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Magische Strafverfolgung


Slino
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Bei mir ist der magische Ermittler ebenfalls ein Spezialist, der nur bei Bedarf hinzugezogen wird. Dh. bei wichtigen Fällen oder bei Fällen, in denen Magie Teil des Verbrechens war (bzw. der Verdacht auf Magie).

Außerdem ist die "magische Ermittlung" immer nur ein Teil der Ermittlung. Natürlich wird hier die mundane Ermittlung genau wie in allen anderen Fällen genauso durchgeführt.

 

In der Praxis sieht das dann so aus:

  1. Der ermittelnde Beamte fordert einen magischen Ermittler an.
  2. Dieser untersucht den Tatort auf magische Signaturen. Mit dem Askennen der Signatur erwirbt der Zauber Wissen über den Magier: GRW s. 312 "Magische Ermittler gewinnen aus astralen Signaturen Informationen über kriminelle Zauberer. Versuchen Sie also, so wenig Spuren wie möglich zu hinterlassen."
  3. Zusätzlich identifiziert er mit seinem magietheoretischem Wissen die mundanen Spuren, die Zauber/Geister/Magie usw. hinterlassen haben. Und er untersucht den Astralraum auf emotionale Echos.
  4. Wenn die Täter materielle Spuren hinterlassen haben, werden diese von den Forensiker gesichert und können vom Magischen Ermittler für ein Ritual verwendet werden (Fernwahrnehmung oder so).
  5. Zeugen/Verdächtige werden mithilfe von Wahrnehmungszaubern verhört.
  6. Der Magische Ermittler erstellt ein Täterprofil, rekonstruiert den Ablauf der Tat und ermittelt in Zusammenarbeit mit den mundanen Ermittler ein Motiv. Erste Verdächtige werden identifiziert und festgenommen.

Die magischen Erkenntnisse werden in meinem Shadowrun nicht in Hüterwürfeln gespeichert, sondern in magietheoretischem Geschwafel festgehalten. Es gibt in der Hermetik genug Fachbegriffe (bzw. das ist fast wie eine eigene Sprache) um zb. besondere Eigenheiten einer Aura zu beschreiben und identifizieren. Für den genauen Nachweis/Beweis/Verhandlung usw. muß dann der Magische Ermittler als Zeuge auftreten. Dh. die Angaben über eine Aura in einer Akte sind nicht so genau, das sie als Beweis ausreichen... aber so genau, dass ein anderer Magischer Ermittler daraus schließen kann, dass es evtl. die gleichen Auren sind. Niemand hat gesagt, dass es leicht ist, einem magischen Verbrecher seine Taten nachzuweisen. Deshalb muss Magie ja auch lizensiert sein.

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Da es (freie) Geister gibt die in Konzernen ganz oben mitmischen und damit auch als juristische natürliche Personen agieren können, gibt es wohl auch Gerichte bei denen das geht. Ich würde aber sagen die Geisterrechte sind von (Bundes-)Staat zu Bundestaat unterschiedlich und auch von Konzern zu Konzern.

Freie Geister. Ich habe das wichtige mal fett unterstrichen. Will man nicht mit magischer Sklaverei ein richtiges Fass aufmachen, haben beschworene Geister, die vollständig von den Beschwörern kontrolliert werden, irgendwo die Beweiskraft von Diensthunden, deren Wert als Beweismittel auch und gerade wegen der Möglichkeit der Einflussnahme durch den Hundeführer sehr kritisch gesehen werden muss.

 

Die magischen Erkenntnisse werden in meinem Shadowrun nicht in Hüterwürfeln gespeichert, sondern in magietheoretischem Geschwafel festgehalten. Es gibt in der Hermetik genug Fachbegriffe (bzw. das ist fast wie eine eigene Sprache) um zb. besondere Eigenheiten einer Aura zu beschreiben und identifizieren. Für den genauen Nachweis/Beweis/Verhandlung usw. muß dann der Magische Ermittler als Zeuge auftreten. Dh. die Angaben über eine Aura in einer Akte sind nicht so genau, das sie als Beweis ausreichen... aber so genau, dass ein anderer Magischer Ermittler daraus schließen kann, dass es evtl. die gleichen Auren sind. Niemand hat gesagt, dass es leicht ist, einem magischen Verbrecher seine Taten nachzuweisen. Deshalb muss Magie ja auch lizensiert sein.

