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Juristische Frage


Guest comatthoes
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Nach deinen Erläuterungen würde ich sagen, dass es für den Herren eher schlecht aussieht. Zumindest eine Mittäterschaft sollte schon drin sein.

 

Mit der Vorgeschichte (3 Mal angezeigt, immer zurückgezogen) wird es plausibel, dass das Opfer ihn aus Angst nicht beschuldigt. Wahrscheinlich hat er auch die anderen Opfer bedrängt und zum Widerruf überredet. Dass das Opfer den Mann nicht identifizieren kann, kann verschiedene Gründe haben (neben der Angst). Er kann ihr auch Drogen verabreicht haben, die sich nun - nach mehr als 48 Stunden - nicht mehr nachweisen lassen.

Die Polizei wird sicherlich versuchen, den alten Fall wieder aufzuwärmen. Sollte das Opfer einen Rückzieher vom Rückzieher machen, dann wird es schon eng.

 

Der Snuff-Film könnte ein Indiz sein, dass es um das "Sehen" von sexueller Gewalt und nicht das Ausüben selbst geht. Das stützt dann die These eines Partners, der die Tat eigentlich durchgeführt hat.

 

Die Frage ist auch, wo die Person denn in den letzen 48 Stunden war. Die Frau war mit Sicherheit nicht die ganze Zeit bewusstlos und hat sich sicherlich bemerkbar gemacht, wenn sie Geräusche in anderen Räumen des Hauses gehört hat. Wenn der Mann zuhause war, warum hat er sie nicht entdeckt und sie befreit?

 

Schlie?lich rütteln natürlich auch die Persönlichkeitsveränderungen stark an der Glaubwürdigkeit des Mannes. Wei? er denn tatsächlich was er getan hat? Sind die Persönlichkeitsveränderungen Teil des Verdrängungsprozesses usw.

 

Ich könnte mir gut vorstellen, dass die Polizei in einem solchen Fall auf Zeit spielt und sich vielleicht sogar mit dem Anwalt auf die Einlieferung in eine geschlossene Anstalt einigt. Während dort die Diagnose läuft wird flei?ig nach dem oder den Mittätern gesucht usw. Ist natürlich ein heikles Spiel (und deshalb wird der Anwalt wohl auch zustimmen), da dies im Zweifel auch in die Unzurechnungsfähigkeit münden kann.

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Die neuen Erkenntnisse werfen zwar ein zweifelhaftes Licht auf die üP bringen uns aber faktisch nicht weiter. Die vorhandenen Werkzeuge sind nicht ursächlich für die Verletzungen des Opfers, keinerlei DNA vom üP wurde gefunden. Nicht mal die Bissverletzung lässt sich auf den üP zurückführen. Die einzige Zeugin kann nichts zur Aufklärung beitragen.

 

Mögliche Spuren am Tatort wurden von dem LKA Beamten, möglicherweise selbst unbrauchbar gemacht (aufbrechen der Eisentür). Einbruchspuren (evt. vom unbekannten 3.) könnten so nicht mehr gesichert werden.

 

Hat für das Eindringen ein Durchsuchungsbeschluss vorgelegen? Wenn nicht, was rechtfertigte die Anordnung durch den Staatsanwalt? Oder hat auch die nicht vorgelegen? Gab es Hinweise auf den Aufenthalt der Frau in dem Keller!?

 

Dünnes Eis, bewegen wir uns hier evt. schon auf dem Feld des Beweisverwertungsverbots...

 

Alles in allem keinerlei Beweise vorhanden ob verwertbar oder eben nicht. Eine konkrete Aussage der Frau wäre äu?erst hilfreich. Darauf sollte die Polizei sich konzentrieren, eine Aussage oder Erklärung wird der üP nicht abgeben. Schweigen ist die beste Verteidigung.

 

Kein Motiv, keine Beweise nicht mal Indizien.

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Schweigen ist die schlechteste Verteidigung.

