Die InsMaus Posted April 29, 2019 Report Share Posted April 29, 2019 Ich muss mich noch korrigieren: Bits & Mortar heißt das natürlich . . . Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jan Helke Posted April 30, 2019 Report Share Posted April 30, 2019 Bits & Mortar hat aber auch nur ausländische Verlage gelistet, deren Bücher nicht unter das deutsche Buchpreisbindungsgesetz fallen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Die InsMaus Posted April 30, 2019 Report Share Posted April 30, 2019 Bits & Mortar hat aber auch nur ausländische Verlage gelistet, deren Bücher nicht unter das deutsche Buchpreisbindungsgesetz fallen.Immerhin scheint Chaosium da mitzumachen. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
morbus0815 Posted August 28, 2019 Report Share Posted August 28, 2019 Gedrucktes Buch + PDF Gutschein finde ich super und war für mich der Grund auf einer Con doch noch schnell Pulp Cthulhu zu kaufen.Doof nur das ich erst daheim merkte das der Gutschein der dem Buch beilag bereits abgelaufen war.Wäre nett gewesen vom Händler den Gutschein abzumachen aber hey, ich habe jetzt Pulp Cthulhu ........ und das ZweiKKöpfige Schlangenbuch. *g* Mein Sammelwahn bleibt zwar noch beim Gedruckten hängen aber mein "Praktischer Nutzen" mag die PDFs :-) 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
The Roach Posted September 1, 2019 Report Share Posted September 1, 2019 Es dürften Gute Chancen bestehen, dass das möglich wird. Das große Hindernis war nämlich die ganze Zeit nicht die Buchpreisbindung – ich kann für ein Paket genauso gut einen Festpreis einsetzen für ein einzelnes Buch –, sondern die unterschiedliche Besteuerung von elektronischen Büchern und gedruckten Werken. Ein Kombi-Angebot stellt daher immer ein steuerliches Minenfeld dar: welcher Anteil des Paketes muss als Papierprodukt mit 7 % versteuert werden, welcher Anteil mit 19 %? Und wenn das Finanzamt da anderer Meinung ist (sogar, wenn man sich da zugunsten des Staates verschätzt hat), haut einem das Finanzamt anschließend Strafen um die Ohren. Und selbst, wenn das Finanzamt einem in diesem Jahr gesagt hat: Teile das so und so auf! … In der Steuererklärung des nächsten Jahres kommt von einem anderen Sachbearbeiter dann wieder der Kommentar: Ja, aber das muss doch ganz anders berechnet werden!Zurzeit ist es in der Mache, dass auch elektronische Bücher, PDF oder epub oder was auch immer, ebenfalls mit 7 % besteuert werden sollen, genauso wie normale Bücher. Ab dem Augenblick ist zumindest die Steuergesetzgebung dann nicht mehr die große Hürde. 8 Link to comment Share on other sites More sharing options...
KickCraft Posted October 3, 2019 Report Share Posted October 3, 2019 Ist dieses Thema noch so "heiß", dass es weiter "angepinnt" sein sollte?Mein Gefühl ist, dass sich hier derzeit keine wesentlichen Neuerungen mehr ergeben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Judge Gill Posted October 8, 2019 Report Share Posted October 8, 2019 Ich denke, es kann abgepinnt werden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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