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Juristische Frage


Guest comatthoes
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Guest comatthoes

Hallo Zusammen :)

 

Hab mal wieder ne Frage und zwar folgendes:

 

Im Keller einer überwachten Person wurde eine bewu?tlose Frau gefunden, die mit Klebeband an einen Stuhl gefesselt war und der am rechten Oberarm ein Stück Fleisch rausgebissen wurde. Ebenso fehlt ihr die rechte Backe, die ebenfalls herausgebissen wurde. Zudem wurden Werkzeuge gefunden, an denen das Blut des Opfer zu finden ist.

 

Bei der Frau handelt es sich um eine Prostituierte, die eine zeitlang von der überwachten Person (üP) regelmä?ig besucht wurde (ca. 3 Monate her). Nach einem tätlichen ?bergriff und Hausverbot in dem Laufbordell (in dem die Prostituierte arbeitet) hat die üP den Kontakt "abgebrochen".

 

Untersuchungen haben nun ergeben, dass an den Werkzeugen sowohl die Fingerabdrücke der üP zu finden sind als auch Fremde. An der Frau wurden keine Verletzungen gefunden, die mit diesen Werkzeugen verursacht wurden. Die fehlenden Fleischstücke wurden nicht gefunden. Die DNS und die Gebissabdrücke stimmen nicht mit denen der üP überein. Die Prostituierte ist verwirrt und stammelt immer nur etwas von einem fetten kopflosen Monster.

 

Die üP wei? nicht, wie die Prostituierte in seinen Keller gekommen ist, noch wer sie dort malträtiert hat.

 

 

So! Wie wird jetzt in dieser Sache juristisch vorgegangen? (Die üP befinden sich momentan in U-Haft.)

 

Mich würde hauptsächlich interessieren, ob die üP angeklagt wird (oder nicht), ob sie bis zur Gerichtsverhandlung (wenn es eine gibt) auf Kaution frei kommen könnte.....

Hab zwar scho a weng gegoogelt, aber vllt. gibt es hier ja "Spezialisten" ;)

 

 

DANKE!!!

 

 

 

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Naja, dann melde ich mich mal als "Spezialist".

 

Anklage wird erhoben, wenn nach dem Abschluss der Ermittlungen ein hinreichender Tatverdacht vorliegt. Hinreichender Tatverdacht liegt vor, wenn eine Verurteilung wahrscheinlicher als ein Freispruch ist.

Hier spricht vieles für eine Täterschaft: Das Opfer wird in dem Haus des Verdächtigen gefunden, das Blut des Opfers befindet sich an Werkzeugen mit den Fingerabdrücken des Verdächtigen. Der Verdächtige müsste jetzt schon eine wirklich gute Erklärung bieten, warum das Opfer in seinem Keller war und wie seine Fingerabdrücke auf die blutigen Werkzeuge kommen, ohne dass er irgendetwas mit der Tat zu tun hat. Au?erdem kannten sich der Verdächtige und das Opfer und der Verdächtige hat auch in der Vergangenheit schon Gewalt gegen das Opfer eingesetzt, so dass man ihm diese Tat hier zutrauen würde.

Offensichtlich hatte der Verdächtige noch einen bisher unbekannten Tatgenossen, der die Bisse zugefügt hat. Das wirre Gerede des Opfers über einen Täter ohne Kopf kann man als falsche Wahrnehmung abtun, das ist nichts, was gegen die Täterschaft des Verdächtigen sprechen würde.

Unterm Strich: in jedem Fall Anklageerhebung. Auch die Untersuchungshaft wird voraussichtlich fortdauern. Dringender Tatverdacht ist gegeben; und ein Haftgrund wird sicherlich auch vorliegen (Fluchtgefahr wg. hoher Straferwartung und ggfs. Wiederholungsgefahr)

 

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Guest comatthoes

Vielen Dank deine schnelle Antwort, Frank! Hilft mir (und auch meinen Spielern) sehr weiter ;).

 

Kurz noch wegen der Kaution: Wie sieht's bei Anklageerhebung aus?

 

 

 

 

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Aussetzung der U-Haft gegen Kaution wäre in D m.E. zumindest sehr ungewöhnlich und im vorliegenden Fall auch zweckwidrig, da, wie Frank schon anmerkte, sich ja ein weiterer (Mit)täter noch auf freiem Fu? befindet.

