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Politische Diskussionen sind hier nicht OT


Sir Doudelzaq
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Ich spitze mal bewusst etwas zu: Welcher für die Freiheit und Demokratie entscheidender Punkt erfordert es, die Gesichter von Polizisten ungepixelt mit zu veröffentlichten?

Die Pressefreiheit. Es ist Aufgabe der Presse, zu entscheiden, ob und wer gepixelt wird. Polizisten haben nicht per se das Recht, verpixelt zu werden.

Und überhaupt - ein Fotoapperat verpixelt nicht selbst, das geht nur nachträglich. Bis dahin gibt es immer ein unverpixeltes Bild. Und das kann Grundlage von Maßnahmen gegen den Fotografen sein. Wer weiß denn, ob die das nachträglich verpixeln wollten?

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Hier mal die deutsche Rechtslage dazu:

 

Verpixeln muss, wenn überhaupt nötig, die Redaktion, nicht die Fotografin.

https://mmm.verdi.de/beruf/bverfg-verpixeln-ist-sache-der-redaktion-67359

 

Filmen und Fotografieren von Polizeibeamten ohne Veröffentlichungsabsicht ist grundsätzlich erlaubt. Insbesondere dann, wenn die Beteiligten ihrerseits von der Polizei aufgenommen werden, ist das Aufnehmen von Beamten im Einsatz kein Verstoß gegen das Kunsturheberrechtsgesetz.

https://mmm.verdi.de/beruf/bverfg-verpixeln-ist-sache-der-redaktion-67359

 

Für das Ablichten von Polizeibeamten bei öffentlichen Versammlungen im Freien gelten im Wesentlichen dieselben Ausnahmen des KunstUrhG (§ 23), auch wenn die Beamten in Ausübung ihrer hoheitlichen Pflichten strenggenommen keine Teilnehmenden der Versammlung sind (ebensowenig wie Pressevertreterinnen, Stichwort: Schutzwaffenverbot). Problematisch ist dabei nicht die Aufnahme selbst sondern die Veröffentlichung ohne entsprechende Einwilligung der abgelichteteten Person, sofern nicht eine der gesetzlich geregelten Ausnahmen greift:

https://www.polizei-dein-partner.de/themen/internet-mobil/detailansicht-internet-mobil/artikel/die-polizei-und-das-recht-am-eigenen-bild.html

 

Aufpassen sollte man dagegen bei verdeckten Tonaufnahmen [von nicht öffentlicher Rede], die ja in der Regel auch Teil einer Videoaufnahme sind. Da ist man ganz schnell in einem strafrechtlich relevanten Bereich. Aus diesem Grund werden häufig auch O-Töne bei verdeckten Videoaufnahmen in investigativen Reportagen nachgesprochen, anstatt lediglich die Stimme zu verzerren. Darum: wenn ihr einer kritischen Situation mit dem Handy filmt, dann tut das so deutlich, dass euch niemand unterstellen könnte, ihr würdet heimlich Tonaufnahmen anfertigen. (Korrektur/Präzisierung siehe Kommentar von Darian: https://foren.pegasus.de/foren/topic/29386-politische-diskussionen-sind-hier-nicht-ot/page-190?do=findComment&comment=617414)

https://dejure.org/gesetze/StGB/201.html

https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/strafrecht-oeffentl-recht/tonaufnahme-eines-polizisten-auf-einer-demo_204_484156.html

 

Zeitungsredaktionen entschließen sich trotz Recht auf ihrer Seite in vielen Fällen im Sinne eines "Fair Play" oder "Gentleman Agreement" dazu, Beamte im Einsatz, sofern sie nicht explizit namentlich eine Rolle spielen (etwa eine Pressesprecherin), zu verpixeln. Das weiß ich aus eigener Erfahrung mit lokalen Verlagen aber auch hier gibts eine Erklärung dazu:

https://www.mainpost.de/ueberregional/meinung/leseranwalt/warum-polizeibeamte-von-der-redaktion-unkenntlich-gemacht-wurden-art-8765555

 

In meiner Praxis als Fotograf werde ich regelmäßig von Beamten darauf angesprochen doch bitte keine Portraitaufnahmen von Beamten zu machen und ich beobachte immer wieder auch wie Einsatzkräfte auf filmende oder fotografierende Bürgerinnen einwirken als wäre das, was sie dort tun illegal. Anstelle sie über die Rechtslage aufzuklären wird häufig mit der Beschlagnahme des Mobiltelefons gedroht und sogar eine Löschung vor Ort veranlasst, was letztlich einen Eingriff ins Grundgesetz Artikel 5 darstellt. In einigen Bundesländern ist die Polizei dazu übergegangen nicht das Recht am eigenen Bild als Grundlage ihrer Intervention zu nennen (dafür müssten sie formaljuristisch erst die Veröffentlichungsabsicht nachweisen) sondern die heimliche Tonaufnahme gemäß § 201 StGB, denn hier ist bereits die Aufnahme selbst unter Strafe gestellt.

