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Frank Heller

Cthulhu Moderator
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Everything posted by Frank Heller

  1. Die Core Books sind bei Cthulhu immer verfügbar und werden wenn nötig nachgedruckt oder neu aufgelegt. Alle anderen Bände werden seit einigen Jahren so aufgelegt, dass sie verlagsseitig spätestens nach 2-3 Jahren ausverkauft sind. Das bedeutet, dass ein Späteinsteiger auf dem Sammlermarkt suchen muss, aber das ist bei anderen Rollenspielen nicht anders.
  2. ?ltere Zeichen wirken nicht gegen die Gro?e Rasse. Bannzauber gegen die Gro?e Rasse müsstest Du bei Bedarf selbst erfinden. Auch zum Thema Exorzismus müsstest Du selbst kreativ tätig werden, ich habe keine Publikation in Erinnerung, wo das vorgekommen wäre. Denkbar wäre dies aber bestimmt. Und der Gro?en Rasse ist ja bereits maximaler Schaden zugefügt worden, durch die Flugkraken. Ihre Städte sind ja inzwischen zerstört und die Gro?e Rasse hat sich, wie in "Bleicher Mond" zu lesen, weit in die Zukunft in die Körper einer Käferrasse begeben. Ich finde die Pläne der Gro?en Rasse, soweit Menschen davon betroffen sind, auch eher harmlos. Sie sind ja nur Forscher, die sich für Forschungszwecke mal einen menschlichen Körper ausborgen, nur von einzelnen wenigen Individuen und auch nur auf Zeit. Das ist für den Betreffenden natürlich sehr unangenehm, aber es ist nichts, was die Menschheit in ihrer Gesamtheit bedrohen würde.
  3. Dann haben wir wohl eine neue Location. Ich habe das erste Posting im Thread entsprechend geändert. Hier auch nochmal: Tiergartenquelle, Bachstr., 10555 Berlin, im S-Bahnbogen direkt neben dem Ausgang des S-Bahnhofs Tiergarten Richtung Siegmunds Hof um 19.00 Uhr am 1. Mittwoch jeden Monats Ich werde zusehen, dass ich beim nächsten Mal dabei bin, und einen Tisch reservieren.
  4. ist bei mir heute angekommen und sieht super aus mein Gru?wort im Buch wurde leicht gekürzt, hier die vollständige Fassung: Ende der 1990er gab es im Internet einige liebevoll gemachte Fanseiten in deutscher Sprache zum Cthulhu-Rollenspiel und lovecraftschen Dingen, Webseiten, die heute entweder gar nicht mehr existieren oder nur noch als nicht mehr gepflegte Konserve, wie den legendären "Arkham Chronicle". In diese Riege gehörte auch "Nyarlathotep.de", eine Seite, die mich optisch ganz besonders ansprach, und zwar derart, dass ich den Bildhintergrund dieser Webseite eine ganze Weile lang als Desktophintergrund verwendet habe. Gestalter und Betreiber dieser Seite war niemand anderes als Manfred Escher, in meinen Augen damals bereits ein besonders talentierter Künstler, der genau meinen Geschmack traf, was die Optik in Sachen Cthulhu anging. Als 2001 mit "Cthuloide Welten" das offizielle Cthulhu-Magazin ins Leben gerufen wurde, dessen Chefredakteur ich zu sein die Ehre und das Vergnügen hatte, war es nur folgerichtig, dass Manfred Escher das Coverdesign und das Design einiger Innenelemente übernahm. Für mich ist der "braune Balken", welcher die ersten Ausgaben der Cthuloide Welten zierte, immer noch eines der schönsten Designelemente, das er erschaffen hat. Ich war ein wenig traurig, als Manfred Escher diesen Balken irgendwann weggelassen und das Design geändert hat - aber wie so oft hat Manfred Escher, ganz der Künstler, der genau wei?, was er will, sich hier durchgesetzt. Der Kontakt zu Manfred Escher war von Anfang an mehr als nur eine normale Arbeitsbeziehung. Wir telefonierten relativ häufig, und es entstand bald eine Freundschaft, die durch persönliche Treffen und gegenseitige Besuche, die meist nicht einmal cthuloiden Zwecken dienten, über die Jahre noch weiter vertieft wurde. Man muss wissen, dass Manfred Escher nicht nur sein