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Gesetzgebung: Staatlich vers. Exterritorial


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Moin,Moin

 

1. SINlose haben keine Bürger- und Menschenrechte, also darf man sie eigentlich auch umbringen.

 

damit bin ich nicht so ganz einverstanden .

Grundsätzliche Menschenrechte hat jeder (der lebt und selbst Tote haben noch Rechte  z.B. auf Totenruhe), egal ob SIN oder nicht.

Seine Menschenrechte zu schützen oder einzufordern ist aber was ganz anderes ;)

nur soviel zu dem Punkt

 

HokaHey

Medizinmann

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Guest Konstantin
In der Shadowrun Dystopie meiner Meinung nach nicht. Dort sind die SINlose einfach lebender Abfall mit dem man alles machen kann was man möchte quasi so als ob man im römischen Reich einen Sklaven besessen hat nur mit dem Unterschied, dass die meisten der Restlichen Bevölkerung nun mal trotzdem empört sind wie mit Menschen (ganz egal ob die nun laut System existieren oder nicht) umgegangen wird und dadurch eine schlechte Publicity droht.
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@SIN und SIN-los vs Rechte

 

das ist ein sehr schwieriges Feld, weil hierfür ein Großteil des angenommenen Rechtsgefüges der SR Staaten/Konzernstaaten definiert werden müsste.

 

SIN-Los sein heißt erstmal, nicht registriert zu sein. Dadurch hat man auch keine zugeordnete Staatsangehörigkeit.

Staatsangehörigkeit... au weiha, hier gehen ganze Wälzer mit Staatstheorien auf...

 

begrenzen wir es also auf das nötigste:

 

eine Streife unterbezahlter, zutiefst charakterlich gekränkter und als Prügelknaben der Nation allein im Regen stehen gelassener Bullen packen einen SIN-losen auf der Straße.

- dieses Würschterle kann ja mangels SIN nicht beweisen, ordentlich Steuern/Abgaben gezahlt zu haben, hat also gar nichts gut bei den Bullen.

- sie nehmen die biometrischen Daten auf (polizeiliche Erfassung) und generieren dadurch die "kriminelle SIN", welche ja über die Polizeidienstleister kommt. Kosten?Kosten!!!

- plötzlich hat das bettelnde Sqauter-Würschterle nee SIN. Aber auch eine Staatsangehörigkeit?

  währe das aber im Spiel relevant? wenig. also kann es jeder so regeln, wie er es braucht.

 

- die Streife kloppt ihr Opfer zusammen

- das Opfer hat kein Geld für einen Anwalt und kann auch keine Prozesskostenbeihilfe beantragen

  (weil abgeschafft oder auf eigene Staat SIN-er beschränkt), strengt also keinen Prozess an - Bullen kommen unbeheligt davon

 

- die Streife kloppt ihr Opfer zusammen

- eine engagierte Aktivistin sieht das und zeigt diesen Fall von Bullengewalt an.

  • den gutbürgerlichen Richtern ist das komplett egal - gegen Bullen (Korpsgeist etc.pp) wird eh nicht ermittelt. Hier können jetzt Alibi-Behauptungen wie "keine SIN - keine Rechte" eingesetzt werden. Scheinbegründungen sind nicht gleich juristisch korrekten Begründungen! Doch wo kein Kläger, kein Richter und dann hackt die eine Krähe der anderen noch lange kein Auge aus!
  • den gutmenschen Richtern ist das wichtig - Bullen werden wegen Menschenrechtscharta, Kleingedruckten im Polizeidienstleistervertrag zum Thema unbegründete Gewalt etc. pp verurteilt
  • die bürgerlichen Richter verknacken die Bullen zur Abschreckung anderer Bullen, da sie gefälligst die gemeingefährlichen Ganger bekämpfen sollen und nicht ihre wertvolle Zeit an harmlosen Sqauter verbrauchen sollen. Schicksal des SIN-Losen also vollkommen egal - ein anderer Mechanismus greift.

nächste Baustelle:

ohne SIN kannst du im Zivilrecht ja nicht beweisen, der jeweilige Vertragspartner zu sein.

Kaufst was gegen beglaubigten Creditstick.

Aber wie willst du beweisen, bei der jetzt mängelbehafteten Mikrowelle auch der "Reklamationsberechtigte Vertragspartner" zu sein? Steht da deine SIN im Vertrag? Nöööö!