 

Ich sehe die Anklage gegen üP hier allerdings nicht so eindeutig, von da her, wie hättest Du es denn gern, comatthoes?

 

Wenn üP in U-Haft bleiben soll, versucht die Staatsanwaltschaft ihn halt durch die U-Haft weichzukochen und zu einer Aussage gegen den Mittäter zu "überreden" und es gibt keine Aussetzung der U-Haft.

 

Wenn üP nicht in Haft bleiben soll, gibst Du ihm einen guten Anwalt und die U-Haft wird gegen Auflagen (Meldepflicht bei der Polizei) au?er Vollzug gesetzt, weil

 

- üP einen festen Wohnsitz hat,

 

- nicht vorbestraft ist und

 

- das Opfer eh' nur eine Nutte ist.

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Guest comatthoes

@Frank: Danke!

 

@Deep One: Einerseits wollte ich meine Spieler nicht noch mehr "?rgern" und üP in Haft lassen (mach ihnen es eh schon schwer genug denke ich), aber andererseits gehört der Anwalt von üP zu einer ganz besonderen Anwaltskanzlei (die au?erdem ihr Interesse an üP entdeckt hat), so dass er eigentlich "frei" kommen müsste......

 

Muss ich mir noch überlegen ;).

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Nur so als Ideen, falls üP aus der U-Haft freikommen soll:

 

Im Endeffekt haben die Ermittlungsbehörden au?er dem Vorhandensein des mutma?lichen Opfers (mO) im Keller der üP ja nicht so recht was. Ein mO, das ja von Berufs wegen für Geld eine Menge mit sich machen lä?t und sich überdies an nichts mehr erinnern kann.

 

Derzeit ist nicht einmal ersichtlich, dass mO gegen seinen Willen in den Keller verbracht und dort gefesselt wurde. Die Verletzungen könnten dem mO auch im Rahmen eines sadomasochistischen Spiels zugefügt worden sein, das ursprünglich mit Einvernehmen des mO begann und dann ausgeartet ist.

 

Au?erdem ist derzeit keinesfalls bewiesen, dass üP dem mO die Verletzungen beigebracht hat. Statt dessen gibt es Hinweise auf den "mysteriösen Unbekannten", was wieder ein Geschenk für jeden Strafverteidiger ist.

 

Wenn üP clever ist und sich durch Schweigen verteidigt, könnte der Verteidiger mutma?en, dass üP, mO und ein Dritter sich zu einer Sexparty getroffen und dabei Drogen konsumiert haben (GHB/GBL kann zu Bewu?tlosigkeit führen und ist nach ca. 12 Stunden nicht mehr nachweisbar). Dieser Konsum führte dann zu bei mO und üP zu Erinnerungslücken und der Dritte - der ja leider verschwunden ist - hat dann die schlimmen Sachen gemacht.

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Deep One, bist Du von Beruf Strafverteidiger?

 

Klar wäre eine Einlassung denkbar, die vielleicht am Ende eine Verurteilung verhindern könnte, aber die muss halt erstmal kommen. Und dann braucht man noch Glück mit einem Gericht, das die nötigen Zweifel an der Schuld hat.

Nach Sachlage würde ich als Staatsanwalt in jedem Fall Anklage erheben.

 

Es wurden schon Leute mit weniger an Beweisen verurteilt. Ich erinnere mich an einen Rumänen, der 10 Jahre nach einem Raubüberfall auf eine Videothek in Berlin nur aufgrund eines Beweismittels verurteilt wurde:

Einer der Täter hatte am Tatort eine Geldbörse verloren, in der einige Zettel waren, und auf einem davon ein Fingerabdruck des Angeklagten. Au?erdem konnte durch Hotelbuchungen nachgewiesen werden, dass der Angeklagte sich am Tattag in der Stadt aufhielt. Der Angeklagte behauptete, er habe seine Geldbörse in der Stadt verloren, der Täter des ?berfalls müsse sie wohl gefunden und dann beim ?berfall verloren haben. Das Gericht hielt das für eine Ausrede und verurteilte den Mann zu 6 Jahren.

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So wie sich der Fall für mich darstellt (aus der Beschreibung von comatthoes) wird es in keinem Fall zu einer Verurteilung oder gar U-Haft kommen.

