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Freie Handlungen - Wann?


Corpheus
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Oder der Sl erlaubt einfach eine Zweite freie Handlung

Siehe GRW S. 165

wenn man was fallenlassen darf und sprechen dann sollte es auch möglich sein was zu sagen und sich hinzuwerfen

einfach mal selber außprobieren klappt auch in 1 Sekunde wird nur etwas undeutlich

Edited by Hetzer
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Es gibt Situationen in denen es Sinn ergibt, auch zwei generelle freie Handlungen zu geben. Gerade wegen des expliziten Ansprechens der Möglichkeit ist das definitiv eine Gruppensache, wie damit umgegangen wird. Ich bin gegen ubiquitäres "Perfect Time", deshalb gestehe ich Charakteren lieber gelegentlich eine zweite freie Handlung zu, die sich damit verbinden lässt. Das ist üblicherweise einmal pro Kampf oder so der Fall. (nicht einmal pro Spieler, einmal pro Kampf)

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GRW s. 164 (Handlungen)

"Während seiner Handlungsphase kann ein Charakter zwei Einfache oder eine Komplexe Handlung durchführen. Innerhalb eines Initiativedurchgangs kann er zusätzlich eine Freie Handlung (in der eigenen oder einer späteren Handlungsphase) durchführen."

Gibt meiner Meinung nach nur an, wie viele freie Handlungen man hat. Jede Kampfphase in der man Handeln darf eine! Diese eine freie Handlung kann aber auch in spätere Kampfphasen "verzögert" werden. Aber verzögert ohne Triggeransage und ohne sonstige Nachteile. Die Klammer bedeutet soviel wie: Nutze sie wann du willst. Während deiner Phase oder sonst wann.

 

Das ist aber eine sehr... großzügige Auslegung des Textes. Ich denke, wenn es so gemeint wäre wie du es interpretierst, würde hier "... einer anderen Handlungsphase" stehen anstatt "... einer späteren Handlungsphase". Mit "späteren" wird hier eindeutig eine zeitliche Reihenfolge definiert.

 

Was auch generell Sinn macht. Die INI bestimmt eigentlich die Reihenfolge bzw. die Schnelligkeit der Charaktere. Die Einteilung in Frei, Einfach und Komplex dagegen die Komplexität der Handlung. Warum sollte die Komplexität die Reaktionsschnelligkeit eines Chars beeinflussen? Oder anders gefragt... warum sollte ich einen Gegenstand fallen lassen können, bevor ich eigentlich reagieren kann?

 

Der einzige Hinweis in den Regeln, dass man Freie Handlungen VOR seiner eigenen Handlungsphase durchführen kann, ist diese Passage zur Ausnahmesituation Freie Handlungen/Überraschung. Imho ein Fehler, da er den von mir bereits zitierten Regeln zu Handlungen/Freie Handlungen widerspricht (möglicherweise ist das ein Überbleibsel aus einer Betaversion - eine Änderung wurde übersehen).

 

Ein weiterer Hinweis darauf, dass Freie Handlungen VOR der eigenen (ersten) Handlungsphase nicht möglich sind, findet sich übrigens bei den generellen Regeln zur Kampfrunde:

 

GRW s. 158/159 (Handlungen ansagen)

"Der Charakter darf pro Handlungsphase in der Kampfrunde außerdem eine Freie Handlung ansagen. Genauso dürfen Charaktere, die bereits zuvor in einer anderen Handlungsphase gehandelt haben und ihre Freie Handlung noch nicht verbraucht haben, diese jetzt ansagen."

 

Übertragen auf das Beispiel ...

 

27 Sammy

23 Elfen Adept

15 Joe

11 Hacki

 

... bedeutet das:

 

Der Sammy ist der handelnde Char in 27... und weder ElfenAdept, Joe noch Hacki dürfen ihre Freie Handlung in 27 durchführen, sie die Bedingung:

 

"...die bereits zuvor in einer anderen Handlungsphase gehandelt haben..."

 

... nicht erfüllen!

 

 

Damit haben wir 3 konkrete Punkte, die RAW dagegen sprechen, seine Freie Handlung bereits vor der ersten eigenen Handlungsphase zu nützen und 1 Punkt, der es als Rückschluß erlauben würde.

 

Da sowohl GMV (keine Handlung vor der eigenen INI) als auch 3 konkrete Regelstellen gegen Freie Handlungen vor der ersten eigenen Handlungsphase sprechen, entscheide ich mich hier klar dagegen!

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Ich gestehe ich habe auch Handlungsphase und Initativephase nicht klar getrennt. 

Bei Handlungsphase (also GRW D RAW) hast du recht....

