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Breadnbeer
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Heyo Liebes Forum, Chummer und "Chummerinen" 

 

Ich bin nun seit grob nem halben Jahr Spielleiter und da meine Gruppe hauptsächlich über den Tabletopsimulator spielt, sind Bilder zum schnellen Zeigen und für die Athmosphäre besonders wichtig geworden. Nun zu meiner Frage: Darf man hier Mediafirelinks zum teilen einfügen oder nicht?

Ich habe an den Bildern selbst keine Rechte, die meisten sind aber gekennzeichnet un von "khyzyl saleem" https://www.artstation.com/khyzylsaleem. Leider auch viele nur über Google ohne Credits.

Und die zweite Frage: macht das Sinn diese zu teilen? Mir ist nämlich aufgefallen, dass auf der Suche nach guten Bildern echt ne Menge Zeit draufgehn kann und Ich möchte hier lediglich eine Hilfestellung an Spieler sowie Spielleiter geben.

Ich habe zunächst einen riesigen Ordner mit Shadowrunfähigen Fahrzeugen (alle Rigger und Yerzer "HURRA"! :D ), in Bälde würde auch ein großer Ordner mit vielen verschiedenen Charakterbildern und Portraits kommen. 

 

Verträumte Grüße, 

Bred

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Ah, das bestimmende Thema der Tage...

 

Frage 1: Nein. Es sind zwar Bilder aus offenen Quellen aber du hast eben nicht das Recht sie neuzuveröffentlichen. Eine Weitergabe der Bildsammlung an den engeren Familien- oder Freundeskreis, also meinethalben die Rollenspielgruppe, sollte von der Privatkopie gedeckt sein.

 

Frage 2: Ja, es ist sinnvoll. :) Also was gehen würde, wäre eine Liste von Links auf die Bilder zu veröffentlichen.

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Wir könnten aber z.B eine Shadowrun Pinwand bei Pinterest einrichten. Ich weiß nicht, ob man da so "Gruppenpinwände" machen kann wo mehrere Leute Schreibrechte haben. Wenn das ginge, wäre das doch nett wenn wir so eine Pinnwand hätten für das Forum hier? Weiß da jemand genaueres? 

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Ich verweise da gerne auf meine Signatur. Ich pflege seit geraumer Zeit eine Pinterest RPG-Char Bilder Pinnwand mit mittlerweile über 1600 geeigneten und gefundenen Bildern für RPG-Charaktere verschiedener Systeme (sehr viel Shadowrun ist dabei!) Der Vorteil von Pinterest ist, dass stets die Quellen der Bilder mit angegeben sind, und daher klar ist, wo ein Bild aus dem Internet her kommt. Es ist damit eine mediale Linksammlung aus dem Internet, und kein reines "Kopierieren" von Bildern, deren Urpsrung dann nicht mehr klar ist (was eindeutig nicht dem Urheberrecht entsprechen kann!)

 

Jeder mit einem Pinterestaccount kann Rechte zum Teilen von Bildern aus dem Internet für eine Pinnwand erhalten. Also sind öffentliche Gruppen-Pinnwände mit geteilten Schreibrechten für ausgewählte Pinterestuser kein Problem. Auch kann man geschlossene Pinnwände eröffenen, auf welche dann nur eingeladene Pinterest-User schauen können und Medien hinzufügen können.

Generell erscheint mir aber für den Vorschlag von Breadnbeer Pinterest als die beste Alternative.

 

@Breadnbeer Du könntest für deine Sammlung einfach eine Pinterest Pinnwand eröffnen und von den Orginal-Seiten der Bilder diese deiner Pinterest Pinnwand hinzufügen. Wenn du jedoch breit aus dem Internet die Bilder "abgefischt", also runter geladen und bei dir gespeichert, dann wäre die einzige Möglichkeit, dass du z.B. einen Cloud-Drive Anbieter verwendest und die Bilder in einen Ordner dort hoch lädst, denn du freigibst sowie den Link zum Ordner hier teilst. Du begibst dich dann aber in eine rechtliche Grauzone bis zur roten Zone. Und es ist auch unsicher, ob Pegasus diesen Link hier so bestehen lassen kann, wenn er auf eine Sammlung urheberechtlich geschützten Materials führt, die von Jemand Dritten verbreitet werden. Bei Pinterest besteht zumindest die Gewissheit, dass es sich um bereits im Internet veröffentlichte Werke handelt und die Quellen der Bilder wenigstens permanent sichergestellt erhalten bleibt. Daher ist Pinterest rechtlich erheblich unkritischer und ich habe mich für Pinterest bzgl. meiner geteilten Sammlung entschlossen.

