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Sam Stonewall

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Posts posted by Sam Stonewall

  1. Das ist eine seltsame Aussage, dein Vertrauen in die Wissenschaft scheint ja extrem gering zu sein. Wenn du Kopfschmerzen hast und eine Tablette nimmst, wird dir dann auch schlecht und eng in der Brust, weil du einen Herzkasper und Magengeschwüre fürchtest?

  2. NSC gegen SC geht natürlich. Und es sollte die gleichen Effekte haben. Wenn die Faces der Gruppe (Stichwort Pornomancer) es schaffen, dass der NSC bei 7 Erfolgen tut, was sie sagen, dann gilt das gegen SC auch. Schöne Gelegenheit, mal über die Reichweite sozialer Proben zu reden!

     

    SC gegen SC hängt von der Gruppe ab. Muss man absprechen als Teil des Gruppenvertrages. 7. See glaube ich hatte eine schöne Regelung: Es geht, der SC darf sich aber weigern, den Erfolg gegen sich zu akzeptieren, wenn er einen Schicksalspunkt ausgibt. Das lässt ihm die Wahl, was mit seinem SC passiert, aber es hat Konsequenzen.

    FATE sagt dagegen, man soll den Erfolg einfach so ausgestalten, dass beide damit leben können und es ein Erfolg bleibt. Das klingt vernünftig.

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  3. Also von den drei Sachen ist sie für mich persönlich der größte Grundrechtseingriff. Mir persönlich macht dieser nun zufällig auch nichts aus, aber ich habe auch seit Monaten keine Innenstadt (oder innere Innenstadt oder so) mehr gesehen. Gerade wenn man von der Arbeit her, ständig eine Maske tragen muss oder sie ständig auf- und absetzt, würde ich die Eingriffstiefe nicht als gering einschätzen.

    Wenn du keinen geschlossennen Laden hast, wundert mich das nicht. ;)

    Gefühlt mag Maske tragen nervig sein, ist aber eben nur ein Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit, und die ist nicht besonders... wichtig und hochrangig, sag ich mal. ;)

  4. Allgeimwissen war m. M. nach, dass Juden (aber nicht nur die, sondern auch weitere Personengruppen) verschwinden und sogar deren zurückgelassener Besitz billig zu haben war. Offiziell: "Umsiedlung der Juden nach weit weit weg".

    "Unterbringung in Lagern" sollte auch mindestens weit verbreitet bekannt gewesen sein. Simple Erklärung: "in Weit weit weg ist noch der Russe und schießt auf uns. Wenn der besiegt ist, erfolgt der Umzug der Juden."

    Quark. Das weitweitweg war den Ariern versprochen, nicht den Juden. Zumal ein Großteil der Juden ja genau da wohnte - die osteuropäischen Juden sind doch die größte Opfergruppe.

     

    Die wichtige Hürde ist dann die Stelle, an der man entweder nie ein lager (und deren Gefangene) aus der Nähe gesehen hat oder eben doch. "Über die Lager spricht man nicht" ist zumindest aus dem, was ich von der generation erzählt bekommen habe, im Krieg ungeschriebenes Gesetz gewesen.

    Damit es dieses ungeschriebene Gesetz geben konnte, musste man aber wissen, dass es Lager gab. ;)

     

    Damit reduziert sich die Zahl der Ahnenden und Wissenden auf (sehr viele) Umgebungen von Lagern.

    Es gab nur eben eine ganze Menge Lager. In Deutschland. Und auch die Vernichtungslager hat ja irgendwer da hingestellt und betrieben und die Menschen dorthin gebracht und Todesmärsche organisiert und Transporte und "nein, diese 300 Zwangsarbeiter kann ich Ihnen nicht erneut anbieten, es sind nur noch 100 vorhanden, aber übermorgen kriegen wir neue"... Und all diese Menschen hatte Frauen, Familie, Freunde, Bekannte, Zechkumpanen, ...
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  5. Ja, stimmt, die Opfer, die man bringen musste. "Meine Ehre heißt Treue" kommt genau daher. Die wussten ja, was sie tun und dass das mit dem Begriff der Ehre nichts zu tun hatte. Ein ehrenhafter Soldat tötet keine unbewaffneten Männer, Frauen und Kinder. Aber es "musste eben sein". Und daher hat man die traditionelle Ehre ausgemerzt und mit der Treue ersetzt. Wiki:

    "Durch die Gleichsetzung der Begriffe „Treue“ und „Ehre“ wurde ein Treuebruch zu einem Ehrverlust. Der Begriff „Ehre“ verlor dadurch seinen traditionellen moralischen Inhalt. Denn die Ehre eines Soldaten etwa, der sich aus Ehrgefühl weigern könnte, an einem Kriegsverbrechen teilzunehmen, spielte im Ehrbegriff der SS keine Rolle mehr. Es zählte allein der blinde Gehorsam."