Hermetik... dies schränkt die Sache mit der Verfügbarkeit von magischen Kräften gleich wieder erheblich ein. Selbst wenn nicht, sind es immer noch Erkenntnisse die auf der Wahrnehmung eines einzelnen gründen, damit hat sie dann ungefähr die Beweiskraft eines Gutachten. Gut, aber im Grundsatz vom Renommee und der Darstellungskraft des Gutachter abhängig. Das Problem, dass Astrale Signaturen nicht datenbanktauglich sind ist man damit auch noch nicht los.

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Im Gegensatz zur schamanistischen Kultur neigt die Hermetik dazu, alles zu theoretisieren und niederzuschreiben und in Muster und Formen zu zwingen. Deutlich besser geeignet, um solche Sachen in Akten niederzuschreiben.

 

 

Selbst wenn nicht, sind es immer noch Erkenntnisse die auf der Wahrnehmung eines einzelnen gründen, damit hat sie dann ungefähr die Beweiskraft eines Gutachten. Gut, aber im Grundsatz vom Renommee und der Darstellungskraft des Gutachter abhängig.

 

Hat die gleiche Aussagekraft eines Polizeibeamten, der bei der Verhandlung als Zeuge gehört wird. Aber so ist das nunmal mit Magie. Ein Schwierigkeit, die imho mit zum Hintergrund gehört. Und sicher mit ein Grund, warum Magie immer noch sehr mißtrauisch bis ängstlich angesehen wird.

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Abhängig von der regeltechnischen Verfügbarkeit im aktuellen Regelwerk bieten sich zwei früher in SR vorhandene Dinge für die magische Forensik an:

  • Die Kamera mit Mana-sensitivem Film: Zumindest in den mir bekannten Inkarnationen konnte diese Kamera faktisch Aufnahmen vom Astralraum an einem Ort machen und in Abhängigkeit der fotographischen Befähigung des Fotografens konnte aus den mit der Kamera erzeugten Bildern - unter etwas erschwerten Regelbedingungen - die prinzipiell selben Informationen gewonnen werden, die man auch beim unmittelbaren Askennen erhält => Nicht erfolgreiche gelöschte Signaturinformationen und andere astrale Phänomene, die es ggf. für einen gerichtsverwertbaren Beweis benötigt werden, lassen sich auf Zelluloid bannen und damit auch speichern. In Folge muss der magische Forensiker dann vor Gericht auch nicht mehr als "Augenzeuge" für am Tatort nicht mehr verifizierbare magische Phänomene in Erscheinung treten. Der Staatsanwalt kann die Fotos ganz normal als Beweisfotos vom Tatort in den Prozess einbringen.
  • Die Metatechnik der Psychometrie - als eine Art Umkehrung der Weissagung - erlaubte es einem entsprechend geschulten Magier zu versuchen astrale Eindrücke an Orten, auf Personen oder Gegenständen wahrzunehmen und bei Erfolg Ereignisse in begrenztem Umfang quasi nachzuerleben. Das mag zwar nicht unbedingt gerichtsverwertbar sein und auch nicht ausreichen einen Anfangsverdacht gegenüber Richtern / Staatsanwälten zu begründen, aber es könnte ausreichen, um relevante Details zum Tathergang zu erfahren, die dann im Rahmen gewöhnlicher Polizeiarbeit abgearbeitet werden und einen Täter überführen können. Allerdings war das nicht unbedingt ungefährlich für den Magier im Hinblick auf seine mentale Gesundheit.
Aber auch abseits der Ermittlung von magischen Verbrechen können magisch aktive Forensiker zumindest theoretisch zum Einsatz kommen: Bei der Beweisaufnahme an einem Tatort gibt es eine ganze Reihe von Zaubern, die sich prinzipiell dazu nutzen lassen, Spuren zu entdecken oder Beweismaterial zu sichern ... sei es nun ein Statiszauber, der organische Spuren frisch hält bis sie besser eingelagert bzw. analysiert werden können oder ein Katalog-Wahrnehmungszauber, der es einem Tatortermittler erlaubt am Ort des Geschehens alle Dinge in Sinnesreichweite zu erfassen und ggf. mit einer vorhandenen Inventarliste durch einen zweiten Ermittler abzugleichen, um schneller zu wissen, ob und was eventuell gestohlen wurde.