 

da steht jetzt nur einer auf der Matte, der eine kaputte Mikrowelle hat. Marke? ok. Seriennummer? Ok. Garantiezeit noch gültig? Ja, OK! 

"Aber gilt nicht bei privaten Weiterverkauf! Siehe AGG! Und sie SIN-lo(o)ser können ja nicht beweisen, unser garantieberechtigter "Kunde" zu sein, weil steht ja keine SIN im Vertrag, also können sie folgende Rechte "nicht für sich in Anspruchnehmen".

 

Hier ist "keine Rechte haben" nur indirekt mit drin. Nicht beweisen können, der Anspruchberechtigte zu sein, ist juristisch gesehen nämlich was ganz anderes.

 

Doch wollt ihr so spitzfindig rumhantieren? Vor allem, da es auch komplett neue SR Gesetze Gesetze geben kann, bzw. bei dem Thema Kundenrechte garantiert geben wird. Und wer wird da wohl begünstigt sein....?

 

also auch hier:

 

jede Gruppe so, wie sie es im Spiel zur Betonung der Atmosphäre braucht

 

was die freie Tötung angeht:

die Heloten im alten Sparta waren Staatssklaven, durften jedoch trotzdem von den Vollbürgern (waffentragenden Spartiaten) getötet werden. Heloten waren aber sauber erfasst (sollten Arbeiten!), also nicht mit SIN losen, unproduktiven Abschaum vergleichbar. Trotzdem war ihr Recht auf Leben sehr niedrig angesiedelt.

 

wer es also hart auf den Straßen des Sprawls haben möchte, braucht sich also nicht all zu sehr zu verrenken!

Stellt die Polizeidienstleister einfach wie deutsche Polizei im besetzten Polen dar. Auch da hatten die Opfer alle Pässe - und waren trotzdem Freiwild. Nummern schützen vor Entrechtung nicht.

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@Konstantin

Seine Menschenrechte zu schützen oder einzufordern ist aber was ganz anderes ;)

 

 

 

 

 

@ Major Wolf

Ich denke das

- sie nehmen die biometrischen Daten auf (polizeiliche Erfassung) und generieren dadurch die "kriminelle SIN", welche ja über die Polizeidienstleister kommt. Kosten?Kosten!!!

 

stimmt nicht

zum einen bekommt man eine Kriminelle SIN wenn man ein Verbrechen begangen hat,also vor Gericht verurteilt wurde wegen eines Verbrechens !

und zum anderen sind die Bullen in SR generell eher Faul, warum sollten sie sich Arbeit & Mühe machen und den SINlosen erfassen usw , wo ihnen das doch gar nichts bringt....

Nehhh, so Arbeitswütig sind normale Cops nicht....(ImO ;) )

 

- plötzlich hat das bettelnde Sqauter-Würschterle nee SIN. Aber auch eine Staatsangehörigkeit?

  währe das aber im Spiel relevant? wenig. also kann es jeder so regeln, wie er es braucht.

 

sobald jemand eine SIN hat (und sei es nur eine Kriminelle)  , IST er Staatsbürger mit allen Rechten und Pflichten (eingeschränkt weil Kriminell,aber dennoch )

 

 

mit SINvollem Tanz

Medizinmann

Edited by Medizinmann
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Guest Konstantin

Major Wolf SIN bedeutet Staats und oder Konzernzugehörigkeit. Das bedeutet du kannst überwacht werden aber hast auch Bücherrechte. Wer SINlos ist existiert nicht. Damit würden die Bullen auch einen Squatter (außer der hätte bereits eine SIN) auch nicht festnehmen sondern verprügeln falls sie gerade schlechte Laune haben und dafür nur behelligt werden, wenn die Aktivistin es schaffen würde einen großen Medienrummel zu verursachen was nahezu unmöglich ist da ein von Bullen verprügelter Squatter für die Leute so relevant ist wie ein Sack Reis der in China umgefallen ist. Bezüglich SIN Rechte aktuellste Publikation Harte Ziele S.33 f.

Edit: Der Medizinmann war mal wieder schneller (auch wenn ich nicht verstehe warum er mir zu zwinkern tut). Ansonsten ich rede vom römischen Reich. Dort waren Sklaven Objekte die von den Besitzern auch problemlos getötet werden konnten und Bücherrechte waren etwas wertvolles wofür man 25 Jahre Auxilliarsdienst machen musste (du warst das Kanonenfutter)

Edited by Konstantin
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zum einen bekommt man eine Kriminelle SIN wenn man ein Verbrechen begangen hat,also vor Gericht verurteilt wurde wegen eines Verbrechens !

