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Synapscape

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  1. Was super hilft, ist das Lesen von Erich Kästner-Romanen. Viele davon spielen in den 20ern oder in den frühen 30ern, sind oft auch Abenteuergeschichen, die aber in der damaligen Alltagswelt spielen und geben sehr gut sowohl das Flair aus auch die Möglichkeiten der damaligen Zeit wieder. Hier lernt man unglaublich schnell ein Gefühl für die Epoche zu bekommen und hat auch noch jede Menge Lesespaß. Emil und die Detektive ist da ein wunderbares Beispiel. Sogar die Sprache der Zeit wird da eingefangen und ermöglicht ein viel plastischeres Bild, als es z.B. rein historische Informationen tun. Lest mehr Erich Kästner. Fragen wie das Strafrecht, etc. braucht man in den seltensten Fällen am Tisch. Wenn es mal relevant wird, kann man das in Ruhe bis zur nächsten Session recherchieren. Unter Alltagswissen verstehe ich dann schon eher so sachen, wie man z.B. mit öffentlichen Verkehrsmitteln fährt, wie man einen Feueralarm auslöst oder was man im Kolonialwarenladen bekommt.
  2. Wenn man hie rein paar Beispiele aus dem klassischen Cthulhu-Programm nimmt, sieht das aber ganz anders aus. "Orient-Express" z.B. bietet schon aufgrund seiner Hintergrundhandlung nur eine Reihe von sequentiellen Abenteuern und Szenen "Bleicher Mond" geht soagr soweit, die Charaktere zu völliger Handlungsunfähigkeit zu verdammen und an den Meilensteinen der Cthulhu-Historie vorbeiziehen zu lassen "Nocturnum", immerhin die "Beste Kampagne für Cthulhu NOW (O-Ton Cthulhu Ex-Chefredakteur) funktioneirt in der gegebenen Fassung nur, wenn sich Spieler z.B. in vorbereitete Fallen stürzen, gefangen nehmen lassen oder mit Flugzeugen abstürzen, die sie in die nächsten Ereignisse katapultieren Dazwischen gibt es einige Nuancen, aber der generelle Aufbau aller für Cthulhu publizierter Abenteuer ist ein sequentieller. Als Spieler hat mich an den Armitage Files fasziniert, dass hier die durch Hinweise in Handouts natürlich gegebenen und Storyanker im Prinzip parallel nebeneinander stehen. Zwar gibt es auch ein Fortschreiten der Ereignisse, aber die Wünsche der Spieler - und nicht nur die Handlungen der Charaktere - legen die nächsten Schritte fest. Würde man die Kampagnenstruktur z.B. von dem Orient-Express oder Nocturnum aufzeichnen, wäre dies im Prinzip eine Perlenkette. Die Struktur von Armitage ist eher wie ein Mühle-Spielbrett. Das merkt man als Spieler definitiv. Tatsächlich sind die Armitage-Files näher am gemeinsamen Aufführen eines Theaterstücks als an einem klassischen Cthulhu-Abenteuer, bei dem die Spielleiter den Spielern eine überraschende Story präsentieren, die diese dann nach udn nach entdecken. Natürlich hat der Spielleiter einen größeren Überblick über die Kampagne und die Story selber kann für Spieler durchaus überraschend sein. Aber die Frage, wie Szenen ausgestaltet sind und zusammenhängen liegt nicht alleine beim SL zur Beantwortung. Ich kenne ja die Story, aber die Ausprägung der Details, die Frage, wie wir als Spieler den Fluss der Story für uns gestalten und die tatsächlichen Motivationen der mehrseitig dargestellten NSCs brachten die Spannung an den Tisch. Anders also, als bei einem klassischen Cthulhu-Plot, wo es darum geht, einem mehr oder weniger überraschenden Finale entgegenzusteuern, habe ich den Spielspaß hier aus der Entwicklung der Geschichte gezogen. Vergleichbar ist das vielleicht mit einem D&D-Encounter. Hier geht es auch nicht primär darum, einen überraschenden Gegner stimmungsvoll in eine Szene zu heben, sondern Spieler und SL beteiligen sich an einem Brettspiel, dessen Regeln darüber bestimmen, wie sich das Encounter und damit die Story entwickelt. Bei Cthulhu geht es darum, dass eine Szene z.B. vorsieht, einen bösen Gegner zu besiegen und in seinen Sachen einen Hinweis auf die nächste Szene zu finden. Bei D&D gibt es die Szene mit dem Bösewicht, aber einzig die Regeln und das Können der Charaktere und Spieler im Umgang mit den Spielregeln entscheidet darüber, ob der gegner überhaupt besiegt wird. Bei Armitage Files wiederum gibt es eben nicht nur diese eine Szene, in der die Charaktere an den besagten Hinweis gelangen können, sondern eine Auswahl an Varianten, die so gewählt werden können - von Spielern und SL - dass sie den Fähigkeiten der Charaktere am Tisch am besten entsprechen.