 

Grds. stehen zwei Delikte zur Auswahl, Freiheitsberaubung und Körperverletzung (schwere sei anhand der dürftigen Beschreibung mal dahingestellt).

 

Als erstes zur Körperverletzung:

 

Die üP weis n.e.A. nicht wie das Opfer in den Keller gekommen ist noch wer es dort malträtiert hat.

 

Es befinden sich Fingerabdrücke auf dem im Keller befindlichen Werkzeug die vom Eigentümer stammen. Gut warum auch nicht, es sind seine Werkzeuge. Zusätzlich finden sich unbekannte Fingerabdrücke, was für das Vorhandensein einer zweiten Person spricht. Es war Blut auf den Werkzeugen, ABER keine der Verletzungen der Frau wurde mit dem Werkzeug ausgeführt. Ergo sind die Fingerabdrücke erstmal unerheblich. Dies gilt gleicherma?en für die üP und den unbekannten dritten.

 

Das Blut muss also während des Tatvorgangs in Form von Spritzern?? darauf gekommen sein, das kann Hinweise zum Tathergang geben, wenn man die Lage der Gegenstände im Raum kennt, muss es aber nicht. Das sind also keine Beweise zu Lasten der üP.

 

Die Verletzung am Oberarm ist eine Bissverletzung, die gefundene DNA und Gebissspuren passen nicht zur üP, also wieder Fehlanzeige. Die fehlende rechte Backe, fehlt. Genauere Angaben haben wir nicht, wir wissen nur, das Werkzeug wurde dafür nicht genutzt und das Stück Fleisch wurde nicht gefunden. Wieder keinerlei Hinweise oder gar Indizien, das die üP der Verursacher ist (das Wort Täter vermeide ich hier mal).

 

In Sachen Körperverletzung ist hier nichts, aber auch rein garnichts, was eine Anklage rechtfertigen könnte.

 

Freiheitsberaubung:

Die Frau befindet sich im Keller der üP, der jedoch glaubhaft versichter nicht zu wissen wie sie dort hineinkommt. Die Frau beschuldigt z.Zt. die üP in keinster Weise, die einzige Zeugin scheidet also aus der Beweisführung aus.

 

Vielmehr ist der üP zugute zu halten, dass die Frau ihn nicht eindeutig identifizieren kann, immerhin kennt sie ihn aus früheren sehr intimen Begegnungen und musste sich schon eines ?bergriffs seitesn der üP erwehren. Damals war sie eindeutig in der Lage nach ausgeübter, körperlicher Gewalt den Angreifer zweifelsfrei zu identifizieren. Die Art der Verletzungen (Biss und Fleischwunde) lassen den Schluss zu, das die Frau durchaus in der Lage sein müsste den Täter eindeutig beschreiben zu können.

 

Aus der Beschreibung geht nicht hervor, dass der Keller besonders gesichert war. Es ist also erstmal festzustellen wer alles Zugang zu dem Keller hatte oder (anhand von immenser krimineller Energie) hätte verschaffen können.

 

Wir haben also viele eventualitäten aber nichts, rein garnichts, au?er der Tatsache, dass es der Keller der üP ist. Das alleine rechtfertigt aber nicht die Annahme das er der Täter ist. Vielmehr sind die gefunden, oder eben nicht gefundenen Spuren ein Beweis das er es nicht gewesen sein kann. Werkzeug das nicht zur Tat eingesetzt wurde, fehlende DNA oder Gebissübereinstimmungen usw.

 

Ich denke, so würde ein Anwalt in meiner Geschichte dazu Argumentieren.

 

Wenn üP clever ist und sich durch Schweigen verteidigt, könnte der Verteidiger mutma?en, dass üP, mO und ein Dritter sich zu einer Sexparty getroffen und dabei Drogen konsumiert haben (GHB/GBL kann zu Bewu?tlosigkeit führen und ist nach ca. 12 Stunden nicht mehr nachweisbar). Dieser Konsum führte dann zu bei mO und üP zu Erinnerungslücken und der Dritte - der ja leider verschwunden ist - hat dann die schlimmen Sachen gemacht.