 

definiere "Verbrechen", "Gericht" und "Verurteilt"

 

es gibt Systeme, in denen Verbrechen schon in "Rumlungerei, aggresivem Betteln und illigaler Einreise bzw. illegalem Aufenthalt" begründet wird.

Definiere dies bitte für deine Runde aus.

eine automatisierte "App-gestützte" Verurteilung wurde mal in den Ingamenachrichten über Sternschutz in Berlin als gleich-Vor-Ort-Verurteilung vorgestellt. Eine schwergängige, papieraktentragende Gerichtsbürokratie kann man für SR annehmen, muss sie aber nicht. Ich habe einen Vorschlag für geht-verdammt-schnell! dargelegt.

Klingen Schnellurteile nach Rechtsstaat? Fördern computerisierte Urteile am Fließband die dystopische Atmosphäre?

Fragen, die jeder für seine Runde selbst beantworten sollte.

 

Nehhh, so Arbeitswütig sind normale Cops nicht....

Hinter dem Punkt kam: Kosten?Kosten!!!

wie liest sich das?

Frage nach Kosten, daher Fragezeichen.

Kosten als Problem daher mit Ausrufezeichen. und dann noch drei davon.

das war bewusst gesetzt.

 

aber welchen Schluß der Leser aus diesen angesprochenen Problem zieht, dass lasse ich mich Absicht offen.

Anstatt also aggresiv ein  nehh mit allen negativen Implizierungen rauszuhauen, wäre ein sachliches: "in meiner Runde ist dafür kein Geld über" ein vernüftiges Statement, an dem sich andere orientieren können.

 

Leitfragen um solche Themen ansprechen reicht schon - abwägen und für seine Runde addaptieren soll jeder selbst.

Ist auch eine Frage der Diskussionskultur.

Imperativ den einzig wahren Weg predigen

oder

ein Thema ausführen, einige Begriffe durch Definitionen greifbar machen. Beispiele abgrenzen und dann stelle ich einige Fragen und Problemaufzeigungen daneben.

Am Ende wählt aber jeder selbst seine Antworten - und warum sollte ich die vorwegnehmen? bin ich ein Pferd, das mit seinem großen Kopf für alle mitdenken soll?

 

 

IST er Staatsbürger mit allen Rechten und Pflichten (eingeschränkt weil Kriminell,aber dennoch )

SIN bedeutet Staats und oder Konzernzugehörigkeit.

 

ich habe mit Absicht auf die dicken Wälzer verwiesen, in denen sich an dem Begriff Staatszugehörigkeit/Staatsangehörigkeit abgearbeitet wird.

Das Spektrum ist weit.

Und heutige Handhabe ist nur ein Teil dieses Spektrums.

Andere Zeiten, andere Sitten. Manchmal kann es bereichern, sich von der BRD zu lösen.

 

wenn ihr euch für euren Platz in diesem Spektrum entschieden habt, dann ist das schön. Medizinmann sagte ja "eingeschränkt".  auch schön, weil er sich einen Kopf gemacht hat.

Wo und ob es an eurem Tisch relevant wird - ob zum Beispiel gewählt werden darf oder nicht - überlasse ich gerne euren Runden. Wozu euch da was vorschreiben?

 

@Konstantin

ich habe mit Absicht drei Abstufungen des Richterverhaltens gebracht. Dystopie wäre oberste und etwas noch von unterste. Das mit gutmensch als Adjektiv als Kontrastmittel zur Verdeutlichung.

Auch hier gilt, dass abgegrenzte Beispiele  bringen helfen kann, die eigene Landungszone zu finden.   

Edited by Major Wolf
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@Namenlos: In quasi all den von dir zitierten Fällen wäre es (je nach Situation und ggf. mit leichten (!) Einschränkungen) auch in Deutschland legal, den Angreifer zu töten. Es gibt wenig, das so unterschätzt wird, wie das deutsche Notwehrrecht. Die ersten zwei Zeilen des Zitates definieren Notwehr auch für Deutschland erstaunlich zutreffend.