  3. Vorteile: Als Spieler: Ich konnte die Kampagne spielen (zumindest zum Teil, Terminprobleme haben eine bisherige Fortsetzung leider verhindert), obwohl ich sie gelesen habe! Ich konnte als Spieler die Kampagne nicht nur in Form eines Entscheidungsbaumes feststehender Handlungselemente (Szenen), sondern tatsächlich in der kompletten Ausrichtung und Stimmung mit steuern. Das bleibt sonst meist nur dem Spielleiter vorbehalten. Hier konnten wir alle am Tisch im Prinzip entscheiden: "Hey, es wäre doch jetzt geil, wenn ..." oder "Die Hinweise deuten doch darauf hin, dass ..." und schon hatten wir mehr Action oder mehr Grusel. Klar, der Spielleiter muss immer noch ein paar Grundvoraussetzungen schaffen, aber wenn man die gegebenen Tools der Kampagne richtig nutzt und als Spieler auch aus der Haltung geht, dass man nur auf Charakterebene die geschichte beeinflusst, funktioniert das sehr gut. Als Spielleiter: Ich habe die Armitage-Files selber nicht geleitet, sondern nur gelesen, aber dennoch hatte das für mich als SL einen Vorteil: ich habe Inspiration gewonnen, wie ich selber meine Kampagnen weniger Linear aufziehe und die Spieler mehr in die Geschichtenentwicklung einbeziehe. Das hat mir dann für D&D aber auch für Shadowrun gute Tipps gegeben, meine Kampagnen zu entwickeln. Nachteile: Um Armitage in seiner Gänze wirklich genießen zu können, bedarf es das Durchbrechen gewohnter Muster. Jahrelang ist man ja gedrillt worden (zumindest bei Cthulhu), dass es ein SL-getriebenes Spiel ist und Abenteuer mehr oder weniger lineare Abfolgen von Szenen sind, die im Sinne einer geschichte durch drei Akte zum Höhepunkt führen. Das prägt stark und es fällt daher sehr schwer zu verstehen, was Armitage Files wirklich kann und will. Es ist schon sehr anders. Grundsätzlich sehe ich wenig Sinn darin, Armitage mit dem bestehenden Abenteuerkonzept z.B. von Pegasus aus der reinen Spielleitersicht zu vergleichen. Es handelt sich nicht um eine Kampagne, die man als SL alleien durchliest, seinen Spielern dann die Handouts vorwirft und sie dann durch die Story gängelt. Man muss vorher mit allen Spielern am Tisch zusammen definieren, dass man auch das Element der Geschichtenerzählung gemeinsam bestreitet. Daraus wird ein ganz anderes Spiel, als es das klassische Rollenspiel ist. Man müsste also Armitage Files eher auf der Ebene des Spieldesigsn vergleichen, als auf der reinen Abenteuer- oder Kampagnenebene.
  4. Wie milde, der Verlag prüft ... Übrigens eine Option, die ich noch gar nicht erwähnt hatte: auch die Verbraucherzentrale kann wegen fehlendem oder fehlerhaftem Impressum einen Anwalt mit der Abmahnung beauftragen. Hier geht es dann um Transparenz für den Kunden. Da gibt es so ein Meldeformular für solche Fälle. Die schauen sich auch AGBs an. Es könnte also hilfreich sein, mal über die Verbraucherzentrale zu gehen? Die wissen ja damm vermutlich am besten, was im Sinne des Verbrauchers in einem E-Bookshop sinnvoll ist und was nicht. Ich sehe gerade: auch die http://www.wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestelle/hinweise/ hat dafür extra eine Beschwerdestelle. Ansonsten ist klar, das Wikipedia keine PDFs braucht, die haben ja alles online in einem vernünftig lesbaren Format und Errata werden auch gleich eingearbeitet.