Handwerk meisterhaft versteht, sondern überdies ein Künstler ist. Er setzt nicht nur Vorstellungen um, die an ihn herangetragen werden, sondern entwickelt kreativ ganz eigene Cover und Designs und lässt nicht locker, bis er einen Coverentwurf vorlegen kann, der seinem eigenen hohen künstlerischen Anspruch genügt. Insoweit lagen wir immer auf einer Wellenlänge, da ich selbst an meine eigene Arbeit, aber auch an die von anderen, immer hohe Ansprüche gestellt habe und Manfred Escher diese sogar normalerweise noch übertroffen und mich immer wieder in Ehrfurcht versetzt hat. Als 2003 die Neuauflage des Cthulhu-Regelwerkes anstand, sollte eigentlich der bis dahin "amtierende" Covergestalter ein neues Coverkonzept vorlegen. Manfred Escher nutzte diese Chance und legte - ohne Auftrag und auf eigenes Risiko, für den Abfalleimer gearbeitet zu haben - ein eigenes Coverkonzept vor, mit einem Design, das die Konkurrenz deutlich in den Schatten stellte. Es war keine Frage, dass Pegasus Spiele dieses Design sofort übernahm. Ab diesem Zeitpunkt war Manfred Escher Designer der gesamten Cthulhu-Spielelinie. Und nicht nur das, sozusagen nebenbei entwickelte er für Pegasus Spiele auch noch ein Corporate Design, das in seinen wesentlichen Zügen noch heute verwendet wird. Mittlerweile gibt es auch andere Designer, die für das Cthulhu-Rollenspiel beauftragt werden, aber geprägt hat das Gesicht der Reihe doch niemand anderes als Manfred Escher, den man daher getrost als "Cthulhus Designer" bezeichnen kann. Für mich gehören die Cover von Manfred Escher zu dem Schönsten und Atmosphärischstem, was im Rollenspielbereich zu finden ist. Seine Kollagen und Bearbeitungen fügen sich zu ästhetischem Hochgenuss zusammen, und die Farbgebung ist immer treffsicher und unterstützt die Bildatmosphäre. Es war mir eine Freude und ein Privileg, jeweils der Erste zu sein, der seine neuen Kreationen zu Gesicht bekam, und ich nutze viele noch heute als Bildschirmhintergrund und kann mich kaum daran satt sehen. Daher war ich begeistert, als Manfred Escher mir den vorliegenden Katalog ankündigte. All seine Werke versammelt - für mich ein Hochgenuss, versü?t noch durch zahlreiche unveröffentlichte Alternativcoverentwürfe, die ich teilweise selbst auch noch nie zuvor gesehen hatte. Ich freue mich, dass ich das Vorwort zu dieser Sammlung verfassen darf. Diese stellt auch für mich einen ganz besonderen Rückblick dar, nämlich auf einen über 10-jährigen sehr erfolgreichen Weg, den Manfred Escher und ich zusammen mit vielen anderen Cthulhu-Mitarbeitern gegangen sind. Dieser gemeinsame Weg ist nun leider an seinem Ende angekommen, denn "Cthuloide Welten" wurde nach 21 Ausgaben im Herbst 2011 eingestellt, ich habe das Amt des Cthulhu-Chefredakteurs abgegeben, und Manfred Escher hat seine Arbeit als Cthulhu-Coverdesigner beendet. Manfred Escher ist aber nicht arbeitslos, denn sein Talent wurde auch jenseits des Rollenspielbereiches erkannt - er ist u.a. Hausdesigner bei Libri.de. Ich bin jedoch sicher, dass er die Zeit als Cthulhus Designer immer an einem besonderen Platz in seinem Herzen tragen und nie vergessen wird. Und nun: Viel Spa? mit den gesammelten Werken von Manfred Escher! Mit cthuloiden Grü?en Frank Heller Chefredakteur Cthulhu / Cthuloide Welten 2001 - 2011
  5. Da die Tiergartenquelle direkt an der Stadtbahn liegt, könnte ich in diesem Fall wahrscheinlich sogar nach dem Wegzug aus Berlin ab und zu teilnehmen, weil unsere dann relevante Regionalbahnlinie direkt mit der Stadtbahn connected. Will sagen: die Anreisedauer hält sich noch im Rahmen.