 

Das ist ganz einfache Psychologie. Wenn vor mir als Richter da einer sitzt, von dem ich wei?, dass er die Frau schonmal angegriffen hat, und in dessen Keller die Frau tagelang festgehalten wurde, und dabei wurde sie auch noch mit Werkzeugen des Verdächtigen verletzt, und sie ist so durch den Wind, dass die was von einem Kopflosen erzählt, der sie malträtiert hat, und der Verdächtige sagt dazu - rein gar nichts! - dann setzt sich bei mir doch eher der Verdacht fest, dass derjenige deshalb nichts sagt, weil er nicht die Wahrheit sagen kann, ohne sich ans Messer zu liefern.

Klar, das Schweigen ist kein Schuldbeweis, aber wenn die Tat auch durch die Indizien nachweisbar ist und der Verdächtige sich vor Gericht so verhält, dass ich den Eindruck bekommen muss, dass er zu Recht dort sitzt, wird die Verurteilung umso wahrscheinlicher.

 

Abwendbar ist sie nach wie vor nur durch eine gute Geschichte, die all das erklärt. Und die würde ich wirklich gerne mal hören, denn nach den Ergänzungen von comatthoes zum Sachverhalt wüsste ich nicht, wie die aussehen könnte, um hier noch rauszukommen.

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Dieser Faden macht mir Spa?! :))

 

Ich schätze, ein Beweisverwertungsverbot greift hier nicht wegen Gefahr im Verzuge; mO wurde ja tatsächlich im Keller aufgefunden, war dort gem. Sachverhalt 24 bis 36 Stunden und wurde dort gefoltert (und im Zweifelsfall findet sich sicherlich ein Polizeibeamter, der eindeutig Hilferufe des mO aus dem Keller gehört hat, jaja ;)). Aber es wäre für comatthoes ein hervorragender Aufhänger, um üP im Proze? von einem Linken RichterÖ freisprechen zu lassen.

 

Verteidigung durch Schweigen wäre für üP nach meinem Empfinden das Vorteilhafteste. Tränenreiches Geständnis vor Gericht geht immer noch, wenn ihm gar keine andere Möglichkeit bleibt. Man sieht ja schon jetzt, was ihm seine Geschwätzigkeit gegenüber der Polizei gebracht hat, nämlich mögliche Schuldunfähigkeit und Ma?regelvollzug.

 

Untersuchungshaft dürfte nach den Ergänzungen von comatthoes auch ein Selbstgänger sein.

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Gefahr im Verzug entbindet davon, dass ein Richter die Durchsuchung anordnen muss, bei Gefahr im Verzug ist trotzdem immer noch ein Staatsanwalt oder die Steuerfahndung nötig um eine Durchsuchung anzuordnen.

 

Ist das hier nicht geschehen...mhh dann siehts schlecht aus. Was aber nicht grds. zum Beweisverwertungsverbot führen muss.

 

Das ist ganz einfache Psychologie.

 

Das ist die Sicht eines Staatsanwalts und nur eine Seite des Verfahrens. Und komplett geschwiegen hat der üP ja nicht, er wei? nicht wie die Frau in den Keller gekommen ist. Mehr kann er dazu nicht sagen, immerhin muss er bei der Wahrheit bleiben. Alles andere wäre von ihm frei erfunden *gg*

 

Welche Indizien gibt es denn? Das Werkzeug?? Nein, kann kein Indiz sein, im op wurde ausgeschlossen, dass die Verletzungen mit dem Werkzeug zugefügt wurden. Das Werkzeug wäre ein Indiz wenn damit die Wunden verursacht wurden, es sind aber zwei paar Fingerabdrücke drauf. Man könnte also darauf schlie?en, dass der üP der Täter ist, weniger als ein Beweis aber mehr als eine Behauptung. Denn wir haben den gro?en Unbekannten, der könnte auch der Täter sein, aber es ist das Haus des üP sein Werkzeug usw. also liegt der Schluss nahe das er es war, beweisen können wir es damit nicht. Aber das Werkzeug hat die Wunde nicht verursacht. Also schlie?t es selbst als Indiz aus.

 

Der Biss, naja medizinisch nachgewiesen, das es der üP nicht gewesen sein kann.