  5. Wobei ich immer noch nicht verstehe, wo das Bereicherungsmodell für mich dabei drin ist. Wenn Du mir das erklären kannst und es funktioniert, wäre es geil. Dann würde ich sofort anfangen, den Verlag bis auf den letzten Euro auszubluten. Vielleicht müssten sie dann die Cthulhulizenz verkaufen und es könnte jemand übernehmen, der gute Sachen dazu macht. Dann hätten fast alle gewonnen und wäre unermesslich reich!
  6. @Blackdiablo: naja die ursprüngliche Intention ist eigentlich eine ganz egoistische: ich möchte wissen, welche Rechte ich persönlich als Verbraucher habe, wenn ich ein PDF in dem Pegasusshop kaufe. Und damit meine ich nicht, welche Rechte der Verlag sich wünscht, sondern welche tatsächlich gegeben sind. Gleichzeitig habe ich die Befürchtung, dass die Systematik mit der namentlichen Nennung im Wasserzeichen es problematisch macht, alle meine gegebenen Rechte auch zu wahren (z.B. die Weitergabe an Spieler meiner Gruppe), ohne das Risiko einzugehen, dass ich für ein Vergehen belangt werde, dass ich nicht selber getan habe. Ein anderer Fall ist das Thema der Haftung im Falle von schadhaften Produkten. Wie regelt das der Shop denn? Ich möchte z.B. gerne Unfassbare Mächte als PDF wegend er enthaltenen Karten. Aber da bisher niemand klären konnte, ob die bestehenden Erata eingearbeitet wurden, traue ich mich nicht, das PDF zu erwerben. Wird ja auch nirgendwo geregelt, wie es im Falle dass die Errata z.B. nicht drin sind mit einem Rücktirtt vom Kauf aussieht. Vor allem gibt es ja soagr Leute, denen gar nicht klar ist, dass sie sich überhaupt im Falle von Mängeln an Pegasus wenden könnten! Ruud meinte ja sogar er hätte gar keine Chance, ein US-Unternehmen zu belangen. Mir fehlt also einzig und alleine die Transparenz und da es sich hier um ein hauptsächlich von Konsumenten genutztes Forum handelt, ist es wohl sehr angemessen, auch die rechtlichen Bedingungen des Shops hier zum Thema zu machen. Immerhin wird der PDF-Verkauf ja alle naselang auch propagiert. Was Pegasus und den Shop angeht ist es mir herzlichst egal, ob und wie die davon profitieren oder auch Schaden nehmen. Ob das hier daher das richtige Medium dafür ist, nebenbei dem Verlag noch ein paar Hinweise zu geben, den Shop rechtssicherer zu machen, ist mir sowas von egal. Diese Hinweise kamen sozusagen "gratis" mit dazu. Was der Verlag draus macht, ob er was draus macht geht mir am Allerwertesten vorbei. Allerdings reagieren Unternehmen oft schneller, wenn man ihnen eine für sie schädliche Lücke aufzeigt, als wenn man nur versucht für einen selbst schädliche Lücken zu schließen. Heiko hat sich ja seit wochen z.B: nicht bemüßigt gefühlt, mal zu klären, ob es Unfassbare Mächte nun in korrigeirte Version als PDF gibt oder nicht.
  7. Streng genommen wäre das ja kein Busienssplan zur Bereicherung einer Person, sondern die mangelnden AGB machen es theoretisch unnötig, dass jeder ein PDF kauft. Also im Endeffekt ein Explot zum Nachteil von Pegasus, auf den hier hingewiesen wird. Selbst alle Pegasus-PDFs zusammen kommen auf einen nierdigen dreistelligen Betrag, den man bei Weiterverkauf des "gebrauchten" PDFs vllt. teilsubventioniert bekäme. Das wäre immer noch kein wirkliches Geschäftsmodell zu meinen oder wer auch immer den bösen Plan umsetzt Gunsten. Es ist einfach nur ein auf die Spitze getriebenes Beispiel zur Verdeutlichung einer unklaren Rechtslage. Bisher habe ich jedenfalls noch keinen Grund juristischen gefunden, dass dies nicht möglich ist.
  8. Naja, jetzt 15€ oder so zu bekommen, weil ich mein Ägypten-PDF tatsächlich verkaufen darf sehe ich nun nicht so als Mega-Businessplan an.