     

    Das hat aber natürlich auch niemand gewusst, denn die SS war ja nur ein kleiner Haufen ohne dienstliche oder private Kontakte zu anderen Menschen.

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  6. Ich kann zur Rechtsdiskussion nichts beitragen, möchte aber was anderes zu dem Vorgehen bei der Corona-Impfung loswerden.

     

    Wenn der Zeitpunkt erreicht ist, dass Lehrkräfte und Erzieher*innen geimpft werden, müssen auch andere Mitarbeiter der Schulen geimpft werden. Unsere Schulbegleitungen und Schulsozialarbeiter*innen haben genau so viele Sozialkontakte wie die Lehrkräfte. Das sollte mit Blick auf die Infektionsverbreitung nicht vergessern werden, und ich hoffe, dass da noch nachgesteuert wird. Aber ist ja auch noch Zeit bis dahin. 

    Ich frage mich ja, warum Lehrer geimpft werden, aber Schüler nicht? Was hilft mir der gesunde Lehrer, wenn die Klasse wieder in Quarantäne ist?

     

  7. Also wenn es um Leitlinien geht, dann werden wohl welche mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz aufgestellt (gibt auch eine Festlegung der Rolle der Ständigen Impfkommission):

    Vielen Dank! Das ist ja schonmal was.

    "in zentralen Bereichen der Daseinsvorsorge und für die Aufrechterhaltung zentraler staatlicher Funktionen eine Schlüsselstellung besitzen" das sind allerdings mal kurz 3 schwammige Begriffe auf einmal... Daseinsvorsorge, ok. Aber was sind deren zentrale Bereiche? Und wer hat in diesen Zentralen Bereichen eine Schlüsselstellung? Naja...

  8. Dh du machst dir sorgen, dass Menschen gegen den Impfplan der Regierung klagen könnten. Und deshalb sollte der Impfplan gesetzlich festgeschrieben werden. Hab ich dich somit richtig verstanden?

    Wenig überraschend: Nein. Das Gesetz soll nur die Grundlagen, zB wesentliche Unterscheidungskriterien, festlegen. Es muss keinen vollständigen Impfplan enthalten. Ich habe deine Finte gesehen, aber wie gesagt, so funktioniert das Rechtssystem auch nicht.

     

    Andererseits ist der Impfstoff ein Instrument der Seuchenkontrolle. Wenn man die richtigen Leute impft, dann kann man die Überlebenschancen für alle maximieren.

    Ein legitimer Grund - ändert aber nichts daran, dass es in die Grundrechte der zu kurz gekommenen eingreift. :)

     

    Ohnehin Ländersache jetzt, wo die die Änderung des Infektionsschutzgesetzes durch ist. Diejenigen die sich beklagten, haben ja einen Mangel ihres Einflusses auf die Ausgestaltung der konkreten in Deutschland geltenden Vorschriften gesehen. Dieser Einfluss scheint nicht größer geworden zu sein. Die Bundestagsabgeordneten haben nur abgenickt, was vorher gemacht wurde und die Ausgestaltung liegt wieder bei denjenigen, die die Regeln auch schon vorher gemacht haben, in den Ländern eben. Am Ende ist es eine Formalie, wenn die auch mit Blick auf das Recht nötig gewesen sein mag, aber kein wirklich greifbarer Einflussgewinn der Parlamentarier.

    Deswegen wurde ja auch diskutiert, ob das so reicht. "Der BT" hat das abgenickt, ja. Weil die Regierung sich ja auch auf eine Mehrheit stützen kann. In der Diskussion gab es aber diverse Stimmen, die meinten, die Beteiligung müsste größer sein und die Regelungen seien unzureichend. Dass am Ende zugestimmt wurde, finde ich gar nicht so relevant.