 

Er verkehrt im Rotlichtmilieu und ist "nicht" vorbestraft. Das trifft auf viele Männer zu.

 

Er empfängt hin und wieder Prostituierte zuhause. Auch das trifft auf viele Männer zu.

 

Keine Indizien, beides lä?t nicht auf eine Straftat schlie?en. Zu abstrakt und allgemeingültig.

 

Ein Indiz hätte sein können, das die Tür nicht aufgebrochen war, aber ach ja...lol...das hat ja das LKA erledigt, im Eilverfahren. Indiz aber auch nur deshalb, weil der üP am ehesten Zugang zu seinem eigenen Keller hat. Also könnte man es ihm negativ auslegen, wenn die Tür nicht beschädigt war. Gleiche Argumentation wie bei dem Werkzeug. Aber ein Indiz reicht nicht aus.

 

Welche Indizien haben wir noch??? Mir fallen keine ein. Also schön weiter kooperieren und nichts sagen. Solange die Zeugin bei dem kopflosen Monster bleibt ist alles in bester Ordnung.

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Original von Wasp

Gefahr im Verzug entbindet davon, dass ein Richter die Durchsuchung anordnen muss, bei Gefahr im Verzug ist trotzdem immer noch ein Staatsanwalt oder die Steuerfahndung nötig um eine Durchsuchung anzuordnen.

 

Ist das hier nicht geschehen...mhh dann siehts schlecht aus. Was aber nicht grds. zum Beweisverwertungsverbot führen muss.

 

Zu keinem Zeitpunkt hat hier comatthoes angegeben, dass die Durchsuchung ohne Durchsuchungsbeschluss erfolgt sei. Das hast Du selbst als Behauptung aufgestellt.

 

Bei Gefahr im Verzug darf au?erdem die Polizei auch selbst die Durchsuchung anordnen.

Hinzu kommt, dass sie auch nach Gefahrenabwehrrecht Räumlichkeiten bei Gefahr im Verzug betreten darf.

 

Nach allem, was wir an Informationen von comatthoes über den Fall wissen, spricht nichts für eine rechtswidrige Durchsuchung - aber selbst, wenn man unterstellen wollte, dass eine solche vorläge, führt das nicht unbedingt zu einem Beweisverwertungsverbot. Hier ist die Figur des hypothetischen Ersatzeingriffs zu beachten: Wenn die Durchsuchung auch rechtmä?ig hätte sein können, wenn also ein Richter einen Durchsuchungsbeschluss erlassen hätte, wenn er die Fakten gekannt hätte, sind aufgefundene Beweise trotz fehlender Durchsuchungsanordnung verwertbar.

 

Meine Sicht ist nicht allein die eines Staatsanwalts, ich wei? auch, wie Richter denken, weil ich selbst schon als Strafrichter tätig war.

Wenn schon der Verdächtige nicht selbst etwas vor Gericht sagt, sollte wenigstens sein Verteidiger für ihn sprechen und eine Möglichkeit anbieten, wie sich das alles abgespielt haben könnte. Er muss schlie?lich Zweifel an der Schuld seines Mandanten säen, die aufgrund der sonstigen Beweise zunächst erst einmal auf der Hand liegt.

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Guest comatthoes
Original von Deep One

Dieser Faden macht mir Spa?! :))

 

Wohl wahr ;).

 

Noch eine Zusatzinfo (sorry, dass ich da immer wieder was nachschiebe, aber da die "Frage" aufgekommen ist, möchte ich sie beantworten):

 

Die Kellertür wurde von einem Spieler im Alleingang (ohne Durchsuchungsbeschlu?) geöffnet. Er hat auf Gefahr in Verzug "plädiert", da er (nach seinen Angaben) beim Rundgang ums Haus verdächtige Geräusche aus dem Keller gehört hat. Seine beiden Kollegen hat er kurz vor dem "Betreten" des Kellers per sms darüber informiert (beide waren jedoch eine halbe bzw. eine Stunde mit dem Auto vom Haus der üP entfernt, so dass sie nicht rechtzeitig hätten Eintreffen können....um es zu verhindern, um mitzumachen....).