Außerdem finde ich Pinterest als persönlichen Workflow großartig, wenn ich denn mal auf ein cooles passendes Bild stoße. ;) Es ist super einfach von jedem Gerät aus ein gefundenes Bild im Internet meiner Pinnwand hinzuzufügen.

Edited by _HeadCrash
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Wenn die User auf Pinterest nur vernünftig taggen könnten  :P ... 

 

Wenn ihr als Gruppe untereinander per Mail/Messenger etc. den Link zu einem Cloudordner teilt ist das eine Sache. Prinzip Wo kein Richter, da kein Henker. Wenn du hier oder in einem anderen Forum/Plattform einen Link zu einem solchen Ordner teilst sieht das anders aus. Fällt hier imho unter Punkt 1) und 2) der Forenregeln.

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Holla, 

 

Erstmal vielen Dank für die superschnellen antworten, kaum is man aus der arbeit zurück steht schon alles da.

Da bin Ich ja echt froh, dass Ich gefragt habe bezüglich der Veröffentlichung. Ja, Ich habe die Bilder nur offline und verwende Sie für meine privaten Spiele.

 

@ _Headcrash Die Idee mit Pinterest is ne sehr feine Idee, Ich werd mich da gerne umschauen und auch was von deiner Pinn klauen/dranheften  ;) .

 

Dann kann Ich also soweit einfach nur die Website von khyzyl saleem empfehlen, am Diskussionsanfang der Link. Da sind viele Bilder drin die glaub Ich vorallem junge und Tunerbegeisterte Spieler ansprechen sollten.

 

Beste Grüße, 

 

Bread

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Wenn ich noch ein bisschen den Spielverderber geben darf:

 

Der Vorteil von Pinterest ist, dass stets die Quellen der Bilder mit angegeben sind, und daher klar ist, wo ein Bild aus dem Internet her kommt. Es ist damit eine mediale Linksammlung aus dem Internet, und kein reines "Kopierieren" von Bildern, deren Urpsrung dann nicht mehr klar ist (was eindeutig nicht dem Urheberrecht entsprechen kann!)

Dass sie angeben, woher die Bilder kommen, macht es in keiner Weise besser. Insbesondere die Rechte, die du Pinterest laut ihren Nutzungsbedingungen an den Bildern einräumst, hast du einfach nicht, wenn du nicht der Urheber bist.

 

b. How Pinterest and other users can use your content

 

You grant Pinterest and our users a non-exclusive, royalty-free, transferable, sublicensable, worldwide license to use, store, display, reproduce, save, modify, create derivative works, perform, and distribute your User Content on Pinterest solely for the purposes of operating, developing, providing, and using Pinterest.

Wohlgemerkt "User Content" ist im Bezug auf Bilder ein Euphemismus für hat ein Nutzer in das System eingebracht, nicht etwa das Bild gehört dem User. Und auch wenn man die vorhandenen Bilder dann einfach nur in eigenen Sammlungen zusammenstellt, ändert das nichts daran, dass die allermeisten vermutlich nicht von den Urhebern auf die Plattform geladen wurden. Der Dienst ist klar so gebaut, dass er Urheberrechtsverletzungen begünstigt. Die sind nur nie weggeklagt worden.

 

Fazit: Wenn man den Dienst benutzt, kann man eigentlich genauso gut die Bildsammlung ins Netz stellen. Ist bequemer. ;) Nur mit Blick auf das, was n3mo gesagt hat, eben nicht hier anpreisen.

Edited by Loki
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Das was Loki schreibt ist so korrekt. Ich war diesbezüglich etwas zu verallgemeinernd bzw. habe etwas sehr wichtiges vergessen zu erwähnen.