 

Und nur weil Zeugenaussagen von nicht-freien Geistern wohl auch anno 2075 vor Gericht keinen Bestand haben, heißt das nicht, dass deren Kräfte und Fähigkeit generell nicht dazu genutzt werden könnten, Spuren und Verdachtsmomente zu ermitteln und dann mit konventioneller Ploizeiarbeit weiterzumachen ... In den ohnehin teilweise oder vollständig privatisierten Ermittlungs- und Rechtssprechungssystemen mit signifikanten Einschnitten in den Bereichen der Persönlichkeitsrechte dürften Dinge wie ungerechtfertigte Durchsuchungen oder unschlüssige Herleitungen eines Anfangsverdachts ohnehin nur dann wirklich von Bedeutung sein, wenn es um "wichtige" Verdächtige geht.

 

Von Versuchen per Weissagung das nächste Vergehen eines Täters mit bekanntem MO vorherzusagen, dürfte dagegen aufgrund der exponential ansteigenden Unschärfe von Visionen mit zunehmender Entfernung in die Zukunft und dem relativen Aufwand eher selten Gebrauch gemacht werden. Wobei das wohl für spezialisierte magische Ermittlungsteams für High-Profile Verbrechen trotzdem nicht gänzlich auszuschließen ist.

 

Im Grund steht und fällt das Ganze mit den individuellen Betrachtungen dazu, wie häufig spezfisch nutzbares magisches Talent für derartige Arbeiten zur Verfügung steht, sowohl im Hinblick auf natürliche Begabungen bzw. tatsächliche Schulung zu diesem Zweck als auch den relativen Kosten- / Nutzenabwägungen für den Einsatz derartiger Ressourcen im Vergleich z.B. mehr gewinnorientierter Einsatzmöglichkeiten seitens der Konzerne für Magier, die nicht in den Schatten operieren.

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In den ohnehin teilweise oder vollständig privatisierten Ermittlungs- und Rechtssprechungssystemen mit signifikanten Einschnitten in den Bereichen der Persönlichkeitsrechte dürften Dinge wie ungerechtfertigte Durchsuchungen oder unschlüssige Herleitungen eines Anfangsverdachts ohnehin nur dann wirklich von Bedeutung sein, wenn es um "wichtige" Verdächtige geht.

Das ist der einzige Teil deines Beitrags den ich anders sehe. Klar Dystopie und so, aber, in einer Welt in der jede größere Firma, die Schwelle für einen AA-Konzern ist nun wirklich nicht sonderlich hoch, ihr eigener Staat ist ist so eine Ermittlung schnell ein diplomatischer, juristischer und bürokratischer Alptraum. Da sollte es schon etwas handfester zugehen, bevor der von einem anderen Staat bezahlte Sicherheitsdienstleister, der mit einiger Wahrscheinlichkeit selbst sein eigener Staat ist, gegen Angehörige eines dritten Staates vorgehen kann.

 

Ich weiß nicht mehr wo, aber ich meine, magischer Schmarn dürfe vor Gericht höchstens eine Indizienrolle spielen...

 

Vor einem Stammesgericht in der NAN sieht man derlei sicherlich gänzlich anders.

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Im Straßengrimoire werden ab S.248 manasensitive Filmplatten und Quecksilberkameras beschrieben und zumindest bei ersterer auch die Gültigkeit vor Gericht

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  • 2 weeks later...
  • 2 weeks later...

Ich tue mich da auch schwer mit,

vor allem, weil man ja magische Spuren (Signaturen) recht enfach regeltechnisch "in den Hintergrund drücken" und damit verwischen kann.