 

Ich denke diese Fantasien sollte man schon dem Ankläger überlassen und ihn nicht auch noch auf dumme Gedanken bringen. Drauf beharren nichts zu wissen, ggf. zur Tatzeit nicht zuhause gewesen zu sein ist doch das Beste was man machen kann. Kooperieren und zugeben nichts zu wissen, alles andere muss bei der o.g. Sachlage erstmal nachgewiesen werden.

 

Die üP ist ja grundsetzlich Gesetzestreu und hat sich 3 Monate von der Person die er später in seinem Keller fand, ferngehalten. Weitere ?bergriffe auf Frauen sind ja anscheinend nicht bekannt. Was die unbekannten Fingerabdrücke angeht, das kann jeder gewesen sein, Vorbesitzer, Verkäufer, Bekannter usw. Scheiden die nach ?berprüfung alle aus um so besser, war?s wohl doch der Unbekannte 3. Es gibt keinerlei Hinweise das es eine gemeinschaftliche Tat war und zieht man die Aussage der Frau nun doch ein wenig hinzu spricht sie von einem Täter (Monster) aber nicht von zwei Tätern (Monstern).

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Grds. stehen zwei Delikte zur Auswahl, Freiheitsberaubung und Körperverletzung (schwere sei anhand der dürftigen Beschreibung mal dahingestellt).

 

Du übersiehst den erpresserischen Menschenraub / bzw. eher die Geiselnahme mit einer Mindestfreiheitsstrafe von 5 Jahren.

 

Gut warum auch nicht, es sind seine Werkzeuge. Zusätzlich finden sich unbekannte Fingerabdrücke, was für das Vorhandensein einer zweiten Person spricht. Es war Blut auf den Werkzeugen, ABER keine der Verletzungen der Frau wurde mit dem Werkzeug ausgeführt.

 

Wenn am Werkzeug Blut ist, wurde es aber offensichtlich mit den Wunden in Kontakt gebracht.

 

Das Blut muss also während des Tatvorgangs in Form von Spritzern?? darauf gekommen sein,

 

Dafür gibt er mitgeteilte Sachverhalt aber nichts her, davon war nicht die Rede.

 

Freiheitsberaubung:

Die Frau befindet sich im Keller der üP, der jedoch glaubhaft versichter nicht zu wissen wie sie dort hineinkommt.

 

Wieso versichert er dies "glaubhaft"? Wie hat er denn die Richtigkeit seiner Behauptungen glaubhaft gemacht? Habe ich nichts von im Sachverhalt gelesen.

 

Die Art der Verletzungen (Biss und Fleischwunde) lassen den Schluss zu, das die Frau durchaus in der Lage sein müsste den Täter eindeutig beschreiben zu können.

 

Da die Frau behauptet, der Täter habe keinen Kopf gehabt, muss sie offenbar völlig weggetreten und umnachtet gewesen sein und hat _überhaupt keine_ Wahrnehmungen gemacht, auf die etwas zu geben wäre.

Klar wei? ich, dass hier wohl Y'Golonac hintersteckt, aber mal aus Sicht von jemandem, der nichts vom Mythos wei?.

 

Wir haben also viele eventualitäten aber nichts, rein garnichts, au?er der Tatsache, dass es der Keller der üP ist.

 

So funktioniert Strafrecht in der Praxis aber nicht. Man muss nicht mit mathematischer Gewissheit eine Tat nachweisen, sondern es reicht, dass keine vernünftigen Zweifel an der Täterschaft verbleiben. Und wenn hier im Keller eines Mannes, der diese Frau bereits einmal angegriffen hat, diese Frau entführt, verletzt und verwirrt aufgefunden wird, und auch noch Werkzeuge herumliegen, die offenbar irgendwie mit diesen Verletzungen in Verbindung stehen und die seine Fingerabdrücke aufweisen, dann muss da aber wirklich eine plausible Alternative angeboten werden, wie das alles zu erklären ist, sonst muss der Verdächtige auch mit einer Verurteilung rechnen. Wie wahrscheinlich ist bitte, dass ein unbekannter Dritter, mit dem der Verdächtige nichts zu tun hat, die Frau, die er schonmal angegriffen hat, ohne sein Wissen in seinen Keller schleppt und dort malträtiert?

 

Mit einer Anklage ist allemal zu rechnen, dafür reicht ein hinreichender Tatverdacht, d.h. 51% Verurteilungswahrscheinlichkeit.

