Jump to content

Gesetzgebung: Staatlich vers. Exterritorial


Recommended Posts

Währung, SIN-Vergabe, Lizenzen, Verfügbarkeit, Strafrecht. Eigentlich in jedem Aspekt.

 

Es ist aber anzunehmen, dass es große Überschneidungen gibt und um Nebeneinander zu funktionieren wird aus auch viele Abkommen zwischen beiden geben müssen.

Link to comment
Share on other sites

Die einzige Printregelung die mir bekannt ist, sind Konzernscrips und die Tatsache das viele Konzernbienen so beschrieben werden als dürften sie das Konzerngelände nicht verlassen, was stark nach Grenzkontrollen und fehlenden Visen liegen dürfte. Ich hab mich schon immer gefragt warum es so viele Extraktionen gibt und die Leute nicht einfach rausspazieren und verschwinden.

 

Vielleicht findest sich im Megakonzerne 2078 etwas - das habe ich aber noch nicht.

Edited by Wandler
Link to comment
Share on other sites

Mit den exterritorialen Rechten haben die großen Konzerne die Möglichkeit auf eine eigene Gesetzgebung in "ihrem" Gebiet.

 

Wie und in welchen Aspekten könnte sich die Gesetze der Konzerne von den staatlichen (UCAS) unterscheiden?

 

wie Wandler schon angefangen hat

 

- Arbeitszeitschutzgesetzgebung (der löchrige 10 Stundentag mit 48 h pro Kalenderwoche im halbjährigem Mittel)

- Mitbestimmung (Betriebsrat, Arbeitnehmer im Aufsichtsrat, überhaupt das Recht, Gewerkschaften gründen zu dürfen und straffrei Mitglied darin sein zu dürfen)

- Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Leiharbeit, Werksverträge - oder die hohe Kunst,  ohne die teure Kapitalbindung Kaufen von Sklaven an ArbeitsSklaven zu kommen ;)

 

- alles rund ums Hausrecht.

  Unerwünschte Personen (Gewerkschafter, Journalisten, Penner sowie artverwandte) unter Anwendung effizienter (gewaltsamer) Mittel vor den Zaun zu setzen.

- Notwehrexzess? nur, wenn die Autonomen Steinewerfer sich gegens Verkloppt werden wehren ;)

- Verhältnismäßigkeit der Mittel? Hust...

  Natodraht gegenüber dem Kindergarten. Schießbefehl am Zaun. Autonomschussanlagen (mobil) an der Grenze, Black Ice in der Matrix

- Waffenrecht (sic!). Militärwaffen (schwer) in nichtstaatlicher Anwendung.

  Bundeswehr ist nicht mehr die alleinige Waffenträgerin im Lande (Geschichtsexkurs: zuletzt war das so mit WaffenSS und kasernierter Volkspolizei: also in Diktaturen :ph34r: )

 

- Privatsphäre der Konzernbürger? Hust... Datenschutzbeauftragte gehören ebenfalls zu unerwünschten Personen

 

- Sozialkassen. Totale Kontrolle und Abhängigkeit durch konzerneigene "Versicherungen".

   SK Pensionsfonds (welche wiederum all ihre Rücklagen in SK Anleihen "sicher" investiert haben ;) ) und dann das auch noch in Konzernskripts. Ausstieg nur durch tabula rasa...

- Währungsgesetzgebung. AAA dürfen eigene Zahlungsmittel (Konzernskripts) haben (müssen aber nicht)

  • Like 3
Link to comment
Share on other sites

Ich glaube, dass Kompatibilität ein großes Problem ist.

 

Der Konzern ist ja wirklich ein eigener Staat für sich und kann daher alles regeln. Dementsprechend wird es Konzerne geben, die mehr oder weniger alles kodifiziert haben, andere werden nur Bruchstücke festgelegt haben.

 

Ganz grob müssen die Konzerne ihre Verfassung und ihr "öffentliches / Verwaltungsrecht" selbst regeln. Die UCAS-Verfassung gilt nicht, also muss Ares bestimmen, wer Vorschriften erlassen kann. Das deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz gilt nicht für die Megakonzerne, also muss EVO regeln, wie man eine EVO-SIN bekommt (und welche Rechte und Pflichten das mit sich bringt). Alle Bereiche, in denen der Staat über seine Bürger bestimmt, müssen ersetzt werden (was zumindest in der Anfangszeit sicher nur per Copy&Paste der Regeln des Mutterlandes ging). Einige Bereiche kann man natürlich streichen, weil keiner der Konzernbürger das selbst tun dürfte und/oder man den Kram nicht braucht (Umweltschutzrecht, wohl auch Baurecht, der Konzern baut ja nur selbst), Sollen aber (zB in Berlin) auch Bürger Gewerbe, Restaurants oder sowas betreiben, muss der Konzern die Regulierung übernehmen (Bau- und Gewerbeordnung, etc.)

