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Schriftart aus dem Chtuhlu 5. Edition Buch


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Hi,

ich suche die Schrift, die in dem Cthulhu-Buch der 5. Edition verwendet wird. Die, die so verschnörkelt ist, in dem die ?berschriften und die Rückseite des Covers geschrieben ist.

ich denke ihr wisst, welche Schrift ich meine.

 

Hat die jemand, oder kann mir jemand sagen, woher ich die bekommen kann? Danke im voraus!

 

MfG Flo

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Original von Flo

Hi,

ich suche die Schrift, die in dem Cthulhu-Buch der 5. Edition verwendet wird. Die, die so verschnörkelt ist, in dem die ?berschriften und die Rückseite des Covers geschrieben ist.

ich denke ihr wisst, welche Schrift ich meine.

 

Hat die jemand, oder kann mir jemand sagen, woher ich die bekommen kann? Danke im voraus!

 

MfG Flo

 

Du meinst vermutlich das deutsche Regelwerk?

Die Schrift hei?t Leonardo da Vinci und ist nicht frei erhältlich.

Da wir die Frage schon öfter hatten, kann Dir bestimmt einer einen Thread sagen, wo auch ein Link aufgeführt ist, über den man die Schrift erwerben kann. :)

 

Viele Grü?e

Frank

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Hm... Ich will die Schriftart haben, aber nicht kaufen...

Vielleicht werde ich mir die Schrift selber zusammenbasteln... Also schriftzeichen aus dem Buch einscannen und mit einem Tool zu einer TTF machen...

Wie sieht es Rechtlich aus, wenn ich:

a: Die von mir erstellte Schriftart-Datei für mich und meine Rollenspielgruppe Privat verwende

und b: Sie auf meiner HP zum Download anbiete (kostenlos)

 

Gibt es hierbei rechtliche Probleme? Danke im voraus.

Falls jemand schon einmal Schriften erstellt hat und ein paar Infos dazu hat, kann mir das ja mal mailen ...

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Guest Ovir
Rechtlich macht es keinen Unterschied, wenn Du die Schrift aus einem Druckerzeugnis scannst oder den entsprechenden Font direkt verwendest, ohne ihn "gekauft" zu haben: Beides verstö?t gegen das Urheberrecht. Insofern wäre auch Deine Arbeit bei der Umwandlung der Scans in einen Font unerheblich: Das geschützte Werk ist die Schrift selbst. Auf die eigene Homepage würde ich die so erstellte Schrift daher nicht stellen. Genaugenommen ist auch der private Gebrauch eine Urheberrechtsverletzung (so zumindest meine Meinung). Wie allerdings sollte der Urheber Dir draufkommen, dass Du seine Schrift verwendest, wenn Du damit nur ein paar private Handouts o. ?. erstellst, die Du ja nicht veröffentlichst?
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Guest Walter Bradley

Habe ich das richtig gelesen, die Schriftart kostet satte $45?

 

Wow! Nicht schlecht.

 

Aber gibt es vielleicht eine ähnliche Schriftart wie diese, die allerdings kostenlos ist?

 

 

Walter Bradley

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Guest Ovir

@Walter: Preise für Profi-Fonts sind schon ziemlich happig - 50$ sind da nicht selten.

 

?brigens muss man generell bei Schriften, die man sich aus dem Internet herunterlädt aufpassen: Nur weil man's irgendwo umsonst bekommt, hei?t das nicht, dass man's auch legal umsonst benutzen kann. Bevor man eine tolle Schriftart für das Design der eigenen Homepage verwendet, sollte man deshalb die Urheberrechte klären. Ist das nicht möglich, sollte man lieber nach einer anderen Schriftart suchen.

Ein Bekannter von mir hat mal die wunderschöne Schriftart "Willow" verwendet, die nach dem Copyright-Vermerk Freeware war. Leider war es so, dass da ein Spezi nichts weiter gemacht hat, als eine - kostenpflichtige - Schriftart mehr oder weniger abzuzeichnen. Und auch nach deutschem Recht kann man den Urheberschutz auf solche Weise nicht umgehen. Selbst wenn man die Schriftart leicht abändert. Ging wohl noch glimpflich ab, aber er musste 'ne Menge Arbeit extra reinstecken.

