
Sencio
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1. Meines Wissens nicht durch besondere Regeln abgedeckt. Mit ner Spurenlesenprobe würde ich es vermutlich zulassen, allerdings höchstens ne Minute oder einen ähnlichen Zeitraum. 2. Meinst du durch die Wände? Nein. Meinst du vor den Wänden? Warum sollte es nicht gehen? 3. Siehe 2. wobei ich Glas ausnehmen würde. Kurz und gut: Mit IR Sicht kannst du regeltechnisch, meines Wissens, durch die selben Materialien sehen, wie mit allen anderen Sichtarten. Mir sind keine Regeln bekannt, die da irgendwelche Ausnahmen machen.
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Ich denke auf diesen Punkt können sich alle einigen und es als schönes Schlusswort für die Diskussion nehmen (vielleicht?)
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Auch wenn ich mich hier grad ungern einmische, denn wir sind inzwischen bei einer Glaubensfrage angelangt (so zumindest mein Eindruck), dass das Handicap den Char nicht einschränkt stimmt so einfach nicht. Das Handicap schränkt vielleicht das Charkonzept nicht ein, da will ich dir nicht wiedersprechen, muss man halt immer für den einzelnen Char sehen, aber grundsätzlich kann das auch auf andere Handicaps zutreffen, die ich trotzdem nicht zwangsläufig verbieten würde. Nehmen wir doch einfach mal Vorurteile gegen eine Randgruppe, die zudem nicht mal laut geäußert werden. Man kann es ohne Probleme als Punkteschinden bezeichnen, trotzdem gibt es dieses Handicap und es ist vom Entwickler abgesegnet. Wenn der Char zudem nichtmal ein sozialer Char ist...nunja. Hier ließen sich noch ne ganze Menge anderer Beispiele finden, man muss nur mal die Bücher aufschlagen. Der Punkt ist: Selbst wenn ich im Konzept nicht vorgesehen habe Cyberware einzubauen (und nur die wird durch das Handicap verteuert), dann würde mir Cyberware auch als Erwachter doch das eine oder andere erleichtern und seien es nur die Cyberaugen, damit ich nicht ständig dual rumrennen muss, was wirklich lästig sein kann. Grundsätzlich verbieten würde ich den Nachteil jedenfalls nicht, ich würde allerdings den Spieler fragen ob er sich nicht auch einen anderen Nachteil alternativ vorstellen kann, der vielleicht etwas mehr Effekt hat. Wenn er das nicht kann...nun es ist sein Char, nicht meiner. Das Handicap nur Spielern von Straßensams zu erlauben ist jedenfalls...tut mir leid, dass ich es so sage, es ist niemand persönlich angesprochen...schwachsinn. Da wäre es eine Einschränkung, die weit mehr als die läppischen 15GP wert ist. Man sollte doch immer realistisch mit seinen Forderungen bleiben. Insgesamt denke ich, wie gesagt, nicht, dass die Diskussion hier zu irgendwelchen Ergebnissen führen wird. Beide Seiten haben mit ihren Argument nicht unrecht, aber das macht es noch nicht zwangsläufig richtig was sie sagen*shrug*
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@ Nomis: +1 Ich hätte es nicht besser formulieren können.
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Ah, ich sehe den Fehler! (glaub ich jedenfalls) Du sprichst vom eigentlichen Zuteilen von Ressourcen, hier geht es aber um den Nachteil Verschuldet aus dem Kompendium und der besagt, dass man 5000 für 5GP bekommt, maximal 30k. Um die Grundressourcen geht es hier überhaupt nicht. Der Nachteil steht übrigens ausschließlich im Kompendium und Nachteile sind auch im Kompendium noch in GP angegeben
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Dann hast du ein seltsames Kompendium. In meinem steht ganz deutlich 5000 pro 5GP 1GP Schritte wären auch mal ein Präzedenzfall.
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Genau da liegt der Knackpunkt. Das Zurückzahlen der Schulden ist Teil der Funktionsweise des Nachteiles, und nicht ein loswerden des Nachteiles. Die Passage im GRW S. 314 gibt mir eine Möglichkeit, Nachteile mittels Karma loszuwerden. Die brauche ich aber in diesem Falle nicht, da der Nachteil selber sagt, ich soll die Schulden zurück zahlen. Somit geht die Spezielle Regel der algemeinen vor. Falsch, der Teil GRW gibt die MIndesvorraussetzung an um einen Nachteil loszuwerden und das heiß´t nunmal daran arbeiten ihn loszuwerden und DANN Karma bezahlen um ihn wirklich loszuwerden. Ein einfacher Mechanismus, der für jedes Handicap gilt. AUch in der Beschreibung dieses Handicaps steht nichts von einer Ausnahmeregelung. Die von dir zitierte Stelle ist nur eine weitere Facette des Nachteils, die besagt, was passiert, wenn du nichtmal in der Lage bist die Schulden zu zahlen. Die vorher von mir zitierte Stelle hingegen gibt die Mindestvorraussetzung an um den Nachteil wegkaufen zu können. Es steht in der gesamten Beschreibung nichts davon, dass hier eine Ausnahme von der Regel ist Karma bezahlen zu müssen, damit der Nachteil verschwindet.
