch noch SciFi (vgl. zu technischen Details: http://de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_und_Entwicklung_der_Fotografie). Das heißt, dass es für ein gutes Foto ein wenig Zeit benötigt oder es sonst einfach mehr als unscharf ist, und je unschärfer das Foto, desto geringer seine Glaubwürdigkeit die Glaubwürdigkeit der Fotos Selbst wenn auf den Fotos etwas zu sehen ist, was bedeutet dies für den Betrachter der Fotografie? - ein Dimensionsportal => "Schöne Steinformation, aber dieses Leuchten spricht nicht für ihre Kompetenz als Fotograf oder Entwickler..." - Stadt der Älteren Wesen => "Schöne Stadt, kenne ich, war das in diesem fremden Land? Italien?!" - tote Ghule => "Was haben sie denn da fotografiert, der Kerl war aber behaart?!" - Flugsaurier => "Toller Trick, wie haben Sie das gemacht?" Wieso sollte jemand mit (noch) gesundem Menschenverstand so ewas glauben?! Zusatz: Die einzigen Fotos, die ich (ohne den DeusExMachina zu überfordern) vernichten würde, wären die aus der Vergangenheit, da sie durch die Einwirkung des Dimensionsportals "überbelichtet" wären, aber wenn die SC sie haben... btw. Nachsatz zur Glaubwürdigkeit: wenn die SC mit ihren Fotos "prahlen" zieht das Aufmerksamkeit auf sich! Auch von solchen, die ihnen nocht wohlgesonnen sind!
  14. Diese Handouts sind zu einem der Zusatzabenteuer in der Stadt, es gibt keine Karte dazu, diese ergibt sich modular. Hinweise zur Benutzung finden sich in Band 2!
  15. Wie war das nochmla mit der Bibliothek aus der du es nicht löschen kannst?! Oder deinem Namen der im PDF drin steht?! Das es nicht verboten ist, legalisiert das ganze immer noch ncht...
  16. @BlackDiablo: Ist nicht wirklich OT Der Verlag ist übrigens spätestens in diesem Moment über diese Diskussion informiert wordern! Ansosnten ist es weniger eine Diskussion als ein Austausch über potenzielle Möglichkeiten, der Verlag (als Urheber) besitzt das Recht üder die AGB vorzuschreiben, was du damit machen darfst. Eine gesetzliche Grundlage gibt es derzeit nicht! Das einzige Urteil in dieser Richtung stammt vom Landgericht Bielefeld (welches den Verbot eines Wiederverkaufs von eBooks in den AGB als zulässig erklärt), es wurde aber Berufung durch den Bundesverband der Verbraucherzentralen angekündigt (im April 2013). Weitere Infos zu diesem Sachverhalt geibt es hier Wie auch immer, da es anscheinend besagte AGB nicht gibt... Grüße, SWC
  17. @Synap: Ich bezog mich da gar nicht so sehr auf dich... Problematischer finde ich es dann nur, wenn sich spätestens ab Seite drei Zitat an Zitat reiht, die mit der Ausgangsfrage nix mehr zu tun haben, sondern in denen sich die Trolle gegenseitig füttern (und das ging jetzt definitv nicht an dich!) Schwer nachvollziehbar sind der Zug zu Trail of Cthulhu, Verknüpfungen von eBooks und Software und das Getrolle Und auf deine Frage hin, lesen, kopieren, ausdrucken, das mit dem Verkauf ist IMHO nicht klar geregelt; wenn auf den ersten Blick auch nicht verboten, dann zumindest mal nicht prinzipiell angedacht, sonst wäre die Sache mit dem Namen und der Shoppingbibliothek nicht!
  18. Wobei an der Stelle NSC- und Spielerdatenbank zu unterscheiden wäre! Ansonsten gibt es im Spielerhandbuch jeweils 4 spielfertige Charaktere für die klassischen Epochen (Gaslicht, 1920er, NOW) und das Erstellen eines CthulhuCharakters dauert vom spieltechnischen Aspekt her gute 20 Minuten
  19. Sorry, aber den Verdacht habe ich an der Stelle eben,,, Zumal ja schon mehrfach auf die "nicht vorhandenen" AGB sowie die Problematik des Verkaufens hingewiesen wurde. @Synap: Meine Frage war schon ernstgemeint, wobei es mir weniger um die Ausgliederung einzelner Topics geht, sondern um den Gesamtkontext, um den es hier geht (oder auch nicht). Zusätzlich nochmals der Hinweis dass solche "Hinweise an den Verlag" hier im Forum öfters untergehen (auch wenn es das verlagseigene Forum isr )...
  20. Um wie viele Themen geht es denn hier eigtl. wieder? Ein fehlendes Impressum? Fehlende/unklare AGB? Oder wirklich die Frage, was ich mit PDFs auf denen mein Name steht machen darf? Ein Verkaufswiderrufsrecht des Verkäufers? Oder doch eher dir Frage "Wie müsste ich Trail of Cow Trulla nennen", damit ich es in Deutschland veröffentlichen könnte? Aber schön, dass jeder eine Meinung dazu hat?! Aber vielleicht lese ich auch zuviel (oder zu wenig) ziwschen den Zeilen?!
  21. Nun ja, die Weitergabe solcher Dinge läuft aber auch, wenn es verboten ist (oder gerade weil) Wie geagt, dass mit dern nicht vorhandenen AGB verwundert mich sehr stark, liegt aber an DriveThru (bzw. OneBookShelt) und nicht dem Pegasus Verlag. Und wie bereits gesagt, kannst du deine Eigentümerschaft nicht verkaufen, da du ja noch Zugriff auf die Bibliothek hast und somit eine Kopie verkaufen würdest, was wiederum nicht legal wäre?! Was aber den Wert deines Hinweises nicht schmälert!
  22. Wie Synascape schon schreibt finden sich keine AGB direkt auf der DriveThruRPG-Seite (wobei da aber irgendwo was zu finden sein sollte?!)... Aber den Hnweis auf das Wasserzeichen als einzige Information in diesem Zusammenhang zu sehen, greift sicherlich zu kurz. Ich glaube nicht dass bei der Aussage "These eBooks are digitally watermarked to signify that you are the owner" der letzte Teilsatz als Quintessenz genommern werden sollte. Zumal in der Bibliothek bei DriveThru auch sämtliche alten Käufe gespeichert sind und dir weiterhin zur Verfügung stehen, von daher sehe ich da eher Erwerb eines Nutzungsrechts denn einen "Kauf". Ansonsten befinden wir uns hier im Bereich der unkörperlichen digitalen Inhalte und da ist die Gesetzeslage noch sehr unsauber und die Grauzonen sehr groß, auch wenn mich das bei den nicht direkt zu findenden AGB seht verwundert... Zum Thema eBooks (als welches das Ägypten-PDF auch zählt) hier noch eine juristische Lesehilfe: http://ebook-fieber.de/e-books/ist-ebooks-weiter-verkaufen-legal?
  23. Wieso sollte es nich erlaubt sein? Habe es mal in ein passenderes Unterboard verschoben, jetzt fehlt nur nich ein Thema (außer, dass es versch. Regelsysteme für Cthulhu gibt)...
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