  9. Ich stelle am WE mal die Indesign-Datei online und versuche ein paar Varianten auch als PNG bereitzustellen.
  10. @Heiko: Es ist mal wieder erfrischend mit anzusehen, wie du aus deiner überheblichen Position als jemand, der den ganzen Swag, den er oder sein Team fabriziert niemals selber käuflich erwerben muss, dich lustig machst über Personen, die 15 Euro für ein Spielerhandbuch als PDF ausgeben sollen, dass sie unter Umständen nicht einmal an ihre Spielgruppe weitergeben können, ohne das eigene Lesegerät mitzuverleihen. Wenn das angeblich selbstverständlich ist - so zumidnest muss man deine Einlassungen ja verstehen - und es keinerlei Regularien dafür bedarf, bleibt abe rimmer noch der Fall, dass einer dieser Spieler das auf mich markierte PDF weitergibt und dann ich in die Verantwortung genommen werde. Was passiert in so einem Fall? Aber mittlerweile weiß man ja bescheid: für deine Spielgruppe passt das alles so, wie es ist, von daher besteht kein Grund für Veränderung.
  11. @WarFred: Wo siehst du da denn den Aufruf? Das ist eine Frage, ob die aktuelle rechtliche Lage das theoretisch möglich macht oder nicht. Ein Aufruf müsste anders formuliert sein, zum beispiel mit "Lasst uns mal" beginnen und mit einem Ausrufezeichen enden. Was die Abmahnanwälte angeht: die konstruieren sich die Wettbewerber. Müssen ja nur einfach ne Webseite hochziehen und darauf zwei blöde eBooks zum Kauf anbieten, fertig. Das könnte ich (übrigens Gewerbetreibender) sogar selber. Würde dann in die PDFs sogar ein bis zwei von mir geschriebene Rollenspielartikel packen, damit es soagr noch ein eBook-Shop der gleichen Branche ist. Selten sind die "Mandanten" dieser Anwälte dann wirklich echte Wettbewerber. Und wenn du die Anzahl der Posts als Schwanzvergleich missverstehst, ist das sehr traurig. Es war eher ein Hinweis darauf, dass ich mich gerne an dem Forum beteilige und daher wirklich freudig in die Zukunft sehe. Aber ich wünsche dir viel Spaß weiterhin bei der Beschäftigung mit deinem Genital.
  12. @WarFred: Noch ein Nachtrag zu deinem Mord-Beispiel: Im aktuellen Falle ist der Shop, we ihn Pegasus auf pegasusdigital.de betreibt, illegal, da er gegen die Impressumspflicht im deutschen Telemediengesetz entspricht. Wenn Du also das drastische Mordbeispiel herannehmen willst, dann ist das hier eher so, als ob man dem Mörder die Tat noch Ausredet, bevor sie dann vor Gericht landet. @Verbraucherschutz: Es wundert mich sehr, dass der Hinweis auf eine Rechtsunsicherheit im Pegasusshop eher als Angriff gegen Pegasus gewertet wird, als wirklich beim Verbraucher den Wunsch erwachsen zu lassen, diesen Mangel abzustellen. Es ist ja zum Beispiel nirgendwo geklärt, was z.B. passiert, wenn der Shop nach meinem Kauf nicht mehr existiert und ich mich darauf verlassen habe, die Downloads im Archiv zu finden. Oder ob ich denn z.B. ein Ägypten-PDF wenigstens an jemanden in meiner Gruppe weitergeben darf, damit der das nächste Abenteuer vorbereitet. Bei den happigen PDF-preisen wäre es doch fatal, wenn ein generelles Recht diese Möglichkeit einschränkt. Dann dürfte ich das gekaufte PDF nur alleine benutzen und müsste einem anderen aus meiner Spielgruppe dann meinen ganzen Reader samt Datei geben oder was? Oder was passiert, wenn mein Account gehackt wird und die Dateien leaken? Momentan gibt es keine AGB, die sicherstellen,d ass ich als Käufer nicht für technische Defekte und Sicherheitsprobleme des Anbieters haften muss. Oder was ist, wennd as PDF fehlerhaft ist? Z.B. durch technischen Defekt der Datei? Wo muss ich reklamieren, wie lange kann ich reklamieren, was bekomme ich? Was gilt als Fehler? Wenn z.B. im Falle vom Band Unfassbare Mächte die bekannten Errata NICHT ins PDF eingebaut wären? Habe ich dann ein Recht auf Korrektur? Ein Buch nachdrucken kann man einem Verlag wohl nicht aufbrummen, weil drei Seiten falsch gedruckt sind, aber muss der Verlag den Inhalt nachträglich ausbessern, da dies eine zumutbare Leistung im Falle einer PDF-Datei ist? Anfänglich gab es ja sogar Ruud's, die triumphierten, dass es schwer wäre, sich in den USA irgendwo reinzuklagen. Was wäre, wenn dies wirklich der Fall ist in einem der oben genannten Beispiele? Wäre das dann immer noch so toll für den Verbraucher, dass der Shop angeblich in den USA liegt? Gültige AGB sind also weitaus mehr als ein Instrument, um den Verlag vor Missbrauch zu schützen.