 

Mir scheint dass Presse- und Medienrecht in der Ausbildung der Polizeibeamten einen zu geringen Stellenwert beigemessen wird. Ein Eindruck, der sich in den letzten Tagen bspw. durch die Einschränkung der Pressefreiheit in Leipzig oder im Dannenröder Forst verstärkt hat.

Edited by fexes
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Aufpassen sollte man dagegen bei verdeckten Tonaufnahmen, die ja in der Regel auch Teil einer Videoaufnahme sind. Da ist man ganz schnell in einem strafrechtlich relevanten Bereich. Aus diesem Grund werden häufig auch O-Töne bei verdeckten Videoaufnahmen in investigativen Reportagen nachgesprochen, anstatt lediglich die Stimme zu verzerren. Darum: wenn ihr einer kritischen Situation mit dem Handy filmt, dann tut das so deutlich, dass euch niemand unterstellen könnte, ihr würdet heimlich Tonaufnahmen anfertigen.

https://dejure.org/gesetze/StGB/201.html

https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/strafrecht-oeffentl-recht/tonaufnahme-eines-polizisten-auf-einer-demo_204_484156.html

 

 

Sehr schöne Zusammenfassung, habe nur eine Korrektur: das "verdeckt" sollte gestrichen werden. Es macht keinen Unterschied ob der oder die Geschädigte(n) mitbekommen, dass er oder sie gefilmt wird/werden oder nicht.

Es geht im Gegenteil darum, ob das Gespräch öffentlich oder eben nicht öffentlich ist.

Filmst du einen Polizeisprecher während eines laufenden Interviews oder einen Beamten der gerade lautstark einen Platzverweis erteilt: alles okay, das ist dann das "öffentliche Wort"

Filmst du einen Polizeibeamten der gerade im Gespräch mit einem anderen Beamten ist darüber wie sie nun taktisch weiter vorgehen: nicht okay, weil "nicht öffentlich"

Dein verlinktes Urteil ist da ein gutes Beispiel. Der Angeklagte hat da ja auch nicht hinterm Berg gehalten mit seiner Aufnahmeabsicht und diese sogar ganz offen den Beamten gegenüber erklärt. War aber trotzdem strafbar.

Edited by Darian
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Technisch würde es wohl kaum Mühe machen, die Gesichter der Polizisten unkenntlich zu machen.

Ich spitze mal bewusst etwas zu: Welcher für die Freiheit und Demokratie entscheidender Punkt erfordert es, die Gesichter von Polizisten ungepixelt mit zu veröffentlichten?

 

Identifizierbare Personen erlauben es erst, "Wiederholungstäter" und Zusammenhänge zu erkennen.

Müssten zum Beispiel die Gesichter von weit bis extrem rechten Multiplikatoren verpixelt werden, weil sie im Nebenjob als Polizist arbeiten oder sogar Chef des Inlandsheimdienstes waren, wären rechte Vernetzungen wesentlich schwieriger zu dokumentieren.

 

 

Ich spitze mal bewusst etwas zu: Welcher für die Freiheit und Demokratie entscheidender Punkt erfordert es, die Gesichter von Polizisten ungepixelt mit zu veröffentlichten?

 

Die Pressefreiheit. Es ist Aufgabe der Presse, zu entscheiden, ob und wer gepixelt wird. Polizisten haben nicht per se das Recht, verpixelt zu werden.

Und überhaupt - ein Fotoapperat verpixelt nicht selbst, das geht nur nachträglich. Bis dahin gibt es immer ein unverpixeltes Bild. Und das kann Grundlage von Maßnahmen gegen den Fotografen sein. Wer weiß denn, ob die das nachträglich verpixeln wollten?

 

Da kann ich nicht zustimmen.

 

Ich ignoriere einfach mal mögliche Abweichungen zwischen der deutschen und französischen Gesetzgebung.

Das Gesetz würde die Recherche nicht behindern. Wie fexes schön erläutert hat, kommen die Einschränkungen beim Filmen/Fotografieren aus bereits bestehenden Gesetzen/Regelungen. Und das Gesetz zielt ja nicht auf die Fotografen sondern auf Veröffentlichungen.

 

Intention der Franzosen ist vermutlich eine Bedrohungslage von Polizisten im Einsatz. Versuch der Einschüchterung von Gegnern durch Veröffentlichungen von Namen, Addressen und Bildern im Internet im Kontext von Feinden der eigenen Bewegung.

 

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Das Gesetz würde die Recherche nicht behindern.

Du hast recht!

