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Schadenswiderstandsprobe


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Warum sollte man mit Willenskraft einer Kugelprellung widerstehen?

 

Es steht halt im Regelbuch, daß durch die Panzerung der körperliche Schaden zu geistigem Schaden werden kann und ein paar Seiten später steht dann, Willenskraft kommt bei geistigen Schadenswiderstandsproben zum Einsatz.

 

Ich fand das eigentlich auch ganz toll, weil man so einen willenschwachen Kämpfer gut simulieren kann. Der große Troll, der was aufs Maul kriegt und dann umfällt, obwohl er das eigentlich wegstecken könnte. Man nennt das glaube ich auch Glaskinn unter Boxern.

 

Interessant, daß Ihr das anders macht

 

Aber bei Schaden mit einem G nach dem Schadenskode, nehmt Ihr auch Willenskraft, oder nicht?

 

;)

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Willenskraft kommt bei geistigen Schadenswiderstandsproben zum Einsatz.

Wo genau soll das stehen?

 

Bei mir steht im englischen SR4A...

Damage Resistance Tests

Unless otherwise noted, a character rolls Body + armor to resist damage. In some cases another attribute may be called for; Willpower is often used in place of Body, for example, against certain Stun damage attacks.

D.h. bei manchen Arten von Schaden kann man Willskraft die Konstitution ersetzen lassen, aber in der Regel ist und bleibt es Konstitution.

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Damage Resistance Tests

Unless otherwise noted, a character rolls Body + armor to resist damage. In some cases another attribute may be called for; Willpower is often used in place of Body, for example, against certain Stun damage attacks.

Soweit ich certain verstehe, hat es nicht nur die Bedeutung von einigen sondern auch von bestimmten Schadensarten.

Und "certain" heißt dann, dort wo G hinter dem Grundschaden steht? Also auch beim Boxen oder bei Totschlägern?

 

Wenn sich das an einem kleinen Wort für eine Person aufhängt, dann bleibe ich bei der Regel, einfach den Schaden zu trennen und zu jeder Schadensart das entsprechende Attribut zu nehmen, so wie es auch in der Kampfzusammenfassung beim Schadenswiderstand steht, das Attribut und nicht Konstitution.

 

;)

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Dieses Kapitel und auch der Satz bezieht sich auf den Kampf und nicht auf die Magie. Schadenswiderstand ist doch auch ein Begriff aus dem Kampf und nicht aus der Magie, wo es hauptsächlich um generellen "Widerstand" des Zieles oder Objektes geht.

Warum sollte man dann bei der Zusammenfassung im Kampf das Wort Attribut statt Konstitution verwenden, wenn es eh keine Relevanz hat?

Und warum sollte sonst geistiger Schaden über Willenskraft heilen anstatt über Konstitution?

 

Ich sehe einfach nur, daß das Regelwerk zwar zwischen geistigem und körperlichen Schaden unterscheidet, aber nicht nur "einige" Willenskraftproben.

Auch beim Elektrizitätsschaden wird nur von geistigem Schaden geredet, das Wissen über die Probe wird vorausgesetzt.

Welche Probe wenn nicht die gegen Elektrizitätsschaden sollte wohl mit dieser Ausnahme gemeint sein, wenn es eine sein sollte?

Also entweder es gilt für jeden geistigen Schaden oder für garkeinen. Letzteres würde der Formulierung wiedersprechen.

 

Ich halte es tatsächlich für eine auslegbare Regel, die von der Angriffs- oder der Schadensart abhängig ist und somit ziemlich frei und der Situation angemessen ausgelegt werden kann.

 

;)

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Okay, schauen wir einfach mal nach, ob das deutsche GRW hilft.

 

Wenn nicht anders angegeben, würfelt ein Charakter auf Konstitution + Panzerung, um Schaden zu wiederstehen. In einigen Fällen können andere Attribute zum Einsatz kommen. - Willenkraft wird beispielsweise bei einigen Angriffen, die Geistigen Schaden verursachen, anstelle von Konstitution benutzt.