  13. zu 1. Das könnte in der Tat ein interessanter Punkt sein. Allerdings fehlen im Vergleich zu dem genannten Bielefelder Urteil immer noch die AGB, die eine Weitergabe explizit ausschließen, selbst als Besitzer. Eine Standardregelung, die das Untesagt, gibt es auf Bundesebene noch nicht und auf EU-Ebene ist die Weitergabe wohl ausdrücklich gestattet. zu 2. wenn ich ein Buch oder eine CD kaufe, bin ich Eigentümer, auch wenn ich niicht Eigentümer des Liedes oder des Romans daarauf bin. Im Falle einer PDF-Datei geht es ja um die Datei und nicht um den Inhalt der Datei. Ist also die Datei = der Inhalt oder die Datei = Trägermedium? zu 3. allgemein reicht es ja aus, das Link des Shops an einen Abmahnanwalt weiterzugeben, sozsuagen als "Tipp", der macht das dann völlig ohne mich und konstruiert sich seinen Fall. Das ist ja das gemeien an dieser Abmahnerei. zu 4. Naja, aufgerufen dazu habe ich nicht, ich habe lediglich gefragt und darauf aufmerksam gemacht, dass mir als Verbraucher die Rechtslage bezüglich der von mir erworbenen PDFs einfach nicht klar ist, da ich nirgendwo auf der Seite AGB finde. Und die Und im nebeneffekt kannd er Verlag doch hingehen und diese Mängel ganz leicht abstellen. Im Fall des Impressums habe ich sogar ein praktisches Link hinzugetan. Ich wette, sowohl Polizei als auch potenzielles Opfer würden sich freuen, würden alle Mörder den von dir beschriebenen Weg gehen. Dann gäbe es kaum welche. Mal davon abgesehen ist dein Beispiel ja falsch, denn die von mir beschriebenen Handlungen sind im Gegensatz zu einem Mord ja nicht illegal, darum geht es ja eben. Eventuell ist es sogar illegal, wenn in der aktuellen Lage der Pegasusshop meinen Account sperrtt, weil ich als Verbraucher von meinem Recht gebrauch mache. Bisher ist es ja nich geklärt, ob unter den Bedingungen des pegasusdigital-Shops die Weitergabe und der Verkauf eines erworbenen PDFs wirklich verboten ist. Ach Fredilein, schau mal deine Postzahl, schau mal meine Postzahl, auf die Zukunft freue ich mich sehr. Zumal hier auch Shadowrun dabei ist. Und zu b: ich kann doch nichts dafür, wenn Pegasus einen Shop betreibt, der juristisch nicht einwandfrei ist.
  14. Ich meine diese gelben Icons für Schlösser, Kameras, Scanner und Co. auf Seite 338. Ich habe mir sehr ähnliche icons für meine selbstgemachten Handouts nachgebastelt in InDesign. Wenn Interesse besteht und es das Copyright zulässt, könnte ich die hier zum Download zur Verfügung stellen, dann könnte jeder, der mit InDesign arbeitet oder einem anderen Vektorprogramm die auf seine eigenen Karten packen. Ergänzend kann ich auch transparente PNGs draus machen für den Einsatz in Grafikprogrammen.
  15. Naja, Regeln helfen Spielern dabei zu verstehen, was in der Spielwelt gerade vorgeht.Es ist ja nicht so, dass jeder Spieler im Rollenspiel automatisch die moralischen Maßstäbe der Realwelt ansetzt. D&D belohnt das Töten von Kreaturen ja sogar mit Erfahrungspunkten. Wenn so jemand dann zu Cthulhu wechselt, helfen Regeln, die den Charakter auch effektiv beeinträchtigen können schon dabei zu begreifen, dass etwas "Schlechtes" passiert ist. Stabilitätsverlust ist ja fast das Gegenteil von Erfahrungspunkten und bei 1w8 oder 1w10 ist auch ein echtes Trauma mit drin. Klar, Regeln können dann zum Ausspielen führen und ein schönes Rollenspiel entsteht, wenn der Spieler daraus etwas Spannendes macht. Aber als Grundlage, um die moralischen Werte der Spielwelt zu definieren, finde ich solche Mechanismen sehr hilfreich. Ich habe auch einen Spieler, der seine Verletzungen wunderbar ausspielt, aber ihm hilft es dabei, wenn er sich vor Augen führt, wie viele TP er noch im Verhältnis hat. Genauso sehe ich das beim Thema Stabilitätsverlust. Es ist eine abstrakte Skala, die dabei hilft, eine Rolle zu spielen.