 

Trotzdem kann es dann Grundlage für Ermittlungen gegen missliebige Redaktionen sein. Denn es geht ja um die Absicht, jemandem Nachteile zuzufügen, die ist schnell behauptet. Es gibt ja in Deutschland Möglichkeiten, sich gegen Veröffentlichungen zu wehren. Aber die Drohung mit Gefängnisstrafen sorgt für Abschreckung und Selbstzensur.

 

Dass Medien Adressen veröffentlicht hätten, ist mir bisland nicht zu Ohren gekommen.

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Dass Medien Adressen veröffentlicht hätten, ist mir bisland nicht zu Ohren gekommen.

 

Ich meinte damit nicht die Medien sondern diverse rechte Aktivisten (keine Ahnung ob das auch in der linken Szene so vorkommt) die die Daten von zb. Journalisten und Kritikern ins Netz stellen und sie als Feinde brandmarken. Mit der ungeschriebenen Drohung: Wir wissen wer du bist und wo du wohnst ...

 

Vielleicht sehen sich Polizisten in Frankreich immer öfter in ähnlichen Situationen. Aus der Begründung:

 

"Es soll Polizisten schützen, die durch die Veröffentlichung von Fotos, auf denen sie abgebildet sind, gefährdet werden könnten. Wer diese Bilder mit dem Ziel verbreitet, die körperliche oder seelische Unversehrtheit der Polizistinnen und Polizisten zu verletzen, soll mit einer hohen Geldstrafe oder einem Jahr Gefängnis belegt werden."

 

Das zielt also nicht speziell gegen "die Medien" sondern schließt (imho vor allem/gemeint) die oben beschriebene Praxis der neuen Rechten mit ein.

 

 

 Denn es geht ja um die Absicht, jemandem Nachteile zuzufügen, die ist schnell behauptet.

 

Ja. Aber davor muß ja eine Veröffentlichung stehen. Ein ungepixelter Polizist. Ich sehe immer noch nicht, warum eine Redaktion das nicht machen könnte. Also pixeln und dann gäbe es auch keine falschen Behauptungen.

 

 

 

Edited by Corpheus
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Aufpassen sollte man dagegen bei verdeckten Tonaufnahmen, die ja in der Regel auch Teil einer Videoaufnahme sind. Da ist man ganz schnell in einem strafrechtlich relevanten Bereich. Aus diesem Grund werden häufig auch O-Töne bei verdeckten Videoaufnahmen in investigativen Reportagen nachgesprochen, anstatt lediglich die Stimme zu verzerren. Darum: wenn ihr einer kritischen Situation mit dem Handy filmt, dann tut das so deutlich, dass euch niemand unterstellen könnte, ihr würdet heimlich Tonaufnahmen anfertigen.

https://dejure.org/gesetze/StGB/201.html

https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/strafrecht-oeffentl-recht/tonaufnahme-eines-polizisten-auf-einer-demo_204_484156.html

 

 

Sehr schöne Zusammenfassung, habe nur eine Korrektur: das "verdeckt" sollte gestrichen werden. Es macht keinen Unterschied ob der oder die Geschädigte(n) mitbekommen, dass er oder sie gefilmt wird/werden oder nicht.

Es geht im Gegenteil darum, ob das Gespräch öffentlich oder eben nicht öffentlich ist.

Filmst du einen Polizeisprecher während eines laufenden Interviews oder einen Beamten der gerade lautstark einen Platzverweis erteilt: alles okay, das ist dann das "öffentliche Wort"

Filmst du einen Polizeibeamten der gerade im Gespräch mit einem anderen Beamten ist darüber wie sie nun taktisch weiter vorgehen: nicht okay, weil "nicht öffentlich"

Dein verlinktes Urteil ist da ein gutes Beispiel. Der Angeklagte hat da ja auch nicht hinterm Berg gehalten mit seiner Aufnahmeabsicht und diese sogar ganz offen den Beamten gegenüber erklärt. War aber trotzdem strafbar.

 

Danke für deine Korrektur.

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Ich ignoriere einfach mal mögliche Abweichungen zwischen der deutschen und französischen Gesetzgebung.

Das Gesetz würde die Recherche nicht behindern.

Ähm, doch?

Auch wenn sein offizieller Job so viel mit dem üblichen Verständnis eines Polizeibeamten zu tun hat wie sein eigentlicher Arbeitgeber mit dem üblichen Verständnis einer Gewerkschaft, formell ist Rainer Wendt Polizist. Die Veröffentlichung eines Fotos auf dem er zu sehen ist wäre daher unter dem französischen Gesetz ein Risiko. Und es ist ja nicht so, als wären diese Forderungen vollkommen für sich allein in einem sonst bürgerrechtsfreundlichen Klima.