  6. Zum Unterschied 2. zu 3. Edition findet sich folgender Text in der 3. Edition: "?nderungen zur Vorauflage 1. Neuer Artikel Neu eingefügt wurde ein Artikel von Marcus Johanus über die Möglichkeit, das Cthulhu-Rollenspiel mit ganz unterschiedlichen Spielstilen zu spielen. Soll es eher realistisch oder eher pulpig zugehen, und welche Regelmechanismen kommen dann zur Anwendung? Dies und mehr wird in diesem Artikel näher beleuchtet. 2. Erweiterte Artikel Erweitert wurde der Abschnitt über die Möglichkeit, Cthulhu in anderen Settings als den 1920ern zu spielen. Hier wurde ein Text über das äMittelalterô-Setting eingefügt. Ebenfalls erweitert wurde der Abschnitt über bisher erschienene Cthulhu-Publikationen mit einer jeweiligen ?bersicht, worum es dort geht und wie der Schwierigkeitsgrad anzusiedeln ist. Bis in das Jahr 2011 fortgeführt wurden au?erdem die Zeitleisten. 3. Abenteuer Zwei neue Abenteuer sind hinzugekommen, dafür sind zwei in der Vorauflage enthaltene Abenteuer herausgenommen worden. Nicht mehr dabei sind die Abenteuer äKerkerweltenô und äBlues für Marnieô. Die zwei neuen Abenteuer betreffen die Cthulhu-Settings Now (Gegenwart) und 1920er in Arkham. In "Sie haben Ihr Ziel erreicht" werden die Charaktere von ihrem Navi an einen Ort geleitet, an den sie gar nicht wollten; und in "Wort der Macht" erschüttert eine Serie von Ritualmorden die Stadt Arkham - auch die Charaktere geraten in das Fadenkreuz des Mörders. 4. Errata Natürlich wurden alle Errata der Vorauflage berücksichtigt."
  7. Wie wäre es mit der Tiergartenquelle? http://farm6.static.flickr.com/5081/5253304767_a98e106ec5.jpg Die Gaststätte liegt direkt in den S-Bahn-Bögen der Stadtbahn am S-Bahnhof Tiergarten, wirklich nur wenige Schritte vom S-Bahnausgang entfernt. Das Publikum ist überwiegend studentisch (-> in der Nähe ist ein Viertel mit Studentenwohnheimen), die Atmosphäre rustikal, die Preise moderat und die Portionen gro?. Vor allem gibt es hier Bier aus der Privatbrauerei Lemke, das zum besten gehört, was ich je hatte. Die Gaststätte ist immer extrem gut besucht, wir müssten für den Stammtisch jeweils einen Tisch reservieren, sonst wird das nichts. Im Sommer gibt es au?erdem gegenüber der Gaststätte einen Biergarten, wo man drau?en sitzen kann.
  8. Mir ist der Tag egal; noch voraussichtlich bis April kann ich wegen meines Beines eh nicht zum Stammtisch, und ab Juli wohne ich dann zu weit weg, da bin ich dann gar nicht mehr oder nur noch im Ausnahmefall dabei. Bis dahin wäre mir der Tag wie gesagt egal.
  9. Was es so alles gibt bzw. gegeben hat... http://www.wired.com/table_of_malcontents/2007/05/cthulhu_cthursd_10/ http://www.wired.com/images_blogs/photos/uncategorized/2007/05/31/picture_14.jpg
  10. Stimmt. Aber wenn die Leute dann nicht mehr anfangen, haben sie auch nicht mehr für die Sache gebrannt und es war nur ein konsequenter Schritt. Na, ich wei? nicht. Manchmal gibt es Sachen, die man wirklich mag, aber von denen man irgendwann zuviel zu haben glaubt. Wenn man dann plant, sie irgendwann in der Zukunft wieder aufzugreifen, empfiehlt sich, sich trotzdem, vielleicht in reduziertem Umfang, damit zu beschäftigen - beispielsweise durch blo?e Lektüre von Begleitliteratur, man muss ja nicht aktiv spielen. Sonst ist man irgendwann völlig raus und findet nicht mehr den Antrieb, wieder damit anzufangen. Habe ich schon häufiger beobachtet. Wer eine Sache gar nicht mehr weiterführen möchte, klar, der kann es auch ganz sein lassen.
  11. Ich finde Pausen immer "gefährlich", weil ich schon oft erlebt habe, dass die Leute dann nie wieder angefangen haben. Lust auf eine bestimmte Sache hat man doch vor allem, wenn man sich mit ihr beschäftigt.
  12. Bei mir hat immer geholfen, das Setting zu wechseln. Keine Lust mehr auf 1920er USA? Dann halt mal ne Weile Gaslight. Keine Lust mehr? Dann halt mal Delta Green - etc.
  13. Frank Heller