 

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Guest Gast

Ich habe noch eine billigere Variante gefunden. Kostet nur ca. 24$:

http://www.p22.com/products/davinci.html

 

Die, soweit ich weis, rechtlich einzig unbedenkliche Möglichkeit ist, dass Du Dir jemanden mit einem ruhigen Händchen sucht, der Dir die Buchstaben freihand malt, nicht abmalt. Den Font umbenennen und fertig.

 

Auf der Seite, die Tom verlinkt hat, habe ich folgendes gefunden:

That's because while typeface names can be legally protected, typeface designs cannot.
http://www.will-harris.com/typepairs.htm , "Similar Faces"

 

Ich weis nicht wie der Fall bei Ovir gelegen hat, und ob es einen Unterschied zum deutschen Recht gibt.

 

 

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Original von southheaven

Die, soweit ich weis, rechtlich einzig unbedenkliche Möglichkeit ist, dass Du Dir jemanden mit einem ruhigen Händchen sucht, der Dir die Buchstaben freihand malt, nicht abmalt. Den Font umbenennen und fertig.

 

Bin ja Jurist und habe mich für Pegasus auch öfter mit Urheberrecht beschäftigt.

Ohne in diesem Fall nachzusehen kann ich prognostizieren, dass diese Umgehung genauso widerrechtlich ist. Denn die schöpferische Leistung wird ja kopiert, ob per Hand oder wie auch immer ist dabei unerheblich. :P

Derartige Umgehungsmethoden schlie?t wenn nicht das Gesetz vom Wortlaut her, dann doch sicherlich die ständige Rechtsprechung aus. So einfach lässt sich das Urheberrecht nicht aushebeln. Das leuchtet auch irgendwo ein, denn das Rechtsgefühl sagt doch eigentlich schon, dass jede Art von Reproduktion der fremden künstlerischen Leistung eben nur das ist und kein eigenes Urheberrecht daran erworben werden kann.

Anders wäre es, wenn die Schrift erkennbar anders aussieht, klar.

 

Allerdings: Wenn Du die Schrift nur für den Privatgebrauch benutzt, wird sich kaum einer dran stören, da es vermutlich ja auch nie jemand erfährt. ;)

 

Gru? Frank

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Guest Ovir
Original von Frank Heller

[Ohne in diesem Fall nachzusehen kann ich prognostizieren, dass diese Umgehung genauso widerrechtlich ist. Denn die schöpferische Leistung wird ja kopiert, ob per Hand oder wie auch immer ist dabei unerheblich. :P

Derartige Umgehungsmethoden schlie?t wenn nicht das Gesetz vom Wortlaut her, dann doch sicherlich die ständige Rechtsprechung aus. So einfach lässt sich das Urheberrecht nicht aushebeln. Das leuchtet auch irgendwo ein, denn das Rechtsgefühl sagt doch eigentlich schon, dass jede Art von Reproduktion der fremden künstlerischen Leistung eben nur das ist und kein eigenes Urheberrecht daran erworben werden kann.

 

Sehe ich auch so: Geschützt wird ja gerade das Ergebnis eines "individuellen geistigen Einsatzes auf Grund besonderer künstlerischer, wissenschaftlcher o. ä. Fähigkeiten" (Juristen... :rolleyes: ). Beim blo?en Abmalen - insbesondere wenn es sehr genau geschieht - würde man also kaum eigene Urheberrechte gewinnen, denn es geschieht zwar durch künstlerische Fertigkeit aber ohne den Einsatz geistiger Schöpferkraft. Umgekehrt steht aber dem Künstler des Originals das alleinige Urheberrecht an seinem Werk zu, das das blo?e Kopieren, sofern nicht genehmigt, verbietet - selbst wenn das Kopieren durch eigene künstlerische Fertigkeiten des Kopierenden geschieht. es bestehen natürlich Ausnahmen - zum Beispiel (Bild-)Zitate. Au?erdem können Werke eines anderen soweit entfremdet werden, dass ein eigenes Werk daraus resultiert. Aber hier kommt die von Frank angesprochene Rechtsprechung zum Zug: Das beurteilt der Richter mehr oder weniger nach eigenem Ermessen.

 

?brigens wäre es sehr interessant, ob der Schöpfer der "Leonardo"-Schrift diese tatsächlich selbst entwickelt hat, oder nur die Schrift von DaVinci eingescannt und dann zu einem Font umgewandelt hat. Hier wäre dann nämlich zu entscheiden, ob der Typograph überhaupt eigenes Urheberrecht gewonnen hat - er hätte ja seinerseits auch nicht viel schöpferisches Potenzial entwickelt.

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