 

Ich lese hier bei einigen und nicht bei allen. Außerdem mußt du mir noch erklären, warum ein Betäubungsblitz nichts mit 'Kampf' zutun hat, auch wenn das für die eigentliche Frage eigentlich zweitrangig ist.

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Okay, schauen wir einfach mal nach, ob das deutsche GRW hilft.

 

Wenn nicht anders angegeben, würfelt ein Charakter auf Konstitution + Panzerung, um Schaden zu wiederstehen. In einigen Fällen können andere Attribute zum Einsatz kommen. - Willenkraft wird beispielsweise bei einigen Angriffen, die Geistigen Schaden verursachen, anstelle von Konstitution benutzt.

 

Ich lese hier bei einigen und nicht bei allen. Außerdem mußt du mir noch erklären, warum ein Betäubungsblitz nichts mit 'Kampf' zutun hat, auch wenn das für die eigentliche Frage eigentlich zweitrangig ist.

 

Die indirekten Zauber sind eventuell eine Ausnahme, da sie wie Fernkampfangriffe behandelt werden, steht so aber auch im Regelwerk.

 

Wie schon gesagt, soll das glaube ich dem SL überlassen bleiben.

 

Wenn ein Tier, auch ein großes Tier mit vielleicht sogar erheblicher Konstitution geschlagen wird, dann läuft es weg. Das ist geistiger Schaden. Es hat Angst und verkrümelt sich; auch wenn es keinen "richtigen" bzw. körperlichen Schaden erlitten hat. Sicherlich flieht das Tier erstrecht bei körperlichen Verletzungen, auch wenn es ein Elefant ist.

 

Der Konstiwurf gilt ja eigentlich nur für die Verfassung des Körpers, nicht die des Geistes. Wenn man so will, müßte man eigentlich bei jeder Schadenswiderstandsprobe Willenskraft mitwürfeln, um die Psyche des Opfers mit einzubeziehen. Da das zuviel ARbeit bedeuten würde, hat man darauf verzichtet und würfelt nur bei "kleineren" Schäden auf Willenskraft.

 

Das haben manche als Regelschwäche ausgelegt und manche Spieler nutzen das aus, indem sie Willenskraft nicht mehr entwickeln.

Ursprünglich sind die beiden Sachen jedoch unmittelbar verknüpft, wenn man mal an eine eigene "kleine" Verletzung zurückdenkt.

Wer kämpft noch weiter mit einem gebrochenem Finger oder einem verstauchtem Fuß?

 

Also eigentlich müßte man immer Willenskraft würfeln. Man verzichtet jedoch wegen des Aufwandes darauf.

 

;)

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Wie schon gesagt, soll das glaube ich dem SL überlassen bleiben.

 

Was du glaubst und was in dem Regelwek steht sind zwei verschiedene Dinge, aber ich will dir deine Hausregeln sicher nicht verbieten.

 

Wenn ein Tier, auch ein großes Tier, mit erheblicher Konstitution geschlagen wird, dann läuft es weg. Das ist geistiger Schaden. Es hat Angst und verkrümelt sich. Auch wenn es keinen richtigen Schaden erlitten hat. Auch bei einer richtigen Verletzung kann das passieren..

 

Okay, ich schlage vor, du verpaßt einem Kodiak Bären mal einen Tritt und dann schauen wir mal, ob er wirklich abhaut. Nichts ist gefährlicher, als ein gereiztes oder verletztes Tier. (Und der Mensch ist letztlich auch nur ein ziemlich clevers Tier.)

 

Der Konstiwurf gilt ja eigentlich nur für die Verfassung des Körpers, nicht die des Geistes. Wenn man so will, müßte man eigentlich bei jeder Schadenswiderstandsprobe Willenskraft mitwürfeln, um die Psyche des Opfers mit einzubeziehen. Da das zuviel ARbeit bedeuten würde, hat man darauf verzichtet und würfelt nur bei "kleineren" Schäden auf Willenskraft.

