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Geister im Alltag/ Beschwörergesetze


Twonki
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Ja in mir kam letztens eine Frage auf die ich mir dachte ich teile sie mal mit, Ausgangslage war folgende Situation:

 

Magier (Netter Schamane) beschwört Luftgeist um eine Person aus einem Konzertgelände (Ja, Konzert nicht Konzern) zu holen. Die Person war damit vollkommen einverstanden also es war keine Entführung. Das Konzert war groß (20 000 Besucher habe ich gesagt) und die Person war nicht in der großen Menge sondern bei einem Essensstand. 

 

Jetzt habe ich gesagt, dass sein Geist nicht verbannt wurde, aber die auch magisch vertretene Sicherheit hat ihn darauf hingewiesen dass er bitte hier nicht zaubert/beschwört aus Sicherheitsgründen. Das war vor der Abholaktion bei der Suche nach jemandem. Die Abholaktion hat ihm dann ein Bußgeld (500 €) und ein Platzverbot bei der Firma eingebracht, ich denke das hat ihm genug weggetan damit er meine Logik dahinter versteht aber insgesamt kam bei mir dann die folgende Fragestellung auf:

 

Was gibt es für Gesetze im Bezug auf Geister? 

Sowohl was es RAW gibt als auch was ihr findet was Sinn macht. Bei meinem Blättern durch das Straßengrimoure geht das Geisterkapitel eher auf die Metaebenen und Geisterruf ein, aber das hilft mir nicht. 

 

Es heißt ja ausdrücklich dass magische Dienstleistung auch im Bezug auf Gebundene Geister üblich/normal ist. Darf ich einen Geist in der Innenstadt beschwören der mir die vergessenen Autoschlüssel bringt? Kann ich Post per Luftgeist verschicken ohne dass er dabei Gefahr läuft verbannt zu werden? Feuergeist als Lagerfeuerersatz beim SpringBreak? Erd/Pflanzengeist für die Gartenarbeit oder Helfergeist als Butler? Helfergeist der mir hilft ein passendes Hochzeitskleid zu finden im 2000 m² großen Galeria Kaufhof etc. 

Also es gibt viele Situationen wo ich mir vorstellen könnte das ein Geist ungewöhnlich, aber nützlich wäre. 

 

Gibt es Gesetze die Festlegen wie stark ein gebundener Geist sein darf? So etwas würde ja Sinn machen, denn als "normaler Magier" brauche ich ja keinen Kraft 9 Feuergeist außer ich habe wirklich üblen Mist vor, oder habe wirklich entsprechende Erlaubnisse. 

 

Voraussetzung ist natürlich eine Lizenz als Beschwörer, Magier und eine (gefälschte) SIN. Genauso dass die durch den Geist ausgeführte Handlung nicht selbst illegal ist. 

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von SR4A her kenne Ich noch das Verbrechen, die von Geistern verübt werden, dem Beschwörer angelastet werden und Aussagen beschworener Geister nichts zählen

 

Gibt es Gesetze die Festlegen wie stark ein gebundener Geist sein darf?

 

nein (nicht das ich wüßte)

 

Kann ich Post per Luftgeist verschicken ohne dass er dabei Gefahr läuft verbannt zu werden?

 

warum sollte Ihn jemand verbannen

(2te Frage : WER sollte Ihn verbannen ? Magier sind scheisse selten  ! ! )

 

Darf ich einen Geist in der Innenstadt beschwören der mir die vergessenen Autoschlüssel bringt?

 

ja, aber er wird dir nicht die Autoschlüssel bringen weil er nicht weiß was Autoschlüssel sind und sie auch nicht erkennen wird und erklären wirst du es ihm auch nicht können und selbst wenn doch wird er dir vielleicht dietriche oder andere kleine Metallgegenstände bringen (ein Satz Schraubendreher vielleicht ? ).