Insgesamt gilt, dass der Konzern natürlich wenig regeln muss, er kann auch einfach sagen, dass das überhaupt nicht transparent gemacht wird, sondern einfach oben entschieden wird, wie es läuft.

 

Zwei wichtige Bereiche, die sicher irgendwie geregelt sind, sind Straf- und Polizeirecht. Was passiert, wenn ein Renraku-Bürger einem anderen in der Arkologie das Kommlink klaut, ihn umbringt oder Feuer in der Fabrik legt? Das Japanische Strafgesetzbuch gibt keine Antwort. Dabei muss auch ein Gerichtssystem errichtet werden - und die Strafvollstreckung nicht vergessen (Strafversetzung, SIN-Verlust, Abschieben an die Nationalstaaten?).

Das Polizei- oder Sicherheitsrecht wäre der Rahmen für den Einsatz von Konzernpolizei, -sicherheit und -militär. Was dürfen die in welcher Situation, wie laufen Befehle, wie ist eine Anlage zu sichern, was muss wie dokumentiert werden? Wer darf den Einsatz von Schweren Waffen genehmigen, wer den von Thorshämmern?

 

In all dem stelle ich mir ganz verschiedene Herangehensweisen vor. Wenig Gesetze, viele Gesetze, umfangreiche Kompetenzen je nach Hierarchie (effektiv, bis sich Gleichrangige streiten, wohin die T-Birds fliegen sollen)... Und kreative Möglichkeiten, wo und wie man was regelt. Wir kennen Gesetze, Verordnungen,Urteile, Bescheide, Verträge, etc. Der Konzern kann Dinge aber flexibler regeln, in Manuals, Betriebsregelungen Geheimprotokollen und noch mehr.

 

 

Beim Wirtschafts- und Privatrecht wird es schwieriger mit dem Gesetze Schreiben. Denn die Wirtschaft hätte am liebsten einen weltweiten Staat, wo überall gleiche Gesetze gelten (mehr oder weniger, Steuerparadiese sind natürlich auch ok). Nichts ist schlimmer, als Kleinstaaterei. S-K muss sicherstellen, dass sein Rechtssystem in wirtschaftlichen Bereichen kompatibel mit der ADL ist, damit der Konzern (unter Konzernrecht) mit Firmen und Privatleuten in der ADL (für die ADL-Recht gilt) möglichst reibungslos Verträge schließen kann. Und mit solchen aus Frankreich, Pakistan, den NAN und Amazonien. Gut möglich, dass der Einfluss der Konzerne dazu führt, dass grade Dinge wie Kauf- oder Transportrecht global immer mehr angeglichen werden (es gibt heute schon das sog. UN-Kaufrecht für internationale Transaktionen). Das könnte auch über den Gerichtshof laufen. Und natürlich muss auch die exterritoriale SK-Enklave Neu-Essen problemlos Geschäfte mit der nicht exterritorialen Tochterfirma in Belgien abwickeln können, die auf belgischem Boden belgischem Recht unterliegt. Und natürlich braucht man eine Art Arbeitsrecht - wenn man nicht sehr umfangreiche Arbeitsverträge schreibt.

  • Like 4
Link to comment
Share on other sites

Wir kennen Gesetze, Verordnungen,Urteile, Bescheide, Verträge, etc. Der Konzern kann Dinge aber flexibler regeln, in Manuals, Betriebsregelungen Geheimprotokollen und noch mehr.

 

Bereits jetzt regeln Unternehmen über ihre Verträge sehr viel und die Gesetze der jeweiligen Staaten stellen da eher ein Prozesshansel-Störgröße dar. Die würde jetzt komplett wegfallen, sprich der bereits jetzt von Konzernjuristen erstellte 150 seitige Vertrag für Projekt X wäre alles, was vorhanden ist und damit müssten Kontrahenten vor die eigenen Gremien bzw. bis hoch zum Konzerngerichtshof (bei konzernübergreifend) gehen.

 

Baurecht und Brandschutz würden die Konzerne nicht abschaffen, aber komplett auf ihre Bedürfnisse/Planungsgeschwindigkeit umstellen. Eine Posse wie in Berlin Flughafen, wo man einfach nicht fertig wird, dann die fristen der uralten Baugenehmigung ablaufen und schwupps die Maßstäbe des brandaktuellen Brandschutzes angelegt werden, gibt es dann nicht.