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Wo genau steht das? Da scheinen wir verschiedene Bücher zu haben... Runnerkompendium S.116, re Spalte oben: "...Der Charakter schuldet seinem Kreditgeber diesen Betrag plus 50%..." GRW SR4A S.314, rechte Spalte: "...Wenn der Spielleiter der Meinung ist, dass der Charakter genug dafür getan hat, dass er sein Handicap los wird, kann er ihm gestatten, durch die Bezahlung der doppelten Generierungspunkte des Handicaps dieses zu streichen." Um zu wissen, dass man sowohl das Geld, als auch das Karma abbezahlen muss, muss man nur diese beiden Punkte zusammenbringen. Die Ableistung des Handicaps ist dann gegeben, wenn die Schulden abbezahlt sind. In diesem Fall darf der Spieler das Handicap für die doppelten GP abbezahlen. Hat er sie nicht über, würde ich als SL die Regelung anbringen, dass er bis zum abbezahlen nur halbes Karma erhält und der Rest in den "Abbezahlfond" fließt.
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Das E hinter der Verfügbarkeit verrät: Ja. Es hat eine eingeschränkte Legalität, ist als lizenzpflichtig, aber es ist nicht verboten.
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Im Prinzip ja, aber bei Beherrschen denkt das Opfer, dass es seine eigene Idee war. Bei Handlung Beherrschen, weiß das Opfer die ganze Zeit, dass es das eigentlich nicht machen will/soll.
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Da würde ich mich direkt an Pegasus wenden. Was den Austausch von Büchern angeht, sind sie sehr kulant. Würde mich wundern, wenn du es nicht ersetzt bekommst.
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Wir spielen hauptsächlich im RRP, ein Setting, dass mir sehr gut gefällt. Gelegentlich gibt es dabei auch mal Ausflüge in andere Teile der ADL oder nach Übersee. Ich kann aber durchaus verstehen, wenn jemand sagt, dass er lieber an einem exotischeren Ort spielen möchte, denn Deutschland kann ich schließlich auch haben, wenn ich das Haus verlasse. Ich persönlich kann mir z.B. auch nicht vorstellen Hamburg als Setting zu bespielen. Ich bin in Hamburg aufgewachsen und es gibt an dem Setting einfach zu viele Sachen, die mir unlogisch vorkommen oder schlicht falsch sind (Flutkatastrophe hin oder her).
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Das sie nicht durch WiFi-blockierende Wandfarbe können ist reiner gesunder Menschenverstand, würde ich mal vermuten. Genau wie bei WiFi handelt sich bei Radar um Funkwellen, werden die einen Blockiert, warum sollten die anderen durchkommen? btw. irgendwo stand hier drin, dass Verschleierung nicht im Astralraum wirkt, was falsch ist. "Verschleierung erlaubt es Dualwesen, sich und andere vor astraler Entdeckung zu schützen."S.342 GRW Geister sind Dualwesen, ein Geist der die Gruppe verschleiert, verschleiert sie auch im Astralraum.
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Wie du schon selbst geschrieben hast, eigentlich lebt Frosty da schon lang bei Harlekin und auch ein paar andere Sachen stimmen nicht mehr. Du wirst dich also zwischen zwei Punkten entscheiden müssen: Zeitlinienkonsistenz der Welt oder der Charaktere. Alternativ besteht natürlich immer die Möglichkeit neue Chars zu machen und die Geschichte in den 50ern spielen zu lassen, wo sie ja zeitlich angeordnet ist. Da Frosty doch ein recht wichtiger NPC im Shadowrun der 2070er ist, ist es schlicht und ergreifend unmöglich alles zu wahren, wenn man Harlekin in dieser Zeit spielen lässt. Letztlich hat jede Gruppe aber ihre eigene Spielwelt und kann sich dementsprechend selbst entscheiden was sie wann abhandeln möchte. Das Umschreiben selbst ist an sich kein Problem. Harlekin arbeitet bei den Gegnern im Grunde ausschließlich mit Archetypen, teilweise etwas aufgemotzt, und GRW Gegnern, von daher ist es letztlich sogar überraschend wenig Arbeit es an das vierer System anzupassen.
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Schaut man sich die Tabelle für Cyberwarescanner mal an, ist Bioware ja durchaus auch scanbar. "Sie haben da ein zusätzliches Organ, laut meiner Datenbank kann das nur ein lizenzpflichtiges Blabla sein, haben sie eine Lizenz dafür?" So schwer isses ja nicht. Die Sachen mit E brauchen halt eine Lizenz, die Sachen mit V eine gute Erklärung und eine Lizenz. So handhabe ich das zumindest. Wobei eine zusätzliche "Critterjäger"- oder "Personenschützer"-Lizenz manche Dinge da echt erleichtert. Das Problem dabei ist das viel Bioware lediglich eine Erweiterung eines bestehenden Organs ist und jetzt versuch mal eine Hyperschilddrüse von einer einfachen Schilddrüsenhyperplasie zu unterscheiden...