Wenn die Schlüssel nicht als einziger Gegenstand auf dem Tisch (z.B.) liegen hat der Geist kaum eine Chance deine Schlüssel zu finden (es sei denn Du liebst deine Schlüssel so heiß und Innig, das ein...emotionaler Abdruck auf ihnen liegt, DANN wird dein Geist sie finden)

 

Feuergeist als Lagerfeuerersatz beim SpringBreak? Erd/Pflanzengeist für die Gartenarbeit oder Helfergeist als Butler?

 

Ja,Ja,Ja

 

Helfergeist der mir hilft ein passendes Hochzeitskleid zu finden im 2000 m² großen Galeria Kaufhof etc.

 

Nein.

Geister "sehen" NUR Astral , keine Farben, kein Nichts ! für Ihn sind alle Kleidungsstücke schwarze Schatten ohne richtige Form

UND Geister haben keinen Metmenschlichen Geschmack.

Er wird dir also wenn dann jedes lange Kleidungsstück bringen ,das er findet

 

HougH!
Medizinmann

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Was gibt es für Gesetze im Bezug auf Geister?

In Bezug auf Geister gibt es zwei wesentliche Dinge: Einerseits werden Geister in den meisten Ländern nicht als juristische Personen anerkannt, für freie Geister machen einige Staaten und Konzerne eine Ausnahme. Das bedeutet, dass du bei Geistern bestenfalls von der Annahme von Haustieren, schlechtestenfalls von der Behandlung SINloser ausgehen solltest.

Gerade bei Konzertgeländen gibt es heute schon eine Menge sinniger und unsinniger Dinge, die du nicht auf das Veranstaltungsgelände bringen darfst. Ein kulanter Veranstalter wird dich das Eintrittsgeld für deinen Geist zahlen lassen, gerade wenn naturbezogene Traditionen im Hintergrund der Organisatoren o.ä, stehen. Ein weniger kulanter Veranstalter wird Bußgelder erheben, wie du es getan hast oder rechtliche Konsequenzen fordern.

 

Vermutlich haben verschiedene Städte bzw. Staaten bzw. Konzerne stark verschiedene Ansichten zu. Die Geisterbeschwörung im öffentlichen Raum genießt vermutlich ähnliche Einschränkungen wie das Mitführen von Hunden. Ja, du darfst das. Wenn der Geist gefährlich ist, musst du ihn im Zaum halten und wenn er Scheiße baut, hast du ein Problem. Dementsprechend gilt vermutlich bei allen deinen Beispielen Hausrecht des Besitzers. Was die Suche nach Dingen angeht, kommt das stark auf eure Auslegung der Kraft Suche bzw. der Kraft Materialisierung an. Entscheidet euch, wie ihr das seht, danach ergibt sich der Rest von allein.

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Ich finde der Geist kann das schon finden, ich kann ihm ja Gedanken vermitteln und wenn der in nem Schlüsselbund an der Wand hängt dann wird der das wohl Schaffen. 

 

Es geht mir halt um den Zwiespalt dass ein Geist zwar einfach nur nützlich sein Kann, und super toll usw. und super nützlich, aber er auf der anderen Seite mit einem Einzigen Befehl zur Tötungsmaschine wird, bzw. ich ja nur behaupten könnte der fliegt darüber um mir was zu holen und in Wahrheit spioniert er. 

 

Genauso wie beim Lagerfeuer: Erstmal alles schön und lustig, dann hat der Student mit seinem Bachelor der Thaumaturgie zuviel gesoffen und kommt auf dumme Gedanken. Ich sehe hier schon reelle Bedrohungen, und insofern müsste es doch einen Gesetzeskatalog geben für Magier der mehr beinhaltet als "Wenn du jemanden mit Magie umbringst bist du schuld"

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Hiho.

 

Warum?

Ich denke Geister werden behandelt wie eine Waffe, im besten Fall wie ein Werkzeug, meistens aber wie eine Waffe. Das tragen von Waffen ist grundsätzlich verboten, kann aber lizensiert werden, aber ist in manchen Etablissments nicht  gern gesehen. Und für die Waffe bist du verantwortlich, für den Transport (offenes Tragen=materialisierter Geist) als auch das Abfeuern. Wenn du mit deiner Waffe Nägel einschlägst ist das deine Sache, entsprechend sind dann aber wohl auch die Reaktionen anderer.