Nur mal am Rande: Bei einem amerikanischen Rollenspiel nehme ich natürlich die amerikanische Gesetzgebung als Maßstab ;)

Zu den Punkten: In der dt. Rechtsprechung gilt (im Gegensatz zu den zitierten US-Gestzen) die Gebotenheit der Notwehrhandlung , was Notwehr gegen z.B.  "Angriffe von Kindern, ersichtlich Irrenden oder sonst erkennbar schuldlos Handelnden" ebenso ausschließt wie bei einem "extremen Missverhältnis von angegriffenem Gut und verletztem Gut" (Erschießen eines Apfel-Diebes).

Ich spare mir mal weitere Punkte wie "Intensiver " bzw. "Extessiver Notwehrexzess", die das Ganze noch zusätzlich einschränken - wen es interessiert, der kann es ja googen. Ich wollte nur aufzeigen, dass das deutsche Strafrecht mMn in dieser Hinsicht etwas weniger freizügig ist als das amerikanische. Und dass der durchschnittliche Bewaffnungsgrad auf Grund der amerikanischen Waffengesetzgebung nicht gerade deeskalierend wirkt dürfte ja jedem klar sein (ist eben eine ....ungute Kombination).

 

Am Ende wählt aber jeder selbst seine Antworten - und warum sollte ich die vorwegnehmen? bin ich ein Pferd, das mit seinem großen Kopf für alle mitdenken soll?

Jetzt hast du in deinem Erklärungswahn doch tatsächlich ein paar spielfertige Antwortmöglichkeiten geliefert - da kann man sich einfach was aussuchen ;)

 

Medizinmann schrieb:

Grundsätzliche Menschenrechte hat jeder (der lebt und selbst Tote haben noch Rechte  z.B. auf Totenruhe), egal ob SIN oder nicht.

Seine Menschenrechte zu schützen oder einzufordern ist aber was ganz anderes ;)

Das ist imho ein ganz entscheidender Punkt.

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Es ist nicht weniger illegal einen SIN losen umzulegen wie einen mit SIN. Die Frage ist lediglich ob es wen juckt.

 

"Oh schon wieder ein Toter Squatter. Leg den Fall mal auf den Verstaubten Schreibtisch da hinten in der Ecke. Wir kümmern uns später drum...wenn wir viel Langeweile haben."

 

"Er wurde in der Einkaufmeile umgelegt, alle haben es gesehen und es ist auch noch in der Presse. Ach verdammt da wird mich der Boss aber nerven, na gut kümmern wir uns drum. Verdammter Drekhead hätte der nicht leise in der Gosse krepieren können."

 

Gewallt gegen Squatter genauso. Wenn es nicht das öffentliche Interesse erregt wird da kaum ein Hahn nach krähen.

"Warum haben sie auf den Spatter geschossen Wachtmeister?"

"Der wollte mich angreifen, Herr Richter"

"Zwölf mal? Ihr ganzes Magazin?"

"Der muß auf Drogen gewesen sein. War nicht zu stoppen."

"So wirds wohl gewesen sein. Weiter machen Wachtmeister. So der nächste Fall."

 

 

Legt ein Konzern jemanden auf eigenem Boden um greift schlicht die "Nicht Zuständigkeit" für Behörden. Das ist genauso als ob ich jemanden im Nachbarstaat umlege und es besteht kein Auslieferungsabkommen. Oder in einer Botschaft.

Und m Zweifel war der Tote halt illegal auf dem Grund und Boden des Konzerns... Das soll man erst mal wiederlegen. 

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Nur mal am Rande: Bei einem amerikanischen Rollenspiel nehme ich natürlich die amerikanische Gesetzgebung als Maßstab ;)

Klar.

 

Zu den Punkten: In der dt. Rechtsprechung gilt (im Gegensatz zu den zitierten US-Gestzen) die Gebotenheit der Notwehrhandlung , was Notwehr gegen z.B.  "Angriffe von Kindern, ersichtlich Irrenden oder sonst erkennbar schuldlos Handelnden" ebenso ausschließt wie bei einem "extremen Missverhältnis von angegriffenem Gut und verletztem Gut" (Erschießen eines Apfel-Diebes).

 

Ich spare mir mal weitere Punkte wie "Intensiver " bzw. "Extessiver Notwehrexzess", die das Ganze noch zusätzlich einschränken - wen es interessiert, der kann es ja googen. Ich wollte nur aufzeigen, dass das deutsche Strafrecht mMn in dieser Hinsicht etwas weniger freizügig ist als das amerikanische.

