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Guest Prometeus
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Ich finds immer wieder witzig wie du dich an EINEM meiner Beispiele "aufgeilen" kannst und die andren geflissentlich ignorierst weil dir dazu nix einfällt.

 

Während ich es auf einer Ebene reichlich unlustig empfinde von Dir einen solch blödsinnigen Kommentar zu erhalten, da ich mich nicht an einem Deiner Beispiele "augegeilt" habe. Fakt ist, dass Du in Deinem Posting von gestern 9:00 exakt zwei "Möglichkeiten" genannt hast, bei denen Du Lizenzen für "plausibel" zu halten scheinst. Portifex hat dann nur einen der beiden Fälle aufgegriffen und bekam von Dir eine weitere Antwort, die sich nur noch mit dieser einen Möglichkeit beschäftigte. Ich wiederum habe erst an der Stelle meine Kommentare abgegeben. Ich konnte dabei sogar auf weiterführende Überlegungen zm Unterschied zwischen privatrechtlich ausgebildeten und privatrechtlich agierenden Personenschützern im Kontrast zu solchen im Staatsdienst verzichten, weil bereits der von Dir gewählte Ansatz über "Rapperkriege" mehr als hinreichend war, um zu widerlegen, dass Personenschützer typischerweise in den genuss spezifischer Munitionslizenzen kommen.

 

Wie Du zudem auf das dünne Brett kommst, mir würde zu den anderen Punken Deiner Aufzählung nichts einfallen, nur weil ich mich dazu (noch) nicht geäußert habe, ist mir zusätzlich schleierhaft.

 

Also tu Dir und mir einen Gefallen und nimm Abstand von solchen dümmlichen Kommentaren.

 

 

War schon im alten FanPro Forum mehrfach der Fall. ;)

 

Die passende Retourkutsche in Form eines weiteren unnützen Kommentars wäre wohl: Du bist damals wie heute noch mit einem nicht auf wirklicher Intelligenz oder Wissen basierenden Humor gesegnet über den ich mich bis zu einem gewissen Grad auch amüsieren kann.

 

Was ist mit den andren Beispielen wo eine Lizenz für einen verbotenen Gegenstand Sinn machen würde.

 

Nun, vielleicht äußere ich mich ja dazu noch.

 

1. Forschungstaucher mit einer Gyrojet Waffe bzw. einer Water Carbine um gefährliche Critter abzuwehren. Und komm jetzt nicht mit Harpunen, die Dinger sind lachhaft und damit kannst grössere Critter grade mal kitzeln.

 

Ich sehe auch heutzutage nur wenige Forscher, die - selbst wenn sie Umgang mit "gefährlichen" Crittern (wie z.B. Forschung im Bereich "Weißer Hai") pflegen - von staatlicher Seite mit sonderlichen Lizenzen für militärisches Gerät ausgestattet werden. Dass sich manch einer dann doch illegalerweise mit solchem Gerät ausstattet, fällt wie so oft unter das Motto: Wo kein Kläger da kein Richter.

 

2. Critter Jäger für "Grosswild"... wieso soll der sich mit einem Sportgewehr begnügen, aber nene Behemoth interessiert so ein Ding mal gar nicht, ergo nimmt man ein Scharfschützengewehr, diese sind aber alle verboten, soll er diese dann illegal kaufen?

 

Da fangen wir mal bei der Frage an, inwiefern es sowas wie das Berufsbild "Großwildjäger" überhaupt gibt, oder?

Neben dieser Frage, für die es eventuell sogar eine positive Antwort zu Deinen Gunsten gibt, scheint mir das größte Problem in all Deinen Betrachtungen zu sein, dass Du die Wechselbeziehung des Individuums zu den Begriffen "restricted" und "forbidden" im Kontrast zur Beziehung der Staatsmacht zu diesen Begriffen nicht hinreichend genau betrachtest oder verstehst. Dazu weiter unten etwas mehr.

 

3. Ein Boxer, Sportler jeglicher Art darf keine Titanknochen haben? Auch nicht mit Lizenz... wieso? Knochenverstärkung darf er aber haben.. macht keinen Sinn da es exakt das Gleiche ist. :P

 

Gesetze haben allgemein nicht den Automatismus "fair", "sinnvoll" oder "logisch". Und Regeln, die solche Gesetze abbilden, müssen ebensowenig "fair", "sinnvoll" oder "logisch" sein.

 

Es lassen sich sicherlich noch andere Beispiele finden, wenn man sich mehr Mühe gibt, aber ich denke 3 reichen erstmal um klar zu machen das a) die Regeln was verbotene Gegenstände angeht Müll ist oder B) es eben doch Lizenzen geben kann für verbotene Gegenstände, die richtige Berufsgruppe vorrausgesetzt.