    Juristische Frage

    Es tut mir ja leid, dass ich als Praktiker nicht Deiner Meinung bin. Die Argumente wurden alle schon genannt, ich würde mich nur wiederholen. Wenn das schon dazu führt, dass Du erregt wirst, sehe ich nicht, dass es weiterführt, mit Dir zu diskutieren. Ich muss auch nicht Dich von irgendetwas überzeugen, es geht hier um Hilfestellungen für comatthoes. Wenn die Dinge in Deiner Realität anders laufen, dann habe ich damit kein Problem.
  14. Frank Heller

    Juristische Frage

    Das Festhalten über ein, zwei Tage in einem Keller schafft auch im 2-Personen-Verhältnis, in dem bei diesem Delikt eine restriktive Auslegung geboten ist, eine so hinreichend gesicherte Bemächtigungslage, dass dieses Tatbestandsmerkmal erfüllt ist. Hier muss man, weil man nicht wei?, welche Drohungen genau geäu?ert wurden, aus dem äu?eren Geschehen auf die Drohung schlie?en. Hier dürften die Verletzungen, selbst wenn sie schweigend vorgenommen wurden, geeignet gewesen sein, um als Drohung mit dem Tod oder einer schweren Körperverletzung aufgefasst zu werden. Au?erdem dauerte die Freiheitsentziehung nur deshalb "nur" 2 Tage, weil die Polizei das Opfer befreite. Daher dürfte auch die Drohung mit einer Freiheitsentziehung von unbestimmter Dauer und damit auch mehr als einer Woche im Raum gestanden haben. Hier ist es die Nötigung zu einer Duldung, nämlich die Erduldung der Verletzungshandlungen. Alles in allem sieht es durchaus so aus, als ob dieses Delikt durchgehen dürfte. Es wurde ja auch genau für solche Fälle geschaffen, denn die "Einzeldelikte" Nötigung, Freiheitsberaubung und Körperverletzung sehen eher geringe Strafen vor, die dem Gesamtunrecht (Entführung, Folterung über Tage hinweg) nicht hinreichend Rechnung tragen.
  15. Frank Heller

    Juristische Frage

    Ich schrieb ja schon, dass das einschlägige Delikt hier in einem erpresserischen Menschenraub oder eher in einer Geiselnahme liegen dürfte: Mindeststrafe 5 Jahre! "Wer einen Menschen entführt oder sich eines Menschen bemächtigt, um ihn oder einen Dritten durch die Drohung mit dem Tod oder einer schweren Körperverletzung (º 226) des Opfers oder mit dessen Freiheitsentziehung von über einer Woche Dauer zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu nötigen, oder wer die von ihm durch eine solche Handlung geschaffene Lage eines Menschen zu einer solchen Nötigung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft." Bei dem Delikt kommt eine Bewährungsstrafe nicht mehr in Betracht, und auch eine Haftentlassung wohl eher nicht.
  16. Frank Heller

    Juristische Frage

    Zu keinem Zeitpunkt hat hier comatthoes angegeben, dass die Durchsuchung ohne Durchsuchungsbeschluss erfolgt sei. Das hast Du selbst als Behauptung aufgestellt. Bei Gefahr im Verzug darf au?erdem die Polizei auch selbst die Durchsuchung anordnen. Hinzu kommt, dass sie auch nach Gefahrenabwehrrecht Räumlichkeiten bei Gefahr im Verzug betreten darf. Nach allem, was wir an Informationen von comatthoes über den Fall wissen, spricht nichts für eine rechtswidrige Durchsuchung - aber selbst, wenn man unterstellen wollte, dass eine solche vorläge, führt das nicht unbedingt zu einem Beweisverwertungsverbot. Hier ist die Figur des hypothetischen Ersatzeingriffs zu beachten: Wenn die Durchsuchung auch rechtmä?ig hätte sein können, wenn also ein Richter einen Durchsuchungsbeschluss erlassen hätte, wenn er die Fakten gekannt hätte, sind aufgefundene Beweise trotz fehlender Durchsuchungsanordnung verwertbar. Meine Sicht ist nicht allein die eines Staatsanwalts, ich wei? auch, wie Richter denken, weil ich selbst schon als Strafrichter tätig war. Wenn schon der Verdächtige nicht selbst etwas vor Gericht sagt, sollte wenigstens sein Verteidiger für ihn sprechen und eine Möglichkeit anbieten, wie sich das alles abgespielt haben könnte. Er muss schlie?lich Zweifel an der Schuld seines Mandanten säen, die aufgrund der sonstigen Beweise zunächst erst einmal auf der Hand liegt.
  17. Frank Heller