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Genau genommen wird der Astralsinn so beschrieben, dass er Komponenten aller menschlichen Sinne aufweißt, nicht nur des Sehens (Straßenmagie Seite 130, Andere Sinne)
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"Um sich zu zentrieren, muss sich der Charakter körperlich frei bewegen und/oder sprechen können und kann dadurch auch unerwünschte Aufmerksamkeit auf sich ziehen."(SM, S.63) Ja er muss eine tatsächliche Handlung ausführen. Wie laut er z.B. singen/zitieren/beten... muss steht dort allerdings nicht. Das heißt wohl, dass er nicht voller Inbrust irgendwelche Sauflieder schmettern muss Grundsätzlich ist Zentrieren eine sehr mächtige Metamagie, daher finde ich es gerechtfertigt, dass sie einen kleinen Nachteil mit sich bringt. Man muss sich halt überlegen ob man sie wirklich in jeder Situation anwenden muss.
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Aber das bedeutet nicht, das man damit über den modifizierten Maximalwert kommt oder? Also bei einem Mensch die 9 Es bedeutet, dass du bis dahin kommst.
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Der Einfachheit halber würd ich es so handhaben, dass man automatisch wieder im Schutz drin ist. Man muss nicht alles unnötig verkomplizieren.
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Völlig richtig, selbiges auch bei Implantaten. Bei uns gibt's deswegen die HR, dass Attribute immer ohne alle Modifikatoren gesteigert werden. Und übrigens auch ohne die Rassenmodifikatoren. Hat sich sehr bewährt. Das stimmt so nicht. Bei z.B. Cyberwareverbesserungen ( 5(6) mal als Beispiel) zahlt man lediglich den nicht verstärkten Wert, nicht den verstärkten. Die Adeptenkraft gesteigertes körperliches Attribut hingegen steigert das Attribut direkt und erlaubt es daher auch das verstärkte Maximum zu übersteigen. Daher ist es absolut gerechtfertigt, dass hier extra Karmakosten anfallen, die nicht umgangen werden können. Es ist immer aktiv und kann nicht deaktiviert werden.
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Da es daueraktiv ist, kann man es nicht abschalten (gut HGS, zählt in dem Fall aber nicht ). Es ist sinnvoll solche dauerhaften Steigerungen erst zu nehmen, wenn man das Maximum bereits erreicht hat, sonst wird's halt teurer. Bei Adrenalinkick muss man eine einfache Handlung aufwenden, was in der Kraftbeschreibung dabei steht. So dürfte es in den übrigen Fällen auch aussehen. Wenn's nicht dabei steht, geht's einfach so.
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Tatsächlich ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass sowas wie die maßgeschneiderten Pheromone im RL gar nicht funktionieren würden, denn beim Mensch gibt es das entsprechende Organ, dass bei Tieren zu ihrer Wahrnehmung ausgebildet ist überhaupt nicht mehr (Jacobson-Organ, falls es jemanden interessiert), daher ist die Pheromonwirkung beim Menschen wissenschafftlich mehr als umstritten. Sinniger wäre ein Ansatz über MHC-Moleküle, also über das Immunsystem. In diesem Sinne ist bei diesem Stück Bioware jede Diskussion über die Wirkunsgweise nach heutigem Wissensstand ungefähr mit einer Diskussion über den Astralraum gleichzusetzen: Es ist eine Glaubensfrage und damit ist im Grunde jede mögliche Meinung zulässig.
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Bei der Kraft selber steht, sie ist nicht kompatibel mit den meisten technischen oder anderen magischen Initiativeverbesserungen. Im Umkehrschluss müsste es also gehen (außer bei magischen Drogen vielleicht) Hätte schwören können, dass bei den Kampfregeln steht, dass man nicht mehr als 4 INI durchgänge haben kann und daher logischerweise die Drogen nicht funktionieren könnten, da sie bei Stufe 3 dann nicht funktionieren würden, aber nach RAW ist da tatsächlich eine Lücke. GRW SR4A S.173"Die meisten Charaktere können höchstens in 4 Initiativedurchgängen handeln." Ist ein wenig wiedersprüchlich formuliert und lässt es tatsächlich irgendwo zu, da auch bei der Adeptenkraft kein explizites Verbot zu Drogen steht. Ich würd's als SL allerdings nicht zulassen, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass sowas RAI sein soll, gerade wenn es bei Reflexboostern etc. explizit verboten ist. Denke, dass es im Grunde eine identische Aussage zu denen bei entsprechenden Cyber- und Biowareteilen sein soll.
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Nein sie funktionieren nicht zusammen.
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Meines Wissens gibt es bisher in SR4 lediglich die Parfumes aus dem Lifestyle und da ist sowas, was du dir vorstellst nicht dabei, also nein gibt es in SR4 nicht. (Davon abgesehen, dass die heutigen Phäromonparfumes schon an Betrug grenzen )