 

Bei den anderen Beispielen sehe ich es analog. Du musst schon einen wirklich guten Grund, bzw. einen Lizensierten Grund haben das einen Geist machen zu lassen.

 

Grundsätzlich erregt ein Geist aber immer Aufmerksamkeit. Eben als wenn du deinen Bodyguard, je nach Stufe das Geistes, mit Sturmgewehr (st.1-2) oder thunderbird (st.6-8) nach Hause schickst um dei Schlüssel zu holen.

 

Beim Überlegen, vielleicht passt der vergleich zu einer schwerbewaffneten Allzweckdrohne besser.

 

Grüße

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Ich finde der Geist kann das schon finden, ich kann ihm ja Gedanken vermitteln und wenn der in nem Schlüsselbund an der Wand hängt dann wird der das wohl Schaffen. 

 

 

err sieht nicht wie der Beschwörer, er "sieht " nur Astral und alle Mundanen dinge sind nur Schatten ihrer selbst, er sieht einen Schatten am Schatten der Wand.

Geister sind so klug wie Ihre Stufe ,Ich würde Ihm einen LOG & INT Wurf gestatten und bei genügend Erfolgen erkennt er Schlüssel, kann sie dann von einem Bund Dietriche (z:b: ) unterscheiden

 

Es geht mir halt um den Zwiespalt dass ein Geist zwar einfach nur nützlich sein Kann, und super toll usw. und super nützlich, aber er auf der anderen Seite mit einem Einzigen Befehl zur Tötungsmaschine wird, bzw. ich ja nur behaupten könnte der fliegt darüber um mir was zu holen und in Wahrheit spioniert er.

 

wieso ist das ein Zwiespalt und ja das könnte er, das kann aber jeder andere auch

ein Pizzabote kann auch ein getarnter Spion sein....

Da brauchst keine Geister für

 

und insofern müsste es doch einen Gesetzeskatalog geben für Magier der mehr beinhaltet als "Wenn du jemanden mit Magie umbringst bist du schuld"

 

das reicht doch, egal ob man einene mit einem Zauber oder einem Geist, einer Waffe oder bloßen Händen umbringt.

Man ist dann Schuld .... !

 

Ich denke Geister werden behandelt wie eine Waffe, im besten Fall wie ein Werkzeug, meistens aber wie eine Waffe.

 

genau das, genau so :)

 

Hough!

Medizinmann

Edited by Medizinmann
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Was gibt es für Gesetze im Bezug auf Geister? 

Sowohl was es RAW gibt als auch was ihr findet was Sinn macht. Bei meinem Blättern durch das Straßengrimoure geht das Geisterkapitel eher auf die Metaebenen und Geisterruf ein, aber das hilft mir nicht.

Ich kann mich irren, aber RAW ist auf diese Frage IIRC in noch keiner Edition tiefer eingegangen. Spontan kommt mir nur die Festlegung in Erinnerung, dass alle Zauber mit einer Kraftstufe größer 3 per se als "illegal" galten, gleichzeitig aber auch von Lizenzpflichtigkeit die Rede war. Aus juristischer Sicht ist das natürlich bis zu einem gewissen Grad ein Widerspruch und ohnehin keine korrekte Ausführung in Relation zum jeweils geltenden Straf- oder Privatrecht. Der Grundgedanke mit der Kraftstufe lässt sich aber grundsätzlich auch auf Geister oder auch magische Gegenstände (wie Foki diversester Arten) anwenden ... wobei zu berücksichtigen ist, dass nicht allein die Kraftstufe einen Tatbestand erfüllen kann und man auch davon abhängt unter welche Jurisdiktion man gerade fällt.