    Juristische Frage

    Schweigen ist die schlechteste Verteidigung. Das ist ganz einfache Psychologie. Wenn vor mir als Richter da einer sitzt, von dem ich wei?, dass er die Frau schonmal angegriffen hat, und in dessen Keller die Frau tagelang festgehalten wurde, und dabei wurde sie auch noch mit Werkzeugen des Verdächtigen verletzt, und sie ist so durch den Wind, dass die was von einem Kopflosen erzählt, der sie malträtiert hat, und der Verdächtige sagt dazu - rein gar nichts! - dann setzt sich bei mir doch eher der Verdacht fest, dass derjenige deshalb nichts sagt, weil er nicht die Wahrheit sagen kann, ohne sich ans Messer zu liefern. Klar, das Schweigen ist kein Schuldbeweis, aber wenn die Tat auch durch die Indizien nachweisbar ist und der Verdächtige sich vor Gericht so verhält, dass ich den Eindruck bekommen muss, dass er zu Recht dort sitzt, wird die Verurteilung umso wahrscheinlicher. Abwendbar ist sie nach wie vor nur durch eine gute Geschichte, die all das erklärt. Und die würde ich wirklich gerne mal hören, denn nach den Ergänzungen von comatthoes zum Sachverhalt wüsste ich nicht, wie die aussehen könnte, um hier noch rauszukommen.
  18. Frank Heller

    Juristische Frage

    Du übersiehst den erpresserischen Menschenraub / bzw. eher die Geiselnahme mit einer Mindestfreiheitsstrafe von 5 Jahren. Wenn am Werkzeug Blut ist, wurde es aber offensichtlich mit den Wunden in Kontakt gebracht. Dafür gibt er mitgeteilte Sachverhalt aber nichts her, davon war nicht die Rede. Wieso versichert er dies "glaubhaft"? Wie hat er denn die Richtigkeit seiner Behauptungen glaubhaft gemacht? Habe ich nichts von im Sachverhalt gelesen. Da die Frau behauptet, der Täter habe keinen Kopf gehabt, muss sie offenbar völlig weggetreten und umnachtet gewesen sein und hat _überhaupt keine_ Wahrnehmungen gemacht, auf die etwas zu geben wäre. Klar wei? ich, dass hier wohl Y'Golonac hintersteckt, aber mal aus Sicht von jemandem, der nichts vom Mythos wei?. So funktioniert Strafrecht in der Praxis aber nicht. Man muss nicht mit mathematischer Gewissheit eine Tat nachweisen, sondern es reicht, dass keine vernünftigen Zweifel an der Täterschaft verbleiben. Und wenn hier im Keller eines Mannes, der diese Frau bereits einmal angegriffen hat, diese Frau entführt, verletzt und verwirrt aufgefunden wird, und auch noch Werkzeuge herumliegen, die offenbar irgendwie mit diesen Verletzungen in Verbindung stehen und die seine Fingerabdrücke aufweisen, dann muss da aber wirklich eine plausible Alternative angeboten werden, wie das alles zu erklären ist, sonst muss der Verdächtige auch mit einer Verurteilung rechnen. Wie wahrscheinlich ist bitte, dass ein unbekannter Dritter, mit dem der Verdächtige nichts zu tun hat, die Frau, die er schonmal angegriffen hat, ohne sein Wissen in seinen Keller schleppt und dort malträtiert? Mit einer Anklage ist allemal zu rechnen, dafür reicht ein hinreichender Tatverdacht, d.h. 51% Verurteilungswahrscheinlichkeit. Es ist nicht Aufgabe des Anklägers und auch nicht des Gerichts, alle möglichen alternativen Sachverhalte zusammenzufantasieren und sich ggfs. sogar fernliegende Tatabläufe auszudenken, die die Beweismittel in anderem Licht erklären könnten. Hierfür ist der Verteidiger zuständig, der hier sicherlich gut beraten ist, eine halbwegs plausible Alternative zu präsentieren, die zumindest Zweifel an der Schuld weckt.
  19. Frank Heller