Stände da Initiativephase (wie ich es im Kopf hatte) nicht.

Jetzt frage ich mich warum ich das verwechselt habe... Ich schaue heute Abend mal ins englische GRW. 

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Die von Corpheus beschriebene Situation gibt es doch nur im ersten Ini-Durchgang, in allen weiteren Ini-Durchgängen ist man doch auch nach einer eigenen Handlungsphase, nämlich der aus dem vorhergehenden Ini-Durchgang ...

 

Ja... aber der Widerspruch besteht eben. Und gerade der erste INI Durchgang ist meist der wichtigste.

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Ja... aber der Widerspruch besteht eben. Und gerade der erste INI Durchgang ist meist der wichtigste.

 Das sehe ich auch so und ich handhabe es wie Avalia:

 

Ich handhabe das folgendermaßen:

Die allererste Handlungphase, in der auch noch potentielle Überraschungen gelten könnten, verbietet freie Handlungen vor der eigentlichen Handlungsphase des Charakters. Danach können Charaktere munter durcheinander handeln, was freie Handlungen betrifft, um kurze Dialoge im Kampf etc. zu ermöglichen.

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Warum sollte ich mich nicht mit einer einfachen Handlung vor dem Deckungsfeuer hinwerfen können?

 

Soweit ich das verstanden habe sind die jeweiligen Handlungen "abwärtskompatibel", sprich das was ich mit einer freien Handlung machen kann, kann ich auch mit einer einfachen oder komplexen Handlung machen, oder seht Ihr das anders?

 

Die Regeln sagen nichts zum Umwandeln der Handlungen, insofern RAW nein.

 

Wenn es die Regeln nicht erlauben, geht es RAW nicht. Aber mein GMV sagt dazu JA... deshalb lasse ich das in meiner Runde zu.

 

 

 

Es gibt aber die Möglichkeit mit vorteilen/adepten Kräften und Kampf Künsten das schnellziehen zur freien Handlung zu machen. Ihr wisst schon was dann passiert? Da schnellziehen auch einen angriff beinhaltet kann ich auch mit niedriger ini noch schießen denn man erhält auch wenn die eigene ini durch ist noch freie Handlungen.

 

RAW ist das korrekt. Ich habe mir das noch mal anhand der Adeptenkraft "Schnellziehen" angeschaut und bin zu dem Schluß gelangt, dass es sich hierbei um einen Übersetzungsfehler/Fehler handeln muß:

 

SG s. 204 (SCHNELLZIEHEN)

"Mit dieser Kraft kann der Adept eine größere Vielfalt an Waffen schnell bereitmachen. Jede Waffe, die ordentlich in einem Holster getragen wird (Klingenwaffen, Pistolen, Wurfwaffen), kann schnell gezogen werden. Dazu legt der Adept eine normale Schnellziehen-Probe (SR5, S. 167) ab, deren Schwellenwert (kumulativ mit anderen Senkungen wie z. B. Schnellziehholstern) um 1 gesenkt wird. Mit dieser Kraft gilt das Schnellziehen außerdem als Freie Handlung."

 

Im Normalfall mache ich meine Pistole mit 1 Einfachen Handlung bereit und schieße dann mit 1 weiteren Einfachen Handlung.

 

Beim normalen Schnellziehen kostet mich das Waffe bereit machen 1 Einfache Handlung... aber die 1 Einfache Handlung für das schießen/werfen entfällt.

 

Mit der Adeptenkraft würde man RAW mit 1 Freien Handlung die Waffe bereit machen und ebenfalls ohne 1 weitere Einfache Handlung abschießen.

Macht imho keine großen Probleme, wenn man Freie Handlungen wie dargelegt nicht vor der eigenen, ersten Handlungsphase erlaubt. Ansonsten hätte man tatsächlich einen klassischen Exploit.

Hmm... welcher sogar trotzdem mit Wufwaffen und Abwärtskompatibilität von Handlungen entstehen würde. Wobei Abwärtskompatibilität RAW ja gar nicht gegeben ist.

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Zitat englisches GRW SR5 p. 163:

"A character may take one Free Action during his own

Action Phase or at some later point in the Initiative Pass.

A character may only take a Free Action prior to his first

Action Phase in the Initiative Pass if they are not surprised

(see Surprise, p. 192). Only one Free Action is normally

allowed per Initiative Pass, but multiple Free Actions could

be allowed by the gamemaster if the situation seems rea-

sonable (dropping an object and speaking a phrase)."

 

Also eine Freie Handlung kann tatsächlich genommen werden wann man will, solange man nicht überrascht ist.

Bei Überraschung aber erst nachdem oder während man das erste mal dran ist.

 

MfG SirDrow

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