So einfach haben es die mundanen ja nicht mit Gewebespuren, DNA Analysen usw.

 

Behelfen tue ich mich damit, dass es in der Shadowrun Dystopie kaum noch Persönlichkeits- oder Menschenrechte gibt, das Gericht macht einfach mal,

Beweise sind überbewertet. Gilt natürlich umso stärker, je bedeutungsloser der jeweilige Angeklagte ist.

Verbrechersyndikate kümmern sich ja auch nicht darum, ob es nun Beweise gibt oder nicht - wenn sie von der Schuld überzeugt sind, wird abgestraft.

Konzerne werden da für sich intern kaum anders verfahren, warum die eigene Handlungsfähigkeit einschränken? Auch der Konzerngerichtshof nicht.

 

Und staatliche Gerichte? Die sind überfordert, Schnellverfahren, Anscheinsbeweise, Indizienprozeße.

Folter und Gedankensondierung bei Verdächtigen mit erzwungenen Geständnissen inkl.

 

Außerdem ist Strafverfolgung wie auch die Verknastung ja weitestgehend privatisiert, wer ein entsprechendes Mandat erhalten hat,

muß dieses rechtfertigen - dazu bedarf es einer überzeugenden Statistik. Es muß genug Notwendigkeit geben, dass man weiter beschäftigt wird (sprich Fallzahlen hoch),

außerdem muß man "Leistung bringen" (Aufklärungsquote hoch). Die Menschen kratzen da doch keinen mehr.

Es geht ums Geschäft!

 

Für die Statistik zählt nur, dass der Fall irgendwie erfolgreich abgeschlossen wird - hat man den Falschen erwischt, ist das zwar peinlich,

muß aber auch erst mal bewiesen werden (Umkehrung der Unschuldsvermutung). Zur Not war es dann halt ein Trittbrettfahrer, die gibt es ja immer.

Hauptsache, es findet sich ein Schuldiger / Sündenbock (Fall erfolgreich abgeschlossen). Und wenn man den Verdächtigen bei der Festnahme noch erschießt, spart man sich viel Ärger.
Der widerspricht dann nicht und man kann dem mit bisserl Fantasie alles anlasten, was noch rum gammelt.

 

Einmal verhaftet bekommt man dann auch noch zur Statistikbeschönigung alle ähnlichen offenen Fälle noch als Tatverdächtiger mit aufs Auge gedrückt.

Ob das dann das Gericht genauso sieht? Andere Baustelle, nicht unser Problem. und falls doch umso besser, denn: Warum sollte es das dann nicht?

Was nicht passt, wird passend gemacht. Und trau keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast.

Einige Links "aus der echten Welt" dazu:

Kriminalstatistik: Die große Mogelpackung

Was ist eine Aufklärungsquote?

 

Mal ein Zitat

 

 

Aufgeklärt heißt dabei, dass nach polizeilicher Einschätzung ein Tatverdächtiger mit hinreichendem Tatverdacht ermittelt wurde,
unbeschadet der Frage, ob der Tatverdächtige von der Justiz angeklagt oder verurteilt wird. Unberücksichtigt bleibt die Dunkelziffer.

Und halt nur von den Fällen, die zur Anzeige gekommen sind :P

 

Interessiert es denn die Presse und damit Bürger, ob der verwirrte Typ mit den zauseligen Haaren und dem irren Blick nu wirklich der magische Brandstifter war,

wenn nach der Verhaftung die Taten aufhören? Klar, dem unschuldig Verknasteten / Erschossenen mag das nicht gefallen, aber Einzelschicksale...

Mit sowas kann sich doch niemand mehr belasten. Wenn der SINlos ist, magisch befähigt und schon dadurch schuldig, dass er nicht erfasst wurde.

Also bitte! Und wenn dann leider weitere Brandstiftungen erfolgen, weil halt noch mehr Bekloppte da draußen rumlaufen, muß man halt noch mehr erschießen oder verhaften.

Simpel oder?

Edited by Trollchen
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