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Geschäftsbedingungen im PDF Shop? Kannich mein Ägypten-PDF verkaufen?


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Es klang jedenfalls so, dass deine explizit als gewöhnliche Frage betitelte Aussage schon in eine größere Richtung tendieren könnte, in der es nicht mehr um "15 Euro bekommen" geht, sondern ein abgesprochenes Exploiten der fehlenden AGBs:

Könnten wir dann nicht so ne Art Cthulhu-Kette für PDFs machen?

Also ein user kauft es, macht ne Sicherheitskopie, verkauft das Original weiter an den nächsten usw.?

Dann müsste immer nur einer das PDF kaufen und der Rest hätte es dann nahezu gratis. Wenn man den Einmalkauf dann auf alle umlegt?

Das müsste doch legal sein, solange es keine einschränkenden AGB bei drivethru gibt.

 

... und wenn du die Sache einmal durchziehst, würde ich zumindest vermuten, dass es sein könnte, dass du es auch ein zweites oder drittes Mal tust, wenn du nichts Falsches dadrinnen siehst ...

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Streng genommen wäre das ja kein Busienssplan zur Bereicherung einer Person, sondern die mangelnden AGB machen es theoretisch unnötig, dass jeder ein PDF kauft. Also im Endeffekt ein Explot zum Nachteil von Pegasus, auf den hier hingewiesen wird.

Selbst alle Pegasus-PDFs zusammen kommen auf einen nierdigen dreistelligen Betrag, den man bei Weiterverkauf des "gebrauchten" PDFs vllt. teilsubventioniert bekäme. Das wäre immer noch kein wirkliches Geschäftsmodell zu meinen oder wer auch immer den bösen Plan umsetzt Gunsten.

Es ist einfach nur ein auf die Spitze getriebenes Beispiel zur Verdeutlichung einer unklaren Rechtslage.

Bisher habe ich jedenfalls noch keinen Grund juristischen gefunden, dass dies nicht möglich ist.

Edited by Synapscape
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@Synapscape: Nun ja, nimm es, wie du meinst. Juristisch kenne ich mich da gar nicht aus, muss ich gestehen.

 

Aber: Ein Exploit bleibt ein Exploit (auch wenn du es Businessplan nennst). Da ist grundsätzlich recht irrelevant, wer sich da alles an der Bereicherung beteiligt. Wenn deine Intention aber ist, dass du weder einen Massentausch an Pdfs vorsiehst UND du deine Pdfs nicht verhökern willst, um Profit daraus zu schlagen, UND nur den Verlag auf diese unklare Rechtslage hinweisen möchtest, sei zwar gesagt, dass dieser Thread vermutlich das falsche Medium dafür ist, aber DANN sind deine Intentionen meines Erachtens nach wirklich edel.

 

Da allerdings in dieser Rechnung irgendetwas nicht aufgeht ...

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Wie sieht es denn aus, wenn man gleich beim Kauf gemeinsam als eine Gruppe (Ein Verein, etc.) z.B. eine CD oder ein PDF kauft?

Dürfen dann alle Mitglieder der Gruppe sich eine Sicherheitskopie machen oder nur der Verein?

 

Also theoretisch könnte ich mich ja als "Ruud1" & "Ruud2" in einem Account bei drivethru registrieren, jeder zahlt 7,50 € und dann gehört und das PDF gemeinsam...

 

Weiss das wer?

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@Blackdiablo:

naja die ursprüngliche Intention ist eigentlich eine ganz egoistische: ich möchte wissen, welche Rechte ich persönlich als Verbraucher habe, wenn ich ein PDF in dem Pegasusshop kaufe.

Und damit meine ich nicht, welche Rechte der Verlag sich wünscht, sondern welche tatsächlich gegeben sind.

 

Gleichzeitig habe ich die Befürchtung, dass die Systematik mit der namentlichen Nennung im Wasserzeichen es problematisch macht, alle meine gegebenen Rechte auch zu wahren (z.B. die Weitergabe an Spieler meiner Gruppe), ohne das Risiko einzugehen, dass ich für ein Vergehen belangt werde, dass ich nicht selber getan habe.

 

Ein anderer Fall ist das Thema der Haftung im Falle von schadhaften Produkten. Wie regelt das der Shop denn? Ich möchte z.B. gerne Unfassbare Mächte als PDF wegend er enthaltenen Karten. Aber da bisher niemand klären konnte, ob die bestehenden Erata eingearbeitet wurden, traue ich mich nicht, das PDF zu erwerben. Wird ja auch nirgendwo geregelt, wie es im Falle dass die Errata z.B. nicht drin sind mit einem Rücktirtt vom Kauf aussieht.

 

Vor allem gibt es ja soagr Leute, denen gar nicht klar ist, dass sie sich überhaupt im Falle von Mängeln an Pegasus wenden könnten! Ruud meinte ja sogar er hätte gar keine Chance, ein US-Unternehmen zu belangen.

 

Mir fehlt also einzig und alleine die Transparenz und da es sich hier um ein hauptsächlich von Konsumenten genutztes Forum handelt, ist es wohl sehr angemessen, auch die rechtlichen Bedingungen des Shops hier zum Thema zu machen. Immerhin wird der PDF-Verkauf ja alle naselang auch propagiert.