 

Man denke nur an einen Waffenfokus der Stufe 2 in Form eines Kampfmessers. Über dessen Kraftstufe könnte er in nahezu jeder Jurisdiktion völlig "legal" sein. Der Umstand, dass es sich um ein Messer handelt, bewirkt in unterschiedlichen Jurisdiktionen dagegen den Unterschied "lizenzpflichtig", "nicht lizenzpflichtig" oder gar "verboten". Und egal was die Rechtsprechung zum Messer sagt: Für die Fokuskategorie "Waffenfokus" können natürlich weitere Beschränkungen gelten.

 

=> Letztlich gilt: "Nichts genaues weiß man nicht", weil Dir Shadowrun angesichts mangelnder RAW-Information letztlich die Freiheit gibt (oder den Zwang auferlegt), Dir da selbst was einfallen zu lassen.

 

Persönlich würde ich tatsächlich zuerst auf die Jurisdiktionen schauen, die das zu bewerten haben. Im kanonischen Hintergrund ist die "alte Welt" reichlich lizenzierungswütig, sodass dort praktisch jede nicht lizenzierte / vorab nicht genehmigte Magieanwendung egal welcher Kraftstufe (hier Beschwörung), die sich auf einen öffentlichen Raum auswirkt, pauschal eine mit Bußgeldern belegte Ordnungswidrigkeit darstellt und je nach negativer Ereigniskette schnell in eine strafbare Handlung übergehen kann ... wobei immer der Beschwörer der verantwortliche Rechtsbrecher ist. Im Bereich der CAS / UCAS dürfte die Öizenzierungspflicht dann schon etwas lockerer sein und sich tatsächlich in erster Instanz an Kraftstufen orierntieren.

 

Für eine strafrechtliche Verfolgung spielt es dann mehr eine Rolle, was tatsächlich "schiefgegangen" ist. Bei Einsatz eines Geistes dürfte generell Vorsatz angenommen werden und wenn die Jusrisdiktion tatsächlich Unterscheidungen zwischen bewaffneten und unbewaffneten Delikten kennt, dann dürfte mehrheitlich die bewaffnete Variante zumindest in der Klageschrift des Staatsanwaltes landen ...

 

 

Aber wie bei allem gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter.

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Wenn der Beschwörer eine Lizenz hat, kann er jederzeit einen Geist beschwören ohne das er deshalb Probleme bekommt. Aber...

 

Selbst eine Lizenz erlaubt es dir nicht, dort einen Geist zu beschwören, wo es explizit verboten wird. Das ist wie mit zb. einer Waffe: Du hast eine Lizenz für eine Waffe, aber wenn der Nachtclub das tragen von Waffen verbietet, müssen die trotzdem draußen bleiben.

 

Außerdem kann es natürlich sein, dass der eine oder andere Paranoide Zeitgenosse sich an deinem Geist stört, und ihn einfach bannt/vernichtet. Soll bei Ferndiensten schon öfters vorgekommen sein...

 

Und auch Verbrechen, die mit legalen oder lizensierten Gegenständen/Geistern verübt werden, sind und bleiben nach wie vor strafbar.

 

Ich kann mir auch vorstellen, dass bei wiederholten Verstößen gegen Regelungen/Gesetzen so eine Lizenz ruckzuck wiederrufen werden könnte. Wobei damit praktisch gesehen die gefälschte Lizenz verbrannt ist. Der Fall mit dem Bußgeld finde ich so in Ordnung.

 

Ein weiteres Problem kann natürlich auch die möglicherweise geringe Intelligenz des Geistes sein. Gerade wer bei der Wahl der Kraftstufe geizig ist...

 

Die Schlüssel sollte ein Geist mit der Kraft Suche problemlos finden können.

 

 

@Wahrnehmung von Geistern

 

GRW s. 300

"Ein materialisierter Geist nimmt auch die physische Ebene mit astraler Wahrnehmung wahr (tatsächlich ist sie seine einzige Form der Wahrnehmung)."