 

Meine übliche Vorgehensweise ist die, dass ich ausschließlich Bilder von anderen Pinterest-Accounts und von Künstlergallerieseiten sammle und meiner Pinterest Pinnwand hinzufüge. Das habe ich oben aber nicht deutlich zum Ausdruck gebracht. Mit meiner Vorgehensweise bin ich aus dem folgenden Grund auf der rechtssicheren Seite: Auf den Künstlergalerieseiten gibt es Social Share Buttons (in der Regel auch Pinterest, aber Facebook und Twitter reichen auch bereits) was automatisch aussagt, dass die Künstler ausdrücklich ein Teilen ihrer Werke erwünschen und das damit urheberrechtlich abgedeckt ist, sofern ich dies nicht kommerziell tue und die Quelle des Bildes incl. Künstler angebe. So die aktuelle Rechtssprechung in diesem Bereich.

 

Auf anderen Pinterest Pinnwänden ist diese Funktion ebenfalls vorgesehen. Das bedeutet, erst wenn ich von einem Urheber darauf hingewiesen werde, dass ich sein Werk nicht zu teilen habe (z.B. weil ein Pinterestnutzer ohne sein Einverständnis sein Werk geteilt hat und ich es von dessen Pinnwand unwissentlich übernommen habe) und ich darauf nicht reagiere verhalte ich mich rechtswidrig. Ansonsten ist mein Vorgehen grundsätzlich so rechtskonform. Die Social Media Share Buttons sind für mich in den Weiten des Interents stets meine Grundlage und Bedingung, wann ich ein Bild teile. Da diese Buttons relativ weit verbreitet sind, quasi schon Standard, ist damit die Auswahl relativ groß.

Edited by _HeadCrash
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Wenn man sich ob der Rechte am Bild unsicher ist... lieber nicht teilen. :P

 

[...]

Wer Inhalte auf Pinterest teilt, trägt selbst die Haftung dafür, dass nicht gegen das Urheberrecht verstoßen wird. Urheberrechtlich geschützte Werke dürfen nur mit Zustimmung des Urhebers veröffentlicht und vervielfältigt werden. Inhalte auf Pinterest werden bewusst veröffentlicht, und somit muss als Privatperson dafür gehaftet werden.

 

80 Prozent der Inhalte auf Pinterest kommen von Unternehmen, die ein Interesse daran haben, ihre Inhalte einem breiten Publikum zugänglich zu machen. Pinterest bietet jedoch die Möglichkeit an, Inhalte individuell entfernen zu lassen, die gegen das Urheberrecht oder gegen weitere Richtlinien verstoßen.

[...]

Edited by n3mo
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Japp, im Zweifelsfall nicht teilen.

 

Teilen

Durch die Funktion „Teilen“ – teilweise auch mit „Share“ oder „Sharing“ dargestellt – können die Benutzer von sozialen Medien ihren Kontakten einen Beitrag empfehlen oder weiterleiten.

 

Zulässig ist eine solche Weiterverbreitung bei eigenen Inhalten und wenn der Urheber auf seiner eigenen Webseite eine „Share-Funktion“ einbaut. Denn dadurch, dass er diese Option zur Verfügung stellt, leiten Juristen auch das Einverständnis fürs Teilen ab.

 

Stellt der Urheber auf seiner Homepage keine Möglichkeit zum Teilen zur Verfügung, fehlt im Rückschluss vermutlich auch das Einverständnis. In solchen Fällen sollten Sie, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, vom Sharing Abstand nehmen.

Quelle: https://www.urheberrecht.de/social-media/

 

Ein Pinnen auf Pinterest stellt genau ein solches Teilen dar, bei dem die Quelle eindeutig erhalten bleibt.

Edited by _HeadCrash
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Okay, das ist dann schon ein deutlich urheberrechtsbewussterer Umgang. Gehst du auch soweit, dass nur der Pinterest share button zählt oder ist der Facebook share button gut genug?

Die Frage stellt sich oft nicht, weil auf den Bilderportalen auf denen ich primär bin, oder auch anderen Pinterest Pinnwänden eigentlich immer ein Pinterest Button ist. Aber wenn direkt beim Bild ein Facebook Share Button befindet, (also nicht ein Share Button für einen Artikel in dem dann ein einzelnes Bild ist, das ich meine) dann würde ich auch davon ausgehen, dass der Künstler ein Teilen seines Bildes unter Angabe der Quelle wünscht, und dabei auch ein entsprechendes Teilen über Pinterest begrüßt.

 

Wie gesagt, ich finde die Art, wie Pinterest solche Bilder einbindet grundsätzlich vorbildlich. Da bei einem Klick auf das Bild stets zu sehen ist, von welcher Website das Bild stammt und auch gleich ein Link dorthin angezeigt wird.