 

Ich denke diese Fantasien sollte man schon dem Ankläger überlassen und ihn nicht auch noch auf dumme Gedanken bringen. Drauf beharren nichts zu wissen, ggf. zur Tatzeit nicht zuhause gewesen zu sein ist doch das Beste was man machen kann.

 

Es ist nicht Aufgabe des Anklägers und auch nicht des Gerichts, alle möglichen alternativen Sachverhalte zusammenzufantasieren und sich ggfs. sogar fernliegende Tatabläufe auszudenken, die die Beweismittel in anderem Licht erklären könnten. Hierfür ist der Verteidiger zuständig, der hier sicherlich gut beraten ist, eine halbwegs plausible Alternative zu präsentieren, die zumindest Zweifel an der Schuld weckt.

 

 

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Du übersiehst den erpresserischen Menschenraub mit einer Mindestfreiheitsstrafe von 5 Jahren.

 

Daher ja auch nur "grundsätzlich" und ich erhebe nirgendswo einen Anspruch auf Vollständigkeit. Ganz davon ab, wo ist die erpresserische Komponente? Den dazu gibt der Sachverhalt auch nichts her.

 

Der letzte Satz passt ja dann so ziemlich auf alles und somit kann damit alles wiedelegt werden. Der op sagt einfach zu wenig aus um es tatsächlich juristisch beurteilen zu können. So folgt Vermutung auf Halbwissen und wird mit Halbwissen widerlegt.

 

Wenn am Werkzeug Blut ist, wurde es aber offensichtlich mit den Wunden in Kontakt gebracht.

 

Warum??? Der op sagt nichts über den Fundort der Werkzeuge und das Blut was darauf ist aus. Au?er, dass es zum Opfer gehört, warum also muss das Werkzeug mit der Wunde in Kontakt gekommen sein. Vielleicht hat ja das fehlende Stück Fleisch draufgelegen, oder es gab Spritzer oder die Verletzung wurden der Dame nicht im Keller begefügt und beim Transport (freiwillig/unfreiwillig) ist das Blut auf das Werkzeug gekommen usw.

 

Deine Interpretation mag jetzt die des Richters sein, aber er kann es nicht beweisen, kann sich folglich nicht darauf stützen. Ganz offensicht hat das Werkzeug nichts mit der Verletzung der Frau zu tun.

 

Wieso versichert er dies "glaubhaft"? Wie hat er denn die Richtigkeit seiner Behauptungen glaubhaft gemacht? Habe ich nichts von im Sachverhalt gelesen.

 

Wie kann ich denn etwas "nicht glaubhaft" versichern!?

 

Es ist nicht Aufgabe des Anklägers und auch nicht des Gerichts, alle möglichen alternativen Sachverhalte zusammenzufantasieren und sich ggfs. sogar fernliegende Tatabläufe auszudenken, die die Beweismittel in anderem Licht erklären könnten. Hierfür ist der Verteidiger zuständig, der hier sicherlich gut beraten ist, eine halbwegs plausible Alternative zu präsentieren, die zumindest Zweifel an der Schuld weckt.

 

Das weis ich, aber aufgrund der Sachlage ist eine Anklage nicht sinnvoll. Ich sehe keinen Grund warum der Verteidiger eine Alternative präsentieren sollte. Momentan ist sein Mandant nicht angreifbar. Tatbestände zu konstruieren um eine mögliche Anwesenheit zu erklären, die garnicht nachweisbar ist sind da nicht wirklich zielführend.

 

Nehmen wir mal an bei dir wird eingebrochen, du bist nicht zuhause, Joggen, alleine. Es sind zwei Einbrecher die über die Beute noch bei dir im Keller in Streit kommen. A ersticht B mit einem Schraubendreher von deiner Werkbank, ohne das vorher ein Kampf vorausgegangen ist. 2 Stunden vorher hast du damit eine Schraube festgezogen, deine Fingerabdrücke sind daruf, frisch und deutlich. A hinterlä?t keine eindeutigen Spuren, man weis nur B war nicht alleine im Keller. A ist in Panik und nimmt nichts mit.

 

Du kommst nach Hause, findest den toten und rufst die Polizei.

 

Wie wahrscheinlich ist es, dass du angeklagt wirst und U-Haft verhängt wird!?