 

Aber warum haben Geister dann die Fertigkeit Wahrnehmung??? Außerdem haben wir dann da noch den Regeltext zu Dualwesen:

 

GRW s. 396

"Ein Dualwesen zu sein, unterscheidet sich jedoch von der astralen Wahrnehmung insofern, als ein dualer Critter immer die physische und die astrale Welt gleichzeitig wahrnimmt; er braucht nicht hin und her zu wechseln (und kann es auch gar nicht). Sein Gehirn ist es gewohnt, gleichzeitig astrale und physische Wahrnehmungen zu verarbeiten..."

 

Das klingt eher danach, als ob Geister auf der physischen Ebene ganz normal sehen können. Und würde auch die Fertigkeit Wahrnehmung erklären!

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GRW s. 396

"Ein Dualwesen zu sein, unterscheidet sich jedoch von der astralen Wahrnehmung insofern, als ein dualer Critter immer die physische und die astrale Welt gleichzeitig wahrnimmt; er braucht nicht hin und her zu wechseln (und kann es auch gar nicht). Sein Gehirn ist es gewohnt, gleichzeitig astrale und physische Wahrnehmungen zu verarbeiten..."

 

wie im anderen Thread schon geschrieben lese Ich das für Critter raus , für Lebewesen mit Augen die sowohl normal sehen können als auch Astral, aber nicht für Geister....

 

Das

GRW s. 300

"Ein materialisierter Geist nimmt auch die physische Ebene mit astraler Wahrnehmung wahr (tatsächlich ist sie seine einzige Form der Wahrnehmung)."

gilt für Geister

 

Hough

Medizinmann

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  • 2 weeks later...

Ich würde die Geister mit bspw. Rottweilern vergleichen. Man kann sie mit Lizenz durchaus haben, halten, abrichten, "benutzen", mit ihnen Spielen oder Gassi gehen.

 

Es sind aber potentielle Waffen mit eigenem Willen.

 

Fällt der Rottweiler jemanden an, ist der Halter strafbar. Fällt der Geist jemanden an, ist der Beschwörer haftbar.

Beschädigt der Rottweiler fremdes Eigentum (zerkratzt die Motorhaube) ist der Halter strafbar. Beschädigt der Geist fremdes Eigentum (ups da brennt doch das Auto, auf dessen Beifahrersitz die besagten Schlüssel lagen.) ist der Beschwörer haftbar. 

 

In vielen Etablissements sind Hunde verboten. Kaufhäusern, Restaurants, Geschäften, Clubs, Bars. Ebenso wohl Geister.

 

etc. pp. usw. usf. 

 

Geister sind rechtlich gesehen wohl "bessere Hunde"

 

MfG SirDrow

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Es sind aber potentielle Waffen mit eigenem Willen.

 

Fällt der Rottweiler jemanden an, ist der Halter strafbar. Fällt der Geist jemanden an, ist der Beschwörer haftbar.

 

das auf jeden Fall.

War auch schon so im SR4A Fluff (Siehe Signatur )

 

Geister sind rechtlich gesehen wohl "bessere Hunde"

 

vielleicht sogar weniger.

 Ein Richter könnte die "Aussage" eines Hundes (z.B. das Ausschlagen eines Drogenspürhundes) vor Gericht anerkennen, aber eine Aussage eines Geistes zählt nicht, da der Geist von seinem Beschwörer zu einem Meineid gezwungen sein kann 

 

mit ungezwungenem Tanz

Medizinmann

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Geister sind rechtlich gesehen wohl "bessere Hunde"

vielleicht sogar weniger.

 Ein Richter könnte die "Aussage" eines Hundes (z.B. das Ausschlagen eines Drogenspürhundes) vor Gericht anerkennen, aber eine Aussage eines Geistes zählt nicht, da der Geist von seinem Beschwörer zu einem Meineid gezwungen sein kann 

 

mit ungezwungenem Tanz

Medizinmann

 

Drogenhunde sind speziell abgerichtet von den Ermittlern(!).

Geister können auch bei Ermittlungen helfen und dann eventuell auch vor Gericht als Aussage dienen.

 

Es wird auch nie der Hund eines Täters/Opfers vor Gericht als Aussage genommen....

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