Auch wenn ich das auch so sehen würde, möchte ich folgendes sicherstellen (lassen): "Zwang" (S.290, rechte Spalte; SR 4.01) dachte ich, unterscheidet sich von "Einfluss" (S.286, rechte Spalte; SR 4.01) dahingehend, das bei "Zwang" das Ziel eine Handlung gegen seinen Willen durchführen muß (dementsprechend auch keine 2. Widerstandswurf hat, da es keine "Geistige Manipulation" ist, es sich somit um eine "Körperkontrolle" handelt im Gegensatz zu "Einfluss", wo es meint, das Richtige zu tun, bis Umstände es dies anzweifeln lassen (erneute Willenskraftprobe). Ich lasse mich da aber gerne eines Beseeren belehren. Gruß, sternenschwinge