     

    Mein Punkt wäre, es wurde eben als Eingriff in Normalität behandelt, aber ist eher eine fortgesetzte Ausnahmesituation, an die man sich immer wieder neu anpassen muss. Ich würde die jetzt im Gesetz stehende Liste als Vorschläge sehen, aber wenn sich durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse eine bessere Maßnahme ergibt, will man ja auch nicht auf die nächste Gesetzesänderung warten. Man könnte also argumentieren es ist eine dynamische Situation, die fortgesetzt die Flexibilität einer breiten Autorisierung erfordert. Die Exekutive hatte doch zeitweise die Rechtsposition es geht ohne Änderungen am Infektionsschutzgesetz. Ich nehme an irgendeine Basis werden sie dafür gehabt haben.

    DIe Basis war, das es laut Gesetz formal ok war. Es gab aber schon im Frühjahr Wortmeldungen, die darauf hinwiesen, dass das nicht so weitergeht. Erwartbar haben die Gerichte es erst gehalten und später Kritik geübt (zB der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Blick auf die dortige Landesverordnung). Tatsächlich braucht man nichts vorhersehen, sondern meiner Meinung nach nur nacharbeiten, also nach einiger Zeit mittlerweile etablierte Dinge reinschreiben.

    Außerdem wird in der Diskussion und im Gesetz eh alles über einen Haufen geworfen: Ich glaube an sich nicht, dass man die Maskenpflicht explitiz und detailreich regeln müsste, weil sie gar keinen ernsthaften Grundrechtseingriff darstellt. Das sieht bei monatelangen Ladenschließungen (Art. 12) oder dem Verbot von größeren Versammlungen oder Gottesdiensten völlig anders aus. Wenn ein Politiker ernsthaft meinte, dass er ein Verbot von Gottesdiensten über 6 Monate auf eine Verordnung mit völlig pauschaler Grundlage stützen könnte, war das blauäugig und er hat nicht auf seine Berater gehört.

  9.  

    ... dass jedem einzelnen womöglich nicht das komplette Ausmaß bekannt war, es einem aber dennoch möglich war, herauszufinden, dass Deutschland systematisch Juden tötete.

    Wir heute sind mit dem Wissen um die Gräueltaten und der industriellen Vernichtung der Juden aufgewachsen.

    Für die Menschen damals waren diese Vorgänge unvorstellbar. Sich das ohne unserem heutigen Wissen vorzustellen fällt vielen schwer.

    Ich weiß gar nicht, ob das heute oder damals schwerer vorstellbar war. Sascha schrieb ja lediglich von der systematischen Ermordung. Ich finde das noch immer unvorstellbar, obwohl ich weiß, dass es so war. Damals war es nicht weniger "unvorstellbar" - aber andererseits waren die Nazis sehr, sehr offen in ihren Zielen. Die Juden waren der Feind, jeder konnte sehen, dass sie entrechtet wurden und schließlich: einfach verschwanden. Wo sollen die wohl hin sein, wenn der versprochene Lebensraum im Osten halt auch nur für Arier vorgesehen war?

     

    Dann fehlt nur noch der Schritt zur industriellen Vernichtung. Das ist ja an sich ein Kunstwort, das das Ausmaß und die Geschwindigkeit der Morde beschreibt. Wenn aber erkennbar war, dass Juden systematisch "verschwinden" und gleichzeitig bekannt ist, dass es in den von den Nazis kontrollierten Gebieten soundso viele MILLIONEN Juden gab - soll doch jeder selbst überlegen, wie er das nennen möchte. Aber das industrielle Ausmaß stand doch genauso klar vor Augen! Man hat selbige halt nur gut verschlossen.

     

    Oder kurz:

    1. Der Staat entrechtet meine jüdischen Mitbürger vor meinen Augen, schikaniert sie und sagt, es seien Untermenschen, die keinen Wert hätten.

    2. "Die" haben die Juden abgeholt (dass "die" im weitesten Sinne zum Staat gehörten, war klar). Sie sind verschwunden und man hört nie wieder was von ihnen.

    3. Im Reich gibt es aktuell 5 Millionen Juden, inkl. der eroberten Gebiete im Osten.

    ERGEBNIS: Es geschieht grade ein Massenmord in industriellem (oder: gigantischem / unvorstellbarem / nie dagewesenem) Ausmaß.

     

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  10. Genau. Und solche Entscheidungen sind durch ein Gesetz zu treffen. Denn sie berühren eindeutig Grundrechte: Der Staat muss das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) nämlich aktiv schützen, es ist nicht so, dass das Grundrecht nur davor schützt, vom Staat verprügelt und getötet zu werden. Wobei wohl bei staatlich kontrollierter Verteilung auch ein aktiver Eingriff in das Recht auf Leben dessen vorliegt, der hätte geimpft werden können, es aber nicht wurde.
     