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Original von Frank Heller

Deep One, bist Du von Beruf Strafverteidiger?

 

Klar wäre eine Einlassung denkbar, die vielleicht am Ende eine Verurteilung verhindern könnte, aber die muss halt erstmal kommen. Und dann braucht man noch Glück mit einem Gericht, das die nötigen Zweifel an der Schuld hat.

Nach Sachlage würde ich als Staatsanwalt in jedem Fall Anklage erheben.

 

Es wurden schon Leute mit weniger an Beweisen verurteilt. Ich erinnere mich an einen Rumänen, der 10 Jahre nach einem Raubüberfall auf eine Videothek in Berlin nur aufgrund eines Beweismittels verurteilt wurde:

Einer der Täter hatte am Tatort eine Geldbörse verloren, in der einige Zettel waren, und auf einem davon ein Fingerabdruck des Angeklagten. Au?erdem konnte durch Hotelbuchungen nachgewiesen werden, dass der Angeklagte sich am Tattag in Berlin aufhielt. Der Angeklagte behauptete, er habe seine Geldbörse in Berlin verloren, der Täter des ?berfalls müsse sie wohl gefunden und dann beim ?berfall verloren haben. Das Gericht hielt das für eine Ausrede und verurteilte den Mann zu 6 Jahren.

 

Nee, bin ich nicht. :) Diplom-Verwaltungswirt (FH) und LawBlog-Leser. Aber wei?t ja, wie das ist: Drei Juristen (oder auch nicht ganz), vier Meinungen. :D

 

ETA: Um noch mal auf den Fall zurückzukommen, kannste gut haben, dass üP verUhaftet und nachher verknackt wird, kannste aber eben auch haben, dass nicht ... und comatthoes wiederum kann es ja nur recht sein, wenn er beide Alternativen plausibel erklären kann.

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Auf jeden Fall könnte man sich beide Stränge merken, und damit das Für und Wider einer Festnahme / U-Haft den Spielern belegen.

 

Nun wei? ich nicht, ob comatthoes Gruppe Lust auf einen Gerichtskrimi hätte. Es wäre aber mal eine interessante Variante. Darauf lässt sich ja ein eigenes Szenario kreieren. Matlock vs. Y?Go,

 

Was macht der tatverdächtige Y?Go-Anhänger in U-Haft, wenn ihn seine sexhungrigen Zellenbewohnern nach der Seife fragen.

 

Je nachdem was die Spieler schon wissen, könnte man auch ein kleines Survivalhorror-Szenario einflechten. Die Spieler bekommen vorgefertigte Charaktere (inhaftierte Kleinkriminelle), die im selben Block sind, wie der unter Entführungsverdacht stehende Neuling, der vom gesamte Gehabe das Opfer gibt. Ob die Spieler oder NSC ihn nun drangsalieren, egal, in der zweiten Nacht verschwindet er und anstatt seiner bricht ein dicker, kopfloser Mutant seine Zellen auf und verwüstet das Gefängnis/ den U-Haft Block in dem natürlich unsere Spieler mit ihm sitzen. Zack, ein weiterer Spielabend gefüllt.

 

Nächste Sitzung spielen die Spieler wieder die alten Charaktere und wissen von all dem nichts. Man soll ja immer Spieler- und Charakterwissen trennen. ;)

 

Die Entlassung des Verdächtigen aus der U-Haft nach einem Manöver des Anwalts wäre dann noch ein Sahnehäubchen.

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Ich behaupte jetzt mal dass es zu gar keiner Anklage gekommen wäre:

 

1.) Anklage würde durch den Staatsanwalt erhoben werden. Das klingt jetzt nicht weiter überraschend, doch hat der Staatsanwalt eine Aufgabe, die kein anderer Anwalt ausfüllt: Er muss sowohl für, als auch gegen den Verdächtigen/Angeklagten ermitteln (lassen). Er dient halt dem Staat und soll diesem Gerechtigkeit antun. Da der Bürger ein Teil des Staates ist, also auch ihm.

 

2.) Wenn im Keller eines Verdächtigen jemand gefunden wird, rückt dieser natürlich und zu recht ins Zentrum des Ermittlungsteams. Dass auf dem Werkzeug Fingerabdrücke des Besitzers gefunden wurden ist logisch.

