Hallo, ich habe eine Nachfrage zu Freien Handlungen. Laut GRW (S.164) kann ein Charakter innerhalb eines Initiativedurchgangs zusätzlich (zu seinen sonstigen Handlungen) eine Freie Handlung in der eigenen oder einer späteren Handlungsphase durchführen. Das heißt für mich, der Charakter kann erst dann eine Freie Handlungen durchführen, wenn er schon dran gewesen ist bzw. wenn er gerade dran ist. Bei einer eigenen Initiative von z.B. 12 kann er nicht bereits in 13 eine Freie Handlung durchführen. Auf S. 165 GRW steht zu Freien Handlungen darüber hinaus die (meiner Meinung widersprüchliche) Aussage: Er darf nur dann vor seiner ersten Handlungsphase in dem Initiativedurchgang eine Freie Handlung durchführen, wenn er nicht überrascht ist (s. Überraschung, S. 191). Das bedeutet für mich, so lange der Charakter nicht überrascht ist, kann er also doch handeln, selbst vor seiner ersten Handlung. Bei einer eigenen Initiative von z.B. 12 könnte er also doch bereits z.B. in 13 eine Freie Handlung durchführen und wegrennen, Funksprüche absetzen etc. Welche Variante ist jetzt richtig? Sollte S. 165 zutreffend sein, würde das nicht beuteten, dass wirkliche Hinterhalte oder das unbemerkte ausschalten von Wachen deutlich erschwert werden bzw. unmöglich ist (außer sie sind überrascht)? Weil die eigentlich jederzeit z.B. einen kurzen Funkspruch absetzen können, obwohl sie noch gar nicht wirklich handeln können (weil ihre Initiative geringer als die der Runner ist). Ich hoffe ich konnte mich verständlich ausdrücken . Sollte das Thema schon behandelt worden sein, bitte ich um einen kurzen Hinweis, danke.