    Ich habe sirdoom so verstanden, dass er auf das Missverhältnis hinaus will zwischen der Beschwerde nicht mitbestimmen zu dürfen und dem, was dann an Beteiligung rumgekommen ist:
     

    Leute, wenn da groß von Bundestagsabgeordneten rumgeheult wird, sie dürften nicht mitbestimmen: Das dürfen sie eh nicht,, weil Föderalismus / Ländersache, sprich nach dem Beschluss der letzten Fassung des Bundesinfektionsschutzgesetzes war wieder Ende mit Mitbestimmung.


    Tatsächlich beschränkt sich die Beteiligung für die meisten Bundestagsabgeordneten auf die Absegnung oder Ablehnung des Regierungsentwurfs, jetzt dürfen die Gerichte wieder ran. Ich glaube sogar die Änderungen, die da noch zuletzt vorgenommen wurden, sind eher auf den Protest außerhalb des Bundestags zurückzugangen als auf die Debatte dort, wobei das natürlich nichts Neues ist. Zugegeben die Beteiligung hätte umfangreicher sein können, wenn man die Änderung nicht in Eile beschlossen hätte, wobei diese nun durchaus geboten war. Und da wäre ich wieder bei den Abgeordneten selbst. Man hätte dann eben früher Druck machen müssen, wenn einem das wirklich wichtig ist, die Opposition zum Beispiel mit einem eigenen Entwurf zur Änderung. Hätte ja nicht so umfangreich sein müssen, sondern nur den Kern des Problems regeln.

    Davon ab, einen Ansatzpunkt hätte ich noch einzubringen, nämlich ob wir uns nicht zu sehr an die neue Situation als Normalität gewöhnt haben und ob unter der Prämisse, dass es sich um einen fortgesetzten Ausnahmezustand handelt, der ja auch vom Bundestag erklärt und gleichzeitig mit den Änderungen erneuert wurde, nicht auch gerechtfertigt ist sich auf eine breite Reglung zu stützen?

     

    So habe ich ihn nicht verstanden. Es ging ihm in dem Post doch eindeutig darum, dass es ohnehin Ländersache sei, hast du ja zitiert.

    Was die neue Normalität angeht: Es ist ja immer noch ein "Ausnahmezustand", der rechtfertigungsbedürftig ist. Alles andere, also das wirklich zur Normalität zu machen, ginge höchstens mit Grundgesetzänderung.
     

    Siehst du, das wäre das nächste, was ich nicht verstehe. Wozu haben wir die Ständige Impfkommission, wenn deren Empfehlungen dann nochmal von Laien diskutiert werden müssen? Andererseits wenn wir die Leitlinien für die Verteilung eines rationierten Impfstoffs im Gesetz hätten, wozu dann das Gremium. Ich bin natürlich wieder für die simple Autorisierung, die Empfehlungen einer solchen Sachverständigenrunde umzusetzen, denn tatsächlich hängt es vom Profil des Impfstoffs ab, wie er am sinnvollsten eingesetzt werden kann.

    Demokratie. Die StiKo ist nicht gewählt und daher nicht legitimiert. Grundrechtseingriffe sind nur durch/aufgrund von Gesetzen erlaubt, also muss ein Gesetz her, das die Vorlagen umsetzt. In einer Technokratie wäre das anders. Gleichzeitig möchte die Demokratie zwar, dass das Parlament entscheidet, aber es soll von Fachleuten unterstützt und beraten werden.
     

     

    Denke ich auch. Ja, du hast recht, eine echte Pandemie ist nicht auf Köln begrenzt und dauert nicht zwei Wochen. Allerdings dürfte die Spanische Grippe fast schon die letzte gewesen sein.

    Pandemien gab es seit dem viele. Allein mit der Grippe gab es danach wirklich große mit A/H2N2 und A/H3N2, wo die Toten in der Größenordnung von einer Million liegen

     

    Es gab jedenfalls anscheinend keine, bei der die Regelungen des IfSG außerhalb von Einzelfällen hätten angewendet werden müssen. Das Gesetz gilt ja auch für alle Fälle von übertragbaren Krankheiten, auch weit unterhalb der Schwelle einer Epi- oder Pandemie. Aber auch das ist richtig: Der Westen war überheblich und hat die Erkenntnisse aus Asien nicht erst genommen. Das hat sich nun gerächt, als die Asiaten besser durchkamen als wir. Wer hätte gedacht, dass Masken was bewirken könnten? Wer hätte das vorhersehen können??? Antwort: China, Korea, Taiwan, ...

