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Lass Shadowrun sterben?


Hillfighter
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Diese Verpflichtung zum aktiven Markenschutz ist allerdings glaube ich nur im US-Recht so. Und mit den 70 Jahren beziehst du dich wahrscheinlich auf das Urheberrecht. Eine eingetragene Marke hat eine kürzere Schutzdauer, dieser Schutz kann allerdings verlängert werden.
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70 jahre waren eine willkürliche Zahl und ja ich bezog mich aus offensichtlichen Gründen auf den US Markenschutz :) Den Markenschutz verletzt man aber nicht so schnell, das Urheberrecht allerdings schon. Wer (auf englisch) eine detaillierte Übersicht (von einem Laien) lesen möchte findet das hier: https://boardgamegeek.com/thread/493249/mythbusting-game-design-and-copyright-trademarks-a. Dort sind man auch wieder an wunderbaren Beispielen wie extrem behindert das Urheberrecht und Patenrecht (ganz besonders, nicht aber ausgeschlossen) im US Raum ist. Gerade beim US Patenrecht kann man wirklich beinahe jeden Kack anmelden und viele Patente versuchen lange etablierte Dinge im Nachhinein zu patentieren, da ja eine Registrierung notwendig ist. Berühmte Beispiele sind Slide to Unlock (Apple), Computermäuse (Keine Ahnung mehr wer das Patent hielt) aber auch so geile Patente wie "Wichtige Dinge vor Unwichtigen zu erledigen (Microsoft, Schedulingpatent)" oder "Das Anzeigen des Fortschritts einer Aufgabe (Ladebalken, IBM glaube ich - weiß es aber nicht mehr genau")

Edited by Wandler
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Hm, die Bundesregierung auf Milliarden verklagen, weil andere Kulturbereiche wettbewerbsverzerrend gefördert werden und Shadowrun nicht... Verhandlung vor einem Coporate Court in der Schweiz über ein Cyberpunk-Rollenspiel... :D Das gefällt nicht nur der Rechtsabteilung von The Topps Company, sondern auch dem Connaisseur von Cyberpunk und Ironie... ^_^ ;)

Edited by sirdoom
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70 jahre waren eine willkürliche Zahl und ja ich bezog mich aus offensichtlichen Gründen auf den US Markenschutz :)

Naja, wobei für dich doch eher das österreichische ggf. europäische Recht ausschlaggebend wäre, wenn du ein Alternativregelwerk erstellst.

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Nicht wenn er seinen Kram ins Internet stellt, globaler Zugriff möglich ist und damit also auch die USA betroffen sind, wo ich dich vor einem wirtschaftsfreundlichen Gerichtshof auf zig Millionen verklage. Und da die Schädigung der US-Wirtschaft ein Akt des Terrorismus ist, kann ich auch noch ein paar zusätzliche Hebel betätigen... :P;)

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Doch, denn da kommt es auf das Herkunftsland an. Sonst müsste ja jeder Privatmann bei einer Internetveröffentlichung sämtliche Rechtsordnungen der ganzen Welt (außer Nordkorea) beachten.
 

Meinem zugegeben eher rudimentären Wissen nach ist es rechtlich etwas komplizierter. So ausgreifend sind die Schutzrechte, die sich aus einer eingetragenen Marke ergeben, nämlich gar nicht mal. Alles was nicht explizit als Wortmarke geschützt ist, ist theoretisch "fair game".

Korrekt. Markenschutz ist eng. Vor allem gilt er aber nur gegen gewerbliche Nutzung. Privatnutzer bekommen niemals Markenprobleme.

 

Allerdings gibt es glaube ich andere Möglichkeiten gegen Nachahmungen vorzugehen, insbesondere wenn diese für Kunden nicht deutlich unterscheidbar sind. Das kann denke ich auch bei einem nicht-kommerziellen Produkt zutreffen, wenn es professionell genug gemacht ist.