 

Nun, die Beispiele reichen dazu aus, zu belegen, dass

 

  1. Gesetze in einer (Spiel)Welt bei ähnlich gelagerten Dingen nicht zwingend gleich ausgelegt sein müssen, egal wie (un)logisch das für den Bürger auch sein mag: Beispiel 3
  2. sich für in den SR (nicht nur SR4) im Hinblick auf die Regeln immer die Frage zu stellen ist, ob ein "Beruf" auch innerhalb der Spielwelt rechtlich anerkannt ist und wessen Rechtsposition mit der Klassifizierung "restricted" bzw. "forbidden" belegt ist: Beispiel 2
  3. nicht jeder - nur weil er einer Gefahr ausgesetzt ist - auch sofort das staatlich sanktionierte Recht bekommt aggressiv gegen die Gefahrenquelle vorzugehen: Beispiel 1

 

 

Sodele, und nun etwas ausschweifender in Sachen "restricted" und "forbidden":

Diese Begriffe beziehen sich ausschließlich auf die Rechtsposition einer Privatperson gegenüber den Institutionen mit dem entsprechenden Rechts- und Gewaltmonopol, d.h. Staat(en) und extraterritoriale Konzerne. Lizenzen für Dinge, die als "restricted" gelten, gibt ein entsprechender Rechteinhaber nur an solche Privatpersonen ab, deren allgemeine Rechtsposition es erlaubt und deren anerkannte Gesellschaftsposition diese Dinge ggf. notwendig macht. Dinge, die als "forbidden" gelten werden in diesem Kontext wiederum niemals für Privatpersonen lizensiert. Das ist in SR nicht anders als bei uns. Allerdings gibts von Staat zu Staat Abweichungen hinsichtlich der Klassifizierung von "restricted" und "forbidden".

 

Was ist nun mit den diversen Beispielen?

 