  11. Echt? Also in einfachen Worten: Es gibt einen Impfstoff, der potenziell dein Leben retten kann und jeder hat einen Anspruch drauf - aber wir haben im Januar zB leider nur 4 Millionen Dosen. Du würdest dich gern impfen lassen. Siehst du das Problem?

  12. Und für GB sieht es in Wirklichkeit noch finsterer aus. Ein harter Brexit wird Europas Zusammenhalt eher stärken, weil dann jeder Skeptiker weiß, was ihn erwartet. Drohungen mit einem Exit zB der Niederlande würde niemand ernst nehmen, weil ein Land auf dem Kontinent natürlich noch schlechter stünde, als GB. GB dagegen steht dann insgesamt zur Disposition. Nordirland und Schottland werden versuchen, das Weite zu suchen, erst recht, wenn die Auswirkungen kommen. Und nur eins der beiden Länder kann Johnson zum Bleiben zwingen. Oh, warte, Nordirland! Der Konflikt um die Sonderregeln da setzt das geplante Abkommen mit den USA aufs Spiel, denn Biden hat Johnson das bereits so in Aussicht gestellt.

     

    Natürlich hat die EU ein riesiges Interesse, vernünftig mit dem Ex-Mitglied handeln und zusammenarbeiten zu können. Aber wer kann wohl eher auf den anderen verzichten? 66 Millionen GB (davon 5,4 in Schottland und 1,8 in Nordirland) oder 380 Millionen EU? Ja, good people on both sides... :D

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  13. Die Maßnahmen, die in den Bundesländern gelten sollen, bestimmen die Landesregierungen durch Rechtsverordnung.

    Übrigens übersiehst du hier einen wichtigen Teil. Die Länder dürfen Verordnungen nur erlassen, weil das im IfSG steht (§ 32 IfSG). Existenz und Umfang der Möglichkeit, diese Verordnungen zu erlassen, verdanken die Länder also dem Bundestag. :) Was nahtlos zu der Diskussion überleitet, ob es ok ist, monatelang nur mit diesen Verordnungen zu regieren, die auch nur auf die weit gefassten Regelungen der §§ 28 ff IfSG verweisen. Wenn man die Meinung vertritt, dass Verordnungen eher bäh sind, bleibt als Alternative die Regelung im Gesetz (BVerfG: eine Verlagerung auf Verordnungen ist nur erlaubt, wenn das Gesetz die wesentlichen Leitlinien vorgibt*)). Und das dürfte dann der Bundestag.

     

    Aber ja, sicher nur geltungssüchtige Idioten, die nichtmal ihre eigenen Kompetenzen kennen. ^^

     

    ___________________________________

     

     

    *) Das ignorieren Regierungen gerne. Auch die Impfstoffverteilung möchte man ja ohne Parlamentsbeteiligung in einer Verordnung regeln. Das wird schiefgehen, weil die Regelung extrem hohe Grundrechtsrelevanz hat und daher zumindest dem Grunde nach durch Gesetz geregelt werden muss.

  14. Nun Artikel 11 betrifft ja die Freizügigkeit und es gibt auch immer mal neue Strafvorschriften. Gibt es also einen weiteren Grund, warum es für Gesetze, die eine Freiheitsstrafe vorsehen nicht gilt? Oder greift da dieser enge Anwendungsbereich? Gerade bei einer Strafverschärfung finde ich die interpretierte "Warnfunktion" eigentlich durchaus angebracht.

    Ich bin da völlig bei dir, sowas macht es nur inkonsequent. Es täte niemandem weh, in § 1a StGB zu schreiben, dass durch das Gesetz Art. 11 GG eingeschränkt wird. Man muss es ja nicht bei jedem Paragraphen zitieren.

     

    Da bin ich dir dann wieder eins voraus, denn genau deshalb habe ich "Pandemielage" geschrieben. Eine Pandemie, die innerhalb von zwei Monaten vorbei ist, ist entweder relativ harmlos, bezogen auf den individuellen Verlauf oder auf die Zahl der Betroffenen, oder wir sind dann auch vorbei. Aber meinethalben hat man am Beginn des 120. Jahrhunderts gedacht, Pandemien gibt es nicht mehr, schmeißen wir den ganzen Detailkrempel raus.