Das ist richtig, das geht in den Bereich unlauterer Wettbewerb. Der ist oft das eigentliche Problem, zusammen mit dem Urheberrecht. Auch das Wettbewerbsrecht gilt aber natürlich nur gegen Wettbewerber, nicht gegen Privatleute.

Wenn ich also mein eigenes Shadowrun neu schreibe und dabei fast alles übernehme, dann kann nur das Urheberrecht dem entgegenstehen. Was im Ergebnis natürlich ausreichen würde. Aber eine Kurzgeschichte über das Leben und Sterben eines Renraku-Execs durch die Hände von Shadowrunnern (beide Worte tauchen in jedem zweiten Satz auf) dürfte ich auch dann Veröffentlichen, wenn neben SR auch Renraku eine eingetragene Wortmarke wäre.

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Nicht wenn er seinen Kram ins Internet stellt, globaler Zugriff möglich ist und damit also auch die USA betroffen sind, wo ich dich vor einem wirtschaftsfreundlichen Gerichtshof auf zig Millionen verklage. Und da die Schädigung der US-Wirtschaft ein Akt des Terrorismus ist, kann ich auch noch ein paar zusätzliche Hebel betätigen... :P;)

Ach ja richtig, wenn eine milliardenschwere Industrie wie der Rollenspielsektor bedroht ist, werden die natürlich Himmel und Hölle in Bewegung setzen -- nicht. :P

 

... Sicherheitshalber sollte man vielleicht mal die Wahlkampfspenden von Topps heraussuchen. :ph34r:

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Wenn ich also mein eigenes Shadowrun neu schreibe und dabei fast alles übernehme, dann kann nur das Urheberrecht dem entgegenstehen. Was im Ergebnis natürlich ausreichen würde.

Von Seiten des Urheberrechts doch aber nur, wenn man Texte oder Bilder übernimmt. Gegen die Begriffe in neuen geschriebenen Texten verwendet, kann man mit dem Urheberrecht doch auch nicht vorgehen?

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Nicht wenn er seinen Kram ins Internet stellt, globaler Zugriff möglich ist und damit also auch die USA betroffen sind, wo ich dich vor einem wirtschaftsfreundlichen Gerichtshof auf zig Millionen verklage. Und da die Schädigung der US-Wirtschaft ein Akt des Terrorismus ist, kann ich auch noch ein paar zusätzliche Hebel betätigen... :P;)

 

Ach iwo, wenn Donald Trump erstmal Präsident der USA ist, ruft der kurz bei Bill Gates an und der schaltet dann kurzerhand das Internet ab. Mit "ins Internet stellen" isset dann eh vorbei. :ph34r:

 

 

Und jetzt mal so ganz ohne "Spaß": Ich finde den Urheberschutz erstmal durchaus positiv, da ich ja manchmal auch selber was zu Papier bzw. HDD bringe. Aber mache Sachen, speziell im Bereich US Patente, gehen mMn dann doch way too far.

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Das US-Patentsystem gilt allgemein auch als broken...

 

@Loki: Fürs erste ja. Wenn ich aber einen neuen SR-Almanach schreiben würde, wirds trotzdem eng. Das ist aber ein weites Feld.

Die Fragen stellen sich ähnlich bei Fanfiction: Kann ein Autor zB verhindern, dass ein Fan eine Fortsetzung seiner Geschichten veröffentlich? Ein Harry Potter 8 mit den alten Hauptfiguren im Mittelpunkt geht zB nicht, weil man dann das vom Autoren erfundene und ausgestaltete Konzept der Figuren nutzen müsste. Das Urheberrecht schützt dann mehr als die bloßen Texte, nämlich auch das Setting insgesamt (wobei der Schutz natürlich schwächer ist, als derjenige einer konkreten Textpassage). Eine plumpe Fortsetzung stellt dann fast immer eine Bearbeitung des Werkes dar, was nach § 23 UrhG dem Urheber vorbehalten ist. Ein Buch über die Kinder der Hauptfiguren, die ein Jahr an der russischen Zauberschule verbringen, ginge wohl, solange die bekannten Figuren ernsthaft fortentwickelt werden und/oder keine zentrale Rolle spielen.