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Ich hatte auch übersehen, dass du das schon gesagt hast:

 

Auf den Künstlergalerieseiten gibt es Social Share Buttons (in der Regel auch Pinterest, aber Facebook und Twitter reichen auch bereits)

Ist die Frage, nicht wahr? Wenn ein Urheber keinen Pinterest-Button gesetzt hat, gibt es auch nicht wirklich eine Vermutung, dass die Lizenz die Bilder bei Pinterest zu teilen erteilt wurde.

 

[...] Inhalte auf Pinterest werden bewusst veröffentlicht, und somit muss als Privatperson dafür gehaftet werden. [...]

 

Also nagelt mich nicht darauf fest, aber ich glaube für eine Urheberrechtsverletzung haftet sowieso immer derjenige, der sie begeht, auch wenn die Person in dem Glauben ist, rechtmäßig zu handeln. Wenn dir jemand eine Lizenz für ein Werk verkauft ohne die Rechte daran tatsächlich zu haben, und du veröffentlichst es oder ähnlich im guten Glauben das zu dürfen, begehst du eine Urheberrechtsverletztung und haftest dann auch dafür. Du kannst dann nicht sagen, ihr müsst euch an denjenigen halten, der mir die falsche Lizenz gegeben hat. Man kann lediglich von dem falschen Lizenzgeber Schadenersatz fordern und es ist natürlich auch strafrechtlich relevant. Es dürfte eher so sein, dass Pinterest erstmal auch haften muss, aber als Plattform in einen Haftungsausschluss fällt.

 

(Siehe Korrektur in den beiden Folgeposts.)

Edited by Loki
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Haftung für Rechtsverletzungen setzt ein Verschulden voraus, also Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Man käme also schon raus, wenn einem jemand eine Lizenz verkauft hat, die er selbst nicht hatte. Aber das kommt auf die Umstände an. Und man steht wahrscheinlich schlecht da, wenn man eine "Lizenz" gekauft hat, aber von jemandem, der eindeutig nicht der Urheber selbst ist. ;)

 

Die Quelle macht nen guten Eindruck, leider geben sie nie den Stand der informationen an. Im Medienrecht ändern sich Dinge aber gerne mal, also ggf. mit Vorsicht genießen. Ich dachte, die Haftung für Links sei ausdiskutiert, aber dann kam da letztes Jahr doch wieder was...

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Ja, da hast du offenbar recht.

 

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__97.html

 

(1) Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Unterlassung besteht auch dann, wenn eine Zuwiderhandlung erstmalig droht.

(2) Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Bei der Bemessung des Schadensersatzes kann auch der Gewinn, den der Verletzer durch die Verletzung des Rechts erzielt hat, berücksichtigt werden. Der Schadensersatzanspruch kann auch auf der Grundlage des Betrages berechnet werden, den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung des verletzten Rechts eingeholt hätte. Urheber, Verfasser wissenschaftlicher Ausgaben (§ 70), Lichtbildner (§ 72) und ausübende Künstler (§ 73) können auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine Entschädigung in Geld verlangen, wenn und soweit dies der Billigkeit entspricht.

 

Komisch, ich war mir wirklich sicher, dass Schadenersatz hier schuldunabhängig ist, muss wohl irgendeine andere Rechtsfrage gewesen sein. Also sagen wir mal, der Lizenzbetrug ist dann schon ein komplizierterer Fall auch von der Fahrlässigkeit her. Aber sich darauf Verlassen, dass ein Bild sich bei Pinterest schon legal befinden wird, möglicherweise würde das bereits als fahrlässig angesehen.

 

Ich dachte, die Haftung für Links sei ausdiskutiert, aber dann kam da letztes Jahr doch wieder was...

Aber darum geht es ja bei Pinterest nicht, da die Bilder von ihnen übernommen werden.

 

Bei dem, was du verlinkt hast, finde ich eigentlich erstaunlich, dass "eingeblendete Vorschaubilder" für eine Grauzone gehalten wird. Im Zweifelsfall gilt das Vorschaubild sogar als Bearbeitung und damit als schlimmere Urheberrechtsverletzung gegenüber dem reinen Kopieren des Bildes. (Wenn ein share button ausschlaggebend war, ist es natürlich wieder etwas anderes.)

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