 

3.) Das er jemand tätlich angegriffen hat beschreibt noch nicht die Art und Weise. Hat er deer Frau ins Gesicht geschlagen? Mit der Faust, der flachen Hand oder mit einem Gegenstand? Wie war sonst der Umgang mit der Frau? Was da im Keller geschehen ist ist wohl eher eine Misshandlung. Also gehen die Verhaltensweisen da schon auseinander.

Dann stellt sich mir die Frage, hat der Mann sich an das Hausverbot gehalten; konnte er also moralisch, juristische Grenzen nachvollziehen und einhalten?

 

4.) Was ist das für ein Keller? Hat der nur 2 kleine Räumchen oder gibt es 24 Räume? Wie sind diese zugänglich? Nur durch das Haus oder gibt es eine Au?entreppe und eine Au?entüre?

Wie sieht es mit dem Schloss aus, wurde es geknackt, wer hat einen Schlüssel dafür?

 

5.) Wer wusste vom "Aussetzer" des vermeindlich Schuldigen? Und wer hat gleichzeitig Grund ihm ans Bein zu pissen?

 

Das dürfte alles abgearbeitet werden zudem noch Alibis überprüft werden, bevor es zu einer Verhandlung kommt. Es ist wahrscheinlich, dass die entsprechende Person verhaftet wird. Ob es zur Anklage kommt ist dann die andere Frage, die ich jetzt erst mal mit Nein beantwortten wüürde...

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Guest comatthoes

Huii..

 

Hätte nicht gedacht, dass meine Anfrage so eine "Diskussion" hervorruft :D .

 

Auf jeden Fall schon mal vielen Dank für die vielen Anmerkungen und Sichtweisen :) .

 

Vllt. noch ein paar zusätzliche Infos um einige Unklarheiten auszuräumen (um alles "aufzuklären" müsste ich die kompletten Zusammenhänge hier aufschreiben, was aber den Rahmen sprengen würde...ich wollte ja eigentlich nur ne Antwort zur Rechtslage ;) ):

 

Der Keller der üP gehört zum Einfamilienhaus der üP (das sie alleine bewohnt) und besitzt 4 Räume. Die Frau wurde im Werkraum gefunden. Der Keller ist durch eine Innen- und eine Au?entreppe erreichbar. Die metallene Au?entür war verschlossen (wurde aber von einem der LKA Spieler aufgebrochen).

 

Die im Keller gefundene Frau scheint wohl ein- bis zwei Tage im Keller gewesen zu sein bevor sie gefunden wurde (das deckt sich auch mit der Aussage ihres "Vermieters", der sie seit dieser Zeit nicht mehr gesehen hat).

 

Die Werkzeuge wurden im Werkraum gefunden und haben an der "Werkseite" (also z.B. beim Cutter die Klinge) die Blutspuren, die aussehen, als ob man damit Fleisch bearbeitet hat (also keine Spritzer oder zufällig ins Blut gelegt ;) ).

 

Die üP verkehrt schon seit mindestens einem halben Jahr in der Rotlichtszene, besucht Bordelle, Prostituierte (darunter auch häufig die in seinem Keller gefundene Frau) und holt sich auch solche nach Hause (haben externe ?berwachungsprotokolle ergeben, die die Spieler im Zuge einer anderen Ermittlung gefunden haben). Zudem hat die üP vor kurzem der Vorführung eines "Snuff" Films beigewohnt (siehe "Super8").

 

Die üP hat in den letzten 5 Jahren 3 Anzeigen wegen tätlicher ?bergriffe (Körperverletzung, versuchte Vergewaltigung) erhalten, die jedoch von den "Opfern" (dazu gehört auch die im Keller gefundene Prostituierte) alle wieder zurückgezogen wurden (gilt dann also nicht als vorbestraft).

 

Letztendlich zeigt die üP in der Vernehmung gegenüber den Spielern merkwürdige Persönlichkeitsveränderungen, die an dem Geisteszustand der üP zweifeln lassen.

 

 

@fnord: Nette Ideen, aber meine Spieler blasen jetzt schon auf Grund der vielen Hinweise, Personen und Ereignissen, die ich ihnen um die Ohren haue, da möchte ich sie nicht noch mehr "verunsichern" bzw. "überfordern". Sie sollen ja auch noch Spa? haben ;).

 

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