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Newstigger - Shadowrun 5 Diskussionsthread


sirdoom

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Wäre geil wenn man die PDFs gratis als Beilage zu der gekauften Print Version beilegt^^. PDFs bzw. E-Books sind ganz nett wenn man über ein tablet verfügt und das somit am Spieltisch etwas leichter ist^^. Doppelkauf ist bei mir nicht drin leider. Besonders wenn die PDF Version des GRWs auch 20 ocken kostet und die günstige Print Version in A5 format mal eben 10 Euro kostet :D

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Wenn du es mit den englischen Versionen vergleichst, dann biste beim Kauf beider (PDF+Print) GRW Versionen auf deutsch sogar günstiger als beim Kauf der englischen.

 

"Noch" günstiger ist nur der Tod.

 

...

...

...

 

Wobei warte, der kostet das Leben ;).

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Wenn du es mit den englischen Versionen vergleichst, dann biste beim Kauf beider (PDF+Print) GRW Versionen auf deutsch sogar günstiger als beim Kauf der englischen.

 

Das Stimmt, das ist aber fast bei jeden Rollenspielsystem so, das ist auch Mimimi aufm höchsten Niveau. Pegasus lässt preislich die meisten Rollenspielsystem abstinken, das ist mir definitv klar.

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die PDFs gratis als Beilage zu der gekauften Print Version beilegt

 

naja, gerade zum ADL Setting kommt ja immer so einiges kostenfrei vorbeigeschwommen. Nennt sich Nova- und Extrapuls.

Und an FanFiction/Spielehilfe liegt hier im Board auch noch so einiges rum.

 

also, gratis ist da schon mal eine ganze Menge verfügbar

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Wäre geil wenn man die PDFs gratis als Beilage zu der gekauften Print Version beilegt^^.

Leider aber auch illegal. Bedank dich beim deutschen Gesetzgeber dafür, dass du kein beigelegtes PDF bekommst.

 

Wobei, zum Unterwelten gab es ja eine beigelegte Bonus-Content-CD. Wie sieht denn dei Rechtslage bei Multimediawerken aus?

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Es ist legal. Das wurde doch schon mehrfach diskutiert. Es gibt eine ganze Reihe von Möglichkeiten wie man das machen kann, man muss halt gewisse gesetzliche Auflagen erfüllen. Die Buchpreisbindung als erstes legt nur fest, dass der Preis einmal grundsätzlich überall gleich sein muss. Ich kenne ja Pegasus nicht, aber ich würde mal sagen, die sind groß genug um garantiert Rechtsberatung zu besitzen und dementsprechend weiß das der Verlag gut genug. Es war halt für Pegasus offensichtlich einfach nicht interessant/zu aufwändig/hat sich nicht gerechnet.

 

Ich finde außerdem, dass günstige Bücher mir viel wichtiger sind als .pdfs als dreingaben. Wenn beide Dinge günstig sind hilft dies schon mal etwas doppelt zu kaufen, insbesondere wenn die Kombination immer noch günstiger ist als das englische Buch/pdf

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Hast heute morgen wieder deine Pillen nicht genommen, was Herbert?

 

Er versteckt manchmal die kleinen Dinger unter seiner Zunge oder in den Backentaschen, aber der Doc sagt: es wird schon besser mit ihm.

 

Und keine Angst, der is nicht gefährlich. Der will blos spielen ;).

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In Sachen pdf fand ich den Artikel bei heise online (und den darin enthaltenen Videobeitrag) toll:

https://www.heise.de/newsticker/meldung/heiseshow-ab-12-Uhr-live-E-Books-eine-mediale-Sackgasse-3354226.html?wt_mc=rss.ho.beitrag.rdf

 

Kurz: Print 7% Umsatzsteuer, Ebook und Co 19% Umsatzsteuer

Außerdem müssen Buch und Ebook dank Buchpreisbindung überall das Selbe kosten,

aber ich wüßte nicht, wo das Problem wäre, drei Angebote zu schnüren.

Die drei Preise dürften eigentlich durchaus einzeln wunschgemäß fest gesetzt werden, müßten halt einheitlich bleiben.

In Deutschland hängt es halt derzeit an der Angst vor dem Finanzamt und dem Umsatzsteuerrecht (was auch von der EU derzeit so vertreten wird).

  • Buch + 7%
  • EBook / Pdf + 19%
  • Bundle + ?  Hier liegt dann das Problem, warum sowas derzeit nicht angeboten wird.

§ 12 UStG und Anlage 2, No 49 für print und 50 für Tonträger als "greifbare" Medien erlauben die 7%, elektronisch kostet dann halt 19%.

Vielleicht als Subvention des druckenden Gewerbes - ursprünglich, als es elektronische Medien nicht gab, ja vermutlich für den Kulturfaktor angedacht.

Vor der Aufteilung und getrennten Kassensystemführung scheuen sich die Verlage halt verständlicherweise.

 

Was aber wäre, würde man das Printprodukt auf CD dem Buch beilegen? Wäre nicht, was der Kunde wünscht,

weil halt kein Datenbankzugriff auf etwaige Updates geliefert werden dürfte. Bloß ein Datenträger mit Inhalt, keine darüber hinaus gehende Leistung (die man aber ja möchte).

Ermässigt wird nur, was es "auf die Hand" gibt oO Und ob das überhaupt denkbar wäre, da ja ausdrücklich Tonaufzeichnungen genannt werden, wäre der nächste Punkt.

 

Nummer 50 der Anlage 2 macht den Krampf recht deutlich, der gilt beispielsweise für Hörbücher:

 

Platten, Bänder, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen, „intelligente Karten (smart cards)“ und andere Tonträger oder ähnliche Aufzeichnungsträger,

die ausschließlich die Tonaufzeichnung der Lesung eines Buches enthalten,

mit Ausnahme der Erzeugnisse, für die Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien bzw. Hinweispflichten nach § 15 Absatz 1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung bestehen

 

Ansonsten halt alles mit 19% ausweisen und abführen, schuldet man halt den zu hoch ausgewiesenen Betrag nach § 14c UStG. Könnte halt beanstandet werden.

§ 14 UstG hat da ja genaue Vorschriften, was wie auszuweisen wäre :ph34r:

Man sollte ja meinen die Hauptsache wäre, Papa Staat bekommt seinen Anteil, bezahlen tut es letzten Endes ohnehin der Kunde. Aber wer streitet sich schon gerne mit "dem Amt" :P

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War es eigentlich der Plan "Court of Shadows" mit anderen englischen Büchern zusammen zu übersetzen oder war das nur eine Idee im Thread? Ich frage, weil ich gerade gemerkt habe, dass der Teil zu Tír Tairngire in Sturmfront wohl nicht enthalten ist (dem Inhaltsverzeichnis nach). Der würde ja dann vermutlich dazugehören.
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War es eigentlich der Plan "Court of Shadows" mit anderen englischen Büchern zusammen zu übersetzen oder war das nur eine Idee im Thread?

 

jupp

 

Medizinmann hat sich für ein Elfenthema-Bundle geworben und ich für ein Pomorya Addon.

 

in dem Thread dazu habem die Pegasianer ebenfalls mitgemacht, was aber erstmal nur heißt:

- die Option prüfen und Umfang/Inhalte abschätzten - bedenke: Erstellung einer Entscheidungsgrundlage nimmt nicht die Entscheidung vorweg

 

wie die Verlagsdiskussion danach ausgefallen ist :ph34r:

 

aber vielleicht entlocken wir ja so SirDoom ein paar Andeutungen :)

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