Die Konzerne sind ja nicht bescheuert. Sie sparen sich die Zeitfresserei durch die Bürokraten, lachen sich tot, wenn in der ADL wegen Feldhamsterschutz ein Baustopp verhängt wird und legen ruckizucki los.

Wenn es nun Probleme mit der Bausubstanz gibt (Einsturz/Baufälligkeit), dann hat das was mit geklauten Gehrungseisen (wie beim eingestürzten U Bahnbau in ?Köln?) und gestrecktem Zement zu tun. Im Gegenzug wird ein konzerneigener Architekt nach einem Bock (zu viel Schotter auf das Flachdach geschüttet, so dass die Deckenlast überschritten wurde = Einsturzgefahr, Totalsanierung fällig) nicht wie heute unbehelligt gelassen, sondern bestraft (seine supersexy Elfensekretärien wird jemand anderen zugeteilt) und degradiert (darf jetzt Dixieklos aufstellen oder so).

 

Was ein eigenes Justizsystem angeht. Bereits jetzt haben betriebliche Vorgesetzte Pflichten zu erfüllen (war das jetzt Mobbing, wie muss ich handeln? was ist Unterlassung? wie stelle ich den wahren Störenfried in meiner Abteilung fest?), dass der Schritt zum Richter nach unserem Verständnis ein kleiner ist. Manager=Disziplinarvorgesetzter=Richter. Je nach Verhaltenskodiffizierung ist es halt eng wie ein Kloster, sadistisch wie im KZ/Gulag oder aber wie in einem jetztzeitigen amerikanischen Konzern.

Da sehe ich wenig Strukturen, die der Konzernstaat aufbauen müsste. Es fällt einfach nur das Reinreden durch auswärtige Beamtenrichter der ADL/UCAS weg.

 

Umfang des Arbeitsrechts: "Sie haben das Recht, bis zu ihrem Karo-shi wacker und tapfer für uns an der Produktionsfront zu käm...arbeiten. Sollten wir ihrer überdrüsig werden, teilen ihnen das unsere hilfsbereiten Sicherheitsgoril...Orks das beim-vor-den-Zaun-setzen schon mit. Ihr Vorgesetzter ist ihr Master. Was er ihnen sagt, wird zum Inhalt dieses Vertrages, bis zu seinem Wiederruf."

Edited by Major Wolf
  • Like 1
Link to comment
Share on other sites

  • 2 weeks later...

Was haltet ihr im Bezug zum Thema Exterritorialität und eigene bzw. mögliche Gesetzgebung davon?

 

 

 

Dass Runner keine SINs haben ist schlielich aber auch der Grund dafür dass Konzerne sie einfach erschießen können. Sie haben ja keine Bürgerrechte.

 

KÖNNEN kann jeder jeder anderen Erschiessen, da brauchts nur eine Knarre, ein Finger und wenig Skrupel !

Dürfen darf NIEMAND anderes einen anderen Erscheissen ,auch Kons nicht

(Das Sie es dennoch machen ist Teil der Dystopie, aber so einfach jemanden erscheissen darf keine Regierung, keine Corp und kein (Meta)Mensch ;)

Auch Exterritoriale Rechte geben Corps NICHT das Recht jemanden einfach so zu erschiessen.

Auch SINlose haben zumindest die Grundsätzlichen Rechte wie Recht auf Leben .

 

 

Darf Mistsuhama in seiner Nullzone Eindringlinge einfach so erschießen? Müssen Kons auf ihrem Territorium in Bezug auf "einfach erschießen" staatliches Recht beachten??

Link to comment
Share on other sites

Guest Konstantin
Nein müssen sie nicht, da ein Kon Dank Exterritorialität ein eigener Staat ist. Eine Grenze zu einem Gebiet einer Arkologie zu überschreiten ist als ob man von USA nach Mexiko geht.
Link to comment
Share on other sites

Auch Exterritoriale Rechte geben Corps NICHT das Recht jemanden einfach so zu erschiessen.

Sehe ich anders, zumindest auf exterritorialem Gebiert.

Zum einen sieht das bereits heute in den USA ganz anders aus (und zwar bei Privatpersonen auf deren Grundstück).

Zum anderen ist das Teil der Dystopie und wurde immer wieder in Fluff-Texten so beschrieben. Irgendwie hatte ich den Eindruck, das wurde früher stärker thematisiert, aber ma findet dennoch gelegentlich Texte wie diesen:

 dank der Seretech- und Shiawase-Urteile, die es exterritorialen Konzernen gestatten, zur eigenen Verteidigung auch zu  tödlicher  Gewalt zu greifen. 