    Denke ich auch. Ja, du hast recht, eine echte Pandemie ist nicht auf Köln begrenzt und dauert nicht zwei Wochen. Allerdings dürfte die Spanische Grippe fast schon die letzte gewesen sein.

     

    "Gebot der Normenklarheit" eh? Ja, gut da kann ich dann nichts mehr gegen sagen. Das ist das Totschlagargument gegen alle breit gehaltenen Befugnisse.

    Wie gesagt, es gibt ja weiterhin breit gefächerte Regeln. Für Berlin zB § 17 Abs. 1 ASOG. https://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=ASOG+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-ASOGBE2006V3P17

    "Die Ordnungsbehörden und die Polizei können die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine im einzelnen Falle bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung (Gefahr) abzuwehren, soweit nicht die §§ 18 bis 51 ihre Befugnisse besonders regeln."

  15. Naja, nicht in bestimmte, in jedes der Grundrechte. Meine zugegeben reine Vermutung wäre, dass es subtilere oder (aus juristischer Sicht) selbstverständliche Eingriffe in Grundrechte gibt, die man in der Gesetzeskonstruktion möglicherweise übersehen hat.

    Nein, nur in bestimmte. Und zwar Art. 2 Abs. 2, Art. 8 10, 11, 13 GG. Für alle anderen gilt das in Art. 19 Abs. 2 nicht, sagt das BVerfG (seit ewigen Zeiten). Vgl. hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Zitiergebot

    Außerdem nimmt man Gesetze von vor dem GG in aller Regel aus, wobei das aufgrund der vielen Überarbeitungen kritisiert wird.

    Das deutsche Recht ist in der Prüfung von Gesetzen auf ihre Verfassungsmäßigkeit insgesamt ziemlich ausdifferenziert, aber wenig formalistisch. Deswegen gibt es vergleichsweise wenige Formalien, an denen Gesetze scheitern können. Meist scheitern sie, weil das BVerfG die Grundrechtseingriffe für unverhältnismäßig hält.

     

    aber erst mit der Neufassung hat man dann den Wesenskern in Paragraph 28 des Infektionsschutzgesetzes, also die besagte "catch-all"-Reglung zusammengefasst. Wenn das also absehbar für eine Pandemielage ungenügend ist, dann gab es hier einen Erkenntnisrückschritt.

    Lies nochmal. Ich hab nicht gesagt, dass die Regelung nicht ausreichend wäre. Im Gegenteil ist sie es in aller Regel. Nur wenn, wie niemand erwartet hatte, Maßnahmen flächendeckend und monatelang ergriffen werden müssen, nur dann muss weiter ausdifferenziert werden. Wie schon gesagt: Der regionale Ebola-Ausbruch oder eine zweimonatige Masernepidemie im Bezirk Oberbayern kann man mit der Generalklausel problemlos bewältigen.

    Vgl. noch hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Standardma%C3%9Fnahme

  16. Nicht wirklich, ich will keiner Person die Autorität geben diese Maßnahmen nach Notwendigkeit anzuwenden sondern Sachverständigengremien. Hat aber mit dieser Krise nichts zu tun, tatsächlich war ich schon immer von der Leistungsfähigkeit von Technokratie überzeugt.

    Leistungsfähig ist die sicherlich. Sie dürfte allerdings schnell in eine Aristokratie/Oligarchie degenerieren, ohne demokratische Kontrolle. Und wer wählt die richtigen Sachverständigen aus?

     

    Aber muss dann doch darauf hinweisen auch über den Sommer wurden dauerhafte Eingriffe vorgenommen, die lediglich im Vergleich zu den zusätzlichen Maßnahmen (sprich was man unter shutdown fasst) im Frühjahr nicht so tief sind, aber eben doch tief im Vergleich zur Situation ohne Epidemie im Land. Soweit ich weiß hat das Parlament in dieser Zeit keine Aktivität entwickelt eine Rechtfertigung für diese Eingriffe herzustellen.

    Das finde ich auch. ANscheinend haben sich viele darauf verlassen, dass die Zeit der tiefen Einschnitte bereits vorbei wäre. Erste Stimmen gab es aber in der Zeit schon. In Regierungsparteien setzt sich das aber IMO immer erst langsam durch. ;)

     

    Aber haben unsere Gesetze diese Rigorosität sonst tatsächlich? Werden zum Beispiel überall da wo Grundrechte einschränkt werden, diese wie gefordert benannt, oder geschieht das nicht hauptsächlich dann, wenn der Gesetzgeber oder in der nachgeordneten Prüfung ein Gericht das für erheblich oder für nicht selbstverständlich hält?