 

Was Pegasus und den Shop angeht ist es mir herzlichst egal, ob und wie die davon profitieren oder auch Schaden nehmen. Ob das hier daher das richtige Medium dafür ist, nebenbei dem Verlag noch ein paar Hinweise zu geben, den Shop rechtssicherer zu machen, ist mir sowas von egal. Diese Hinweise kamen sozusagen "gratis" mit dazu. Was der Verlag draus macht, ob er was draus macht geht mir am Allerwertesten vorbei. Allerdings reagieren Unternehmen oft schneller, wenn man ihnen eine für sie schädliche Lücke aufzeigt, als wenn man nur versucht für einen selbst schädliche Lücken zu schließen. Heiko hat sich ja seit wochen z.B: nicht bemüßigt gefühlt, mal zu klären, ob es Unfassbare Mächte nun in korrigeirte Version als PDF gibt oder nicht.

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In Ordnung. Das kann ich nachvollziehen.

 

Mit dem egoistischen habe ich dich wohl ertappt ... ^^

 

Das Problem ist nur, dass du, als Heiko ankam, ihm vorgeworfen hast, er wäre spöttisch dir gegenüber, obgleich du die Rechtslage zu dem Fall eines SP-Handbuches gerne transparenter hättest. Vielleicht wäre er nicht so abwertend gewesen, wenn er davon ausgehen könnte, dass deine Absichten nicht der eigenen Bereicherung gelten würden (was man sich allerdings durch deine ersten Postings schnell schließen konnte).

 

Aber was soll's AGBs sind nicht verkehrt, der Verlag ist informiert und ich habe mich in diesem Thread mal wieder herrlich amüsiert. :)

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Wobei ich immer noch nicht verstehe, wo das Bereicherungsmodell für mich dabei drin ist.

Wenn Du mir das erklären kannst und es funktioniert, wäre es geil. Dann würde ich sofort anfangen, den Verlag bis auf den letzten Euro auszubluten. Vielleicht müssten sie dann die Cthulhulizenz verkaufen und es könnte jemand übernehmen, der gute Sachen dazu macht. Dann hätten fast alle gewonnen und wäre unermesslich reich!

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Bereicherung heißt nicht zwangläufig, dass irgendjemand ausblutet oder gar dass du reicht wirst. ;) Dafür ist das Wort (zumindest in dem Sinn, in dem ich es verwende) zu schwach konnotiert. Du setzt bestimmt immer, wenn ich Bereicherung schreibe, DIE GANZ DICKE KOHLE ein, aber so ist es, wie du dir eventuell denken kannst, nicht gedacht. Schon wenn du eine Mechanik zu Eindemmung von Raubkopien, die aufgrund der fehlenden AGB ausgehebelt ist, einmal nutzt und deine 15 Euro aus dem Verkauf ziehst, hast du dich bereichert.

 

Aber das ist nun wirklich alles Haarspalterei. Nun weißt du, was ich meine, und wenn nicht lies meine Posts nochmal.

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Dann würde ich sofort anfangen, den Verlag bis auf den letzten Euro auszubluten. Vielleicht müssten sie dann die Cthulhulizenz verkaufen und es könnte jemand übernehmen, der gute Sachen dazu macht. Dann hätten fast alle gewonnen und wäre unermesslich reich!

 

Ich spreche gerade mit jemandem von Wikipedia, die scheinen Cthulhu aufkaufen zu wollen, weil in den Bänden ohnehin immer ihre Sachen drin sind. Sie wollen wohl nur den Rest - den die Autoren sich noch dazugedichtet haben - wegkürzen, dann steht das Geschäftsmodell.

Ach, und Pdfs werden sie dann wohl ganz streichen und vom Netz nehmen, weil sie keinen Bock auf AGBs und Winkelzugadvokatismus haben.

Ich muss weg.

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Und um es aus meiner Sicht mal zum Ende zu bringen: der Verlag weiß Bescheid, prüft, was juristisch tatsächlich nötig sein könnte, macht das - und sicherlich nichts darüber hinaus - und fertig ist die Laube.

 

Damit ist das inhaltliche Potenzial dieses Threads für mich absolut ausgenudelt.

Ich versuche aber weiterzulesen, weil es zwischendurch öfters so lustig wird.

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Wie milde, der Verlag prüft ...  :)

Übrigens eine Option, die ich noch gar nicht erwähnt hatte: auch die Verbraucherzentrale kann wegen fehlendem oder fehlerhaftem Impressum einen Anwalt mit der Abmahnung beauftragen. Hier geht es dann um Transparenz für den Kunden. Da gibt es so ein Meldeformular für solche Fälle. Die schauen sich auch AGBs an. Es könnte also hilfreich sein, mal über die Verbraucherzentrale zu gehen? Die wissen ja damm vermutlich am besten, was im Sinne des Verbrauchers in einem E-Bookshop sinnvoll ist und was nicht.

 

Ich sehe gerade: auch die http://www.wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestelle/hinweise/ hat dafür extra eine Beschwerdestelle.

 

Ansonsten ist klar, das Wikipedia keine PDFs braucht, die haben ja alles online in einem vernünftig lesbaren Format und Errata werden auch gleich eingearbeitet. :)

Edited by Synapscape
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Wird euch dieser Kindergarten nicht irgendwann selbst zu blöd? In jedem Thread der das Potential hat etwas sinnvolles zu ergeben endet es so, seit Monaten. Irgendwann liest und schreibt keine Sau hier mehr was :angry:

 

Egal, ich klink mich hier auch mal wieder aus, ich habe die in meinen Augen für pdf Kunden relevanten Fragen versucht sachlich (und ohne irgendwelchen albernen Hintergedanken) zu bündeln und hoffe es gibt dazu eine Info vom Verlag, ansonsten viel Spaß beim weiteren Sticheln. :rolleyes:

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