Weitere Einschränkungen gibt es beim Gebrauch tödlicher Verteidigungsmittel unter dem Punkt Erforderlichkeit. Dort muss man - wenn möglich - den Gebraucht erst androhen und dann auf ungefährliche Stellen gehen, bevor man sie wirklich tödlich gebraucht. Und hat man den Angreifer vorher provoziert, muss man ausnahmsweise und wenn möglich flüchten oder den Angriff nur abwehren... Keine Sorge, ich kenne die relevanten Probleme alle auswendig. ;) Auch den Erlaubnistatbestandsirrtum, der im Fall mit dem SEK vorlag. Oder den Putativnotwehrexzess....... *hust*langweilig*hust*

Da ich aber davon ausgehe, dass wir beide das amerikanische System nicht genauso gut kennen, wäre ich vorsichtig. Da gibt es bestimmt haufenweise Sonderfälle und Ausnahmen. Auf den ersten oberflächlichen Blick ähneln sich D und USA sehr, die Einschränkungen, die du für D genannt hast, sind nämlich schon recht "spitzfindig". Da fehlt mir in den USA jeglicher Überblick.

 

Mein Fazit: Auch wenn stand your ground im Detail (!) noch schärfer sein mag, steht das deutsche Recht dem jedenfalls nur wenig nach.

 

Und dass der durchschnittliche Bewaffnungsgrad auf Grund der amerikanischen Waffengesetzgebung nicht gerade deeskalierend wirkt dürfte ja jedem klar sein (ist eben eine ....ungute Kombination).

Die Mischung machts, genau. Wobei ich aber denke, dass der Faktor Verbreitung um einiges wichtiger ist, als die Gesetze. Sind die Gesetze zur Notwehr scharf wie bei uns, ist das trotzdem nicht besonders gefährlich, wenn der Normalbürger maximal ein Küchenmesser hat (Messer dürften für die große Masse der Tötungsdelikte in D verantwortlich sein). Hat jeder eine Waffe, verhindern auch strengere Gesetze nicht, dass sie benutzt werden. Wenn jemand in der Situation ist, auf einen anderen zu schießen, um sich zu verteidigen, denkt er in der Regel nicht darüber nach, ob das gerechtfertigt ist oder nicht. Und kein Räuber der Welt fällt die Entscheidung, sein Opfer zu erschießen oder nicht, aufgrund drohender Strafen...

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Wobei ich aber denke, dass der Faktor Verbreitung um einiges wichtiger ist, als die Gesetze.

Da stimme ich dir zu und gebe den Punkt gleich mal allgemein weiter:

Wie sieht es hier in euren Gruppen mit den Bewaffnungsgrad von Konzernbürgern in Arkologien aus, die ja gem. Kon-PR für selbige wesentlich sicherer als der Rest der Welt sein sollen? Gleiches Bild wie "in der Welt draußen" oder dürfen sich die ganzen Konzernschäfchen so sicher fühlen, dass sie keine Waffen benötigen bzw. erwerben dürfen/nur Gel-Munition bekommen/nur Taser u.ä. verwenden?

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Wobei ich aber denke, dass der Faktor Verbreitung um einiges wichtiger ist, als die Gesetze.

Da stimme ich dir zu und gebe den Punkt gleich mal allgemein weiter:

Wie sieht es hier in euren Gruppen mit den Bewaffnungsgrad von Konzernbürgern in Arkologien aus, die ja gem. Kon-PR für selbige wesentlich sicherer als der Rest der Welt sein sollen? Gleiches Bild wie "in der Welt draußen" oder dürfen sich die ganzen Konzernschäfchen so sicher fühlen, dass sie keine Waffen benötigen bzw. erwerben dürfen/nur Gel-Munition bekommen/nur Taser u.ä. verwenden?

 

Also ich würde mal antworten "es kommt darauf an" ;-)

Ehrlichgesagt habe ich darüber nie viel nachgedacht. Bei mir waren die immer alle unbewaffnet (wie in Deutschland die meisten Bürger).

 

Bei Ares würde ich vermuten, dass es fast schon Pflicht ist eine Waffe (von Ares) mitzuführen.

Bei Horizon im Gegensatz eher nicht(?)