    Nicht jeder Eingriff muss zitiert werden, sondern nur der in bestimmte Grundrechte. Das wird allerdings sehr konsequent umgesetzt, weil das sonst umgehend zur Verfassungswidrigkeit führt. Interessanter ist es bei der Ausdifferenzierung. Ich hatte ja die Polizeigesetze genannt, die ändern sich ja immer mal wieder. Wenn irgendwelche neuen Techniken irgendwann Standard werden, gibt es oft DIskussionen darüber, ob man die nicht einzeln im Gesetz aufführen muss. "Neue" gesetzliche Regelungen gibt es zB bei der Observation von Leuten, die die Polizei für gefährlich hält. Das wurde anfangs auf die Generalklausel gestützt, aber nach gerichtlichen Entscheidungen extra normiert.

     

     

     

    Sie sind eben doch neu. 8 Monate sind ja in Sachen Gesetzgebung nichts. Und das IfSG hatte bislang keine Bewährungsprobe. Jetzt offenbart es gewisse Lücken.

    "Neu" für die gegenwärtigen Politiker vielleicht, aber "nicht neu" in dem Sinne, dass sie das schon lange bekannte Repertoire der nicht-pharmazeutischen Interventionen darstellen. Höchstens die Masken hatte man aufgrund der fehlenden wissenschaftlichen Evidenz nicht auf dem Schirm, aber ich glaube gegen die hat nun gerade niemand erfolgreich geklagt.

     

    Nein, neu für das Gesetz, um das geht es ja. Was die Virologie sich so ausgedacht hat, ist ja dafür eher zweitrangig. Das IfSG war doch ein völlig unbeachtetes, abseitiges Ding. Niemand hätte geahnt, dass man das mal in gnz Deutschland über viele Monate hinweg anwenden muss, deswegen war es auch nicht ausdifferenziert. Wenn in Köln 15 Ebola-Fälle auftauchen würden, hätten die Maßnahmen in ihrer Unbestimmtheit gereicht, um das für ein paar Wochen einzudämmen. Die Größenordnung ist nunmal völlig anders.

  17. Tagesschau schrieb (aus dem Link): "Die Kanzlerin kann dabei an die Länder appellieren und auf ein möglichst abgestimmtes Vorgehen in ganz Deutschland drängen. Eine verpflichtende einheitliche Regelung, eine Entscheidung "von oben" quasi über die Köpfe der Länder hinweg, ist aber nach den geltenden rechtlichen Vorgaben nicht möglich.

     

    Die Maßnahmen, die in den Bundesländern gelten sollen, bestimmen die Landesregierungen durch Rechtsverordnung. Dabei sind sie nicht an die Ergebnisse aus den Videokonferenzen mit der Kanzlerin und den Länderchefs gebunden.

    Mach daraus Frau und "hören ein wenig mehr auf die Bundeskanzlerin" und "nicht jeder tanzt aus der Reihe", dann ist das durchaus nicht falsch.  ;)  Ich muss nämlich ehrlich zugeben, dass mich die letzten Monate an Laschets, Kretschmers, Ramelows, ... schon ein wenig radikalisiert haben.

    Tja, wie gesagt - Frau Kanzlerin ist halt die einzige, die wirklich gar nichts zu sagen hat von Verfassungs wegen. SIeht man ja schon daran, wie widersprüchlich die zitierten Teile deines Posts sind.

  18. Da mich meine Repräsentanten nicht nach meiner Sicht auf das Thema gefragt haben, ist es so oder so nicht demokratisch. ;)

    Man könnte jetzt sagen, dass das unserer parlamentarischen, repräsentativen Demokratie immanent ist - also der einzigen Form, die in Gesellschaften über ein paar Tausend Einwohnern funktioniert.

    Aber ich verstehe das Argument nichtmal, wenn ich deine Sicht zuende denke. Die Beteiligung des BT, den du zumindest gewählt hast, ist bäh, weil sie dich vorher nicht gefragt haben. Wenn stattdessen die Regierung entscheidet, die du nicht gewählt hast und die dich ebenfalls nicht gefragt hat, dann ist das ... lediglich auch nicht demokratisch, aber besser?