 

Letztendlich ist es auch meine "Schuld", dass der Spieler so gehandelt hat. Schlie?lich habe ich mir von meinen Spielern mehr "Eigeninitiative" gewünscht, da der vorangegangene Teil des Abenteuers mehr eine Polizeisimulation war als "Cthulhu" und irgendwie beide Seiten (meine Spieler und ich) nicht so richtig glücklich damit waren. Deshalb lass ich das mal durchgehen ;)

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Die ganze Diskussion hier ist ziemlich spannend. Und zeigt zudem, warum es doch vor Gericht manchmal zu Urteilen kommt, die man nicht hätte voraussehen können. Da selbst bei so viel verquastem Jura-Sprech, wie man ihn in Gesetzestexten und Gerichtsbeschlüssen und und und findet, dennoch Uneinigkeit zwischen den Parteien herrschen kann, was nun als anwendbar gilt und was nicht. Das ist dann ja auch Abwägens-Sache, und liegt letztendlich im Ermessen des Richters, oder nicht?

 

Na gut. Ich bin kein Fachmann, deshalb muss ich mich aus der ganzen Diskussion raushalten. Ich finde aber, als SL hat man jetzt schon so viele Anhaltspunkte für alle Seiten, dass man den Fall in alle Richtungen fundiert "genug" biegen könnte. Alles Weitere ist ja letztendlich abhänig von Plotrelevanz und SL-Entscheid.

 

Wollte euch aber nicht bei der Urteilsfindung stören. Allerdings gebe ich zu bedenken, dass comatthoes wohl immer wieder neue Einzelheiten wird nachschieben müssen, wenn die Frage dazu aufkommt. Wenn er nur irgendwie so ist wie ich, dann plant er alles, was ihm relevant erscheint. Und über alles Andere macht er sich situationsedingt Gedanken, und improvisiert. Daher ist die Urteilsfindung hier halt noch erschwert, da die "Fakten" immer wieder nachkorrigiert oder nachträglich erweitert werden.

;)

 

Also, viel Spa? weiterhin!

8)

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Guest comatthoes
Original von Dumon

Wenn er nur irgendwie so ist wie ich, dann plant er alles, was ihm relevant erscheint. Und über alles Andere macht er sich situationsedingt Gedanken, und improvisiert.

 

 

Ich hab (bei eigenen Abenteuern) den Plot (meist) komplett im Kopf und versetzte mich dann immer in die Lage der Gegenspieler/Bösewichte/Kultisten etc. wie sie wohl auf das, was die Spieler tun, reagieren würden (ihre Primärziele natürlich nicht au?er Acht lassend). Je nachdem kann ich den Plot dann ändern/anpassen.

Da wir momentan nur einmal die Woche (und dann auch höchstens zweieinhalb Stunden) spielen (können) ist es "leicht", auf kurzfristige bzw. "au?erplanmä?ige" Handlungsweisen der Spieler (geplant) zu reagieren, da die gespielten Abschnitte meist recht kurz sind (manchmal schaffen wir gerade mal nur nen halben Tag "InTime"). In einer Woche hab ich dann genug Zeit alles nötige für die nächste Sitzung vorzubereiten. D.h. so viel improvisieren muss ich nicht (auch wenn ich festgestellt habe, dass die improvisierten Sachen meist besser sind/laufen als die Geplanten ;) ).

 

 

Das ich hier so viel "nachschieben" muss, liegt daran, dass ich nicht bedacht habe, was alles für die "Urteilsfindung" relevant ist (wahrscheinlich müsste ich hier die ganzen abenteuerübergreifenden Fakten angeben, die meine Spieler schon haben, um ein korrektes "Urteil" finden zu können, aber wie ich schon geschrieben habe, möchte ich keine Polizei- bzw. Lebenssimulation spielen sondern Cthulhu, und da muss nicht alles wie im realen Leben ablaufen ;) )

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Ich frag' mich grad, was an Anklagepunkten gegen üP überhaupt zusammenkommt. Auf Anhieb sehe ich hier nichts au?er Körperverletzung und Freiheitsberaubung.