 

Ich würde pauschal sagen, am Arbeitsplatz sind Waffen verboten, mit Waffenschein im Privatleben erlaubt. Wenn auch nur kleine Kaliber.

Aber ich bin ja sowieso ein Verfechter davon, dass die Legalitätsgrade von Waffen überarbeitet gehören (wie kann ein Granatwerfer oder ein vollautomatisches Sturmgewehr  oder ein vollautomatisches Sturmgewehr mit Unterlaufgranatwerfer [stichwort Kriegswaffe] für Ottonormalverbraucher legal erhältlich sein?).

 

Gruß Duriel

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Guest Konstantin
Duriel bezüglich Ares hast du Recht. Das steht nämlich im

Abenteuerband Im Fadenkreuz für den SL warum es eine schlechte Idee ist das Ziel aus seinem Arbeitsplatz bei Ares zu entführen.

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1. SINlose haben keine Bürger- und Menschenrechte, also darf man sie eigentlich auch umbringen.

2. Der Konzern darf das auf seinem Gebiet auch. Wie er das "darf", ist egal. Entweder er gibt sich ein Gesetz, nach dem seine Konzernsicherheit eben immer sofort schießen darf, oder... er lässt es. Was zählt ist, das UCAS-Strafrecht auf Konzerngelände nicht gilt.

 

*Sign*

 

Das GRW s. 446/365 sagt dazu:

 

"Keine SIN zu haben bedeutet, außerhalb des Systems zu leben, mit eingeschränkten oder sogar ohne Bürgerrechte."

 

" Es gibt diejenigen mit einer SIN und diejenigen ohne. Jedenfalls, wenn man die SINlosen überhaupt als „Leute“ bezeichnen will, was keineswegs selbstverständlich ist ... Für das System existieren solche Leute nicht."

 

Ich könnte mir vorstellen, dass die SINlosen zb. in den meisten exterritorialen Gebieten gar keine Rechte haben, in (zivilisierten) Staaten wie den UCAS aufgrund ihrer Vergangenheit/Tradition sehr stark eingeschränkte Bürgerrechte.

 

Rechtlos zu sein bedeutet, dem Rest der Welt ausgeliefert zu sein. Jeder kann einen bestehlen, mißhandlen oder töten, ohne zur Rechenschaft gezogen zu werden.

 

Ein Horizon Exec mit einer Sammlung von SINlosen Skalps wird dafür vermutlich niemals vor Gericht stehen... müßte aber durchaus mit negative Folgen für sein Ruf (und damit für Horizon) rechnen.

 

Der einzige Schutz ist der, den man sich selbst geben kann.

 

Man sollte aber berücksichtigen, dass einem die SIN nicht auf die Stirn tätowiert ist. Dh. man sieht es dem Einbrecher nicht an, dass er SINlos ist und eigentlich einfach erschossen werden dürfte.

 

 

@SINlose Verbrecher

Ich denke hier gibt es die ganze Bandbreite an möglichen Reaktionen. Abhängig von Gesetzeslage (Bürgerrechte), Einstellung der Cops und Umstände des Verbrechens.

 

Ein armer Penner zur falschen Zeit am falschen Ort wird vermutlich mit einem Tritt und einem unfreundlichen Hinweis einfach nur vertrieben.

 

Ein SINloser Sraßenpunk, der beim ausrauben einer Lagerhalle erwischt wird, wird wohl eher festgenommen und bekommt eine kriminelle SIN verpasst. Einfach schon deshalb, weil man damit vermutlich bereits einige Verbrechen der Vergangenheit aufklären kann... und man auch mit zukünftigen Straftaten rechnen kann.

 

Genauso bei erwischten Shaodowrunnern, welche nicht nur kriminell sondern auch extrem gefährlich sind.

 

Auch die Begleitumstände werden wohl eine Rolle spielen. Ein SINloser Stalker, der sich bei einem Pressetermin einschleicht und auf Deirdre stürzt, wird wohl nur in seltenen Fällen direkt vor aller Augen erschossen. Kann aber durchaus sein, dass er später, nachdem seine SINlosigkeit erkannt wurde, tot in einer einsamen Seitengasse endet.

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Guest Konstantin
Wobei Shadowrunner wenn sie viel Chrom drinnen hatten und SINlos sind eher aus der Haft spurlos zu verschwinden neigen und die Polizei die sie festgenommen hat wenige Wochen später mehr verchromte Polizisten hat.
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