  16. Ehrlich gesagt ist mir der Verlag herzlichst egal, diese Gesetzeslücke mit dem Impressum und die Verwundbarkeit gegenüber Abmahnern hat sich ja nur als Nebenprodukt aus der Frage ergeben, was ich mit den von mir erworbenen PDF-Dateien denn nun alles machen darf. Ob die nun abgemahnt werden oder nicht, ist mir völlig wurscht und ich sehe es nicht in meiner Pflicht da nun die für den Verlag angenehmsten Informatiosnwege zu finden. ich habe die Information daher einzig und alleine in einem Diskussionsfaden ergänzend eingefügt, in dem es eh schon um juristische Dinge und die eben genannte Ausgangsfrage ging. Was der Verlag nun draus mach, juckt mich nicht die Bohne. Ehrlich gesagt kann jeder, der sich ein bisschen mit Onlineshops auskennt, selber bei pegasusdigital.de nachschauen und zu dem Schluss kommen, dafür braucht er keinen Forenbeitrag. Von daher gerne zurück zum Ausgangsthema: Was darf man denn nun eigentlich alles mit dieser PDF-Datei machen?
  17. @starwarschef: Na generell natürlich die Frage, was darf ich mit meinen bei pegasusdigital.de gekauften PDFs machen? Das wird im Shop ja nirgendwo erklärt und ein Standardvorgehen dazu gibt es auch nicht. Daraus resultierend die Anregung, dass keine AGB vorhanden sind und als dann immer mehr Fragen dazu auftauchten, habe ich mir mal die Mühe gemacht, jemanden zu fragen, der sich mit Medienrecht befasst und so nett war, mal ein paar generelle unverbindliche Angaben dazu zu machen und dabei dann auch noch die Impressumslücke betont hat, sozusagen als Abfallprodukt. Ich weiss nicht, was daran so schwer nachzuvollziehen ist?
  18. @starwarschef: Trail of Cthulhu ist mir eigentlich egal, aber die rechtliche Situation im Shop und was ich mit meinen PDFs machen darf nicht. Aber wenn es dir hilft: im Rahmen der Fragestellung, ob man ein Cthulhu-PDF nicht verkaufen könnte, kam das Thema der Lücke des fehlenden Imrpessums auf. Aber wenn es dir um die Forenhygiene geht, kann man natürlich noch teinen extra "Pegasus, mach da mal nen Impressum drauf"-Faden aufmachen. Nur das halte ich erhlich gesagt für übertrieben. lch als Verlag fände ich das schon nett, auf so etwas hingewiesen zu werden, bevor ein Abmahnanwalt kommt.
  19. So wie ich es verstanden habe, gibt es da kein Urteil aber das Prinzip, dass im Rahmen des Verbraucherschutzes es unzulässig ist, jemandem einen Vertrag oder eben einen Zugang zum Onlineshop zu sperren, weil dieser Gebrauch von seinem Recht macht. In dem Fall Amazon geht es halt um das Wiederrufsrecht. Falls der Kunde also im Falle eines eBookshops das Recht hat, als Eigner einer Datei diese Weiterzuverkaufen und der Shopbetreiber macht ihm dann deswegen den Account dicht, könnte dies nicht rechtens sein. Hängt halt alles damit zusammen, OB jemand das Recht hat, ein eBook weiterzugeben oder nicht und ob die Accountschließung dann auf Basis dieser Rechnetnutzung geschehen ist. Aber das ist alles graue Theorie, da es bisher keine Urteile gibt und sich Juristen da sehr uneins sind. Aber in der aktuellen Situation könnte man jetzt hingehen, von dem Pegasusdigitalshop und dem Kaufprozess Screenshots machen und meinen Kauf unter fehlenden AGB und Impressumsangaben dokumentieren und im Falle, dass der Verlag einem selbst rechtmäßig den Account sperrt sozsuagen als Rache mal einen Abmahnanwalt nehmen und gegen Verstoß gegen das TMG etc. klagen und alleine bei den dann anfallenden Abmahnkosten wird vermutlich selbst Pegasus der Spaß an gerichtlichen Auseinandersetungen vergehen. Ich als Verlag und Shopbetreiber würde jedenfalls auf Nummer Sicher gehen und AGB einfügen, die klar die Rechte darstellt, die man als Kunde hat und vor allem die gesetzlichen Anforderungen an einen Online-Shop berücksichtigen, denn da sind die Abmahner vermutlich das dringlichste und teuerste Problem. Vor allem geht das sau einfach. Bei e-recht24.de gibt es nen kostenlosen Impressumsgenerator: http://www.e-recht24.de/impressum-generator.html Da kann man nen rechtsgültiges Impressum erstellen und dann ist die Lücke schon mal dicht.