Erwähnte Nullzonen heißen ja nicht umsonst so:

denn dank seiner „Nullzonen“-Philosophie (erst schießen, dann noch mal schießen) erleben gescheiterte Runner selten den nächsten Sonnenaufgang.
Link to comment
Share on other sites

Teilweise deutlich mehr, als in Deutschland.

 

1. SINlose haben keine Bürger- und Menschenrechte, also darf man sie eigentlich auch umbringen.

2. Der Konzern darf das auf seinem Gebiet auch. Wie er das "darf", ist egal. Entweder er gibt sich ein Gesetz, nach dem seine Konzernsicherheit eben immer sofort schießen darf, oder... er lässt es. Was zählt ist, das UCAS-Strafrecht auf Konzerngelände nicht gilt. Theoretisch muss das die Staaten nicht hindern: Wenn in Spanien ein Deutscher getötet wird, ist das auch in Deutschland strafbar. Aber das traut sich in SR doch keiner (Dystopie). Und rausrücken würde MCT seinen Soldaten eh nicht.

Link to comment
Share on other sites

Also so einfach ist es nicht in den USA, da gibt es viele Rahmenbedingungen bevor du jemanden erschiessen darfst!

Nicht in den ca. 30 Bundesstaaten, in denen die Stand-Your-Ground-Gesetze gelten. Bspw. Florida:

 

"Eine Person, die nicht in eine ungesetzliche Handlung verwickelt ist und an einem Ort angegriffen wird, an dem sie das Recht hat, sich aufzuhalten, ist nicht verpflichtet zurückzuweichen sondern berechtigt, standzuhalten und    Gegengewalt      einschließlich    tödlicher  Gewalt einzuset  zen, wenn diese Person vernünftigerweise glaubt, diese sei notwendig, um ihr Leben oder das anderer zu schützen oder sich oder andere vor schwerer körperlicher Verletzung zu schützen oder die    Begehung      eines     Gewalt  verbrechens    zu  verhindern"  

"Als Gewaltverbrechen (englisch: forcible felony) definiert Chapter 776.08 der Florida-Statuten, Abschnitt 16, dabei Verbrechen wie: Verrat, Mord, Totschlag, sexuelle Nötigung, Carjacking (Autoraub), home-invasion robbery (   Hausfriedensbruch    bzw.   schwerer    Hausfriedensbruch  und Raub nach   deutschem StGB),  Raub, Einbruchdiebstahl, Brandstiftung, Entführung, aggravated assault (diverse Straftatbestände im StGB, daher keine direkte Entsprechung), aggravated battery (schwerer Raub bzw. schwere Körperverletzung), aggravated stalking („schweres“ Stalking), Flugzeugentführung, ungesetzliches Werfen, Platzieren oder Entladen von zerstörerischen Geräten oder Bomben und jedes andere Verbrechen, das die Benutzung oder Drohung physischer Gewalt beinhaltet."

 

Scheinen mir nicht gerade viele Rahmenbedingungen zu sein und eigentlich sollte das Beispiel USA auch nur zeigen, dass es bereits heute durchaus möglich ist, jemanden straffrei zu erschießen, von einer dystopischen Zukunft mal ganz zu schweigen.

  • Like 1
Link to comment
Share on other sites

In Deutschland kann man in " putativer" angenommener Notwehr ja auch einen SEKler umnieten und geht straffrei aus.

(Wobei es zumindest noch einen Prozess gibt.)

Und in den USA wurde doch erst letztes Jahr ein dt. Austauschschüler Folgen frei erschossen oder?

Mal davon abgesehen, dass die Polizei da jede Woche einen dunkelhäutigen Hinrichteten.

Ehm...in Notwehr tödlich verletzt...

Link to comment
Share on other sites

Das hat sich die Polizei selbst eingebrockt mit dem SEK, die Entscheidung ist völlig korrekt. Außer man hält den Polizeieinsatz für rechtswidrig, dann wäre es sogar echte Notwehr.

 

@Namenlos: In quasi all den von dir zitierten Fällen wäre es (je nach Situation und ggf. mit leichten (!) Einschränkungen) auch in Deutschland legal, den Angreifer zu töten. Es gibt wenig, das so unterschätzt wird, wie das deutsche Notwehrrecht. Die ersten zwei Zeilen des Zitates definieren Notwehr auch für Deutschland erstaunlich zutreffend.

Link to comment
Share on other sites

 Share

×
×
  • Create New...