 

Ich glaube, du hast ein anderes Regelwerk als ich. ;)

 

Wer kämpft noch weiter mit einem gebrochenem Finger oder einem verstauchtem Fuß?

 

Für solche Situationen hat der menschliche Körper Adrenalin und körpereigene Opiate entwickelt. Solche Verletzungen nimmt man in der Situation garnicht wahr. Falls du die Olympischen Spiele verfolgt hast, hast du ja evtl. von der Langläuferin gehört, die mit drei gebrochenen Rippen die Bronzemedalie gewonnen hat.

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Hoi.

 

Ich muss sagen, dass ich diese Regelung, geistigem Schaden würde mit Willenskraft + Panzerung widerstanden, bisher auch nicht kannte und nach eigenem Studium der zitierten Textstellen sehe ich auch nachwievor keinen hinreichenden Hinweis auf die Notwendigkeit einer Änderung der mir bisher bekannten Regelung, nämlich grundsätzlich Kon + Panzerung zu würfeln, es sei denn es ist explizit anders angegeben (z. B. bei bestimmten Zaubersprüchen).

 

Die Argumentation, geistiger Schaden wäre mit der Angst eines Tiers gleichzusetzen, halte ich nicht für schlüssig. Wenn ein Tier, oder auch ein Mensch, durch geistigen Schaden bewusstlos wird, was wäre dann mit ihm nach dieser Argumentation passiert? Vor Angst paralysiert? Vor Angst bewusstlos geworden? Klingt für mich irgendwie nicht schlüssig.

 

Ich denke, dass auch das Regelwerk deiner Argumentation in weiten Teilen widerspricht:

 

Geistiger Schaden - Prellungen, Muskelerschöpfung, und so weiter - wird von Fäusten, Tritten, stumpfen Waffen, Betäubungsgeschossen und magischem Entzug hervorgerufen. [...] Geistiger Schaden heilt schnell, aber die unmittelbaren Auswirkungen können genauso tödlich sein wie bei körperlichem Schaden.

 

Geistiger Schaden lässt sich also durchaus auf körperliche und nicht auf geistige Verletzungen zurückzuführen. Dementsprechend ist es auch nachvollziehbar, dass ihm mit Konstitution widerstanden wird.

 

Aber ich möchte dir natürlich, genauso wie Doc-Byte, nicht deine Hausregeln verbieten, sondern lediglich die von Doc-Byte geäußerte Meinung untermauern.

 

LG

 

Thunder

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so nachdem ihr mich hier völlig verwirrt habt bin ich nochmal durchgegangen wie wir das machen und ich gebe doc_Byte und Ultra Violet recht.

 

auch wenn ich die regel nun tatsächlich auch als seltsam erachte haben wir bei tasern auch mit konsti und halber stoß wiederstanden der schade wurde aber geistig. ebenso bei schlägereien. es ist zwar seltsam aber ok so sind eindeutig die regeln... und das meine ich auch schon seit der 2ten edition.

 

zauber stellen da eine ausnahme da die haben aber dann auch die ausnahme mit der panzerungsumgehung also kann man sie hier finde ich nicht wirklich anführen....

 

ich kenne es nicht anders als konsti + jeweilige panzerung..

 

verdammt verwirrt mich dochnicht :-(

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Zu dem hat ja Willenskraft auch andere Rollen im Kampf und Schaden, zum Einen wird der Geistige Schadensmonitor ja auf Basis der Willenskraft berechnet, zum Anderen muss jemand der zu Boden geht erstmal eine Willenskraftprobe bestehen um wieder auf zu stehen. Also hat die Willenskraft automatisch etwas damit zu tun ob und wie lange jemand kämpft. Und wenn es um Geistigen Schaden geht spielt die Willenskraft auch beim Heilen noch eine Rolle.

Ich persönlich finde die Verteilung der Aufgaben für die einzelnen Attribute gut so wie sie ist.

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