Und SR? In der Summe aus Historie, Schauplätzen und Personen ist das IMO so dicht, dass grade Hintergrundbände nicht ohne Zustimmung möglich sind. Regeln sind was anderes, und auch eine Waffenliste mit einer Ares Predator VII stellt kein Problem dar, denn der bloße Name ist von keinem Recht geschützt.

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Gut, es ging ja wohl um ein alternatives Regelwerk, das man mit dem normalen Shadowrunmaterial zusammen nutzen soll.

 

Bisher dachte ich Werkbearbeitungen sind nur solche, bei denen in diesem Fall ein Text umgearbeitet bzw. weiterverarbeitet wird. Wenn auch die Übernahme von Figurenkonstellation oder Hintergrund ein urheberrechtliches Problem darstellen, dann ist die Sache natürlich komplizierter. Ich dachte diese Konflikte spielen sich nur auf der Ebene des Markenrechtes oder eben beim Wettbewerbsrecht ab.

 

Ergänzung: Wenn ich darüber nachdenke, macht das natürlich Sinn, weil auf dieser Basis etwa eine Handhabe gegen Fortsetzungen hat. Und die sind ja wohl auf jeden Fall nicht ohne weiteres umsetzbar.

 

Und vielleicht fällt so ein Alternativregelwerk, wenn es wirklich eigenständig ist, am ehesten unter Freie Benutzung?

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Freie_Benutzung

https://dejure.org/gesetze/UrhG/24.html

Edited by Loki
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Gut, es ging ja wohl um ein alternatives Regelwerk, das man mit dem normalen Shadowrunmaterial zusammen nutzen soll.

 

Jepp.

 

Ein überarbeitetes Setting hätte zwar auch so seine Verlockungen, aber das Faß würde ich nur aus der Ferne mit einem Räumrobotor aufmachen.

Edited by Doc-Byte
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Ich bin vor vielen Jahren über diese Aussage gestolpert (damals noch auf der alten Webseite):
 

[...]

 

4) I strongly recommend against writing your first novel in someone else’s universe. Writing in someone else’s universe for your first book is akin to learning how to play basketball on an 8 foot rim. You’ll certainly develop some skills, but not enough to get you into the NBA, and that, ultimately, is the goal.

Moreover, when you write in someone else’s universe, the chances of that book seeing publication are really zero. While writing that book certainly will be a learning experience, you’ll get the same experience and even more by writing in a world you create. It took me 11 years to sell my first novel, but eventually it DID sell (Talion: Revenant). Don’t cut yourself off from that same opportunity.

(http://www.michaelastackpole.com/?p=22)
 

Und seitdem habe ich mit den Fanfics aufgehört und eigene Welten (Ja gut, es sind im großen und ganzen eigentlich nur zwei, die mehr als eine Basisidee geworden sind. :ph34r: ) entworfen. Aber meine beiden Shadowrun Romane finden sich immer noch im Netz und den zweiten finde ich eigentlich garnicht so übel. Ich rede mir ja bis heute gerne noch ein, daß FanPro den damals nur nicht haben wollte, weil der Erzählstil zu unüblich ist. Klingt einfach besser als: Der war nicht gut genug. :lol: Leider gab es keine Chance mehr, eine andere Geschichte zu entwickeln, weil FanPro SR abgegeben hat und eigentlich hatte ich mich zu diesem Zeitpunkt auch schon auf eigene Welten verlegt, aber ich hab es zumindestens mal probiert und (mehr als) ein Exposé eingesendet. Es gab vor ein paar Jahren sogar eine grobe Idee für eine neue Geschichte und sogar ein paar Seiten Text, aber ich habe mich dann rechtzeitig auf den Rat von Mike besonnen, bevor es ausuferte. ;)

Edited by Doc-Byte
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