    Juristische Frage

    Deep One, bist Du von Beruf Strafverteidiger? Klar wäre eine Einlassung denkbar, die vielleicht am Ende eine Verurteilung verhindern könnte, aber die muss halt erstmal kommen. Und dann braucht man noch Glück mit einem Gericht, das die nötigen Zweifel an der Schuld hat. Nach Sachlage würde ich als Staatsanwalt in jedem Fall Anklage erheben. Es wurden schon Leute mit weniger an Beweisen verurteilt. Ich erinnere mich an einen Rumänen, der 10 Jahre nach einem Raubüberfall auf eine Videothek in Berlin nur aufgrund eines Beweismittels verurteilt wurde: Einer der Täter hatte am Tatort eine Geldbörse verloren, in der einige Zettel waren, und auf einem davon ein Fingerabdruck des Angeklagten. Au?erdem konnte durch Hotelbuchungen nachgewiesen werden, dass der Angeklagte sich am Tattag in der Stadt aufhielt. Der Angeklagte behauptete, er habe seine Geldbörse in der Stadt verloren, der Täter des ?berfalls müsse sie wohl gefunden und dann beim ?berfall verloren haben. Das Gericht hielt das für eine Ausrede und verurteilte den Mann zu 6 Jahren.
  20. Frank Heller

    Juristische Frage

    Kaution gibt es in den USA. Hier ist so etwas zwar teilweise auch möglich, aber unüblich.
  21. Frank Heller

    Juristische Frage

    Naja, dann melde ich mich mal als "Spezialist". Anklage wird erhoben, wenn nach dem Abschluss der Ermittlungen ein hinreichender Tatverdacht vorliegt. Hinreichender Tatverdacht liegt vor, wenn eine Verurteilung wahrscheinlicher als ein Freispruch ist. Hier spricht vieles für eine Täterschaft: Das Opfer wird in dem Haus des Verdächtigen gefunden, das Blut des Opfers befindet sich an Werkzeugen mit den Fingerabdrücken des Verdächtigen. Der Verdächtige müsste jetzt schon eine wirklich gute Erklärung bieten, warum das Opfer in seinem Keller war und wie seine Fingerabdrücke auf die blutigen Werkzeuge kommen, ohne dass er irgendetwas mit der Tat zu tun hat. Au?erdem kannten sich der Verdächtige und das Opfer und der Verdächtige hat auch in der Vergangenheit schon Gewalt gegen das Opfer eingesetzt, so dass man ihm diese Tat hier zutrauen würde. Offensichtlich hatte der Verdächtige noch einen bisher unbekannten Tatgenossen, der die Bisse zugefügt hat. Das wirre Gerede des Opfers über einen Täter ohne Kopf kann man als falsche Wahrnehmung abtun, das ist nichts, was gegen die Täterschaft des Verdächtigen sprechen würde. Unterm Strich: in jedem Fall Anklageerhebung. Auch die Untersuchungshaft wird voraussichtlich fortdauern. Dringender Tatverdacht ist gegeben; und ein Haftgrund wird sicherlich auch vorliegen (Fluchtgefahr wg. hoher Straferwartung und ggfs. Wiederholungsgefahr)
  22. Naja, Yörn Buttelmann (Moshe Doc Shirmon) hat ja mehrfach darauf hingewiesen, dass er durchaus bereit gewesen wäre, die CW als Chefredakteur für lau weiterzuführen. Doch, das ist ganz einfach zu erklären. Die einzelnen Bände der Kampagne haben sich unterschiedlich oft verkauft - das ist bei sämtlichen Kampagnen zu beobachten. Den ersten Band kaufen mehr Leute als die späteren, die dann sozusagen gestaffelt nach Erscheinungsdatum weniger gekauft werden. Der letzte wird also am wenigsten gekauft. Es ist für einen Verlag überhaupt nicht zu kalkulieren, wieviel weniger genau sie gekauft werden. Beim Orient-Express wurden die Bände, um das auszugleichen, sogar nochmal nachgedruckt - und dabei hat man sich ganz einfach bei einem Band verschätzt und er ist jetzt als einziger noch zu haben, während alle anderen weg sind. Aber die Zahl der Restexemplare ist nicht mehr besonders gro?, man hat sich also nicht krass verschätzt.
  23. Als Print-Publikation ist ein reiner Abenteuerband wohl eher nicht zu erwarten. Aber als PDF-Only könnte so etwas durchaus eine Chance haben.
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