 

 

 

Mir scheint dass Presse- und Medienrecht in der Ausbildung der Polizeibeamten einen zu geringen Stellenwert beigemessen wird.

 

Das klingt so als wäre es einfach nur der Mangel an besserem Wissen...

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Das Gesetz würde die Recherche nicht behindern.

Ähm, doch?

 

... formell ist Rainer Wendt Polizist. Die Veröffentlichung eines Fotos auf dem er zu sehen ist wäre daher unter dem französischen Gesetz ein Risiko.

Hier muss ich widersprechen.

Die Veröffentlichung des Fotos steht am ENDE der Recherche - wenn das Ergebnis feststeht. Die Recherche wird nicht behindert.

 

Und ich sehe es auch kritisch, wenn zb. eine Zeitung das Konterfei eines Polizisten mit einem Bericht über zb. möglichem Fehlverhalten veröffentlicht.

Das geht zum einen auch ohne Foto ... zum anderen entscheiden - Gott sei dank - weder Medien noch der gerechte Volkszorn über Schuld und Unschuld.

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Der Bundestag will wegen der Störaktionen während der gestrigen Beratungen zum Infektionsschutzgesetz strafrechtliche Konsequenzen gegen die beteiligten AfD-Abgeordneten prüfen. Darauf habe sich der Ältestenrat verständigt, meldete die Deutsche Presse-Agentur. Für die Parlamentarierer könnte das die Aufhebung ihrer Immunität und anschließende Ermittlungsverfahren zur Folge haben.

 

http://www.deutschlandfunk.de/stoeraktion-bundestag-will-strafrechtliche-konsequenzen.1939.de.html?drn:news_id=1196302

 

Das wird wohl eine Lachnummer. Die AfDler werden sich rausreden, dass sie nicht damit rechnen konnten, wie sich ihre Gäste verhalten würden.

Die "Gäste" wiederum haben sich auf eigene Verantwortung im Bundestag rumgetrieben. Strafrechtlich vermutlich am Ende nur Ordnungswidrigkeiten.

Was mich aber wirklich schockiert: Die lasche Sicherheit/Überwachung in Berlin ...

AfD - Fraktionsspitze bestraft Abgeordnete wegen Einladung an Störer.

Der Vorstand der AfD-Bundestagsfraktion hat Sanktionen gegen die zwei Abgeordneten beschlossen, auf deren Einladung hin mehrere Störer in die Parlamentsgebäude gelangt waren.

 

http://www.deutschlandfunk.de/afd-fraktionsspitze-bestraft-abgeordnete-wegen-einladung-an.1939.de.html?drn:news_id=1198153

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Und das passiert, wenn man sich auf das Niveau der AfD herab läßt:

 

Thüringen - Staatsanwaltschaft beantragt Aufhebung der Immunität Ramelows wegen Beleidigung eines AfD-Politikers.

 

http://www.deutschlandfunk.de/thueringen-staatsanwaltschaft-beantragt-aufhebung-der.1939.de.html?drn:news_id=1198421

 

So oder so ein Propagandaerfolg der AfD. Entweder der Antrag geht durch - dann heißt es die bösen Linken und ihre politische Kultur. Oder er wird abgelehnt - dann heißt es Verschwörung und die AfD als Opfer der Mainstreamparteien.

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Und ich sehe es auch kritisch, wenn zb. eine Zeitung das Konterfei eines Polizisten mit einem Bericht über zb. möglichem Fehlverhalten veröffentlicht.

Das geht zum einen auch ohne Foto ... zum anderen entscheiden - Gott sei dank - weder Medien noch der gerechte Volkszorn über Schuld und Unschuld.

Also wie bei anderen Verdächtigen, die manchmal unverpixelt gezeigt werden.

Zu entscheiden, ob das ohne Foto geht, ist Sache der Presse und nicht deines Bauchgefühls.

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Die Veröffentlichung des Fotos steht am ENDE der Recherche

Ein Foto kann auch der Anlass einer Recherche sein oder mitten in einer Recherche ein Puzzlestein. Wenn es dieses Foto nicht gibt, bzw. es den Recherchierenden nicht zugänglich ist weil es nicht oder nur zensiert veröffentlicht werden kann, gibt es keine Recherche.

 

Nehmen wir als Beispiel ein Bild von einem Polizisten, der sehr "robust" aber nicht offensichtlich illegal den Weg für eine Nazidemo freimacht. Wenn ein Bild davon veröffentlicht wird mag sich jemand denken "hmm, das Gesicht kenne ich doch auch von dieser Demo". Jemand anderes denkt "warte mal, der Typ steht doch hier bei Quatschdenkern auf der Bühne". Und schon stellt sich heraus, dass das der Herr nicht nur einmalig eventuell ein bisschen überreagiert hat.

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