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sternenschwinge

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  1. Auch wenn ich das auch so sehen würde, möchte ich folgendes sicherstellen (lassen): "Zwang" (S.290, rechte Spalte; SR 4.01) dachte ich, unterscheidet sich von "Einfluss" (S.286, rechte Spalte; SR 4.01) dahingehend, das bei "Zwang" das Ziel eine Handlung gegen seinen Willen durchführen muß (dementsprechend auch keine 2. Widerstandswurf hat, da es keine "Geistige Manipulation" ist, es sich somit um eine "Körperkontrolle" handelt im Gegensatz zu "Einfluss", wo es meint, das Richtige zu tun, bis Umstände es dies anzweifeln lassen (erneute Willenskraftprobe). Ich lasse mich da aber gerne eines Beseeren belehren. Gruß, sternenschwinge
  2. Kann ich nachvollziehen, allerdings muß ich mir doch ersteinmal die Kontrolle über etwas aneignen, bevor ich es beeinflussen kann, demnach steht dem "Nicht vorbereitetem zu übernemenden Char/NSC ja auch ein Widerstandswurf (Wiile + Intuition) gegen des Geist (Kraft X 2) zu (Digital Grimoire PDF, S.13). Ansonsten würde die Fähigkeit gegen die Kraft "Zwang" doch auch nicht helfen. Ist das so? Gruß, sternenschwinge
  3. Hallo zusammen, mein erster Thread startet gleich mit einer Frage: Im deutschen Strassenmagie 4.01 auf Seite 187, rechte Spalte steht unter der Adeptenkraft "Eiserner Wille": "Jede Stufe der Kraft liefert einen Bonuswürfel bei Widerstandsproben gegen magische Bewusstseinskontrolle oder -beeinflussung - einschließlich Beherrschungszauber, Critter- und Adeptenkräfte." ? Meine Frage: wenn ein Geist versucht mich zu besetzen/ bewohnen, darf/muss ich die Würfel zur Abwehr/ Widerstandswurf einsetzen? Vielen Dank im Voraus, sternenschwinge.
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