 

Hat jemand einen Kommentar zur Hand und könnte rasch nachschauen, ob die Verletzungen des mO eine schwere Gesundheitsschädigung nach º 239 Abs. 3 Nr. 2 darstellen?

 

Comatthoes: Mein Privatrechtsdozent an der FH riet uns gleich in der ersten Stunde, wenn wir uns unschlüssig bei der rechtlichen Würdigung eines Sachverhaltes sind, sollen wir uns einfach auf unser Gerechtigkeitsempfinden und Gefühl verlassen, damit würden wir meist richtig liegen. In diesem Sinne werdet Ihr in Eurer Polizeikampagne auch nicht allzu weit weg von der Realität sein, auch wenn Ihr Euch au?er Tatort-Gucken noch nicht mit dem Thema befa?t habt. Pa?t scho. 8)

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Original von Deep One

Ich frag' mich grad, was an Anklagepunkten gegen üP überhaupt zusammenkommt. Auf Anhieb sehe ich hier nichts au?er Körperverletzung und Freiheitsberaubung.

 

Naja, dass reicht doch aber, so nach meinem Gerechtigkeitsempfinden. Und dem Opfer fehlt eine Wange, soweit ich mich recht entsinne.

... und wenn ein Tritt schwere Körperverletzung sein kann, dann ein Bi? sicher auch.

 

Edit Zitat: Im Keller einer überwachten Person wurde eine bewu?tlose Frau gefunden, die mit Klebeband an einen Stuhl gefesselt war und der am rechten Oberarm ein Stück Fleisch rausgebissen wurde. Ebenso fehlt ihr die rechte Backe, die ebenfalls herausgebissen wurde. Zitat:Editende

 

Schwerer und dauerhafter Schaden.

 

Wenn die Justiz ihn nicht fertig macht, kann der Lude mal seine Rechtsprechung anbringen. Der hat ja einen ganz realen Verdienstausfall, den er vielleicht auch gelten machen will.

 

Da ich Y?Go als Gegner sehr gerne mag, ist das ein cooler Threat

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Original von fnord
Original von Deep One

Ich frag' mich grad, was an Anklagepunkten gegen üP überhaupt zusammenkommt. Auf Anhieb sehe ich hier nichts au?er Körperverletzung und Freiheitsberaubung.

 

Naja, dass reicht doch aber, so nach meinem Gerechtigkeitsempfinden. Und dem Opfer fehlt eine Wange, soweit ich mich recht entsinne.

... und wenn ein Tritt schwere Körperverletzung sein kann, dann ein Bi? sicher auch.

 

Edit Zitat: Im Keller einer überwachten Person wurde eine bewu?tlose Frau gefunden, die mit Klebeband an einen Stuhl gefesselt war und der am rechten Oberarm ein Stück Fleisch rausgebissen wurde. Ebenso fehlt ihr die rechte Backe, die ebenfalls herausgebissen wurde. Zitat:Editende

 

Schwerer und dauerhafter Schaden.

 

Wenn die Justiz ihn nicht fertig macht, kann der Lude mal seine Rechtsprechung anbringen. Der hat ja einen ganz realen Verdienstausfall, den er vielleicht auch gelten machen will.

 

Da ich Y?Go als Gegner sehr gerne mag, ist das ein cooler Threat

 

Hehe, jo, meine ?berlegung war, wenn üP nicht vorbestraft ist und einige Zeit in U-Haft sitzt und ein tränenreiches Geständnis an passender Stelle ablegt und eine schwere Kindheit hatte und therapiewillig ist und im übrigen alles auf den gro?en Unbekannten abwälzt, während die Staatsanwaltschaft au?er "musser wohl gewesen sein, weil mO in seinem Keller war und er ein schlechter Mensch ist" nicht gro? was hat, kommt er möglicherweise durch Anrechnung der U-Haft auf die Gesamtstrafe mit Bewährung oder einer kurzen Haftstrafe davon ... oder wie war dass genau mit Bessessenheit durch Ygo?

 

 

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