  20. Also, ich habe mal einen befreundeten Medienanwalt befragt, allerdings ist das nicht als Rechtsauskunft zu sehen, sondern als Gespräch unter Freunden und er betont auch, dass er den Sachverhalt natürlich nicht genau kennt, etc. pp. Das vorliegende Konstrukt ist in vielfacher Hinsicht interessant. Pegasus bietet einen auf DriveThru.com basierenden Online-Shop für PDFs an, der allerdings auf eigener deutscher Domain betrieben wird: http://www.pegasusdigital.de/index.php Diese Domain ist zugelassen auf: Name: Andreas Finkernagel Organisation: PEGASUS SPIELE GmbH Adresse: Strassheimerstr. 2 PLZ: 61169 Ort: Friedberg (Hessen) Land: DE Der Shop unterliegt daher deutschem Recht, zumal Pegasus hier auch in deutscher Sprache und mit deutschem Logo auftritt und Produkte für den deutschen Markt vertreibt. DriveThru ist in dem Fall zwar die technische Plattform, juristisch verantwortlich ist aber der Betreiber, Pegasus. Demnach ist also Pegasus hier ind er gefahr, abgemahnt zu werden, da weder ein für Deutschland gültiges Impressum, noch AGB noch eine für Deutschland gültige Datenschutzbestimmung auf der Seite vorhanden ist. Dies nur mal so am Rande, es gibt hierfür spezialisierte Abmahnanwälte, die es auf so etwas anlegen, mit Streitwerten im fünstelligen Bereich, die schnell mal hohe Abmahnkosten mit sich bringen. Wenn es nun um eBooks geht kommen mehrere Sachen ins Spiel: 1.) es gibt noch kein Standardurteil in diesem Fall (oder wie die Dinger heißen), was bedeutet, dass jedes Gericht vermutlich erst einmal individuell entscheiden wird 2.) die Kaufbedingungen auf dem Shop sind für den Käufer untransparent (z.B. findet die Erklärung, was ein Wasserzeichen bedeutet selbst nach Umstellung auf die deutsche Sprache ausschließlich auf Englisch statt. Das bedeutet, dass in der aktuellen Kaufsituation ein Privatkonsument vor Gericht vermutlich selbst bei einem Verstoß gegen irgendwo versteckte AGB oder implizierte Nutzungsbedingungen die besseren Karten hat. Er wird schließlich an keiner Stelle über die tatsächlichen Rechte informiert! 3.) als Shopbetreiber für eBooks erlangt man durch das Verwenden von AGB, die genau definieren, welche Rechte man beim Kauf erwirbt, gewisse rechtssicherheit und kann sich so leicht vor einem Missbrauch der eBooks schützen 4.) die zur Verfügungstellung der eBooks in einer Kaufhistorie ist nicht generell als Hinweis zu deuten, dass man keine Rechte an der PDF-Datei selber erwirbt, zumal diese Erwerbsrechte mit dem Passus "These eBooks are digitally watermarked to signify that you are the owner." momentan eindeutig, wenn auch vermutlich unfreiwillig definiert sind 5.) Im Falle einer Accountschließung, die auf einen nicht juristisch als illegal definierten Verstoß zurückzuführen ist, hat man aktuell wohl sehr gute Chance als Kunde auf Wiedereröffnung zu klagen, da es mit Amazon hierzu einen Präzedenzfall gibt. Die Klage selber ist dann auch an Pegasus in Deutschland und nicht an DriveThru zu richten, da diese juristisch verantwortlich für www.pegasusdigital.de sind. Auf jeden Fall soltle Pegasus aber mal das mit dem Impressum nachschieben, denn abgeahnt zu werden, kann übel sein. Achso: das urteil des LG Bielefeld ist wohl noch nicht rechtskräftig und würde dem EU Recht widersprechen, daher ist die Rechtslage hier noch nicht eindeutig gekärt. Aber auch im Falle dieses Urteils hat der Shopbetreiber den Weiterverkauf oder die Weitergabe durch seine AGBs ausschließen müssen.