  1. Polizei, Militär und Konzerntruppen? Sind Teile der jeweiligen Exekutive innerhalb des Territoriums desjenigen mit Gewaltmonopol und haben dort aufgrund dieses Umstandes die Erlaubnis zu dienstlichen Zwecken eben solches Gerät zu benutzen. Der Staat / Konzern verbietet sich selbst durch "F" und "R" nämlich gar nichts, sondern nur seinen privatrechtlich agierenden Bürgern. Wieviel Spielraum der jeweilige Rechteinhaber dem mit solchen Befugnissen ausgestattetem Personal im Staatsdienst einräumt, hängt von der Aufgabe ab. Während ein Polizist ggf. die Erlaubnis bekommt, seine Dienstwaffe mit nach Hause zu nehmen und ggf. auch "in der Freizeit" (aus rechtlicher Sicht gibt es sowas für einen Polizisten nicht wirklich) zu führen, wird ein Miltärangehöriger nur selten sein Sturmgewehr nach Hause nehmen dürfen (auch wenn es Staaten gibt, in denen das passiert) und spätestens beim "schweren" Gerät ist endgültig aus. Für Konzerntruppen gilt das alles gleichermaßen. In fremden Territorien sind diese Exekutivkräfte dann i.d.R. allenfalls durch besondere Abkommen dazu berechtigt ihr Gerät weiterzuführen.
    In dem besonderen Fall, dass Militär in einem bewaffneten Konflikt mit ihrem an und für sich verbotenen Gerät in ein Territorium einfällt? Tja, da interessiert sich Staat A schlicht nicht mehr dafür, was in Staat B verboten ist.
  2. Söldner? Nun, Söldner dürfte bei den wenigsten Nationen (oder anderweitig relevanten Rechteinhabern) ein anerkannter Beruf sein, schon allein deshalb nicht, weil es um die Rechtsbeziehung zu anderen Staaten geht. Söldner werden z.B. im Fall der Gefangennahme nicht umsonst etwas anders behandelt als offizielle Streitkräfte. Ein Staat (oder Konzern), der sich der Dienste von Söldnern bedient, erteilt denen sicherlich keine Lizenz für den Besitz / Gebrauch entsprechender Hardware im eigenen Herrschaftsbereich. Selbst wenn der Staat es selbst ist, der den Söldner mit der Hardware ausstattet, so wird er seine diesbezügliche Beteiligung anschließend leugnen ... In wirklich besonderen Fällen könnte ein Söldner in eine ähnliche Rechtsposition wie eine Exekutivkraft kommen ... z.B. in den Wüstenkriegen. Aber dann gibt der gute Mann seine Hardware an der "Grenze" des Gefechtsgebietes offiziell wieder zurück. Was inoffiziell passiert ist wieder ne andere Geschichte.
  3. Bodyguards? Da kommt's massiv darauf an, wer der Auftraggeber ist. Ist es ein Staat oder extrateritorialer Konzern, so sind die erteilten Rechte in einer ähnlichen Kategorie anzusiedeln wie bei den Exekutivkräften, allerdings wird er nicht so weitreichende Befugnisse bekommen und man wird ihm tendenziell tatsächlich eine Lizenz ausstellen wo nötig, damit die Legitimation hinreichend schnell verifizierbar ist. Ist der Auftraggeber dagegen eine Privatperson, agiert der Personenschützer völlig unter dem jeweils gültigen Zivilrecht des betroffenen Staates ... und dann wird er nur Lizenzen für tatsächlich lizenzierbares Gerät bekommen - sofern sein Berufbild das verlangt. Im Fall des Personenschützers dürften dass Pistolen und ggf. noch Maschinenpistolen sein. Bei der Munition ist - wie weiter vorn im Thread ausgeführt - eine Lizensierung für die Verwendung von panzerbrechenden Munitionstypen wie APDS aufgrund der Risiken in Sachen Kollateralschäden nicht zu erwarten und wirklich gutes Personenschutzpersonal wird derartige Munition auch garnicht unbedingt wollen.
  4. Forscher? Die bekommen sicherlich auch keine Lizenzen. Bestenfalls stellt denen die zuständige Rechtshoheit Sicherheitskräfte aus dem Bereich der Exekutive, die enstprechendes Gerät besitzt. Privat gesponsorte Forscher wiederum werden sich entsprechendes Gerät nur illegal besorgen können ... aber da wo sie dann damit operieren wird nur selten jemand für eine Durchsetzung des Verbots aktiv vorgehen.
  5. "Großwildjäger"? Nun, wenn die mit staatlicher Aufgabe agieren, dann bekommen die das entsprechende Gerät gestellt und sind zeitlich befristet Exekutivkräfte. Wenn Du das dann als "Lizenz" bezeichnen willst, darfst Du das gerne tun. Nur fällt das aufgrund der Beziehung zwischen Staat und "Großwildjäger" wieder nicht in den Rechtsbereich, der in SR4 auf Ebene der Regeln mit "restricted" und "forbidden" abgedeckt werden soll. Jemand der mit solchen Aufgaben betraut ist, ist übrigens typischerweise ein "Förster" und kein "Jäger". Privat agierende "Großwildjäger" sind bestenfalls Leute mit einer vom Staat ausgestellten Lizenz (ohne echte Not) nicht bedrohte / nicht geschützte Wildtierarten zu jagen und zu töten. Bei den Waffen, die er dafür verwendet wird er immer von dem abhängen, was der Staat als lizenzierbar einstuft. Verwendet er illegalerweise etwas größeres, dann bewegt er sich recht schnell in den Bereich des Wilderers.

 

Was nun den "Quatsch" in Sachen "verboten" / "nicht verboten" angeht: Laut Waffengesetz ist in Deutschland ein Messer mit einer feststehenden Klinge von mehr als 12cm ein verbotener Gegenstand. Das Gesetz nimmt explizit Arbeits- und Gebrauchsmesser (z.B. Küchenmesser) davon aus. Die ausgenommenen Messertypen sind funktional genauso äquivalent wie Kompositknochen zu einer genetischen Aufbesserung. Und genau wie diese besagten Messer dann eben allgemein nicht verboten sind, ist die genetische Aufbesserung der Knochen erlaubt, während Kompositknochen es nicht sind. Das hat exakt gar nichts mit den Termini "restricted" und "forbidden" zu tun.

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Zumal jeder Staat dinge anders handhabt.

 

Beispiele heute:

Hierzulande muss man sich durch mehrere Behörden quälen um eine Feuerwaffe erwerben zu können (aber selbst schwerste Armbrüste sind frei verkäuflich!).

In den USA ist es kein Problem als US-Bürger ohne Waffenschein Pistolen und in einigen Staaten sogar salvenfeuernde Waffen zu kaufen.

In Somalia gibt es sogar überhaupt kein funktionierendes Waffenrecht (hat aber auch keine funkitonierende Regierung).

 

Beispiele SR:

Im Konernenklaven steht afaik, dass im Kaiserreich Japan Klingenwaffen jeder Länge für jeden SINer ohne Lizenz erlaubt, aber alle Feuerwaffen für Privatpersonen verboten sind.

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