     

    Man sieht aber, wie Krisen die Sehnsucht nach einem starken Mann befördern, selbst bei Leuten wie dir oder sirdoom. ;)

     

     

    Vielleicht damit die Gerichte nicht ständig die Maßnahmen kippen können.

    Ja und das wundert mich eben, entweder warum die Maßnahmen, die ja nun nicht neu sind, nicht schon drin sind oder warum die "catch-all"-Regel, die es vorher gab, nicht ausgereicht hat, obwohl ja soweit ich das verstehe alle - inklusive Opposition und ich nehme an der Gesetzgeber, als er das Gesetz geschrieben hat - zunächst davon ausgegangen sind, dass sie das tut.

     

    Weil man schwerwiegende Grundrechtseingriffe nicht auf catch-all-Generalklauseln stützen kann, wenn sie dauerhaft oder sehr oft oder über längere Zeiträume in einer Vielzahl von Fällen vorkommen. Dann braucht man Spezialregelungen. Deswegen ist der Katalog in § 28a Abs. 1 IfSG grenzwertig - keine Ausdifferenzierung der sehr unterschiedlichen Maßnahmen. Und deswegen gibt es in den Polizeigesetzen Spezialregelungen für Durchsuchungen, Ingewahrsamnahmen und so weiter. Obwohl es überall eine Generalklausel gibt, nach der die Polizei "zur Gefahrenabwehr die erforderlichen Maßnahmen treffen kann". Damit darf sie im Einzelfall flexibel alles mögliche, aber für Standardmaßnahmen reicht das nicht aus.

    Wovon der Gesetzgeber bei Erlass des IfSG ausgegangen sein mag, weiß ich nicht. Im Frühjahr konnte man davon ausgehen, dass die Generalklauseln ausreichen, das wurde ja auch ausnahmslos bestätigt. Diese Zeit läuft aber irgendwann ab, und jeder Mensch mit Grundkenntnissen im Verwaltungsrecht wusste das auch.

     

    warum die Maßnahmen, die ja nun nicht neu sind, nicht schon drin sind

    Sie sind eben doch neu. 8 Monate sind ja in Sachen Gesetzgebung nichts. Und das IfSG hatte bislang keine Bewährungsprobe. Jetzt offenbart es gewisse Lücken.

     

    Leute, wenn da groß von Bundestagsabgeordneten rumgeheult wird, sie dürften nicht mitbestimmen: Das dürfen sie eh nicht, weil Föderalismus / Ländersache, sprich nach dem Beschluss der letzten Fassung des Bundesinfektionsschutzgesetzes war wieder Ende mit Mitbestimmung. [erstbester Link den ich finden konnte]

    Sorry, das ist Quark. Erstens gibt es die mangelnde Mitbestimmung ja nicht nur im BT, sondern auch in den Landtagen. Keines der 17 Parlamente wird ersthaft um seine Meinung gefragt, aber irgendeines wäre bestimmt dran. Und andererseits, wenn es keine Bundesangelegenheiten sind - warum dürfen denn Merkel und Spahn überall ihren Senf dazugeben, aber der Bundestag nicht? Entweder es ist Ländersache oder nicht, aber dann geht es keines der Bundes-Verfassungsorgane was an. Und da nun auch am Infektionsschutzgesetz gebastelt wurde - und ggf. noch werden wird... geht es den Bundestag etwas an. Ist ja nur die Basis für _sämtliche_ Eingriffe durch die Länderverordnungen und so...

  19. Kategorie "no shit, Sherlock": Natürlich sabotiert Deutschland nicht nur Seenotretter und finanziert libysche Skalvenhändler, sondern wir sind auch bei direkten Pushbacks dabei

     

    Widerlich. Aber unter Seehofer wundert mich das leider kaum.

     

    Meinungsfreiheit - EU-Initiative für Rechte von Lehrern.

    Bundesbildungsministerin Karliczek und ihre EU-Kollegen wollen sich gemeinsam zur Meinungsfreiheit von Lehrern bekennen.

     

    http://www.deutschlandfunk.de/meinungsfreiheit-eu-initiative-fuer-rechte-von-lehrern.1939.de.html?drn:news_id=1200043

     

    Da werden sich die AfDler unter der Lehrerschaft mitfreuen ...

    Glaube ich nicht. DIe AfD ist nicht für Meinungsfreiheit, sondern nur dafür, dass man alles sagen darf, außer gegen sie. Die AfD stellt mit ihren Denunziationsportalen im Netz im Gegenteil eine Gefahr für die Meinungsfreiheit von Lehrern dar.

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