  21. Naja, aber ein Geschäftsmodell auf goodwill aufzubauen? Pegasus mag da vllt nicht das Megageschäft drin haben, dass dann eingeht, aber wenn man mal davon ausgeht, dass auch viele kleinere Verlage und Autoren da ihre Werke anbieten, dann finde ich das doch eine recht dürftige Rechtslage, die drivethru da anbietet. Amazon hat ja auch eigene Bedingungen. Ich habe gerade eben noch mal was für Shadowrun gekauft und explizit drauf geachtet. Selbst beim Bestellvorgang muss man nirgendwo anhaken, dass man AGB gelesen hat und diese akzeptiert. @starwarschef: Im genannten Fall gab es AGB und es wurde gegen diese AGB geklagt, was abgewiesen wurde. Nur bei drivethru gibt es keinerlei AGB und nur den Hinweis,d ass man durch das digitale Wasserzeichen als Eigentümer ausgewiesen wird. Das wiederspricht ja dann der Grundannahme, dass man nur Nutzungsrechte an einem eBook erwirbt. natürlich ist der Text nur ein Fragment von Texten auf der Webseite, aber mangels vollständiger AGB der Seite der einzige greifbare Hinweis. Ich denke, dass drivethru da mehr Rechtssicherheit geben könnte, wenn man AGB einführen würde.
  22. Ok, das wäre für dich natürlich blöd, aber in meinem Fall betrifft mich das ja nicht und vermutlich die Mehrzahl Eurer Kunden auch nicht. Die wenigsten arbeiten ja für Pegasus. Auch DriveThru könnte nur den Account sperren - FALLS das PDF irgendwo illegal auftaucht, was ja nun auch nicht unbedingt garantiert der Fall sein muss. Aber vermutlich wird man - siehe Amazon - sich da auch wieder reinklagen können, da man ja nach den aktuellen AGBs nichts Illegales gemacht hat. Aber auch da geht es ja nur um illegale Handlungen! Das von mir beschriebene Szenario ist nach Rechtslage und den nicht vorhandenen AGB doch völlig legal oder sehe ich das falsch? Vor allem, weil das beschriebene Watermark mich ja eindeutig als Eigner der Datei dazu legitimiert. Anstelle von DriveThru und auch im Interesse der publizierenden Verlage würde ich das in den AGB lösen und entsprechend nur Nutzungsrechte an PDF-Dateien veräußern und nicht die Eigentumsrechte. Damit wäre das von mir aufgezeigte Dilemma juristisch gelöst. Solange wäre es also theoretisch möglich, sich eine PDF-Datei zu kaufen und beliebig nach Erstellen einer Sicherungskopie weiterzuverkaufen.
  23. Also es ist legal eine Sicherheitskopie anzulegen und es ist legal, eine Datei weiterzuverkaufen, wenn man der Eigentümer dieser Datei ist, was der obige Passus "These eBooks are digitally watermarked to signify that you are the owner." ja eindeutig definiert. Bei eBooks bei Amazon z.B. bin ich ja nicht der Eigentümer der Datei, sondern erwerbe aufgrund der AGB dort nur Nutzungsrechte. Aber bei drivethru konnte ich nirgendwo AGB finden, die mir lediglich den Erwerb von Nutzungsrechten gestatten. Das Watermark macht mich explizit zum "Owner", sprich Eigentümer der Datei. Ich finde auf der ganzen Seite, auch beim Kaufabschluß im Shop, keine AGB, die diese Rechte Einschränken. Daher gehe ich mal davon aus, als Eigentümer der Datei so verfahren zu können, wie oben beschrieben, oder? Könnten wir dann nicht so ne Art Cthulhu-Kette für PDFs machen? Also ein user kauft es, macht ne Sicherheitskopie, verkauft das Original weiter an den nächsten usw.? Dann müsste immer nur einer das PDF kaufen und der Rest hätte es dann nahezu gratis. Wenn man den Einmalkauf dann auf alle umlegt? Das müsste doch legal sein, solange es keine einschränkenden AGB bei drivethru gibt.
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